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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.04.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-04-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191604253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160425
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160425
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-04
- Tag1916-04-25
- Monat1916-04
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.04.1916
- Autor
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««d Anzeiger MeblM mü> Anzeiger). relkürmmn-Sdreff« 6 IArrnspr-chsteü, .»«seblatt«. Ries«. Rr «. für die König!. Amtshauptmamlschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 94 Dienstag, 2L April 1916, atiends. 69. Aairrg. PaS Riesaer Tagsblatt erscheint jcvcu Lag abends */,7 Nbr mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schaber der Kaiser!. Postanstaltcn vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf.,'OrtsprelS 15 Pf.; zeitr« idec und tabellarischer Satz eitt- sprechend höhere Nachweisungs- und Wermittelungsgcbühr 20 Pf. Feste Taris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betzpg verfällt, durch Klage «ungezogen werben mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich Riesa HteschästSsteüe: Koetkiestratze k»8. Verantwortlich kiir Redaktion: "'rtbrr Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhe lm Dittrich, Nicsa. Bekanntmachung. DaS Ergebnis der für den 26. dieses Monats angeordneten BestandSaufnabme der Kartoffel»orräte.wird durch vereidigte Sachverständige nachgeprüft werden. Es wird allen Besitzern von Kartoffelvorräten unter Hinweis ans die Strafbestimmungen nochmals zur Pflicht gemacht, die geforderten Angaben so genau 'zu machen als cs ihnen auf Grund sorgfältigster Prüfung der Vorräte irgend möglich ist. Dresden, am 20-April 1916. 5O8alIN1V Ministerium des Innern. 1002 Verordnung über die Begründung einer Landes-Fleischstelle. Beim Ministerium des Innern ist eine Landes-FleisKstclle errichtet worden, der die Aufsicht über den Verkehr mit Fleisch und Flcischwarcn, sowie die nähere Regelung des Fleischverbrauchs übertragen ist, soweit hierfür nicht die Kommunalverbände zuständig sind. Insbesondere bleibt der LandeL-Fleischstellc vorbehalten, mit Genehmigung des Ministeriums des Innern die für bestimmte Zeiträume für Sachsen zugelasscnen Schlachtungen nach Maßgabe der wirtschaftlichen Bedürfnisse anderweit zu verteilen und die Höchstmengen von Fleisch sestzusctzen, die innerhalb eines Versorciungsabschnitts auf den Kopf der Bevölkerung verteilt werden dürfen. An der Zuständigkeit des VichhandelS- verbandes des Königreichs Sachsen zur Beschaffung und Verteilung des im Königreich Sachsen benötigten Fleisches wird hierdurch nichts geändert. Die Anträge und Eingaben sind an die „LandeS-Fleischstcllc, Ministerium des Innern" in Dresden zu richten. Dresden, den 19. April 1916. SOOnIIKIll _ Ministerium dcS Inneru. 2000 Unter den Rindern des Rittergutspachters Zschoche in Zschaitcn ist die Maul- u«d Klauenseuche erloschen. Da der Orr Zschaiten uunmehr seuchcnfrci ist, werden die ungeordneten Sperrmaß- nahmen hiermit wieder aufgehoben. Großenhain, am 25. April 1916. 984 s Königliche Slmtshauvtmaunschaft. Die von den unterzeichneten Behörden nnterm 2. März laufenden Jahres erlassene Bekanntmachung über Höchstpreise für Süßwasserfische und für Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut wird, soweit darin Bestimmungen über Gemüse, Zwiebeln und Sauerkraut enthalten sind, aufgehoben. Großenhain und Riesa, den 19. April 1916. Königliche Amtshauptmanuschast Grostenhain und die Stadträte (Srostenhain und Riesa. ' Bedarftzanzeige der Zuckervcrarvetter. Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe, in denen unter Verwendung von Zucker Nahrungs-, Genuß-- und Heilmittel zum Zwecke der Veräußerung bereitet werden, haben zur Ermittlung ihres Znckeranteilcs der Reichszuckcrstellc bis zum 8«. April ISIS Anzeige.unter Benutzung des hierfür vorgeschriebencn Vordruckes zu erstatten. Es kommen u. a. folgende Betriebe in Frage: Obst- und Becrenweinkcltereien, Gelee-, Marmeladen-, Mineralwasser-, Limonaden-, Waffel-, Lebkuchen-, Zuckerwaren-, Schokoladefabriken, Brauereien und Destillationen. Bäckereien, Konditoreien und Gasthäuser sowie Apo.heken fallen nicht unter diese Betriebe. Fragebogen liegen bei der Königlichen Amtshauptmannschaft zur Entnahme bereit, sie sind nach Ausfüllung der Königlichen Amtshauptmannschaft, in den Städten Großen hain und Riesa dem Stadtrate zur Prüfung vorzuleqen. Wenn die Anzeige nicht Lis zum SV. April bei der Königlichen Reichszuckcr- stelle eingeht, must damit gerechnet werden, dast der betreffende Betrieb bei der Be messung der Zuckerantcilc nicht berücksichtigt wird. Großenhain, am 24. Avril 1916. ' Der Kommnnalvcrband. Zucker vetr Die Ausfuhr von Zucker ans dem amtShauptmannschaftlichen Bezirke Großenhain in andere Sächsische Kommnnaluerbände oder in außersächsische Bezirke ist verboten. Ausnahmen sind nur mit Gcnehmiauug der Königlichen Amtshanptmannschaft zulässig. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 19 Ziffer 1 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers über den Verkehr mir VerbranchSzucker vom 10. April laufenden Jahres mit Gefängnis bis zn 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zn fünfzehntansend Atari bestraft. Großenhain, am 22. April 1916. Der Kommnnawerbaud. Wegen Reinigung der Dienstränme können Freitag und Sonnabend, den 28. und 29. April 1916 rmr dringliche Gefchäsre erledigt werden. Königl. Am.Sgericht Nicsa. SMMcher KjeNchtsukewen-Verkau^ Miktlpoch, den LV. April 1NLV, und künftig jeden Mittwoch, > von vormittags 8 — mittags 1L Ihr gegen Abgabe von Fleischkarten, und zwar 260 nr für eine Büchse von 400 -u nnd 660 xr für eine Büchse von 1000 (Fleisch ohne Knochen». Außerdem ist die entsprechende Anzahl der städtischen Fleischkonscrvcnmarkcn bei der Entnahme abzugebcn. , Der Rat der Stadt Nicsa, am 25. April 1916. Fnd. BefLandausuMme für KrmMeür mH Zocker. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 22. April 1916 — Rr. 99 des Riesaer Tageblattes vom 22. April 1916 — geben wir bekannt, daß die Hauswirte bezw. bereu Stellvertreter verpflichtet sind, die Anzeigevordrucke von den Mietern zu sammeln und vom 26. April 1916 von mittags ab zur Abholung durch die Lchußmannfchaft bereit zu halten. Der Rat der Stadt Riesa, den 25. Avril 1916. Gßm. Fleischkonserven-VettM? irr GZröSa. Mittwoch» den LV. Zlpril 1V1K, mittags 1)1—1 Uhr und nachmittags !»—^Ilkr werden im Grundstück Weststrastc 14 Nindstcischkonserven und Borneo Bees verkauft. Der Preis beträgt für eine Büchse Rindfleisch 2.20 M. und für eine Büchse Eorned Bcef 2 M. — Für erstere sind 240 « Flcischmarken und für letztere 220 g Fneischmartcu abzngebem Brotauswciskarten sind vorzulegcn. Gröba, am 25. April 1916. Der Gcmcindevorstand. Handelsschule Riesa. Zu der Freitag, den 5. Mai 1S1V, abends V-9 Uhr im Gasthaus „Elbkerraffe^ stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung werden die Mitglieder des Vereins „Handelsschule" hierdurch eingeladen. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Rechnungsablegung. 8. Erledigung etwaiger Anträge (Satzungen 8 11, Abschn. 8). Riesa, den 25. April 1916. Der Borstand der Handels schule. C. Braune, Vorsitzender, Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 25. April 1916. * Mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse ausgezeichnet Wurde der Leutnant d. Res. in eurem bayrischer: Lnndw.« Jnf.-Regt. Alfred Röhrborrr. —* Herr PrivatuS Friedrich Julius Franz hier, Elbberg 2 wohnhaft, konnte am 25. April 1916 das 50 jährige Jubiläum als Bürger der Stadt Riesa begehen. Aus diesem Anlaß sind ihm beute durch Herrn Städtrat Dr. Dietzel und Herrn Stadtverordneten-Vorsteher Kauf mann Bernh. Muller unter Ucberrcichung einer Ehren urkunde die Glückwünsche der städtischen Kollegien übermittelt worden. —* Eine schlichte, aber sinnige Gedächtnis st ätte hat unsre Kirchgemeinde ihren gefallenen Helden söhnen ans dem Friedhöfe errichtet. Sie besteht in einem grünen Hügel mit einem großen Holzkreuz, ein Abbild der Kriegergräber im Felde. Sie soll den trauernden Hinter bliebenen der lieben Gefallenen ihre Grabhügel ersetzen und ihnen Gelegenheit bieten, an Gedenktagen Kränze für sie rnederzulegen und sich dabei von dem Kreuze den Trost zu sprechen zu lassen: Christus hat dem Tode die Macht ge nommen und das Leben und ein unvergängliches Wesen ans Licht gebracht. —* Die verflossenen Ostcrtage waren nicht restlos von dem idealen Frühlingswetter begünstigt, das ins besondere der schöne Ostersonnabend auch für die Festtage erhoffen ließ. Dem ersten Feiertag fehlte die Sonne gänz lich, die nun einmal zu einem echten und rechten Frühlings tag gehört. Ter Wctterumschlag war auf Gewitter zurück- zuführcn, die in der Sonntagnacht niedergcgangen waren. Umso freundlicher zeigte sich Mutter Sonne am zweiten Feiertage. Wer zur Erstarkung von Körper, Geist und Herz einen Osterspaziergang unternahm, wurde beglückt durch die herrliche Frühlingsnatur. Der prächtige Stand der Fluren gehört zu den schönsten Osterfrendcn, die wir dankbar würdigen sollen. Voll dem Neberflutz, in dem einzelne früher während der Feiertage, zuweilen geschwelgt, ließen diese Kriegsöstern freilich manches vermissen. Aber leben wir auch jetzt im Zeichen weiser Sparsamkeit, so doch noch lange nicht der Entbehrung. Das wird dank der Disziplin unseres Volkes auch in der inneren Organisation die Heimtücke selbst des gesamten Anglikanertums niemals erreichen. Trotz der amerikanischen Osternnte beging man Ostern in der Heimat in dem Gefühle der festen Zuversicht, daß unserem gerechten Kampfe der endgültige Sieg folgen wird. In dem Bericht eines Berliner Morgenblattes über die Kämpfe vor Verdun heißt cs u. a.: „Wohl müssen unsere tapferen Leute die gleichen furchtbaren Leiden (wie die Franzosen) tragen, aber eS ist immer ein Plus an Energie und Lebensfreude da, und der Gedanke um jeden Preis den Feind schlagen zu müssen hat unsere Reihen zu übermenschlichen Anstrengungen befähigt, von denen niemand zu Hause sich ein Bild machen kann. Er greifend ist dieses Heldentum, so realistisch es sich hier aus drückt, Geschoßhagel in Schlamm und Lehm und unergründ lichen Pfützen. Die Kämpfe, die sie in Rußland kämpften, die Märsche, die sie in Serbien leisteten, sind ein Spiel da gegen, und dabei diese Angriffsfreude und dieses Aus- harren." Diese Worte wollen wir in der Heimat uns merken und an sie denken, wenn einmal Unmut über die Beschränkungen in der Lebenshaltung in uns aufsteigen will. — Die den sächsischen Staatsministerien unterstellten Behörden und öffentlichen Verkehrsanstalten werden ange wiesen, die erforderlichen Anordnmmen zur Ausführung der BundeSratsverordnnng über die Vorverlegung der Stunden in der Nacht zum 1. Mai zu treffen, damit sich der Uebergang in die neue Zeitbestimmung ohne Störung vollziehen kann. Die Wirkungen der Verordnung dürfen in keiner Weise, etwa durch Verlegung der Geschäfts oder Arbeitszeit und dergleichen abgeschwächt oder aufge hoben werden. Etwaigen Versuchen in dieser Richtung ist mit allem Nachdruck entgegenzutreten. — MI. Darlehen an die aus dem Felde Heim kehrenden oder sonst infolge des Krieges wirtschaftlich be sonders Geschädigten werden im Falle ihrer Bedürftigkeit vom Ministerium des Innern während des Krieges und für die Zeit von 6 Monaten nach seiner Beendigung ge währt: 1., Inhabern von Betrieben der Landwirtschaft, des Handels, der Industrie und des Gewerbes, sowie Ange hörigen der sogen, freien Berufe wie Rechtsanwälten, Acrztcn, Künstlern, zur Aufrechterhaltung oder Wiederauf nahme ihrer Betriebe oder ihrer Berufstätigkeit, 2., Haüs- und Grundbesitzern zur Erhaltung ihres Haus- und Grund besitzes, nach Befinden auch zur Bezahlung der während des Krieges rückständig gebliebenen Hypothekenzinscn, 3., Privatangcstellten und Arbeitern, wenn insbesondere die Familie durch die Einberufung des Ernährers in Schulden geraten oder zur Verpfändung oder Veräußerung unentbehrlichen Hausgeräts genötigt wurde. Für das Kalenderjahr der Tarlehnsgewährung und die ersten 6 Monate des folgenden Kalenderjahres werden Zinsen nickt erhoben. Tann find die Darlehen mit 3"/, zu ver zinsen und in fünf Jahren zu tilgen. Die Darlehen werden vom Staate durch Vermittlung des Wohnsitzes gewährt. Es sind deshalb Gesuche um solche Darlehen nur an die Gemeinde (Stadtrat, Bürgermeister, Gemeindcvorstand zu richten. — Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die Bekannt machung über Todeserklärung KricgLverschollcner mit einer längeren Begründung. — MI. Auf den Anzeigen über die Zuckervor räte ist dre Zahl der Haushaltungsangehörigen und der Beruf mitanzugeben! Da die Verteilung der Zählpapiere für die am 25. April stattfindende Erhebung der Vorräte an Verbrauchs-ucker gerade in die Osterzeit fällt, so war es nötig, die Anzeigeformulare so frühzeitig drucken zu lassen, daß sie von den Verwaltungsbehörden noch vor den Feiertagen verteilt werden können. Die erst später bekannt gegebenen AusführungSbestimmungcn des Reichs kanzlers zu der BundeSratsverordnnng fordern noch die Angabe des Berufs der Besitzer von Zuckcrvorrätcn und die Zahl ihrer Haushaltungsangehörigen. Es ist daher nötig, daß j c d er Anzeigepflichtige auf der Anzeige über die Bestände an VerbranchSzucker u » tcn nebcnseincm Name« noch nngibt: 1. die Zahl der HanshaltungSan- aehörigen und 2. den Beruf oder die Art des Betriebes. Hierbei ist zu unterscheiden und besonders deutlich hervor- zuheben, ob die Anzeige fick bezieht auf s) eine Familien haushaltung und Einzelperson, K) eine Bäckerei und Kon ditorei, v) einen Gasthof, ein Gast-, Schank- und Speise haus, eine Stadtküchc, Kaffeehaus, Techaus, Kantine, Fremdenheim, Vereins- und Erfrischungsraum und der gleichen, 6) eine Anstalt (Kranken- nnd Sicclienhaus, Ge- nesungSheim, Erziehungsanstalt, Gefängnis, Arbcitsanstalt usw.), e) einen Kleinhandel (Betrieb ohne Rücksicht auf Umfang, der unmittelbar an die Haushaltungen Zucker abgibt), k) einen Großhandel (Betrieb, der nicht direkt an die Haushaltungen Zucker abgibt), s) einen gewerblichen Betrieb, in dem Nahrungs-, Genuß- nnd Heilmittel zum Zweck der Weitcrvcräußeruug bereitet werden), I ) einen Speicher- und Lagerraum usw. Die mit den: Einsammelu der auSgcfittttcn Anzeigen beauftragten Personen werden darauf achten, daß diese Angaben in den ausgcfüllteu All-
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