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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.09.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-09-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191609255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160925
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160925
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-09
- Tag1916-09-25
- Monat1916-09
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.09.1916
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prnd Anzrfgrv («tdrdüm md AkMger). Amtsökatt für die König!. AmtShauptmcnmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Rich«, sowie den Gemeinderat GrVVa. 223. Montag, 2S. September 1916, abends. ' 69. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint leben Tag abends V.7 Ahr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. vezitgS-reiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» ober bei Mholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 7V Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vorinittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewahr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Ärundschrift-Zeile (7 Silben) 2» Pf., Ortspreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höhen NachweisiingL- und VerinittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Llustraggeber m KonmrS gerat. ZahdmgS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten öder der VcfvrderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langert Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gorthestraste 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa-. 3,40 1 l Md. hart, M. f. d. Pfd. Pfd. M. 50 53 60 28 31 33 40 43 50 Kamm Karree Bauch Keule Blatt Wertkl. 2 M. 2,00 » 2,80 „ 2,40 . 0,60 . 0.40 2,00 2,20 1,70 2,10 2,00 Wertkor M. 1,40 . 2,20 . 1.80 . 0,60 . 0,40 32 35 38 0,08 1,30 2,00 2,40 1,60 2,80 3,00 Almen u. Brachse« von 1 k§ und darüber , unter 1 kg , i Plötze» und Rotaugen von V, kg und darüber . unter V, Kg Bet diesen Preisen wird beste Ware vorausgesetzt, ermäßigen sich die Preise um 20 vom Hundert. n) Butter. Gute Butter .alHallenöe Ware k> Milch. 1 I M. 0,24 1 l . 0,20 , . . 0,12 .. » 0,12 Kochfleisch Lende Bratfleksch qhne Knochen und Gew. »lecke Knochen SkMkW U» iik SmsliiN W Wck Mi MHnm. Die Bevölkerung wird aufgefordert, sich allgemein an der Sammlung von Eicheln und Roßkastanien zu beteiligen und die Früchte an die von den Verwaltungsbehörden be- kanntgegebenen Sammelstellen freiwillig abzuliefern. Dio Eicheln und Roßkastanien werden zur Oel- und Futtermittelqewinnung im allgemeinen Interesse verwertet. Die von den Gemeinden und von den Amtshauptmannschaften und StadttSten der Städte mit revidierter Städtcordnung nach der Verordnung vom 14. Juli 1916 — Sächsische Staatszeitung Nr. 164 — für die Sammlung der Steinobftkerne errichteten Sammel- und Hauptsammelstellen sind von den zuständigen Verwaltungsbehörden mit der Sammlung von Eicheln und Roßkastanien zu beauftragen. In den Schulen werden durch die Kinder Roßkastanien und Eicheln gesammelt werden. Die gesammelten Mengen können von d«» Schulleitern an die nächstgelegene Sammel oder Hauptsammelstelle unmittelbar abgeliefert werden. Soweit hierfür ein örtliches Bedürfnis besteht, werden die Gemeindebehörden ange wiesen, die von den Schulen oder sonstigen Sammlern oder Sammelstellen zusammenge tragenen Mengen entgegenzunehmen, zu größeren Posten zu vereinigen und an die Haupt, sammelstsllen abzuliefern. Die Ablieferung selbst hat tunlichst kostenlos zu geschehen; wenn erhebliche Transportkosten »»»vermeidlich sind, ist dies unter Beigabe von Belegen schriftlich bei der Sammelstelle, an die die Kerne abgeliefert worden find, anzuzeigen, lieber den Ersatz solcher Kosten bleibt Entschließung Vorbehalten. Kastanie,» und Eicheln sind allenthalben gesondert zu sammel«. Von den Sammelstellen werden die gesammelten Mengen arge« BezahLmg durch bestimmte Firmen abgenommen werden, deren Name noch »nitgeteilt wird. Dresden, den 23. September 1916. 1508dllSIl Ministerium deS Inner«. 4608 » . Bekanntmachung über Kaffee. Nachstehende Bekanntmachung des Kriegsausschusses für Kaffee, Tee und deren Er satzmittel wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 22. September 1916. 357118 Vl Ministerium deS Innern. 4604 Der KricgSanSschnß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel, G. m. b. H., Berlin, »nacht zufolge einer Verfügung des Kriegsernährungsamts bekannt, daß gemahlene Mischungen von geröstetem Kaffee mit Kaffee-Ersatzmitteln nur in 3 Sorten an den Ver braucher abgegeben werden dürfen und zwar mit 50 °/o Kaffee zu einem Preis von höchstens 2,20 M. für das Pfund, mit 25 "/<, Kaffee zu einem Preis von höchstens 1,40 M. für das Pfund, mit 10 Kaffee zu einem Preis von höchstens 0,92 At. für das Pfund. Andere Mischungsverhälnisse sind für gemahlene Mischungen von Kaffee und Ersatz- mittel« nicht zulässig, soweit sie erst nach dein 25. September 1916 in den Handel gebracht werden. Wer Mischungen vor» Kaffee rnit Kaffee-Ersatzmitteln verkauft, ist verpflichtet, aus der Umhüllung (Verpackung) anzugeben, wieviel Prozent reiner Bohnenkaffee in der Mischung enthalten ist. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß sämtliche», Fabrikanten, welchen Rohstoffe zur Herstellung von Kaffee-Ersatzmitteln freigegeben oder geliefert rvsrden, die vertragliche Verpflichtung auferlegt ist, Kaffee-Ersatzmittel-Mischungen ohne Kaffee nicht über 60 Pfg. für das Pfund für der» Verbraucher in den Handel zu brinaen. Ausgenommen sind nur Feigenkaffee und Kaffee-Essenz (Zuckerpräparat), deren Preiskontrolle den PreisprüfungS- stellen unrerliegt. Verkehr mit Zucker Setr. Auf Anordnung der Neichszuckerstelle hat das Königliche Ministerium des mit Verordnung vom 13. dieses Monats die Gültigkeit der für die Zeit vom 1. August 1916 bis 25. Oktober 1916 ausgegebenen Znckerkarten über 5 Pfund (blau) und über 20 Mund (braun) um 6 Tage verkürzt. Die Karten laufen somit bereits am 19. Oktober 1916 ab. Zur Ausführung dieser Verordnung wird hiermit für das Gebiet des Kommunal verbandes Großenhain folgendes bestimmt: 1. Die Geschäftsinhaber dürfen die vorn 9. bis 25. Oktober 1916 gültigen Abschnitte der 5-Mund-Zuckerkacteu nur mit 325 xr Zucker und dieselbe»» Abschnitte der 20-Pfnnd- Zuckerkarten riur mit 1300 gr beliefern. Die Herabsetzung erstreckt sich nicht auf die über 25 Pfund lautenden Bezugsausweise, sowie auf sogleich voll belieferbare Karten, insbe sondere also nicht auf Euunachzuckerkarten. 2. Die Inhaber von Zuckerkarten dürfen auf di« vom 9. bis SS. Oktober 1946 gül tigen Abschnitte nur die in Punkt 1 bezifferten Zuckermengen anfordern. 3. Auf die Zeit vom 20. Oktober 1916 ab erfolgt die Ausgabe neuer Zuckerkarten. 4. Zuwiderhandlungen unterfallen der Sttafvorfchrift in 8 19 Ziffer-1-der Bundes- ratsverorduung vom 10. April 1916. Großenhain, am 23. September 1916. 1561 <t§ ll.Der Kommurtalvorband. beim Verkauf ofundw. auSaew. Ware beim Verkauf in ganzen Blecheimern oder sonstigen Gefäßen von über 10 KZ bis einschl. 15 kg von 5 kg bis einschl. 10 Kg unter 5 kg „ oo „ » Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 14. Dezember vorige»» Jahres gelten als: Sorte I; Marmeladen, die aus einer Fruchtart hergestellt werden, nnt Ausnahme von Apfelmarmeladen; Sorte LL: Marmeladen, die aus höchstens 4 Fruchtarten hergestellt werden, sofern sie nicht unter Sorte l fallen und nicht eine Apseleinwage von mehr als der Hälfte der Gesamtmenge enthalten; Sorte HL: Reine Apfelnrarmeladen sowie Marmeladen aus Früchten aller Art, sofern sie nicht unter die Sorten l und li fallen und nicht eine Einwage von Fruchtrna- ständer» von mehr als ein Viertel der Gesamtmenge enthalten; Sorte LV: Marmeladen aus Früchte»» oder Frucktrückständen ohne Zusatz von Rüben und Kartoffeln, sofern sie nicht unter Sorte l bis m falle»» (Kunstmarmeladen) r Sorte v: Marmeladen mit Zusatz von Rübe», und Kartoffeln. Für Sorte l sind vorläufig keine Höchstpreise festgesetzt. V. Buchweizen, Hirse nnd Gcrstenaranpen bez. Gerstengrütze, geschälter Buchweizen 50 Pfg. für das Pfunk Buchweizenfuttergrütze 50 „ „ „ Buchweizenspeisegrützc, -gries oder -mehl 60 „ „ „ geschälte Hirse 47 polierte Hirse 50 „ „ „ Hirsegrütze, -gries oder -mehl 63 „ „ „ Gerstengraupen und Gerstengrütze 30 „ „ „ VL Frisches Obst. 1. Pflaumen: » beim Verkaufe in Gewichtsmenge über 25 Pfd. bis 1 Ztr. 0,13 d ,, » „ „ bis zu 25 Pfd. 0,15 2. Fall- u. Preßäpsel 0,12 VIL. Käse. »». Hartkäse. 1. Bester, gespeicherter, wenigstens 3 Monate alter Rundkäse nach Speck 1 Md. M. 1,90 Dickbein . „ 1.10 Spitzbein „ » .. 0,50 Kopf . » . 1.00 Geräuchertes Fleisch. 1 Pfd. M. W " " » 1^80 » 2,00 I 2,20 . 2,40 Wurstwareu. Beste hauSschl. Blut- u.Leberwurst M. 2,00 das Blut- u. Leberwurst-ll.-Sorte „ 1,60 „ Zungenwurst „ 2,40 , Preßkopf » 1.80 „ Knoblauchwurst ,» 1,70 Wurst zum Roheffen (Knack- u. Mettwurst) > „ 2,40 * , Brühwürstchen aller Art (20 Stck. auf 1 Pfund in rohem Zustand) Stck. Sülze, beste Sorte Gewiegtes Fleisch und Bratwurst Schmeer und Schinkenfett ausgelassen Wurstfett Zervelat- und Salamiwurst, weich alte Bestände Pökelfleisch.,, Roggenbrot „ Kg , Weizenbrot 50 Gramm , Kartoffeln 1 Pfd. , LLL. Fische. Süßwasserfische. klwpfen 1 Pfd. M. 1,30 1^0 0,80 0,60 0,70 0,50 Für Fische in rotem Zustande LV. Bntter, Milch und Marmelade. 1 Pfd. M. 2,55 Vollmilch V. . . 1,28 Halbmilch 1 .... » 1,90 Magermilch . 0,95 Buttermilch o) Marmelade. Sorte LL LLL — 60 Pfg. 50 Ma. 40 Pfg.' 35 Pfg. d. Pfd. 1,90 2,00 1,70 1,90 1,80 1,90 1,90 1,85 0,90 E» ^..*0,50 Kamm Karree Bauch Bauch gekocht Speck Schinken von Blatt und Keule roh in jeder Zurichtung Schinken gekocht im Ganzen Schinken roh Anschnitt Schinken gekocht Lachsschinken im Ganzen Lachsschinken im Anschnitt v. Rindfleisch. Wertkl. 1 1 Md. M. 2,20 . , .2,60 ' I I 0.40 «. Kalbfleisch. Schnitzel 1 Md. M. 2,20 Haxe ... 1.00 das übr. Fletsch ... 1,40 Lunge mit Herz ... 1,00 Gekröse . . . 1.00 Gehirn ohne Kopf ... 1.50 Kopf mit Zunge ohne Gehirn ... 0,60 «I. Hammelfleisch. Rücken und Keule 1 Pfd. D!. 2,70 das übrige Fleisch „ „ » 2.30 LL. Mehl, Brot und Kartoffel». Roggenmehl 1 Md. M. 0,18 0'31 0,03 0.05V, Bekanntmachung Wir gebe»» hiermit bekannt, daß im Stadtbezirk Riesa für nachfolgende Lebensmittel Höchstpreise im Kleinhandel bestehen: L. Fleisch- nnd Wnrstwaren. ». Schweinefleisch. Frisches Fleisch nnd Fett: Lende u. Schnitzel ohne Knochen I.Pfd. M. 2,20 Kamm Karree u. Kotelett? Bauch Keule Blatt Speck Schmeer Kopf m. Fettbacke ohne . Dickbem Spitzbein
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