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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 02.03.1906
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1906-03-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19060302019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1906030201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1906030201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1906
- Monat1906-03
- Tag1906-03-02
- Monat1906-03
- Jahr1906
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 02.03.1906
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I» Nummer» »an, 8««>. und lre>erl,«e» l lvallirr GrundMl'- sv Via. am Vrwai'klle «o Pia., rlraliiae Keile aut Terlleiie u»e uiü Elnaetaudt so Via. Liu«wäl»,eAu!- Naae nur araen Boraaob.»ul>iul»a. Beteadttttler e-aea ra Mennige. Fernsprecher - Nr. U und LOS«. HauptgeschäftSslell«: Marienlw.At. 1-ttnI kl vun6, LiKnr» enK68k!uLlt ^ 7 v»dnt»otdtr»»»« «aelvtevi»! kadudokstr»»»« 7. Hau olngstroklvu! Alilisiime von Inserston nnck zitonnpment« fNn ltin „Dno^Iiwr Xnelirlclitl'»". lv Ul«, »»>» Mar». Xur keüta ksbrilent«! HKirjLyrlxs OaranUo!! KmilLv 8my 0rv«:Isn k.. Horltrstr. 10, kclco llöni,? ckokit»n-8tr. i k.6M8tg 11. Mi1Ü68tk Liier loiisite- — — 8sifeii! üoedtsiu parfümiert. 2u davon in »11. eivkcdi. DesodLktev. 2ur VarmrsmisullLskur bei nnck k meinen nin6 ckis I>sr«ibm1c>!i ltleckj^.inalrat Ir. ^cdeWWlm Vllrwprspsrsiv, LL -it LÜe I»ru-m:.kUm2r<-t» r r»i»r<>1"t Lioiir r v«-rni< ku»n. 6is »n-rk:innt nn6 kkir Ze-rr tLOrsEr unrl<rkü<1Ut:k8ieo ^it.u>I, LN^.-Ns-km ein/.ttuoirmc-Q. DUX" 8sIl>«v«l8-kpoilreile I» i «r» «I « » - ch», 8. Äst' Ln«»«»!» Walllrrchtsvorsching. KreiSl)Niiptn>n„n Schmiedel, NektomtSivechjel. Ziviilinsveisteigeningen. V«»» v v» VVlILIt. Lniidlug. Hrledhofssiieit, Gerichtsverhaiidllliiye». Koloninles „Snlemc" in Breslau. Mnlmabl. Witterung: Külil. triiiie. Kreitiili, Mürz Znr Reform des sächsischen Wahlrechts für die Zweite Kammer ist im Verlage von Duncker L Humblot in Leipzig eine Schrift erschienen, die schon durch den Namen ihres Verfassers, des Mitgliedes der Ersten Kammer Dr. jur. Otto Georgi, Anspruch aus allgemeine Beachtung erheben darf. Der ehemalige Oberbürgermeister von Leipzig ist bereits mit verschiedenen sehr wertvollen Publikationen, in denen die finanzpolitischen und kommunalen Verhältnisse unseres engeren Vaterlandes von einem kritisch-reformatorischen Standpunkte aus beleuchtet werden, an die Oeffenilichkeit getreten und hat nun. mehr auch zur Wahlrechtssrage das Wort ergriffen. Der Ver- fasser erklärt ausdrücklich, dah er seine Mcinungsänsrerung lediglich als einfacher Staatsbürger abgebe und weder im Auf träge oder Einverständnis anderer Mitglieder der Ersten Kam mer, noch überhaupt als Mitglied der genannten Kammer spreche. Auch betont er, daß er sich nicht der Täuschung hin- gcbe, mit ganz neuen Gedanken auf den Plan zu treten, nach dem die verschiedenen Möglichkeiten der Lösung bereits allseitig in so erschöpfender Weise behandelt worden sind. Gleichwohl darf man von dem Verfasser selbst mit solcher Einschränkung von vornherein einen hervorragend interessanten und originalen Beitrag zu dem Wohlrechtsproblem voraussetzen, und diese Er wartung erfüllt die Schrift in der Tat, sowohl was die grund sätzliche Stellungnahme zur Frage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts betrifft, als auch hinsichtlich der konkreten Vorschläge für die Neugestaltung des Wahlrechts zur Zweiten Kammer. Zunächst prüft Dr. Georgi die Frage des a l l g e m c i n e n, gleichen Wahlrechts ganz unabhängig von allen dagegen sprechenden Rücksichten an sich, und gelangt dabei zu dem Schlüsse, dak man dem groben Staatsrechtslehrer Robert von lMohl beipflichten müsse, wenn er sagt: „Die Forderung eines allgemeinen Stimmrechts als eines Ausflusses angeborener Menschenrechte ist so unbedingt und einfach, daß sich nichts daran klügeln oder abdingen läßt. Man mus; den Grundsatz leugnen oder olles zugeben." Gerade in dieser Einfachheit des Grundsatzes liegt seine grobe werbende Kraft. Warum aber kann man ihn leugnen? Einmal, weil er auf einem falschen Grundgedanken beruht, nämlich auf dem Dogma der Aufklärung, dab der einzelne Mensch, wie er aus der Natur hcrvorgcht, mwerkünstelt und unverdorben durch die Einflüsse der Bildung gut ist. Aus diesem Glauben an die Wahrheit des natürlichen Menschen erwächst die Ueberzeugung von der Ungerechtigkeit aller Differenzierung der Individuen durch Entwicklung, Bil dung, soziale Abstufung. Standesunterschiede usw-, kurz, der Glaube, dah olle Menschen von Natur gleich seien und dah alle ihre Ungleichheiten zu den verderblichen Uebeln gehören, die man ansrotten müsse. Zu der Freiheit kommt die Gleichheit. Diese Art von „Gleichheit" aber ist von der groben französischen Revolution in der schrecklichsten und zugleich banalsten Weise ack adsuröluin geführt wovden. „Wie die Friseure die Haare schneiden und gleichmachensagt darüber Hegel, „so hat die fran zösisch« Revolution den Staat frisiert, in der Erwartung, dab die Schrecken des Todes die Ungleichheiten der Gesinnung bis aus die letzten Spuren verscheuche» würden. Nie in der Welt ist der Tod bedeutungsloser gewesen. Das einziae Werk der allgemeinen Freiheit ist daher der Tod." Von diesen Worten, die Hegel unter dem Eindrücke der französischen Revolution schrieb, macht der Verfasser die Nutzanwendung auf die jüngste rassische Revolution, wo die von Hegel charakte risierte Weltanschauung in Morden, Brennen und Ver nichtung aller staatlichen Tätigkeit sich durchzusetzen versuchte. Heute ober kommt noch ein zweiter wesentlicher Grund, der gegen dos allgemeine und gleiche Wahl recht spricht, hinzu: das ist daS Endziel, um dcssentwillen die moderne Sozialdemokratie dieses Wahlrecht sich dienst bar machen will. Die Tatsachen und Erfahrungen beweisen es und die sozialistischen Autoritäten hoben eS wiederholt mit voller Klarheit ausgesprochen, dab Vas allgemeine und gleiche Wahl recht der revolutionären Sozialdemokratie in erster Linie dazu dienen soll, durch Eroberung der politischen Macht die Diktatur des Proletariats zu errichten, um dann im Anschlnb daran die völlige Umformung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ordnung vorznnehmen. Das allgemeine und gleiche Wahlrecht ist der Hebel, mit dem die Sozialdemokratie den modernen Staat auS den Angeln zu heben hofft, um an dessen Stelle den Bebel- schen „Zukunstsstaat" zu setzen. Wer also zu der Frage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts Stellung nimmt, der muß sich darüber klar werden, dab es sich nicht nur um eine politische, sondern zugleich um die tiefgreifendste ökonomische Frage handelt. Die Gefahr der Lage aber ist um so gröber, als cs gewichtige Strömungen sind, die der sozialistischen Bewegung durch die Forderung deS allgemeinen und gleichen Wahlrechts zu Hilfe kommen, nämlich UltramontanismuS und Libe ralismus. Soweit insbesondere hier der Liberalismus in 'Frage steht, gibt ihm der Verfasser die eindringliche Mahnung des verstorbenen ausgezeichneten katholischen Kirchcngeschichts- lehrers Professors Franz Xaver Kraus zu bedenken, der sich die Bekämpfung des jesuitischen Ullramonianismus in seiner Kirche als Lebensziel gesteckt hatte: „In den nationalliberalen Kreisen ist heute wohl kaum mehr eine irgendwie bedeutende Per sönlichkeit, welch« die Einführung des unbeschränkten allgemeinen Stimmrechts nicht sür verhängnisvoll und auf die Dauer mit der Monarchie für unverträglich hielte: trotzdem wagt, aus Angst vor den Wählern, keiner die Reform unseres Wahlrechts anzu regen. Tie Ausdehnung dieses unbeschränkten und direkten Wahlrechts auf die Landtage ist ein weiterer Schritt, den die pure Demokratie fordert, um der liberalen Partei den Boden abzugraben, und zu dem diese, wiederum aus reiner Angst vor den Wählern, getrost ihr Amen sagt. Der Niedergang aller Parteien beginnt damit, daß sie ihre eigene raison äetrs verleugnen und aufgeben. Man kann nur wünschen, dab der ehrlickw und ideale Liberalismus — von dem falschen spreche ich nicht — nicht weiter aus dieser Bahn hcrabgleite." Nach alle dem glaubt Georgi, dah man dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht mit gutem Recht und Gewissen mindestens überall da die Berechtigung absprechen muh, wo nach der Lage des Staates und der Zusammensetzung seiner Bevölkerung das politische Endziel: die Klassenherrschast des Proletariats, und durch dieses das ökonomische Endziel: die Aushebung des Privat eigentums. erstrebt werden soll und kann. Gewih würde ja in einem Einzelstaate, wie Sachsen, das letztere nicht ohne weite res erreichbar sein: aber es würde doch eine grenzenlose Ver wirrung herbeigesührt werden können, die unser engeres Vater- land in unübersehbare Gefahren zu stürzen geeignet wäre. Mit gutem Gewissen, so erklärt Dr. Georgi, darf man daher für unser Land den Grundsatz des uneingeschränk ten allgemeinen Wahlrechts leugnen. Es gibt nun aber nach Ansicht des Verfassers ein geeignetes Mittel, das es ermöglicht, das allgemeine und gleiche Wahlrecht im Prinzip anzunehmen und gleichzeitig die dadurch herbei- geführte Gefahr der Herrschaft der Massen wirksam ab- zuschwächen. Dieses Mittel liegt nach der Meinung Dr. Georgis in dem System der Verhältniswahl iProportionalwahl oder „Proporz"!, das darin besteht, dah auch die Minderheiten dabei zu ihrem Rechte kommen, indem jeder Wähler nicht bloh einen, sondern mehrere Abgeordnete zu wählen hat. Dieses System hat den Vorteil, dab es im Wahlkampfe „keine Ge siegten mehr gibt, die jeder Vertretung zum ausschliehlichen Gewinne eines einzigen Siegers beraubt sind, dah vielmehr jeder sich aus dem Kampfe mit der Befriedigung zurückzieht, den seiner Macht enlsprechendcn Teil erobert zu haben". Durch die deutsche Reichsgesetzgebung ist die Proportionalwahl für Gewerbegerichte zugelassen und für Äausmannsgerichte obliga torisch gemacht worden: aber auch in den Einzelstaaten fängt man bereits an. die Verhältniswahl in die Verfassung ein- zusühren, so letzthin in Hamburg und Württemberg. In Ham burg hat man das System kombiniert mit einem System von Gruppen, die teils nach Amt und Bildung, teils nach unbeweg lichem Besitz, teils nach einem ziemlich hohen Einkommenssatze geschieden sind und innerhalb deren eine Verhältniswahl statt finden soll. Wie ungünstig und handgreiflich ungerecht gegenüber den Faktoren der Bildung und des Besitzes gerade in Sachsen das Prinzip der absoluten Mehrheit wirkt, erläutert der Verfasser an der Hand einer Statistik der letzten Rcichstaaswahl. Während die sozialdemokratische Partei nur über etwas mehr als die Hälfte aller abgegebenen sächsischen Stimmen verfügt, hat sie doch 22 von 23 Mandaten erobert, die mit 9,8 Prozent erst an vierter Stelle stehende Resormvartei hat das einzige übrige Mandat errungen, während die nationallibcrale Partei mit 13 Prozent und die konservative Partei mit 10,1 Prozent der Stimmen ganz leer ausgegangen sind. Solche schreienden Ungerechtigkeiten sind bei der Verhältniswahl schlechterdings unmöglich. Um nun aber auch bei der Verhältniswahl die Zahl der sozialdemokratischen Stimmen innerhalb bestimmter Schranken zu halten und die Gefahr einer sozialdemokratischen Ueberwuchcrung auszuschlieken. empfiehlt Dr. Georgi in An lehnung an die Regierungsvorschläge ein gemischtes System, wonach die Zweite Kammer nur zu einem Bruchteile durch allgemeine Wahlen, zum anderen Teile dagegen durch Berufswahlen gebildet wird. Die allgemeinen Wahlen erfolgen aber nicht, wie die Regierung vorsieht, durch direkte Wahlen in drei durch einen Zensus gebildeten Abteilungen, sondern durch Verhältniswahlen nach all gemeinem. gleichen, direkten Wahlrecht, für die das ganze Land einen einzigen Wahlbezirk bildet. Ferner wird das von der Negierung vorgeschlagene Berusswahlsyitem wesentlich verändert, so dah sich nach dem Georgischen Plane folgendes Gesamtbild der Zweiten Kammer ergibt: 42 Abgcord- nete aus allgemeinen Wahle»: 48 ans Berufswahlen wie folgt,: 5 Landwirtschaft, ü Handel und Industrie, ü Kleingewerbe. 24 auS den Städten und Kreishauptmannschaften als öffsntlich- rechtlicheu Körperschaften. 1 Rechtsanwalt. 1 Arzt. 2 Geistliche. 1 höherer Lehrer, 2 VoikSschullehrer. 2 Beamte und übrige Berufe. Tie Georgischen Vorschläge haben inzwischen bereits vor der freien Wahlrcchtsdepuiation Revue passiert und sind dort dem Schicksal der Ablehnung verfallen, weil sie mit den von der Deputation ausgestellten Grundsätzen für eine Wahlrechtsreform, die auf die Empfehlung eines Pluralwahlrechts hinauslaufeu, nicht übercinstimmen. Trotz dieses praktischen Miherfolges be hält indessen die Georgische Schrift eine dauernde Bedeutung, weil sie ihrer ganzen Anlage nach eine weit über die Eintags publikationen hinausreichende Bereicherung der Wahlrechts- literatur darstellt, die sich nicht nur jederzeit mit Interesse liest, sondern auch in künftigen Fällen bei wahlpolitischen Er örterungen aller Art mit Nutzen wachgeschlagen und verwertet werden kann. S Ncncste Trahtmelduttstcn vom 1. März. ^ Deutscher Reichstag. Berlin. lPriv.-Tel.) Der Reichstag setzt bei sehr schwach besetztem Hause die Beratung des Etats der Reichs- I u st izverwaltung fort. Abg Por; ig (kons.) dringt die ! Mängel deS Kvnkmsverfahrens zur Sprache und beurteilt nament- ! lieh den Zwangsvergleich abfällig, der allenfalls bei den Nachlah- Konknrien angebracht wäre. Das Strasprozehverfahren lege der Freiheit des Richters zu große Fesseln an durch gar zu viele Kautelen, Garantievorschristen innerhalb d§s Verfahrens. Bei de» Beschlüssen der Strafprozeß-Kommission bandle es sich gar nicht um eine Abschaffung der Schwurgerichte, sondern nur darum, die Heranziehung des Laien-Elements in eine andcre, angemesse nere Fori» zu bringe». Zweifellos sei die beste Art der Heteilt- l gnng deS Laien-Elements die Schöffengerichte. Wie könne man i glauben, dah die paar initwirkenden Landrichter die Schöffen in l ihrem Urteil so beeinflussen könnten. Bestreiten müsse er sowohl, 'daß das Vertrauen in unsere Rechtspflege gesunken sei, sowie daß bei uns Klassenjustiz bestehe. Stadthnge» sei ein Mann von j Wort: denn er bade in Jena erklärt, ruppiger werden zu wollen, s und am Sonnabend habe er tatsächlich dieses sein Verspreche» ! erfüllt. (Große Heiterkeit. Präsident Graf Ballestrem: Herr ! Abgeordneter, außerhalb dieses Hauses darf jemand wohl sagen. ' er werde noch ruppiger werden. Innerhalb dieses Hauses darf man aber von einem Abgeordneten so etwas nicht sagen! Erneute ' Heiterkeit.! Klassenjustiz gibt es bei »ns nicht. Der Arbeiter , findet bei uns genau ebenso Recht, wie jeder andere. (Wider spruch bei den Sozialdemokraten. Beifall rechts.) — Abg. L u c a s (nat.-lib.) weist gleichfalls die sozialdemokratischen An griffe aus unjere Rcchlspflrge zurück. Die vorgcbrachtcn Fälle hätlen weder grundsätzliche noch typische Bedeutung. In bezug ans die Frage des Zengniszivcinges gegenüber Redakteuren stehe die nationnllibercile Partei nach wie vor ans dem Boden des j früheren Antrages Jarnicke. Daß die Zeugniszwangskast immer ! so schlimm sei, wie v. Geilach es am Sonnabend dargestellt habe, , sei unzutreffend. So sei der Redakteur Zielowsci von der „Frank s furter Volkssliinme" nach seinem eigene» Zeugnis so gut behandelt worden, „wie er es sonst im Gefängnis nicht gewohnt sei". (Heiterkeit.) Die Verweisung aller Preßvergehcir vor Schwur gerichte sei bedenklich, da diese Vergehen meist relativ einfacher Art seien, während die Schwingerichle doch sür schwere Verbrechen bestimmt seien. Und ganz bclonders sei es bedenklich, vielfach eine politische Färbung habende Prcßdelikte zur Aburteilung vor ein Kollegium gerade rn solchen Fallen nicht unparteiischer Männer zu bringen. — Staatssekretär Nieberding teilt auf Anfrage des Vorredners mit, die lex Hngeinann habe aUcrdings noch nicht in dem erwarteten Umfange zur Entlastung des Reichsgerichts instar -- wirkt. Daß die Wirkung eines Gesetzes nicht gleich in vollem Umfange cintiete, sei aber nur natürlich. — Abg. Stückler (Soz.s bleibt gegenüber dem Abg. Porzig dabei, daß bei uns Klassenjustiz herrsche. Dre Arbeiter würden von den Gerichten anders beurteilt, aie- Änachörige der büracrlicheu Schichten. In den Gesänanisscn würden die Arbeiter besonders schlecht behandelt. Er habe kern Vertrauen zur Justiz. — Staatssekretär Nrebcrdina Dac- habe ich auch nicht anders erwartet, und wenn cs erst einmal dahin käme, daß die Herren Vertrauen zu uns haben, dann würde ich zweifelhaft sein, ob wir mit unserer Rechtspflege aus dem rechten Wege sind. I Beifall rechts.! Ich habe mich Et Rechtsfragen niemals von einer Voreingenommenheit aegen eine Partei leiten lassen. Gerade im Interesse der Förderung ocr Strasprozeßrcform wünschen wir, daß Sie uns nicht daher Steine in den Weg leqcn. wie dies der Fall sein würde, wenn Sie die Resolution Ablaß annehmcn. Was das Gesänguisweseic anlanat, so bitte ich, daß Sic mir von den einzelnen Fällen, die Sie hier vortragen, vorher Mitteilung machen, damit ich mich rechtzeitig informieren kann. Unser Bestreben gebt dahin, die. freie Arbeit nicht dadurch zu schädigen, daß -wir durch die Gc- sängnisarbest die Löhne der freien Arbeiter drücken. Die Arbeit der Gefangenen unterliegt einer steten Kontrolle durch die Aerztc, und die Beköstigung ist keineswegs iinzuicinglictn — Aba. Kirsch sZentr.) tritt sür die Resolution des Grasen Hompesch ein um Gewährung für Vergütung an Geschworene und Schössen inr die Zeitvcrsäumnis aus Landesmitteln der Bundes- floaten. Redner rechtfertigt ferner dem Abg. Müller-Meiningen egenüber. daß auf Verlangen des Mainzer Donttapitels die vorübergehenden Anstoß erregen müssen. Das Zentrum könne, wenn es auch den Antrag Ablaß ablehne, doch in den Groß- Schössengerichten keinesfalls einen Ersatz sür die Schwurgerichte sehen, es sei daher lehr richtig, daß der Vorschlag der Strai- prozeßkommission, die Schwurgerichte ganz amzuheben zu ärmsten der Groß^Schöffengcrichte. von den verbündeten Regie rungen sollen gelassen worden sei. — Abg. v. D> irksen sReichSP.! stellt fest, daß die deutsche Rechtspflege den Vergleich mit allen anderen avshalte. Wenn die Sozialdemokraten häusiaer ver urteilt würden, so liege das daran, daß sie eben die Gesetze aw Z
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