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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-02-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191602013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-02
- Tag1916-02-01
- Monat1916-02
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1916
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««d Arrsriger (LldedlM rw- Atyelger). Amtsötatt für die Königl. AmtShauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba n ' Dienstag, 1. Februar IUI6, abends. 69. ^abrg. - - - ra» abend» V.? Uhr mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage. vei««»»ret», gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger , »< Hau» oder bet Abboluim ain SLaiter «ouanuanen 2,10 Atark, monatlich 70 Pf. Aazet-kn fiir die Nummer de» TluSgabetage» sind bi» 10 Ubr vormittag» aufzuaeben und un vorau» zu bezahlen: eine Gewähr fiir Plätzen wird nichi NbernommeL Prei, für di- 43 mm breit« Grundschrift-Zeil. (7 Silben) 18 Pf., 0rt»or«i» IS Pf.; zeilraubeirder und tabrklaEer San «n^ bök«" Nachwrisuna». und BermittelungSgebiihr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt durch Mag« «ingezogen werden muß oder der riüftraaneber in sprechend höher. Nachweisung» uno «»Konkurs gerät. Zahlung», und «rfllllungiort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltung.keilage .Erzähler an der EL«''. " rmirraggever m Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Ni-sa. «eschilftSstell«! «ortheftratze Li», verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnrl, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. AimstW -er schuIBi^illt!! Nain in 8röba. «naben (mittlere und höhere Abteilung) Donnerst««. den Februar, «ach- mittag A—4 Ubr. Mädchen (mittlere und höhere Abteilung) Freitag, den 11. Februar, nachmittag »—4 Uhr. Die Anmeldungen finden in der Expedition der Schule statt. —» . Für beide Abteilungen können auch ttmder aus den benachbarten Dörfern angrmeldet werden. Beizubrlnaen ist für alle Kinder der Impfschein, für auswärts geborene ausserdem die Geburtsurkunde mit Taufbeschcinigung oder Familienbuch. Kinder, die iwch dem 80. Juni 1018 haS 6. Lebensjahr vollenden, dürfen Ostern ISIS nicht ausgenommen werden. Die Anmeldung bat nur durch Erwachsene zu erfolgen. Zu weiteren Auskünften ist der Unterzeichnete gern bereit. Gröba. den 81. Januar 1016. Der Schuldirektor. Dörner. Oertliches und Siichsisches. Riesa, den 1. Februar 1016. —* Se. Maf. dec König haben den Pflegerinnen Dorothea Fö r ste r geb. Nachtweo und Elsa Nrcolaiin Riesa das Ehrenkreuz für freiwillige Krankenpflege Aller- gnSdigst zu verleihen geruht. » . —* Dem Postschaffner Schreiber, Gefreiter der Landlvehr in einem Landwehr-Jnfanterie-Regiment im Westen, ist die Königlich Sächsische Friedrich-Augirst-Me- daille in Bronze verliehen woroen. — Der zuletzt bei der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain beschäftigt gewesene Reaierungsamtmann vr. jor. CoceiuS fiel am 28. vorigen Monats auf dem Felde der Ehre von einem Granatschub getroffen. Mit mm verliert der sächsische Staat einen äußerst tüchtigen Beamten, der zu den schönsten Hoffnungen berechtigte. Alle, die sowohl dienstlich wie außerdienstlich Gelegenheit hatten, mit diesem liebenswürdigen, verbindlichen Menschen in nähere Berührung zu treten, werden seinen Vertust auf das schmerzlichste beklagen. Der Gefallene stand erst im 37. Lebensjahre und war in Leipzig geboren. Ec war seit Anfang 1910 bei der Königlichen AmtShauptmannschast Großenhain beschäftigt, nachdem er zuvor bei den ver schiedenen Verwaltungsbehörden tätig gewesen war. Am ). Juli 1912 wurde er von Sr. Majestät dem König zum RegicrungSamtmann ernannt. Or. jur. Walter CoccinS war Rittmeister d. R. des 1. König!. Sachs. Ulanen-RegimentS Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, als Kompagmekührer zum 16. K. S. Infanterie- Regiment Nr. 182 kommandiert und Ritter des Königl. Sachs. AlbrechtSordens und des Eisernen Kreuzes 2. Klasse. —* Es ist darauf hinzuweisen, daß nach der Bekannt machung vom 16. November 1915 die früher beschlag nahmten Gegenstände nunmehr enteignet sind und bis spätestens den 81. März abgeliefert werden müssen. Die Bekanntmachung (weih mit rotem Rande) ist öffentlich auSgehangeu und enthält zu 8 2 ein genaues Verzeichnis der enteigneten Gegenstände. Die Ablieferung hat im Stad tbau amte zu erfolgen, in der Zeit von 9—12 Uhr; dort wird auch Auskunft erteilt. Die Ab lieferung soll nicht bis zum letzten Tage verschoben werden. Wer bis zum 81. März nicht abaeliefert hat, wird bestraft und die Gegenstände werden auf seine Kosten eingezogen. Sollte Jemand übersehen haben, beschlagnahmte Gegen stände zu melden, so kann er sich der Bestrafung dadurch entziehen, daß er die Gegenstände sofort abltefert. Es können auch nach 8 10 der Bekanntmachung nicht beschlag, nahmt« Gegenstände und Altmaterial abgeliefert werden. —* Die durch Bekanntmachung vom 81. 12. 1915 be schlagnahmten Garne find der KriegSwollbedarf - Aktien gesellschaft in der, vonderselbenvorgeschriebenen Form anzubieten; bevor das Angebot erfolgt, wolle man daher von der KriegSwollbedarf-Akttengesellschaft, Berlins^, verl. Hedemannstr. 8 Angebotscheine verlangen. Ein nicht den vorgeschriebenen Bedingungen entsprechendes Angebot gilt als mcht erfolgt. —* Der Bundesrat Kat in seiner gestrigen Sitzung eine Verordnung über die Herstellung von Fleischkonserven und Wurstwaren erlassen. Danach ist die gewerbs mäßige Herstellung von Konserven aus Fleisch oder unter Zusatz von Fleisch, die durch Erhitzung haltbar gemacht find, verboten. Zur gewerbsmäßigen Herstellung von Wurst- waren darf nicht mehr als ein Drittel des Gewichtes der ausaeschlachteten Rinder, Schweine und Schafe verarbeitet werden. Ausgenommen davon ist die Herstellung von Fletschkonserven und Wurstwaren zur Erfüllung von Ver- trägen, die unmittelbar mit den Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung abgeschlossen sind. Für die fabrik mäßige Herstellung von Wurstwaren ist eine andere Be rechnung des zulässigen Drittels der Verarbeitung vor gesehen. Für die Herstellung von Frischwurst können die Landeszentralbehörden Ausnahmen znlassen. Die Verord nung tritt am 4. Februar in Kraft. — Auf dem Friedhof« zu Radebeul fand ge stern vormittag 11 Uhr die Bestattung deS Präsiden- ten deS Königlich Sächsischen Militärvereinsbundes Ober- justtzrat» Major» der Landwehr-Jäger a. D. Bruno Wtndtsch statt, der in Vertretung Ihrer König!. Hoheiten de» Prinzen und der Frau Prinzessin Johann Georg Hofmarschall Freiherr v. Berlepsch beiwohnte und in deren Austrägen prachtvolle Kränze an der Bahre nieder- legte. Ee. Majestät der König hatte der Familie sein Bei- leid schriftlich ausdrücken lassen und einen Lorbeerkranz in die Wohnung -e» Verstorbenen gesandt. In der nach Hunderte« zählenben Trauerversammlung bemerkte man u. a. Ihre Exzellenzen Krieg-Minister v. WilSdorf, Kriegs minister a. D. Generalobersten Freiherrn v. Hausen, den kommandiereuden General v. Broizem. Die Feier wurde mtt dem von der Kapelle de» Ersatzbataillon» der 18 er Jäger gespielten Trauerliede: Wie so sanft ruh« eingelettet, worauf der OrtSgetstliche Pfarrer Schmidt an der Hand de» MoseSworteS: Ich will dich segnen, und du sollst ein Segen sein ein treffliche» Lebensbild de» Heimgegangene» zeich nete. — Hierauf hielt im Namen der Mitarbeiter und An gestellten -eS Entschlafenen Rechtsanwalt Hertel einen Herz- lichen Nachruf. — AlSdann wurde der Sarg unter den Klän- gen des Chopinschen Trauermarsche» von Mannschaften der Pietät nach dem Grabe gebracht, wo zunächst der Vize präsident de» Königlich Sächsischen MtlitärvereinSbunbe» Hosrat Druckmüller, Hauptmann -.La. D., im Namen de» Bunde» Worte treuesten Gedenken» nachrlef. weiter spra chen für das BundeSpräsidium Wirk!. Geh. KriegSrat Fein«, Major d. L, für die Bezirk-Vorsteher Kaufmann Stöhr (Annaberg), für -en Bezirk Drr»be« der stellvertretende BczirkSvorsteyer Kaufmann Zeisig (Dresden), für den Kyff- häüserbund der deutschen LandeSkriegerverbände und den Preußischen LandeSkriegerverbanb Oberst v. Steten, für den BundeSbezirk Leipzig BezirkSvorsteher Schuldirektor Witt- risch (Leipzig), für den Bayrischen Veteranen- und Krieger- bund Königlicher Rat Seleger, für de« Badischen Milttär- vcreinSverband General Freiherr Reeder von Dier-bnrg, für den Württembergischen Krtegerbunb Hauptmann d. L. Hultzsch und für die Kriegskameradschaft Hasst« in Darm- stabt Meöizinalrat Dr. Bogt. — Aus dem Wege zum Grabe bildeten Abordnungen der Militärvereine mit ihren Fah nen Spalter. — KM. Am 1. Februar 1916 sind zwei umfangreiche Bekanntmachungen, betreffend Beschlagnahme und Be- standserhebung von Web-, Wirr- und Strickwa ren (W. M. 1000/11. 15 K. R. A.) und betreffend die Beschlagnahme und BestandSerhebuna von Begleitung», und Ausrüstungsstücken für Heer, Marine und Feldpost (W. M. 1200/12. 15. K. R. A.) erschienen, durch die in um fassender Weise im Interesse einer vorausschauenden Ver sorgung von Heer und Marine der freie Handel mit den durch die Bekanntmachungen betroffenen Gegenständen eingeschränkt werden mußte. — Gleichzeitig haben jetzt die Militärbefehlshaber in den verschiedenen Bezirken ein Verbot erlassen, daß für alle Kreise der Bevölkerung, die an dem Einkauf von Web-, Wirk- und Strickwaren be teiligt sind, von besonderer Bedeutung ist. Nach diesem Verbot dürfen Web- Wirk- und Strickwaren (gleichgültig, aus welchen Slinnstoffen sie hergestellt sind) sowie des hieraus gefertigreu Erzeugnisse zu keinem höhere« Preis verkauft werden al- der vor dem 31. Januar 1916 bei gleichartigen oder ähnlichen Verkäufen erzielt ist. Hat ein Verkäufer vor dem 31. Januar 1916 den be treffenden Gegenstand nicht gehandelt, so ist der Preis maßgebend, den ein gleichartiges Geschäft innerhalb des selben höheren Verwaltungsbezirks vor dem öl. Januar 1916 für den Gegenstand erzielt hat. Hiernach darf an genommen werden, daß einer Preissteigerung in Web-, Wirk- und Strickwaren und den au» ihnen gefertigten Gegenständen wirksam vorgebeugt ist. — Dor Wortlaut der Bekanntmachungen, die eine ganze Reihe von Einzel- Vorschriften enthalten, ist bei den AmtShauvtmannschaften und bei den Stadträten der größeren Städte einzusehen. — Die Königl. AmtShauptmannschasten al» Elbstrom- ämtcr haben wegen des zurzeit herrschenden Mangels an Beleuchtungsstoffen die nachstehende Verord nung der Königl. Ministerien deS Innern und der Fi nanzen unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes ver- öffentlicht: Die in Paragraph 38 der Polizeiverordnung für die Schiffahrt und Flößerei auf der Elbe vom 8. Ja- «uar 1894 unter e vorgeschriebene Beleuchtung ist nicht erforderlich für Fahrzeuge, die am Ufer so entfernt vom Fahrwasser liegen, daß eine Gefährdung durch vor- überfahrende Schiffe ausgeschlossen ist. Liegen mehrere Fahrzeuge am Ufer nebeneinander, so hat nur das dem Fahrwasser zunächst liegende die vorgeschriebenen Lichter zu führen. — Ueber die evangelisch-lutherische Lan- deSkirche im Jahre 1914 enthält das soeben erschienene Verordnungsblatt des Evangelisch-Lutherischen Landeston. sistoriums folgende Mitteilungen: 927 Uebertritten zur evangelisch-lutherischen Landeskirche standen 1584 Aus tritte aus der Landeskirche gegenüber. Unter den Uebcr- tritten befinden sich 683 von der römisch-tat höfischen Kirche her, unter den Austritten 560 von wichen Per sonen, die zu keiner reltgwstn Gemcinichaü gehören (gegen 704 im Vorjahre). Die Zahl der AbendmahlSgü't« hat gegen daL Vorjahr erheblich zugenvmmcn. um 266 Ml. fahre.) Nur eine neue Kirchgemeinde den, ,und nur „eine Kirche wurde w in» Leben getreten. Gesammelt wurden 11 Kollekten, die 266 378,91 Mk. ergaben (40490,71 Mk. mehr im Boi> der de« Der Gesamtbetrag der kirchlichen Stiftungen und Wid mungen beläuft sich auf 854 824,71 Mark. Die Zahl der unehelichen Geburten von evangelischen Müttern ist ge sunken. Aus 1000 von evangelischen Müttern, oder in Ehen, die einen evangelischen Teil umfassen, lebend ge borenen Kindern kamen 149 uneheliche (gegen 151 im Vor fahre.) Nur eine neue Kirchgemeinde ist begründet wor den. und nur eine Kirche wurde neu erbaut. ES sind 11 ständige geistliche Stellen und 4 Hilfsgeistlichenstellen ins Leben getreten. Gesammelt wurden 11 Kollekten, die """"78,91 Mk. ergaben (40490,71 Mk. mehr im Bor- re). Zu den allgemeinen Kirchenkollekten kommt noch Ertrag der außerordentlichen Kollekten für die Zwecke Roten Kreuzes mit 84 411,45 Mk., und zur Erlan gung von Mitteln zur Vermehrung der Feld- und Lazarett seelsorge mit 34255,20 Mk. Das Gesamterträgnis der sämtlichen Landeskollekten stellr sich mithin im Berichts jahre auf 385045,56 Mk. Außer einer Generalkirchenvisi tation in Stadt und Diözese Schneeberg fanden ll6 Klr- chenvisitationen statt. , — Der Reichsverband deutscher Städte wird am 13. und 14. März in Leipzig zu einer Tagung zusammentreten, um zu wichtigen Fragen Stellung zu nehmen. Auf der Tagesordnung stehen u. a. folgende Ber- handlungSgegenstände: Die Stellungnahme der Städte zn einer staatlichen Monopolisierung der Elektrizitätserzeu- gung; Realkredit und WohnungSvedürfnis in Kleinstädten; Erörterung allgemeiner Gemeindeangelegenheiten und kriegswirtschaftlicher Fragen; Aufhebung der Gemeinde- steuervorvechte der Beamten, Geistlichen und Lehrer. Bet Gelegenheit dieser Tagung ist auch eine kleine vaterländisch« Feier am Völkerschlacht-Denkmal in Aussicht genommene — Seine Majestät der König haben anläßlich de» diesjährigen Geburtstages des Kaisers allen aktiven Mi- litärpersonen innerhalb des Bereiches Allerhöchstseines Be- gnadigungSrechtes die gegen sie verhängten Disziplinar strafen, gerlchttichen Geld- und Freiheitsstrafen oder den noch nicht vollstreckten Teil aus Gnaden erlassen, sofern die auferlegten Freiheitsstrafen sechs Monate nicht Übersteigen. Ausgeschlossen von der Begnadigung sind Personen, die unter der Wirkung von Ehren strafen stehen oder seit der Verhängung der Strafe sich schlecht geführt haben. —* Sächsische- StaatSfchuldbuch Engetra- gen waren Ende Januar 1916: 3ll9 Konten uu Gesamt beträge von 218485 500 Mark. —* An den Postschaltern wird eine von den Deut schen Vereinen vom Roten Kreuz ausgegebene „Deutsche KriegSkarte", di« den Freimarkenstempel von 5 Pfg. eingedruckt trägt, für 10 Pfg. verkauft. Der Ueb-rschug von 5 Pfg. für jede abgesebte Karte erhält das Rots Kreuz zur Förderung seiner segensreichen Ausgaben. —", Mit der Stadt Colmar (Elsaß) ist künftig im rnneren deutschen Postverkehr der Mertbriefverkehr ge stattet. Die Wertbriefe nach Colmar dürfen nur bei Post ämtern (nicht auch bei Postagenturen, PosthilfSstsllcn oder durch die Landbriefträger) aüfgeliefert werden. Sie sind bei den Postämtern offen vorzulegen und dort nach Prü fung d«S Inhalts durch den Beamten in dessen Gegen wart von dem Auflieferer zu verschließen. — Don den stellvertretenden Generalkommandos 12 und 19 werden für den Monat Februar jede Art von SonderauSverkäufen, wie Inventur- oder Sai sonausverkäufe, sogenannte Weiße Woche oder Tage, Pro paganda- und Reklame-Wochen oder -Tage, sowie rede an- dere eine besondere Beschleunigung deS Verkaufes be zweckend« Veranstaltung, insbesondere Lie An ündigung von Verkäufen zu lrerabgesetzten Preisen für Web- und Wirkstoff« und für Waren, dir aus Web- und Wirkstoffen hergestellt sind, oder bei deren Herstellung Web- ober Wirkstoffe verwandt sind, sowie für alle Strickwaren verboten. — In manchen Kreisen ist die Ansicht verbreitet, daß infolge der Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Destandserhebung von Nußbaumholz und stehenden Nuß bäumen vom 15. Januar 1916 das Fällen der angemeldelen stehenden Walnußbüume ungeordnet worden sei oder die angemeldeten Bäume demnächst gefällt werden. Diese An- sicht ist irrig. Die Bekanntmachung ordnet lediglich eine VerfüAungSde chränkung über Nußbaumholz und stehende Nußbäume an. Ein Fällen der Bäume ist durch die Be kanntmachung nicht vorgcschrieben u m ohne besonderen Grund auch nicht gestattet. (Amtlich.) )l.( Dübeln. Am Svuniag sand die Weil)« deS Dö- belner K iegswabrzeichens (gcsch rei ter Acmschild mit dem Sladtwapvcnl statt. — Eine GulshesiherSehcfrau in» be nachbarten Ebersdorf erhielt kürzlich einen Bcie', in tvcl- chem ihr mitgeteilt wurde, daß ihr im Felde sichender NolvI Slvi'n. AM-
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