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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.10.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-10-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191610134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161013
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161013
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-10
- Tag1916-10-13
- Monat1916-10
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.10.1916
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Riesaer G Tageblatt ««d m» AWtzrr». Amtsblatt für -re Klkirgl. AmLshauptmannschaft Großenhain, das König!. «mtrgeE UND den Rat der «M Meftl, sowie den Gemeinderat GröVa. / 23S Freitag, 13. Oktober 1916, abends. 69. Jahrg. Da- Riesaer Tageblau erscheint jenen La- abends V,7 Uhr mit 'Ausnahme der Sonn- und Festtage. Ve»»o0prktS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bet Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Slusgabetages Mo bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr stir das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 iom breite Grundfchrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortöprers 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisungö- und VermittelimaSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kann«» gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betrieber da Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerLWtnterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftraste 5V. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Verordnung zur Ausführung der nachstehend unter Q zur allgemeinen Kenntnis gebrachten Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers über Höchstpreise für Slepftl vom 7. Oktober 191» — Reichsgesetzblatt Seite 1143 —. 1. Untere Verwaltungsbehörde ist die Amtshauptmannschaft und der Stadtrat be- ztrksfreier Städte. ...... .. - . vom 7. August 1915 Im übrigen wird zu 8 4 auf dre Verordnung —— — Sächsische Staatszeitung Nr. 181 und 89 — verwiesen. Oertlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirke sich die Aepfel befinden. 2. Wer Aepfel, die aus dem Auslande cingefiihrt sind, absctzen will, hat dies vor her der zuständigen Behörde, in deren Bezirke der Absatz stattfindcn soll, unter Nachweis der Einkaufspreise und der Herkunft der Ware anzuzcigen. Die zuständige Behörde hat den Absatz in einer die Unterschiebung inländischer Ware ausschlietzenden Weise zu über wachen. 3. 88 2 und 3 und die darauf bezügliche Strafdrohung des 8 4 der Verordnung über den Verkauf von Fallobst vom 23. 'August 1916 — Sächsische Staatszeitung Nr. 196 — und die Bekanntmachung zur Ergänzung der Verordnung über den Verkauf von Fall- obst vom 28. September 1916 — Sächs. Staatszeitung Nr. 228 — werden aufgehoben. 4. Wer dem Punkt 2 Satz 1 dieser Ausführungsverordnung zuwiderhandelt oder wer eS unternimmt, beim Absätze von ausländischen Aepfeln inländische dem Höchstpreise unterliegende Ware unterzuschieben, wird auf Grund von 88 12, 15 'Absatz 3 und 17 der BundesratSvcrordnung vom 25. September/4. November 1915 — Neichsgesetzblatt Seite 607 und 728 — mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Dresden» den 10. Oktober 1916. 448 H S VI Ministerium des Innern. 5007 Verordnung über Höchstpreise für Aepfel. Vom 7. Oktober 1916. Auf Gtünd der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der VolkSernäh- rung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet: 8 1. Der Preis für Aepfel aus der Ernte 1916 darf eiirschliehlich der Grntekoften bei der Veräußerung durch den Erzeuger (auch Pächter) für geschüttelte und für Falläpfel 7,50 Mark, für gepflückte Aepfel 12 Mark für dell Zentner nicht übersteigen. Diese Preise erhöhen sich beim Verkanfe durch den Kleinhandel an den Verbraucher um 5 Mark für den Zentner. Ausgenommen von der Preisvorschrift des Abs. 1 sind Tafeläpfel. Als Tafelüpfel gelten ausschließlich gepflückte, sortierte und in festen Gefäßen verpackte Aepfel. Wo ge pflückte und sortierte Aepfel, die als Tafeläpfel Vewendung finden, ohne besondere Ver packung ortsüblich in Kähnen verladen werden, kann die untere Verwaltungsbehörde diese ausnahmsweise als Tafelüpfel anerkennen. 8 2. Das Eigentum an Aepfeln außer an Tafeliivfeln (8 1 Abs. 2) kann durch An ordnung der zuständigen Behörde einer von dieser bezeichneten Person Übertragen werden. Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die An ordnung dem Besitzer zugebt. Der von der Anordnung Betroffene flt verpflichtet, die Vor räte bis zum Ablauf einer in der Anordnung zu bestimmenden Frist zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Der Uebernahmepreis wird unter Berücksichtigung der im 8 1 festgesetzten Preise so wie der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die höhere Verwaltungsbehörde entscheidet endgültig über StreitiAeiten, die sich aus der Anordnung ergeben. 8 3. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer den in 8 1 bestimmten Preis überschreitet; 4 2. wer einen andern zum Abschluß eines Vertrags auffördert^. durch den der Preis (Nr. 1) überschritten wird, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet; 3. wer der Verpflichtung, die Vorräte zu verwahren und pfleglich zu behandeln (8 2), znwiderhandelt. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung be licht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. 8 4. Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als höhere Verwaltungsbehörde, untere Verwaltungsbehörde und zuständige Behörde anzusehen ist. 8 5. Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf Aepfel, die aus dem Ausland eingeführt sind, keine Anwendung. .JO. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die Klein handelspreise (8 1 Abs. 1 letzter Satz) treten erst am 13. Oktober 1916 in Kraft. Berlin, den 7. Oktober 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. .. ... Drnschprämie. Die nach der Bekanntmachung vom 30. vorigen Monats bis zum 10. Oktober 1916 bewilligte Druschprämie von 20 Mk. für jede zur Ablieferung gekommene Tonne Brotge treide wird laut Beschluß des Kommunalverbands Mittelsachfen nicht Wetter gewährt. Für Lieferungen nach dem 10. Oktober bis einschließlich Io. November 1010 ist die Druschprämie auf IS Mk. für jede abgelieferte Tonne Brotgetreide festgesetzt worden. Tie wird jedoch nur denjenigen Landwirten gewährt, die das Getreide auch tatsächlich bis zum Io. November 101« an den Aufkäufer abgelifert haben. Großenhain, am 13. Oktober 1916. 1669 o k li, Der Kommunalverband. " Auf Blatt 341 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Elektrizitätswerk Strehla Ges. mit beschr. Haftg. in Liquidation in Strehla btr„ ist heute eistnttrEn "'-n-twu. , Die Firma ist erloschen. Riesa, den 10. Oktober 1916. . Königliches Amtsgericht. Anrechnung der Mertwrriite in ven KauKhattunge». Die bei der allgemeinen Bestandsaufnahme vom 1. September 1916 iir den Haus haltungen fcstgestellten Eiervorräte werden nach den folgenden Grundsätzen auf die Eier karte abgerechnet: Für die Zett vom 1. bis,15. September entfielen 2 Eier wöchentlich, für die Zeit vom 1V. bis 30. September wöchentlich 1 Ei, vom 1. Oktober bis auf weiteres entfallen für den Zeitraum von je 3 Wochen 2 Eier auf den Kopf der Hau-Haltungen. Nicht be troffen werden Haushaltungen, deren Eiervorrate 5 Stück, auf den Kopf der Hausvaltnng gereckmat, nicht übersteigen. Haushaltungen, die hiernach über anrechmmgsfÄKge Eier- sorrate verfügen, dürfen insoweit von den in ihrem Besitz befindlichen Eierstrtten keinen G-st-aoch »gchev. Die Eierkarten werden in nächster Zeit zur Ginziehrmg gelangen. De» R«t der Stadt Riesa, den 13. pktober 1816- Gßm. s und zwäki H. Zahlung der Einquartierungsgelder. Die Zahlung der Entschädigungen für die Militär-Einqartierungen während des 1. Halbjahres 101« erfolgt an den untenaenannten Tagen vormittags von 8—1 Uhr in der Polizeiwache des Rathauses. Die Zahlung erfolgt nur an Erwachsene, nicht an Kinder, und nnr gegen Rückgabe der Ouarticrzettel. Es wird gezahlt werden am ' Montag, den 1«. Oktober, an die Quartiergeber am Albertplatz, in der Albert-, straße, am Altmarkt, am Holzhof, am Nundteil, an der Gasanstalt, an der Sedanstraße, im alten Chemnitzer Bahnhof, der Augustastraße, BraukauLstraßc, Vruchgaffe, Elbberg,- Elbstraße, Feldstraße, Felgeuhauerstraße und Friedrich August-Straße, Dienstag, den 17. Oktober, an die Qunrticrgebcr der Bismarckstraße, Carolastraße, Chemnitzerstraße und Colonie, Mittwoch, den 18. Oktober, an die Quarticrgebcr des Georgplatzes, der Georg- straße und Goethestraße, Donnerstag, de» 10. Oktober, an die Quartiergeber der Großenhainerstraße, Hanptstraße und des Käferbcrgs, ' Freitag, den SO. Oktober, an die Qnartiergcber der Kaiser Franz Josef-Straße, des Bahnhofs, des Kaiser Wilhelm-Platzes, der Kaserucnstraße, Kirchbachstraße und Klötzcrstraße, Sonnabend, den Ä1. Oktober, an die, Quartiergebec der Mathildenstraße, Max- straße, Meißnerstraßc, Niederlagstratze, Oschatzerstraße, Parkstraßr und Pausitzcrstraßc, Montag, den 33. Oktober, au die Quarticrgebcr der Poppitzerstraße, Schillerstratze, Schloßstraße, Schützenstrabe und Schulstraßc, Dienstag, den 34. Oktober, an die Quartiergeber der Sedanstraßc, Standtfeststraße, Strehlaerstraße, Südstrabe, Wettinerstratze und Wilhemstraßc. Die auf das 1. Halbjahr 101« zu leistende» Beiträge zu den Eingnartierungs- kosten werden, soweit möglich, von den zu zahlenden Entschädigungssummen sogleich gekürzt werden. , Der Rat der Stadt Riesa, am 12. Oktober 1916. R. « iMegsfamilienmtterstützung. Auszahlung Montag, de» 1«. Oktober 101« 1—400 von vormittags 8—9 Uhr, 401-750 „ „ 9-11 „ und 751-1140 „ „ 11-1 , Die Stadthauptkaffe ist an diesem Tage geschloffen. Veränderungen sofort zu melden. Der Rat der Stadt Riesa, am 12. Oktober 1916. Fortbildungsschule iu GröVa. Der Unterricht in der Fortbildungsschule in Gröba beginnt Donnerstag, den 10. Oktober, abends « Uhr. ES haben sich in genannter Zeit sämtliche fortbildungsschulpflichtigen jungen Leute der Schulgemeinde Gröba im Zimmer 18 einzufinden. Beizubringen ist das Entlafsungszeugnis von denjenigen Schülern, die bisher eine auswärtige FortbildungsftzMe besuchten oder Ostern 101« aus der Volksschule ent- laffeu worden find. Eltern, Lehetzerren und Dienstherren werden gebeten, diese Bekanntmachung den ihnen unterstellten fortbildungsschulpflichtigen Leuten mitzitteilen. Grob«, den 12. Oktober 1916. Der Schuldirektor. V örne r. Die Staats-Einkommen- und Erganzunadstener auf den 3. Termin ds. Js. und die Gemeinde-Einkommensteuer auf den 3. Termin ds. Js. sind am 30. dieses Monat» fällig und bis spätestens zum 31. Oktober ds. Js. an unsere Steuerkasse abzuführen. ... Die Brandversicherungsbeiträge mit Reichsstempelabgabe auf den am 1. Oktober ds. Js. fälligen 3. Termin sind / bis spätestens zum 14. Oktober ds. Js. zu zahlen. Es werden erhoben: die Gebäudeversicherung nach 1 Pfq., die Mobiliar-, (Maschineu-)Hersicherung nach IV- Pfg. für die Einheit und die Prämie für die Mobiliar- (Fahrms-)Versicherung. - Mit der Einkommensteuer find auch in diesem Jahre von den Handels- und Gewerbe treibenden zur Deckung des Aufwandes der Handels- und der Gewerbekammer in Dresden Beiträge zu erheben, und zwar für die Handelskammer nach 2'/. Pfg. und für die Gewerbe-, kammer nach 6 Pfg. auf jede Mapk Einkommensteuer, welche auf das in Spalte 4 des, Eiukommensteuermtasters auf 1916 eingestellte Einkommen entfallen würde. Besondere' Anfertigungen über diese Beiträge werden im Allgemeinen nicht ausgegcben, wir legen, aber die Hebelisten bis zum 9. Oktober ds. Js. zur Einsicht der Beteiligten in unserer! Steuerkaffe aus und geben bekannt, daß den Beitragspflichtigen von diesem Tage^ap.eine' 3wvchige Einspruchsfrist zusteht. Der Rat der Stadt Riesa, den 28. September 1916. K. H WM in WWi'. MsWrzG' M LckWrim in 8rWi. : Die Ausgabe du: neuen Speisefett-, KartoffelbezugS- und Kartosfelkarten erfolgt! Sonntag, den 15. Oktober 101«, vormitags von V-11—12 Nhr, in den bekannten Brotkartenausgabeftellen. Die Speisefettkarten erhalten die hiesigen Einwohner in denjenigen Ausgabestellen, in denen sie die Brotkarten bisher erhalten haben. Die Kartoffelbezugs- und Kartoffel karten werden in der für die jetzige Wohnung zuständigen Ausgabestelle ausgeqeben. Für die Bezirke Ortsteil Nengröba und Strehlaer Straße erfolgt die Ausgabe bereits Sonnabend, den 14. Oktober 101«, nachmittags von V-5—V,7 Nhr. ,Grö b a (Elbe), am 12. Oktober 1916. Der GcmcinÄevorstand. Die diesjährigen Weldeunutzungen sollen, soweit sie nicht bereits verpachtet sind, auf dem Stocke gegen sofortige Barzahlung unter den vor Beginn der Ausbietung bc- kanntzugebenden Bedingungen teilstückenmeise versteigert werden, und zwar: Dienstag, den 17. Oktober d. I. zwischen Siebeneichen nnd Zehren links, sowie Mcißen-Oderipaar und Seußlitz rechts im Gasthaus zur Karpfenschänke in Diera von 10 Uhr vormittags ab; Mittwoch, de« 1«. Oktober d. I. von Voritz bis GöhliS links und von MeMtÄtz bis Gvttewitz rechts im Gasthaus zum Rosengarten iu Grödel von 10 Mr vormittag ab. Nähere Auskunft wird von Herrn Dammcistcr Riesch in Grödel ei ttlsf. Meißen, am 6. Oktober 1916. König!. Straßen- und llvaffrs-Bauantt.
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