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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191605153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160515
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160515
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-05
- Tag1916-05-15
- Monat1916-05
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1916
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««d Anziriger iLlbebM mid Ä»;eiger>. rtkgnmm-Sdrch« DH IFanstmchstG» r„ blan « «,» VL». für die Köntgl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt Rief», sowie den Gemeinderat Grvba. 111. Montag, 15. Mai 11116, abends. 69. Jabra. *DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Taz abends '/,7 Ilbr mit Ausnahme der Sann- und Festtage. VezvglpreiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frcl Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,l0 A!ark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags auszugeben und im voraus zu bezahlens eine Gewähr siir Sa« Erscheinen an bestimmten Tagen und P lüg en wird nicht übernommen. Preis siir die 43 rum breite Grnndschrisl-jseile (7 Silben! 20 Pf., OrtSpreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent sprechend höher. NachmcisungS- und Verniitteiungsgebühr 20 Pf. Fest- Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage ci.igczogen werden must oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- rind Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Wi n te r l ich Riesa Geschäftsstelle: Gaetkeitraste .'»tt. verantwortlich für Redakiion: s'r^ur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Verordnung Wer MehMischenzahlmrgeu. Am 22. Mai und am 15. jeden folgenden Monats hat eine Mchzwischenzäyknng stattzufinden. Sie erstreckt sich auf Rindvieh, Schafe und Schweine. Viehhalter, die den mit Vornahme der Zählung beauftragten Zählern den Zutritt zu ihrem Gehöft oder die erforderte Auskunft über ihren Viehbestand verweigern oder diese unrichtig oder unvollständig erteilen, oder die eine von der unteren Verwaltungs behörde vorgcschricbene Anzeige hierüber unrichtig, unvollständig, verspätet oder überhaupt nicht erstatten, werden mit Haft bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 150 M. bestraft. Dresden, den 12. Mai 1916. 618HVIII M inistcrrnni des I» n e r n. 2330 Bei der Herstellung von Kuchen und Torten im Sinne der BuudeSratsverordnung über die Bereitung von Kuchen vom 16. Dezember 1916 wird von Bäckern und Kondi toren vielfach in der Weise verfahren, bas; dem Kuchenteig oder der Tortenmasse nutzer der zulässigen Menge Zucker noch eine weitere Menge Sirup beigegcben wird. Ein derartiges Verfahren ist nicht zulässig. Für den von der vorgedachten Verord nung erstrebten Zweck, eine Ersparnis an Zucker zu bewirken, ist cs ohne Belang, in welcher Form und Art der Zucker bei der Kucheubereitnna verwendet wird. Die in der eingangs gedachten Verordnung über Herstellung von Kuchen ungeordnete Beschränkung der Ver wendung von Zucker trifft alle krtzftaUisiertcn Znckcrsorten, Melis, Farin, ferner flüssigen Zucker, wie Zuckersirup, Zuckerabläufe, flüssige Raffinaden, auch sogenannten Kunsthonig oder dergleichen, Honigsirup, Fruchtsirup und Invertzucker. Unerheblich ist auch, ob der Zucker inländischen oder ausländischen Ursprungs ist. Stärkezucker und Stärkesirup fallen dagegen nicht unter die cinganqserwäkmte Ver ordnung. Die Königliche Amtshauptmannschaft unterlässt nicht, die Bäckerei- und Konditorei- Inhaber noch besonders auf Vorstehendes hiuzmveiscn. G rotzenhain, am 11. Mai 1916 502 o 1' II. Die Königliche AmtSkanPtmannschast. , Es ist die Wahrnehmung zu machen gewesen, datz der auch in den WMsblättcrn abgedrucktcn Bundesratsbekanntmachung über Käse vom 13. Januar 191-?---- Ncichs- gesetzblatt S. 31 — insofern nicht allenthalben richtig nachgegangcn wird, als beim Ver kauf von Käse, der in Packungen (sogenannten Originalpackungen, wie zum Beispiel Camembert) verkauft wird, das Rohgewicht (--- Gewicht des KüseS zuzüglich des Gewichts der Packung! als Reingewicht berechnet wird. Einzelne Hersteller haben oiese Bcrechnungs weise laut Mitteilung an ihre Kniidsthast ausdrücklich zum geschäftlichen Grundsatz erhoben. Dieses Verfahren widerspricht dein Sinne der vorgedachteu Bekanntmachung, die bei der Festsetzung des Gewichts, mit Ausnahme der in 6 1 unter lt No.. 3 und 4 hervor gehobenen Fäll? (Frühstücks- und Delikatetzkäse betr.) nur das Reingewicht im Auge hat. Es entspricht überdies nach dem Sinn mG Wortlaut der erwähnten Ausnahmcfälle eben falls nicht dem Sinne der eingaugsgrdachten Bekanntmachung, datz der Hersteller oder Händler etwa neben dem Preis für das Reingewicht noch eine besondere Vergütung für die Originalpackung berechnet. , Tie Königliche Amtshauptmannsckaft unterstützt nicht, die Beteiligten auf Vorstehen des hinzuweisrn. Grotzenhain, am 11. Mai 1916. 320 ä 1' II. Die Königliche AmtSKauPtmannschaft» SWMcher UeWiMserverr-Berkauf findet in dieser Woche nickt statt. Der Rat der Stadt Riesa, am 15. Mai 1918. Gtzm. Mrschenvcrpachtung. Die diesjährige Kirschennutzung an den hiesigen Strotzen soll * Sonnabend, de» SO. Mai d. I., nachm. « Uhr in Hennigs Gasthof hicrselbst meistbietend und bedingungsweise verpachtet werden. Poppitz, am 12. Mai 1916. Kluge, Gcmeindevorstand. Ho!Zversteigernng - 22. Mai ISIS, vor«,. 8 Uhr. Gasthof Jacobsthal - 14 w. Klötze 16/22 om, 4 rm Scheite, 225 rra Knüppel, 33 rw Aeste. Vorentnahme Abt. 110. Dürr- u. Durchforstungsbölzer Abt. 115—121. Kgl. Forstrevierverrvaltung Welstig. 13. Mai 1916. Kgl. Forstreutamt Dresden. OerMches rmS Sächsisches. Riesa, den 15. Mai 1916. —* Mit der Silbernen Friedrich-August-Medaille aus gezeichnet wurde der Unteroffizier Bruno Berg, im Land- wehr-Jnf.-Regiment 102, Sohn des Herrn VäckerobcrmcistcrS Stadtrat Berg hier. —88 Bitt grober Spannung sieht inan in Sachsen den Ergebnissen der Viehzählung entgegen, um daraus I Schlüffe aus die zukünftige Fleiscbversorguug ziehen zu können, j Als das erste Ergebnis der Viehzählung in Sachsen Liegt : jctzr dasjenige aus der landwirtschaftlich hervorragenden I AmtShauptmannschaft Zittau vor. Zwar sind in diesem i sächsischen Regierungsbezirk die Schweine, wie das ja nicht ' anders zu erwarten stand, nm die Hälste znrückgcgangcn. Dagegen ist die Zahl der Schafe die gleiche geblieben. Er freulich ist jedoch ganz besonders die durch die Viehzählung seftgestellte Tatsache, datz der Rinderbestand keine Einbutze erlitten hat. Rinder waren 1911 22800, 1913 23 700 vor handen, während der jetzige Bestand sich auf 23167 stellt. Es ist sonach ein Anwachsen des RcndcrbcstandcZ gegen 1911 um 367 Stück und gegen 1913 nur eine unbedeutende Abnahme zu konstatieren. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, datz die Zahlen von 1911 und 1913 die Bestände von Stadt und Land zusammenfaffen, während die jetzt ermittel ten Zahlen sich nur auf das Land beziehen. Das jetzige Ergebnis ist also noch etwas günstiger als cs nach den Vergleichszahlcn erscheint. Die Zahl der Ziegen ist ganz bedeutend gestiegen, nämlich von 3980 auf 5815 und wird, nachdem die sächsische Negierung bereits umfassende Matz nahmen zur Hebung der sächsstchen Ziegenzucht getroffen hat, voraussichtlich noch weiter steigen. Die Befürchtungen, datz sich der Viehbestand bereits in desolatem Zustande be findet, ist sonach unbegründet, denn nach einer amtlichen Mitteilung des Regicrungsrats Richter von der Amtshaupt- mannschast Zittau sind in anderen sächsischen Regierungs bezirken die Ergebnisse der Viehzählung ähnlich. Nach der Ansicht des genannten Rcgierungsvertretcrs ist die augen blickliche Fleischknapphrit nnr die Folge von Neuorganisa tionen. — Die ZuckerbestandS-VerrechnungSkarten werden durch die Zuckerverteilungsstelle für das Königreich Sachsen mit Hilfe der Grotzhändler und der Zwischen-Groß händler an den Handel verteilt. Jeder Znckcrhändlcr ist verpflichtet, gewissenhaft seinen Bestand vom 8. Mai auf der Karte zu vermerken und die Karte einem von ihm zu wählenden Lieferanten in Sachsen behufs zu bewirkender Anrechnung zu übersenden. Solange der angemeldete Lager bestand nicht durch eingereichte BezuaSausweise voll gedeckt ist, ist der Zuckerhändler gehalten, seinen Zucker nur von dem von ihm auf der VcrrechnungSkarte genannten Liefe ranten zu beziehen. Die Zwischen-Großhändler und Groß händler haben sich die Gesamtgewichtsmengen, die sich aus ihrem eigenen Lager und aus den von ihnen gesammelten und einzüliefcrnden Verrechnungskarten ergeben, auf die von ihnen einaereichten Bezugsausweise anrechnen zu lasten. Auf diese Weise werden die Zuckerbestände des Großhandels für die allgemeine Versorgung ergriffen. Eine gewissenhafte Deklaration ist dringend notwendig, da die ermittelten Be stände von der Reichszuckerstclle auf das dem Königreich Sachsen zustehende Zuckerkontingcnt ungerechnet werden. Die der Verrechnungskarte anhängenden Kontrollabschnitte find bestimmt für den Zwischenhändler und den Grotzhändler, von diesen abzutrennen, mit den nötigen Vermerken zu ver sehen und als Kontrolle aufzuheben, weil die Karte selbst an die Zuckervttteilunssstelle abgegeben wird. Sollte irgendein Zuckerhändler eine Zuckerverrechnnngskarte nicht zugestellt erhalten, so hat er unverzüglich von seinem Liefe ranten oder der Zuckerverteilungsstelle eine solche zu ver langen, andernfalls macht er sich nach den gesetzlichen Be stimmungen strafbar. — DerSächsischeSchuhmacher-JnnungS-Verband hat an die Kriegsministcricn eine Eingabe gerichtet, in der u. a. nm eine Verordnung gegen hohe Damenstiefel- Schäfte und hohe Absätze gebeten wird. In der dar auf cinqelaufenen Antwort ist, der Zeitschrift „Der Schuh markt" zufolge, folgende Stelle enthalten: „Zur Streckung der Ledcrvorräte ist, der Petition entsprechend, bereits bei dem Neich-samt des Innern der Erlatz eines allgemeinen Verbotes hoher Schäfte "nd hoher Absätze bei LnxuS-Schuh- warcn angeregt worden.' — Wiederum hat die sächsische Staatseisenbahnverwal tung eine grohe Anzahl ihrer Arbeiter durch Geld be lob uicn gen für langjährige befriedigende Dienstleistungen ausgezeichnet. Es erhielten drei Arbeiter je 200 Mk. nach 45 jähriger Dienstzeit, 14 Arbeiter je 100 Mk. nach 40 jäh riger Dienstzeit, 10 Arbeiter je 80 Mk. nach 35 jähriger Dienstzeit, 35 Arbeiter je 60 Mk. nach 80 jähriger Dienst zeit 118 Arbeiter je 50 Mk. nach 25 jähriger Dienstzeit und 111 Arbeiter je 20 Mk. nach 20 jähriger Dienstzeit. — Der Ausschuß des Verbandes Sächsischer Industrieller trat am 12. Mai in Dresden unter dem Vorsitz des Herrn Geh. Kommerzienrats Lehmann zu einer Tagung zusammen, die der Beratung über die Frage der künftigen Ekektrizi- tätSversorgungdesKönigreichsSächsen gewidmet war. Die ans allen Landestellen zahlreich besuchte Ver sammlung nahm einen ausführlichen Bericht des früher in Sachsen tätigen Leiters des städtischen Elektrizitätswerkes Kiel Dr. Voigt entgegen und trat alsdann in eine Be sprechung ein. Das Ergebnis der vielstündigen Beratungen wurde in einstimmig angenommenen Richtlinien zusammen gefaßt. — Die Lage auf dem Papiermarkt wird täglich schlimmer. Während Zeitungspapier bei weiter steigenden Preisen noch in geringem Umfange und nur durch die Kriegs verteilungsstelle zu erlangen ist, können die besseren, festeren Papiere überhaupt nicht mehr angcfertigt werden. Was aus den vorhandenen Lägern noch zu haben ist, ob cS etwas dicker oder dünner, weißer, gelber oder grauer ist, als man sonst seine Ansprüche gewohnt war, ist ganz gleich — man mutz damit zufrieden sein oder bekommt gar nichts. — Am Schlüsse der öffentlichen Sitzung des Bezirks ausschusses in Leipzig nahm vorgestern der Amtshaupt- mann v. Nostiz-Wallwitz die Gelegenheit wahr, daraus hin- ziuwcisen, daß in jetziger Zeit die Behörden viel mit unbegreiflichen und unerklärlichen Gerüch ten zu tun haben. So werde in Wahren und Um gegend allgemein darüber gesprochen, datz der dortige Ge- mcindevorstand so viel aufgecheicgcrt habe, datz die Amts hauptmannschaft gezwungen gewesen sei, die Mengen zu beschlagnahmen. Er bedauere, datz solche Gerüchte auf kommen konnten. Gerade der Gemcindevorstand Hendel in Wahren habe in umsichtigster Weise sich die Versorgung der Gemeinde mit Lebensmitteln angelegen sein lassen. Er selbst habe so gut wie gar keine Vorräte besessen, und er, der Amtshauvtmann, sei cS dem ganz ausgezeichneten Be amten schuldig, da-Z hier öffentlich, fcstznstesien. So un erfreulich das Umlaufen solcher Ecrüchce sei, so ange nehm würde eS den Behörden sein, vositive Angaben über Anhäufung von Vorräten und dergleichen mehr mir Na men und Angabe des Tatbestandes zu empfangen. Do irgendwelche Schuld vorliege, harr die Behörde bisher stets die Anzeige beim Staatsanwalt erstattet. Aber man könne nicht mit dem Amtsschimmel nachreiten, wenn nicht Angaben vorlicgen. Werden solche gemacht, so iverdc die Behörde nicht zögern, in strengster Weise Vvrzugehen. —MI. Die Verwendung von Magermilch ver diente noch eine weitere Verbreiterung. Der Mangel an Fettstoffen aller Art zwingt dazu, die Sahne in möglichst großem Umfange zu verbuttern. Die nach der Entrahmung durch die Zentrifuge verbleibende Magermilch enthält aber sehr wertvolle und leicht verdauliche Eiweißstoffe, so daß sic für viele Fälle als ein sehr zweckmäßiges Getränk auch für .Kinder, mit Ausnahme der kleinsten, empfohlen werden kann. Die weitere Verwendung in den größeren Städten ist da durch allerdings wesentlich erschwert, daß die Magermilch, namentlich im Sommer, keinen langen Transport erträgt. Es gilt aber genug Orte, in denen der Bezug von Mager milch durchaus möglich wär«-, wenn die Nachfrage lebhafter wäre. Wo sich hierzu Gelegenheit bietet, sollte die Bevöl kerung mehr als cs bisher geschehen ist, sich an den Gebrauch von Magermilch gcwöhncrr. Die Magermilch hat, abgesehen von ihrem hohen Nährwert, auch den Vorzug besonders leich ter Verdaulichkeit, die sic Mr bestimmte Zwecke sogar mehr empfiehlt, als die Vollmilch. — Wie die Dresdner Nachrichten erfahren, hat das sächsische Ministerium des Innern ungeordnet, datz die unteren Verwaltungsbehörden den Verkauf von. Fleis ch oder Wurst in der Weise regeln können, datz eine bestimmte Menge auf den Kopf und die Woche sicher gestellt wjrd. Diese sichergestellte Menge mntz bis auf weiteres bei einem und demselben Fleischer bezogen wer den, bei dem der Bedarf vorher anznmeldcn ist. Der Rat zu Dresden und iKe beiden Amtshanvtmannschaf- ten Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt haben, wie ver lautet, angeordnet, datz alle Verbraucher, die Fleisch oder Wurst beziehen wollen, sich bei einem Fleischer in eine Kunden liste eintragen lassen müssen. Bei dieser Eintragung ist der Einwvhnermcldescliein oder ein Fleischbezugsschein vorzulegen. Der Fleischer hat auf der Rückseite des Scheins die Eintragung mit nndcrwischbarer Unterschrift zu bestätigen oder den Fleischbezugsschein ab- zunehmen, damit nicht etwa Anmeldungen bei mehreren Fleischern erfolgen können. Die Anmeldung dcS Fleisch- bedarss hat jeweils bis zum Sonnabend jeder Woche für die kommende Woche zu erfolgen. Die Fleischer müssen daraufhin bei der zuständigen Stelle die Zuteilung der bei ihnen angemeldeten Fleischmenge beantragen und dann von außen an ihren Läden ankündigen, an welchen Tagen sic das Fleisch verkaufen wollen. Wird Fleisch nicht ab geholt, so verfällt der Anspruch darauf, wenn nicht eine entsprechende cmderweite Vereinbarung getroffen wordcu ist. Damit ist die Sicherheit gegeben, datz jeder ohne be sondere Umstände sein Stück Fleisch erhalten kann. Da aber im Interesse der Heranmästung von Bich jetzt mög lichst hau-gehalten werden mutz, kann auf den Kopf und die Woche nur ein Viertelpfund Fleisch oder Wurst sicher gestellt werden. Soweit dem Publikum darüber hinaus noch Marken zur Verfügung stehen, muß cs dafür Konser ven fleisch, Dauerfleischwarcn, Wild oder Eingeweideteilc kaufen. Sobald die Menge des zur Verfügung stehenden Fleisches größer geworden sein wird, soll eine Herauf setzung der Nation erfolgen. Nöderau. Auf hiesigem Bahnhofe verunglückte der als Landsturmmann eingezogenc Gutsbesitzer O. Winkler aus Hermsdorf tödlich, als er unter seiner Aufsicht arbeiten den Ruffen vor einem nahenden Zuge warnen wollte. Da- bei wurde er von einem von der anderen Richtung kommen den Eilzug erfaßt und überfahren.
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