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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.12.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-12-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191612183
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19161218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19161218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-12
- Tag1916-12-18
- Monat1916-12
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.12.1916
- Autor
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nnd An;rtgrr (LUudlaü «v- AaMtrs. Amtsölatt '^7' für Lke KSnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrSba. 2S3 Montag, 18. Dezember 1916, abends. 69. Aabrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint lese» Tag abends '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Borauszahlnng, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalte» vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugebeu und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrist-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Orlspreis 15 Pf.; zeitraubender uuo tabellarischer Sag ent- wrechend höher. Nachweisung«-und Bcrmittelungggebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Mage einge-onen werden muß oder der Auftraggeber in ÄonlurS gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage ,,Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder de: Bsforderungscinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung odcr auf Rückzahlung des Bezugspreises.. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Rieia. Geschäftsstelle: Goetbsstrastr All. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa, Nack 8 1 der Ausführungsverordnung zu denk Gesetze, die allgemeine Einführung einer Hundestener betr., vom 18. August 1868, ist von den Vertretungen der Gemeinden bez. Armenverbänden im Monat Januar jeden Lahres eins genaue Anfzeickrmng sämt licher steuerpflichtige» Hunde vorzunehmen: hierfür ist der 10. Januar als Normaltag festgesetzt worden. Sämtliche Herren Gemeindevorstände werden veranlasst, diese Aufzeichnung vorzu nehmen und sodann in der Zeit vom 11. bis spätestens LV. desselben Monats unter Ueberreichung der aufgenommenen Verzeichnisse und Erlegung der gesetzlichen Gebühren die Hundesteuermarken für das nächste Jahr hier in Empfang zn nehmen. Hierbei wird bemerkt, daß bis zu demjenigen Tage im Januar, bis zu welchem die Ausgabe der Steuermarken für das Jahr 1917 in der Gemeinde bez. dem Armenverbands- zirke erfolgt, die Hunde noch mit der für das vorhergehende Jahr gültig gewesenen Steuer marke versehen fein müssen, darnach ist aber darauf zn sehen, daß die Hunde die neue Steuermarke immer tragen. Großenhain, am 15. Dezember 1916. 3058 <- L. Die Königliche Amtshauptmamrschatt. Speisefett vetreffeus. Nachdem die Reichsstells für Speisefett die für den L?opf und die Woche der zum Haushalt der Selbstversorger gehörenden Personen zulässige Verb'auchsmenae von: 1». Dezember lfd. Jü. ab auf 125 Gramm herabgesetzt hat, erhält 8 11 der Bekannt machung über die Neuregelung des Verkehrs mit Speisefett vom 5. Oktober lfd. Js. fol gende Fassung: Die Selbstversorger dürfen für Woche n»d Kopf der zu ihrem Haushalt gehörigen Personen 12k» Gramm Butter zurückbehalten, den übrig bleibenden Rest aber haben sie an die Aufkäufer oder Sammelstellen abzngcben. Bei Bemessung der den Selbstversorgern von der Molkerei zurückzuliefernden Butter (8 1 Ziffer 2) sind die gleichen Sätze innezuhaltcn. Großenhain, am 16. Dezember 1916. 2115 äbitt Der WezirkSverband der Königlichen AmtAhauvtMSUuschast. Am 31. dieses Monats oder 8. Januar 1817 fällige Zitzsscheiue löse« wir von heute an spesenfrei ei» oder nehmen sie als Spargelder in Zahlung. verwahren und verwalten sickere Wertpapiere, LUZGr», empfehlen unsere Stahlschlisstfächer und laden Anschluß an unseren Giroverkehr — geld- lose Zahlungsweise — ein. SMyMsfe der Stützt Riessr? am 15. Dezember j916. Herr Eugen Hermann Geithnor ist von uns als Hilfsexpedient und Protokollant ver pflichtet worden. - » Der Nat der Stadt Riesa, am 18. Dezember 1916. Fnd. Verkauf wu GmfnrchMarmeSE. Wir haben einen Posten Einfrucht- ^Auslands-) Marmelade (Himbeer nnd Johannisbeer) bezogen, den wir an die hiesigen Einwohner zum Preise von 1 M. — für das Pfund zum Verkauf bringen wollen. Uhr, Donnerstag, 21. 21. Freitag, 22. 22. 1916, nacbm. von 3—8 1916, vorm. von 8—1 1916, nachm.von L—8 1916, vorm. von 8—1 1916, nachm.von3—8 1916, vorm. von 8—1 1916, nachm.von3-8 19. 20. 20. Der Verkauf erfolgt im Geschäfte LeS Herrn Robert Götte, Hanpstrafte 81, gegen DroLansweiskarte. Auf den Kopf werden 125 gr Marmelade abgegeben. Um Andrang zu vermeiden, erfolgt der Verkauf nach folgender Drdnnng: Für Diejenigen, die ihre Brotkarten abholen Dienstag, den 19. Dezember 1916, vorm. von 8—1 Mittwoch' im Gasthaus „Zum Stern' in der Polizeiwache, im Ratskeller, in der Knabenschule, im Realprognmnasium, in der Schankwirtschaft „Elbterrasse", in der Schankwirtschaft „Dampfbad", in der Gastwirtschaft „Stadt Dresden", in der Gastwirtschaft „Deutsches Haus", in der Carolaschule, Ein Behältnis bezw. Papier zur Entnahme der Marmelade ist mitzubringen. Der Rat der Stadt Risfa, den 18. Dezember 1916. Gßm. ÜUkiökilAe MKe m Nm Wd KckMeü kn irr GNa. Die Königliche AmtShauptmaunschaft hat uns einen Posten Bohnen und Hafer- fleuken zur unentgeltlichen Verteilung an die minderbemittelte Bevölkerung überwiesen. Zur minderbemittelten Bevölkerung sind im vorliegenden Falle diejenigen Personen, deren Einkommen nicht mehr als 1SVV Mark beträgt, sowie die von jenen zu beköstigenden Familienmitglieder zu rechnen. Diejenigen hiesigen Einwohner, die hiernach zum unentgeltliche» Empfang von Bohnen oder HaferflozLen bereckügt sind, können entsprechende Bezugsausmeise im Ge meindeamt „jimmer Nr. K abholeu. Die Abholung hat seitens der Einwohner des Orts teils südlich des Hafens Dienstag, den IN. Dezember kN IS, seitens der Einwohner des Ortstsils nördlich des Hafens Mittwoch, den SN. Dezember INI« vormittags 8—1 «nd nachmittags S—K Nür zu erfolgen. « Bei der Abholung sind die LsbenSmittelkontroUkarten sowie Nachweise ,'ibcr die Höhe des Jahreseinkommens kSteuerzettcl, Lohnbcscheinigung) vorzulcgen. Gröba, am 16. Dezember 1916. Der Goweindevorstand. Die GraSnutzung auf den nachnerzeichneten staatlichen Elbnferteilen soll Freitag, den 82. Dezember 1S1K an den dabei bemerkten Orten auf die Jahre 1917 bis mit 1919 unter den vor Beginn der Verpachtung bekannt zu gebenden Bedingungen, jedoch unter Berücksichtigung des weiter unten aufgeführten Vorbehaltes, öffentlich verpachtet werden, und zwar: Nachnr. 1 M-r im Heimischen Restaurant in Z-chepcr: Die Parzellen 126 in Merschwitz, 176 in Bobersen, 182 in Gohlis, 188 in Zschepa nnd 196 in Eottcwitz. Sollten sich zu dem Vcrpachtnngstermine Anlieger an die zur Ausbietung kommen den staatlichen Nutzungsfläckcn einsinden und sich an der Nietung beteiligen, so ist den selben freigestellt, in das erzielte Höchstgebot einzntreteu, falls sie dasselbe nicht selbst ge tan haben sollten. Nähere Auskünfte über die Grenzen der einzelnen Teile können vor der Verpachtung in der Kanzlei des Könial. Straßen- und Wasser-Banamtcs oder vom Herrn Dammeister Riesch in Grödel eingeholt werden. Meißen, am 13. Dezember 1916. Königs. Straften- nnd Wasser-Bauamt. OerMches mm EÄMchcs. Riesa, den 18. Dezember 1916. —* Weihnacht sp ost verkehr. 1. Am Sonntag, den 24. Dezember, sind die Schalter wie Sonntags geöffnet. Die Ortsbriefbestellung wird bis mittags wie an Werktagen ausgeführt, Pakete werden zweimal, Geld sendungen einmal bestellt. Die Landbestellung erfolgt wie werktags. Die Briefkasten im Orte werden wie werktags geleert. 2. Am 1. Feiertag sind die Scbalter wie sonntags geöffnet. Die Ortsbriefbestellung findet wie sonntags statt. Pakete und Geldsendungen werden einmal bestellt. Die Landbestellung ruht. 3. Am 2. Feiertag erfolgt die Ortsbriefbestellung wie sonntags. Die Paket- und Geldbestellung ruhen. Die Landbestellung findet wie werktags statt. —* Tagesordnung für die Sitzung des Stadt- verordnctcn-Kollcgiums am Dienstag, den 19. Dezember 1916 abends 6 Uhr. 1. NakSbeschlnß, Nachtrag zur Ge- meindestcuerordnung betr. 2. Natsbeschluß, weitere Hinaus schiebung der Gcnieindewahlen betr. 3. Mitteilungen. — Nichtöffentliche Sitzung. —* Der serbische Kriegsgefangene Stcwitz, ErkennungSnummsr 2917, ist heute früh gegen 5 Uhr von seiner Arbeitsstelle in Calditz entwichen. Es wird vermutet, daß er die Richtung nach Riesa zn eingeschlagen hat. Et waige Wahrnehmungen über seinen Verbleib wolle man umgehend der nächsten Polizei- oder Gendarmeriestellc mit teilen. —"Am gestrigen „silbernen" Sonntag hatte unsere Stadt, trotz des ungünstigen Wetters, einen lebhaften Verkehr aufzuweisen. Es schien auch, als habe die Besucher eine rege Kauflust beherrscht. Natürlich wird diese nicht allen Geschäften zugute gekommen sein. In früheren Jahren erwartete der Geschäftsmann viel vom „silbernen" Sonntag; die größte Hoffnung setzte er auf den „goldenen", der Heuer zugleich der Heilige Abend fein wird. —* Kaninchendiebstahl. Einem Hausbesitzer in der Meißner Straße wurden Kaninchen im Werte von 30 Mark gestohlen. Als Täter wurden hiesige Knaben er mittelt, in deren Besitz die Tiere noch oorgrsundcn wurden. Dieser Fall zeigt wieder, wie wenig noch immer die wieder- Volt ausgesprochene Mahnuiw befolgt wird, in der gegen wärtigen Zeit auch auf die Kinder ein besonderes Augen merk zu haben. Wurde doch von den Eltern der Knaben versichert, daß sie von der lluterbringnng der gestohlenen Kaninchen in ihrer Behausung keine Ahnung gehabt hätten. - Ferner ist nunmehr auch die Ermittelung des Diebes gelungen, der den Kaninckendiebstahl im „Deutschen Haus" ausgeführt hat, über den seinerzeit berichtet wurde. —* Eingeaanqen ist die am 16. Dezember ausgegebene Sächsische Verlustliste Nr. 370, die in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme ausliegt. —88 Keine Zentralisation der Wurstfabri kation. Der am 21. November d. I. in Dresden abge- haltene Obermeistertag des Bezirksvereins Königreich Sachsen des deutschen Fleischerverbandes beschäftigte sich ».a. auch mit der von verschiedenen Seiten in Vorschlag gebrockten Zen tralisation der Wurstfabrrkation. Gegen diese Vorschläge nahm der Obermeistertag Stellung und betonte, daß zu einer Zentralisation kein Bedürfnis vorliege, daß vielmehr die Fleischer in der Lage seien, dem Bedürfnis nach guter Wurst zu genügen und daß auch die Bevölkerung mehr Gewicht auf Zuweisung frischen Fleisches lege. ?luf eine dann auf Grund des Beschlusses des Obermeistertages des sächsischen Bezrrksvereins des deutschen Flcischervcrbandes an das königlich sächsische Ministerium des Junern, Landes- fleischstelle, gegen die Zentralisation der Wurstfabrikation gerichtete Eingabe hat jetzt das sächsische Ministerium eine Entscheidung getroffen und dem Vorsitzenden Fleischerober meister Heinrich Dretzler in Freiberg i. S. folgenden Be scheid zugeben lassen: „An den Bezirksverein Königreich Sachsen", DFV. Die Zuschrift vom 28. November 1916 hat das Ministerium, Landesfleischstelle, zur Kenntnis genom men. Wenn von der Zentralisierung der Wurstherstellung abgesehen werden soll, so wird dies zur Voraussetzung habe» müssen, daß über die Wurstvcrsorgung keinerlei Klagen im Lande laut werden. Es darf Ihnen anheim gestellt werden, den Fleischern zn empfehlen, daß ^fir ihr möglichstes tun, um eine ausreichende Versorgung der Be völkerung mit Wurst zu erzielen. Dies wird das sicherste Mittel gegen eine Zentralisierung der Wurstherstellung sein. Ministerium des Innern, LaudeSfleischstclle, Holzcn- dorsf". — Nach Empfang dieses ministeriell»,! Bescheides hat der Vorsitzende des BezirkSvercinS Königreich Sachse» des deutschen FlcischerverbandcS alle sächsischen Jleischermeister unter Bezugnahme auf vorstehenden Bescheid sowie auf die Verhandlungen des Obermeistertages aufgefordcrt, in Be zug auf Qualität, Menge und Verteilung der Wurst alle- zeit ihre vaterländische Pflicht zu tun. —KM Entweichcn von Kriegsgefangenen. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen das Entwei chen eines ohne militärische Äewachunq abgegebenen Kriegs gefangenen von seiner Arbeitsstelle auf ein Verschulden des Arbeitgebers zurükzuführen ist, insofern dieser die ihm ver tragsmäßig obliegende Bewachung des Kriegsgefangenen unterlassen odcr mindestens mangelhaft durchgeführt bat. Damit dem Entweichen der Kriegsgefangenen, abgesehen von den den Militärbehörden erwachsenden Schwierigkeiten, auch Gefahr für unsere Bevölkerung verbunden sein kann, sieht sich die Militärverwaltung genötigt, strafrechtliche Ver folgung der säumigen Arbeitgeber herbeizuiühren. Letztere werden deshalb gut tun, sich einer gewissenhaften Erfüllung ihrer Vertragspflichtcn zu befleißigen, um sich einerseits keiner Strafe auszusetzen, andererseits aber auch sich die vor teilhaften Arbeitskräfte zu sickern. Erst kürzlich ist ein Gutsbesitzer wegen fahrlässigen Entwcichenlaffens eines Kriegsgefangenen mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt worden. —* In der Sitzung des Ständigen Ausschusses des Landeskult nrratS vom 7. Dezember wurden unter an derem folgende Beschlüsse gefaßt: Für das Erntejahr 1917 sind Maßnahmen zur Förderung des FlachSbancs in dersel ben Weise zm treffen wie für das Erutejahr 1916. — Das Königliche Ministerium des Innern soll gebeten werden, dafür zu sorgen, daß die Kriegsgefangenen während des WmterS in den landwirtschaftlichen Betrieben belassen wer den, in denen sie unabkömmlich sind. — Den Anregungen des Generalfeldmarschall von Hindenburg folgend, soll die freiwillige Abgabe von Speck und Fett ans den Hausscblach- tungen der Landwirtschaft an die Schwerarbeiter in der In dustrie vom LandeSkultnrrat und den Landwirtschaftlichen Kreisoereincn mit tunlichster Beschleunigung in die Wege geleitet werden. —* Der Absatz von Spargel- uud Erbsen konserven wird am 20. Dezember 1916 bis 10. Ja- mwr 1917 unter folgenden Einschränkungen freigcgcbcn: 1. Die Freigabe erstreckt sich nur auf die Konserven, die bereits an den Groß- und Kleinhandel versandt sind. Für die Hersteller lrsickbt das Absatzverbot bestehen. 2. Die Freigabe beschränkt sich auf 20 Prozent des bei der» ein zelnen Händicr am 20. Dezember 1916 vorhandenen Vor rats. Jeder Hs-iGer hat zur Borbereitung der späteren Kontrolle alöbald eine Bestandsaufnahme anzufertigcn und der Polizeibehörde seines Betriebssitzes vorzulegen. 3. Es dürfen an die einzelnen Personen nicht mehr als täglich
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