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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160306
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160306
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-06
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.03.1916
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———, . , . , —7 Riesaer W Tageblatt (»9. ffatzrg. ök° »4. und Anxrigrr (Elbeblatt mir MMgerj. rckgvmun-Adresser IFerntzrech stell, .Lagedlatt«. Riesa. Ke» für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, . sowie den Gemeinderat Gröba. Montag, 6. Minz N>L6, akenos. Ta» Riesaer Lageblait erscheint jede» Tan abends st,7 Uhr mit Ausnahme der sonn, und k-stiage. BrzugSpretS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. PostanslaUen vierteljährlich 2, W Mark, monatlich,^ Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages smü bis 10 Uhr vormittags auszugebcn und im voraus zu bezahlen: eine ihcwähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis siir die 40 mm brc-.le Grundschrift-Zcilc (7 Silben) 18 Pf., Ort«pre>s 12 Pf.; zeitraubender unb tabellarischer Sau ent- IvrcLcnb höher. NachwcisungS» und VermitleluugSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Klage eingezogcn werden must oder der Ausrragaeber in Konkurs gerät. Zahlung-;- und Erfüllungsort: Niesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der.Elbe". " NotaiionSdrmI und Verlag: Langer L Winterlich, Niesa. Geschäftsstelle: Goethesttaf'.e 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und ErgänzunaSstcucrein- schätzunq bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 fflbs. 2 und 3 des Einlomme"- fteuergefctzcs vom 34. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des ErgänzunoSstciiergesetzeS vo.n 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Srcnerzct'.el nicht, behändigt werden konnten, anfgefordcrt, sich bei der Ortsbehörde zu melden. Forberge, ani 4. März 1916. Der Gsmei-idcuorstand. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzpnasstcuerern- schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 40 Ms. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Ms. 2 des ErgänznngSsteucrgesetzeS vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzcttel nicht behändigt werden konnten, anfgcfordert, sich bei der OrtSbebörde zu melden. Aobersen, am 6. März 1916. Tie GerneinÄetrorstände L'vu Bobcrscn und Lcssa. ' Zeichrnrngen auf die M^8SVTS«A8v8ks nimmt kostenlos entgegen Sparkasscuverwlitttmg Gröba (Elve). ..... Oerlliches Ztttd Eächsisches. Niesa, den 6. März 1016. —* An die Angehörigen der Formationen des 2. Pio nier-Bataillons N r. 2 2 sind im weiteren Verlaufe deS Feldzuges noch folgende Auszeichnungen verliehen worden: Silberne Militär - St. - Heinrichs - Medaille: Utffz. Kießling, Heller. Niltertreuz vom Verdienstorden 2. Kl. mit Schwertern: Ltut. d. 8i. Engler. Silberne Friedrich- August-Medaille: Ntffz. Totes, Fuhr, lltifz. d. L. 1 Schröder, Preus., Bizefeldw. Hennig. Bronzene Friedricb-Angnft-Me- daille: ütffz. Häufel, Haübold, Ziegler, Bach, Deichsel, Gefr. Lorenz, Echoldt, Fröhlich, zkutzschke, Ludwig, Pion. Müller, Streller. Thiele. Pion. d. L. 2 Landrock 1. Eisernes Kreuz Kl.: Feldiv.-Ltnt. Brrschmanu. Feldw. Naacke, Pigefekdw. d. R. Leonhardt, lltffz. Ehrlich, Mutze, Ebner, Sauer, Ntffz. d. L.,1 Burkhardt, Hnsse, Neumann, Kahn, Gest. Freiberg, Hiirtig, Philipp, Schließe'-. Geste. Ers.-Res. Schirmer, Pion. Themas 1, Knnz, lltffz. d. L. 2 Sertl, I-tffz. Ein.' - zr. Naben stein, Pion. Fricke. Fürsti. Ölens; i . L. Ehren kreuz 2. Kl. mit Schwertern: Link. d. R. Stock (Zlurt). lieber die Stücke des W o h I t ät i g i e itS- Kirchenkonzertes (siehe Anzeige in vorliegender Nummer) wird uns folgendes nntgeleiit: Ter 1. Teil trügt die Ile der sch rück: „Tein Andenken unserer Gefallenen!" Ernste Stücke: Tranermarsch für Orgel von Rheinberger, WohlgcmnthS bereits ermähnter Männerchor, des ThvmaS- tantors Schreck ergreifender gemischter Ehor: „Für uns!" (Gedicht eines Schillers auf seinen gefallenen Lehrer) und Albert VeckcrS Lied für Svprausolo: „Mache uns selig, o Jesn (Gedicht von Zlirchenrak Dr. Hickmanu) bilden den Inhalt. Der 2. Teil: „Harre auf (-kokt!" enthält Tonstücke des Trostes und der Siegeszuversicht; davon heben wir hrrvor: Duett für zwei Sopranslimmcn und Psalm 43 für 8stiinmigen Ehor non Mendelsobn, Kriegcrpsalm für Mänurrchor non I. Schönebanm lullt Orchester), Orgelsätze von Reichardt usw. Ein allgemeiner Gesang antz Gcibcls Turmerlied bildet den Schluß des Konzerts. —" Die am vorigen Sonnabend stattgcfnndcnc General versammlung der R cesae r B a n l, Aktiengesellschaft, war von 17 Aktionären besucht, welche 468 Stimmen, vertraten. Die Regularien wurden glatt und ohne Debatte erledigt. Als Aufsichtsratsmitgliedcr wurden einstimmig durch Zuruf wiedergcwählt die Heeren Generalmajor Aufschläger und Kaufmann Kaffs. Ter den Aktionären zu fallende Gewinn anteil von E ckch kau» an der Kaffe der Gesellschaft erhoben werden. , —* Im Monat Februar gelangten auf dem Städ tischen Schla ch tbofe zu Riesa l 024 Tiere zur Schlach tung und zwar: 14 Pferde, 236 Rinder (davon 26 Ochsen, 7b Bullen, 100 Kühe und 27 Jungrindcr), 218 Kälber, 374 Schweine, 100 Schafe und 2 Ziegen. Von auswärts wurden in den Stadtbezirk cingefiihrt und der vorgc- schriebencn Kontrollbesicbtigrmg unterworfen 12 Rinder viertel und 1 Schwein. Für bedingt tauglich erklärt und gekocht auf der Freibank verkauft wurde V, Bulle, M Kuh und L, Jungrmd. Für minderwertig erklärt und im rohen Zustande auf der Freibank zum Verkauf kamen 1 Bulle, 7 Kühe, 1 Schaf und T Jungrind. An einzelnen Organen wurden verworfen 128 Lungen, 20 Lebern, 1 Darmkanal und 5 mal sämtliche Eingeweide. — Mürzennebel spielen in der Volksmeteorologie eine bedeutende Rolle. Jeder Landmann merkt sie treulich in seinem Kalender an und berechnet die Zeit von hundert Tagen nach ihnen. Denn nach dem Volksglauben sollen hundert Tage nach den Märzeunebeln stärkere Gewitter auftreten. — Sitzung des Beirats für Volksernä h r u n g. In der Sitzung des Beirates für Volksernährnng am Sonn abend wurde zunächst die Frage der Verteilung der Kleie und der Regelung des Verkehrs mit Stroh erörtert. Aus führlich besprochen wurde der Verkehr mit Saatkartoffeln und die Frage der Rationierung der Spcisekartoffeln. Da neben war Gegenstand der Verhandlungen der Verkehr mit Butter und die zweckmäßigste Form ihrer Verteilung. Zum Schlüsse wurde von Mitgliedern des Beirats noch Mit- teiluna über die Svieitnspersorgung gemacht. (Amtlich.) —" In 8 3 der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelcn und Fetten zu technischen Zwecken vom 6. Januar 1916 war vorgesehen, das zunächst nur für Herstellung stwn Seifen und Leder ausgesprochene Verbot der Verwendung pflanzlicher und tierische Oele und Fette auch auf andere Verwendungszwecke ansnidebnen. Eine solch« Ausdehnung ist inzwischen durch die Reichskanzlcrveroronnngen vom 29. Februar 1V16 und 2. März 1916 für die Herstellung vou Druckfarben sowie von Lacken, Firnissen und Farben händige Testament vorgesehen. Dieses, ist schon dann gültig, wenn cS von dem Testator eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Das Fehlen von OrtS- und Zeit angabe beeinträchtigt daher die Gültigkeit des Testamentes nicht. Zugunsten der Kaiserlichen Marine finden diese Vor schriften gleichfalls Anwendung. — Ti« Bcschwc M:- und Petitionsdeputation der Zweiten Kammer hat durst' den Abo. Donath einen ausführlichen Bericht über die Petriirn des Vereins der Hausbesitzer iu Plauen, die Einrichtung einer Bi i e tv c r lu stv e r s r ch e ° r:: ug betreffend, erstattet. Tie Deputation hat sich nach längerer Verhandlung mit der Regierung den Standpunkt zu eigen gemacht, daß, wenn der erstrebte Zweck, den Haus besitz gegen allzu große Verluste an Miete zu sichern, erreicht .werden soll, dies Ziel am sichersten erreicht werden dürfte, wenn seitens der Hausbesißcr Mietvcrlustversichcrungcn auf privater Grundlage geschaffen werden, deren Wirksamkeit sich auf ein möglichst begrenztes Gebiet erstreckt, um so diesen Gesellschaften die Möglichkeit zu geben, die erwünschte Kon trolle der Versichcrungsobjcktc zu ermöglichen. —* An manchen Orten wird von Straße ah ändlern in GlaSröhrchen eine weißliche Masse in Stangenform, bestehend ans metallischem Natrium, verkauft, die bei ge ringer Befeuchtung mit Wasser lebhaft brennt. Da das Zündmittel als Ersatz für Zündhölzer nngepricsen wird, be steht die Gefahr, daß cZ in Feldpostpäckchen an Hecres- angchöriae versandt wird. Die Zündmasse übertrifft aber an Feuergefährlichkeit noch die Zündhölzer, und cs ist als sicher nnznnehmcn, das; sie bei der Versendung mit der Post Brände Hervorrufen wird, sobald das dünne Glas zerbricht und Feuchtigkeit hiu.zu.tritt. Dadurch können aber, wie die Erfahrung lehrt, große Ptengcn von Fcldpostsendungen vernichtet werden, und sowohl den Absendern als auch un seren Soldaten im Felde große Verluste erwachsen. Die Versendung leicht entzündlicher Sachen mit der Post ist ver boten und wird vorkommcnücnfaliS gemäß 8 367, 5 a, des 'Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich gerichtlich bestraft. Es wird deshalb — wie üoerhaupk vor Versendung fcncr- gefährlichcr Sachen — auch vor Versendung des erwähnten Zündmiticls mit der Post dringend gewarnt. Zur Versen dung ist es auch deshalb höchst ungeeignet, weil metallisches Natrium mir Wasser zusamiacngcbrncht eiue ätzende Flüssig keit gibt, die, wenn sie mit Lebensmitteln in Berührung kommt, gesundheitsschädlich wirkt. —Wie uns der LandcLausschuf; der Vereine vom Noten Kreuz mitteilt, werden noch immer Anfragen von Privat personen über Gefangene und Vermißte an die Truppenteile und Lazarette im Felde oder an AnstunftS- stellcn in; Auslände gerichtet. Dies ist «n vermeiden, da 'hierdurch die Truppen im Felde und AuSkunstS'stcllcn im neutralen und feindlichen Auslände so mit 'Arbeit überlastet werden, daß die AuSknnftScrteilung droht, ins Stocken zu geraten. ES laufen dauernd Beschwerden über Ncberlastung em. Für alle Auskunftsertcilungen sind außer dem amt lichen Nachwciseburcan des KricgSininistcrinmS die Aus- kunftsftellcn vom Roten Kreuze und zwar für den Bezirk des 12. Armeekorps die Auskuuftsstelle vom Roten Kreuz in Dresden, Taschenberg 3, für den Bezirk des 19. Armee korps die Nachrichtenstelle für Verluste im Felde, Auskunfts stelle vom Roten Kreuz in Leipzig, Noßplatz 11, eingerichtet. Außerdem bestehen 11 Ortsstellen in Sachsen und es empfiehlt sich in allen Fällen, sich an die nüchstgelegene Ortsstelle oder AnsknnftSstclle zu wenden. Für unseren Bezirk kommt da bei in Frage: Kricgsschreibstube Nossen, Meißner Straße 7. — Um den Schisfuhrtsverkchr auf der Elbe bei Torgau wicderherzustellcn, versuchte man am Freitag den verun glückten efterneu Gctreidekahn, der sich, wie schon mitgcteilt, gucr gegen zwei Pfeiler der Elbbrücke gelegt hatte, ins Schlepptau zu nehmen. Tausende von Zuschauern hielten die Elbnftr umsäumt. Fünf Dampfer mit zusammen 3000 Pfcrderräften waren bei der Arbeit. Jeder Versuch, den 70 Meter langen versunkenen Kahn — der bei der hoch- angeschwollcnen Elbe stromaufwärts gezogen werden muhte — von der Stelle zu bewegen, mißlang, so daß voraussicht lich eine Sprengung des Kahnes erfolgen muh. —* „Dciiischlands Dichter für Freiheit, Vaterland und Recht", so nennt sich eine von Dr. Max Freiherr von Scheibler verfasste und dem Deutschen Heere, gewidmete Zusammenstellung dessen, was seit den Befreiungskriegen von den hervorragendsten Dichtern unseres Volkes geschaffen wurde, um die Liebe und Begeisterung für unser Deutschtum zu wecken und zu pflegen. Ter Reinertrag aus dem Per kauf des Heftchens, das sich besonders für die Uebersendung an die Front eignet und auch als Lesestoff in den Laza retten willkommen sein würde, soll dem Noten Kreuz zugute kommen. Der Landcsa'uSschuh der Vereine vom Roten Kreuz macht hierauf mit dem Wunsche aufmerksam, daß die verdienstvolle Zusammenstellung des Verfassers und von DegraS erfolgt. Zur Herstellung der in Stein-, Buch-, Lickt- usw.-Druckgcwerbe verwendeten Druckfarben darf vom 20. März 1916 an Leinöl überhaupt nicht mehr verwendet werden. Die im Malergcmerde verwendeten Lacke, Firnisse und Farben dürfen vom 15. März 1916 an pflanzliche Oele nur noch in Mischungen von 25 "Z des Endproduktes enthalten. Zur Herstellung von DegraS und der bei der Ledcrfabrikation verwendeten Lacke, Firniffe und Farben dürfen dagegen pflanzliche oder tierische Oele oder Fette überhaupt nur noch mit Genehmigung des KricgsauSschuffes für pflanzliche und tierische Oele und Fette, der sich hierbei der Vermittelung der KriegZlederattien- gesellschoft bedient, verarbeitet werden. —* Das von den stellvertretenden Generalkommandos Ml und XIX erlassene Verbot von Ausverkäufen usw. für Web- und Wirkwaren vom 31. Januar 1916 (Sächsischer Staatsanzeiger Nn 24- vom 34. Januar 194«) stellt ins besondere auch die Ankündigung von Verkäufen zu herabgesetzten Preisen unter Strafe. Dessen ungeachtet sind in verschiedenen Tageszeitungen wiederholt Ankündi gungen von Verkäufen im Preise herabgesetzter Waren er schienen. Durch solche Ankündigungen wird gegen das Verbot von Ausverkäufen usw. verstoßen. Bei den im Interesse einer dauernden Versorgung der Bevölkerung mit Textilwaren getroffenen Maßnahmen ist eine strenge Durch führung geboten. Es wird deshalb notwendig, die mit der Beaufsichtigung der Innehaltung der getroffenen Anord nungen betrauten Stellen auf die nachdrückliche und schnelle Ahndung solcher Verstöße hinzuweisen. —* Unter den vielen Marken, die der Wohltätigkeit dienen, sind, als besonders im Publikum beliebt, die Ber sch luhmarken vom Roten Kreuz hcrvorhcbcnSwcrt, die seinerzeit anläßlich des Roten Krcnz-LageS herausgegcben, auch im hiesigen Weltkriege eine vielseitige Verwendung gefunden und mittelbar dazu beigetragen haben, dem Noten Krsnz Mittel zuzuführcn. Die recht geschmackvollen Marken sind, die Reihe von je 5 Stück, zum Preise von 10 Pf. für die Reihe von der Sächsischen VerlagSanftalt G. ni. b. H., Trcsden-A. 19, Kügclgenstkatzc 7, zu beziehen. —* Wie uns der Landesausscbnh der Vereine vom Noten Kreuz mitteilt, empfiehlt es sich, die für Kriegs gefangene in Frankreich bestimmten kleinen Päckchen sendungen, die ohne.Bcgleilkarte als Briefe aufgegeben werden, auf das Gewicht von 350 Gramm zu beschranken. Es ist nicht sicher, ob die Postnsrivalkung in Frankreich schwerere Päckcben noch nach den Bestimmungen über Warenproben behandelt. Ebenso sind bezüglich der Gröhe der Päckchen folgende Matze nicht zu überschreiten: Länge 30 cm>, Breite 20 cm, Höhe 10 em, oder bei Rollenform: Länge 30 om, Durchmesser 15 cm. — Zu Fastnacht pflegten sonst Pfannkuchen ge backen zu werden. Ihre Herstellung ist jedoch diesmal, und sowohl in gewerblichen Betrieben, als in Haushaltungen, nach den zur Zeit geltenden Bestimmungen verboten, da die Verwendung von Hefe äls Triebmittel und die Her stellung von Backwaren in siedendem Fett, d. i. in Butter, Butterschmalz, Margarine, Kunstspeisesett sowie tierischen und pflanzlichen Oclen und Fetten jeder Art, untersagt ist. Es wird daher erwartet, daß dis Bevölkerung, schon um Bestrafungen zu vermeiden und den bedauerlichen Mangel an Fett, Butter und Milch nicht unnötig noch zu ver größern, sich diesmal den Genuß von Pfannkuchen versag:. — Wolffs Sächsischer Lnndcsdienst schreibt: Tie von einigen Zeitungen gebrachte Nachricht, der königlich sächsische Gesandte in Berlin sei nach Wien versetzt worden, ist nicht richtig. Richtig ist, daß der Gesandte Freiherr von Salza, der wegen eines Herzleidens um seins! Pen sionierung nachgesucht hatte, von Sr. Maj. dem König ge beten morden ist, noch kurze Zeit auf seinem Poften zu bleiben. —* Tic „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt über die Ncch tsg ültigkeit von Testamenten im Felde: Vor einigen Tagen ging die Mitteilung durch die Presse, daß ein eigenhändig geschriebenes und unterschrie benes Testament, in dem die Angabe des OrteS der Nieder schrift fehlt, der Rechtsaültiqkeit entbehre, auch wenn da-S Testament „im Felde geschrieben" ist. Diese Nachricht, dis geeignet ist, Veunruhignng in den Kreisen der Kriegsteil nehmer zu erregen, beruht auf einenk Irrtum. Durch VaS Reichsnnlitärgesctz vom 2. Mai 18 74 (Reichs-Gesetzblatt 1874, S. 45) ist in dieser Hinsicht ausreichend Vorsorge ge troffen. Nach 8 44 dieses Gesetzes können in Kricaszciten Angehörige des aktiven Heeres von der Zeit, wo sie ent weder ihre Standquartiere oder, im Falle ihnen solche nicht angewiesen sind, ihre bisherigen Wohnorte im Dienste ver laßen oder in denselben angegriffen oder belagert werden, lehtwillige Verfügungen in erleichterten Formen gültig er richten. Eine solche Erleichterung ist auch stst das eigen
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