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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191610026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161002
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-02
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.10.1916
- Autor
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für die König!. AmtShanptrnarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt RlHa, sowie den Gemeinderat Grvba. 229. Montag, 2. Ottover 1916, a-ends. 69. Fatzrg. Das Mesaer Tageblatt erscheint jcpe« Leg abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Tröger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaisers Postanstalten vierteljährlich 2,w Mark, monatlich 70 Pf. «»zeige« für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uh- vormittags aufzugebc» und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis ftir die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortzprets 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» sprechend höher. Nachweisung»- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Taris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mich oder der Auftraggeber in' Konkurs gerät. Zahlung»» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störunsen des Betriebes der Druckerei, d« Lieferanten oder der BeförderunaLcinrrchiungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitüng ober auf Rückzahlung des BezngSmeiseL. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: (tzoethestros;r 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigcnleil: Wilhelm Dittri'ch, Riesa Lttsiims, !>MM i>ie Lkmmimg m Lmk zmMMkN. Die durch Verordnung vom 13. Juli 1916 bis zum 30. September 1916, untersagte Herstellung von Quarkkuchen bleibt ohne zeitliche Beschränkung verboten. Auch als Bindemittel darf Quark in Zukunft nur noch bei Herstellung von Obstknchen, nicht aber für anderen Kuchenbelag verwendet werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach 8 17 der Bekanntmachung über die Errichtung von BreiSprüfungSstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Scptember/4. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1S00 M. bestraft. Dresden, den 28. September 1916. 227b iis v Ministerium deS Innern. 4774 Pabesvon für das Pfund. 2,26 M. 1.60 „ 0,90 „ Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Festsetzung der Höchst- für Wild vom 17. September 1916 werden nach Gehör der zlMänvigen Preik- " " ' " ' " ' folgende Höchstpreise Mgefttzt: 2,50 M. 1,60 „ 0,75 „ 2M M. . 1,50 0,70 er Ommnnnalverband. Bekauntmachmg der RcichSsEMsritresWllü 'betreffend Bestimmungen über den Ankauf von Gerste für kontingentierte Wetrievr und die UnSgnbe der Gerstenbezugrschecne. Auf Grund des 8 20 Absatz 4 der Verordnung über Gerste aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichsgesrtzblatt Seite 800) und der Bekanntmachung vom 5. August 1916 (ReichSgesetzÜlaÜ Seite 924) chird folgendes bestimmt: 1. Der vknknnf von «erste für alle Betriebe, die auf Grnnd der Festsetzung von Kontingenten Gerste verarbeiten oder verarbeiten lassen dürfen, erfolat ausschliesslich gegen : von uns ausgeyebene EerstenbezngSscheine. Kontingente werden erhalten: Graupenmühlen, Malz- und Gerstenkaffeefabriktn, 1.30 „ 0,90 „ ) 6,00 M. ' 5,70 „ 2,35 „ Paar Keulen 2,35 „ Paar Lauschen 1,00 „ isenklein 0,35 „ »V das Stück mit Balg 1,80 M. d) dar Stück ohne Balg 1,70 „ 6. Bet Fasane« ») Hähne das Stück 5,25 M. b^ Hennen das Stück 4,25 „ Bei diesen Preisen wird beste Ware und beim Verkauf nach Stück entsprechende Größe vorausgesetzt. Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden- gemäß 8 6 des »gesetzes über die Höchstpreise in der Fassung vom 23. März 1916 mit Gefängnis bis —m Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen Bei Ueberschreituna der Höchstpreise kann neben den angedrohten Strafen angeoüdnet n, daß die Vmurtriluug ans Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen ist, dem kann neben Gefängnisstrafe der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte- erkannt ReichSges« zu einem bestraft, werden. . außerdem werden. ' Großenhain und Riesa, am 80. September 1916. Die königlich: Amtshauptmannschast 1024 o k ll «nd vte Stadträte zu Grosterrdain und Riesa. Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des Gutsbesitzers Georg Müller in Pahrenz ist erloschen. Großenhain, am 30. September 1916. 2124 4 L. Königliche Amtslrauvtmamrschast, Höchstpreise für Wild, - 77 7 - 7 7 77 7.7 77 " preise für Wild'vom 17. September" 1916 werd Prüfungsstellen für die Abgabe von Wild im Kletr 1^ Bei Rehwild a) für Rücken und Keule t>) für Blatt oder Bug . o) für Ragout oder Kochfleisch NBet Rot- und Dammwild a) für Rücken und Keule d) für Blatt oder Bug °) für Ragout oder Kochfleisch K «ei Wildschweinen bei Tieren bis zu 35 i-g ») für Rücken und Keule d) Mr Blatt oder Bug o) für Ragout oder Kochfleisch S. bei Tieren über 35 l-g ») für Rücken und Keule l>) für Blatt oder Bug «) für Ragout oder Kochfleisch Bet Hase» ») das Stück mit Balg d) das Stück ohne Bala mit LiirlfchrMMnd ÄRilen, jedoch ohne Hasenklein ») Hasenrücken <l) 1 Kaar Keulen s) 1 Paar Lauschen K - . -- - - ' Deutscher Sparer, zeichne KriegSanle ' , Hindenburg erwartet es von Dir! Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 13. Juli ISIS über di« Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellung für dxp, Weiterverkauf iN Verbindung mit der Bekanntmachung vom 28. Oktober 19-1" ' toffelpreise werden nach Gehör der Anständigen Preisprüfun» Kartoffeln im Kleinhandel folgende Höchstpreise festgesetzt: Beim Verkauf von Wengen niW unter 1, Ztr. tz s) vom Erzeuger an den Verbraucher 4,30'M/ffür den «Beniner ab -Hof"deS»Er- M zeugers, l>) von« Groh, oder Kleinhändler an den Verbraucher 4,70 M. ab Geschäftsstelle ff : des Händlers. U II. U Beim Verkauf von Mensen unter- ir-^tr. für das Pfund 5 Pfennige. Als Kleinhandel gilt der Verkauf au den Verbraucher, soweit er nicht mehr als. 10 Zentner zum Gegenstände hat. IV. Der Verkauf nach Hohlmaß ist nicht zulässig, er darf nur nach Gewicht erfolgen. Wer als Erzeuger bez. Händler Kartoffeln feil hält oder feil bietet, ist verpflichtet, auf Verlangen der Verbraucher diese, sofern die zur Verfügung stehenden Vorräte ausreichen, in Mengen von mindestens I Ztr. zu veraSUlgen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, was Ziffer l und III anlangt, gemäß 8 6 des Reichsgesetzes über die Höchstpreise in der Fassung vom 23. März 1916 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark, oder mit einer dieser Strafen, was ZKcr lv und v anlangt, gemäß 8 17 Ziffer 2 des NeichSgesetzeS über die Errichtung von ProiSprüfungSstellen und die Versorgungsregcluug in der Fassung vom 4. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld- strafe bis zu 1500 Mark bestraft. Bei Ueberschreitung der Höchstpreise kann neben den angedrobten Strafen angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des schuldigen öffentlich bekannt zu machen ist, außerdem kann neben Gefängnisstrafe der Verlust der bürgerlichen -Ehrenrechte ^erkannt , werden. Großenhain und Riesa, am 30. September 1916. i 1657 orll Die Swrritzliche AmtHhanptmannschaft StachsteheiideÄÄauntmachurlg der UMSfntterMittelstelle über den Ankauf üön Gerste für kontingentierte Betriebe wird zur Nachachtung zur öffentMeu-KenniniS - g?bracyt. Großeuh«4n,-am -7, GWteuGer 191«. 162S d iAt. Mr, Bwmmnnalverband. Höchstpreise für Kartoffel» Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1 »15 ü
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