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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 20.07.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19020720012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1902072001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1902072001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1902
- Monat1902-07
- Tag1902-07-20
- Monat1902-07
- Jahr1902
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 20.07.1902
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DGU' tLostvntt^l« 2u»vv4unx. 8olluvn8vlürwv Lpartv ^vukvitvn »II«r »»pslul«»?«,» «mpNokll tu xro„er »«»«»dl v. L. rsl8vdkv, Wi>8ljl'lislel'8ll'. 17.2L;°„1 tvtz» 14h(2 Eankprozeffe. Hofnacbrichten. Sächsiich-Pieußflcke Eflenbahnpolitik, Ncichsbankhauplstelle Muthmaßliche Witterung: l SDFtz c^,eli »EtzcktzüD M L NO. Dresden. Leipziger Vankprozeß, Frlienvehttag tu Meißen. Börsenwochenbericht. Veränderlich. ! SvNNlNg, ^V. ^§UN LNVrS. Die Bankprozesie. Die endlos lange Periode der schwebende» Bankprozesse nähert sich in raichem Tempo dem Abschlüsse. In dem Verfahren gegen die Preußische Hypotheken-Akttenbank nebst Tochterinstitnte», die zusammen mit dem Namen der Spielbagengruppe bezeichnet weiden, ist da» Uitheil bereit» gestillt, in den Prozessen gegen die Leipziger Bank und die Rheinische Jmmobilicn-Aktienbank steht es unmittelbar bevor. Der an dritter Stelle erwähnte Prozeß ist in der bsfentlichen Erörterung säst ganz znrückgctreten, einmal, weil c» sich dabei nicht um so kolossale Engagement» handelt und zum Anderen, weil die Persönlichkeiten der Angeklagten kein so hervor ragende» Interesse erwecken: im klebrigen steht auch da» rheinische Verfahren sachlich auf demselben Boden wie die in Berlin und Leipzig geführten Prozesse. Man darf getrost sagen, daß alle diese Prozeßverhandlungen in ihrer wochenlangen Dauer in Verbindung mit dem voraus- gegangenen langwierigen UntkrsuchungSverfahren geradezu etwa» MSrrnermordendeS an sich hatten, um mit Altvater Homer zu reden. Richter und Geschworene, vor Allem ober Untersuchungs richter. Staatsanwälte und Vertbeidiger batten herbe, heiße Tage zu bestehen, Monate lang himmelhoch gethürmtc Arbeit zu bewältigen, mit enormem Aufwand? von Fleiß und Scharfsinn in die geheimsten Tiefen der ihnen doch mehr oder weniger fremden und abseits liegenden großkapitalistischen Bank- und AkticnbetrlrbSweise einzudringen. Und als dieser erste Thril der Aufgabe gelöst war, da mußte sich »och einmal alle Nerven- und Spannkraft auf die geistige Beherrschung de» umfangreichen Stoffes während der eigentlichen Gerichtsverhandlungen konzen- lrircn, bl» zum Schlüsse in den Plaidoyers sowohl der Staats anwälte wie der Vertheidiger eine letzte aufreibende Kraftcntfaltung eingesetzt wurde und ein wahres Raketenfener von geistvollen und glänzenden Darlegungen die Tage der Mühsal beschloß. ES ist wahrlich kein Wunder, wenn nach derartigen Leistungen sich der Hauptakteure ein nicht zu bewältigendes Gefühl der Erschöpfung bemächtigt. Sogar die Leser der Prozcßberichtc mögen schließlich etwas wie nervöse Abspannung empfunden haben und so ist denn wohl als eine der ersten und unmittelbarsten Wirkungen des Prozeßabschlusses ein physisches Gefühl der Erleichterung fcst- zustellen, das alle Bethriligten angesichts dcS nahen Endes der Verhandlungen ergriffen hat. Die der Anklage zu Grunde liegende Handlungsweise der zur slrasgerichtlichen Verantwortung gezogenen Persönlichkeiten zeigt bei ollen diesen Prozessen ein ziemlich gleichmäßiges Bild: Große Bankinstitute opcrirrn mit von ihnen selbst gegründeten Tochter gesellschaften oder mit anderen selbstständigen Bankinstituten zu sammen und ermöglichen durch allerlei verwickelte geschäftliche Transaktionen unter einander, durch Schiebungen, gegenseitige Beleihungen ihrer Papiere und Kreditgewährungen. Neugründ- migen und sonstige Monipillationen, deren Aufdeckung im Einzel nen außerordentliche Anforderungen an den Scharfsinn und die Geduld der bei der Führung der Untersuchung bethriligten Faktoren stellt, ein anscheinend unbegrenztes Aufblühen des Ge schäfts und rechnerisch hohe Gewinne rrameutlich sür die Verwaltungsorgane der Gesellschaften. Endlich aber stürzen die zum großen Thcile in der Luft schwebenden Werthe mangels inneren Gehalt» jählings herab: ein Institut reißt das andere im Falle mit sich und begräbt unter seinen Trümmern Glück und Wohlstand, Hoffnung und LebenSauSsicht vieler Hunderte, ja Tankende. Allerdings hgt eS schlimmere Typen gegeben als die Persönlichkeiten der gegenwärtigen An geklagten sie darstcllen: man denke beispielsweise an die berüchtig ten Bank- und Börsenschwindler der 70er Jahre, auf die da» ge flügelte Wort gemünzt wurde: .Tic verstehen cs. das Zuchthaus nur mit dem Aermel zu streifen", d. h. ihre Handlungsweise ist in tcder Beziehung des Zuchthauses würdig, aber ihre Geriebenheit Hilst ihnen daran vorbei. In den jetzt vorliegenden Fällen gicbt zum Theil selbst die Anklage und die Urtheilsdegründung zu, daß die Angeklagten nicht schlechtweg als bloße.Beutcrinheimscr" gchgndelt haben, sondern, daß sie wirklich bestrebt gewesen sind, ihren Unternehmungen zur Prosperität zu verhelfen. I» den Mitteln dazu aber haben sie sich vergriffen: sie wurden schließlich vom finanziellen Größcnwahne gepackt und als dann die nnauS- bleibliche furchtbar« Ernüchterung kam. da schreckten sie in der Angst der Verzweiflung auch nicht vor strafrechtlich verpönten Mitteln zurück, um da» Schiff über Wasser zu halten, bi» — nun ja. bi» nach ihrer krampfigen Hoffnung die Rettung käme in Gestalt irgend eine» erlösenden GlückSumstandeS. wie einer Fusion oder einer Kapitalsvermehrung. Man kann den Angeklagten nach dieser Richtung nicht schlechthin den guten Glauben adsprechen. " Berücksichtigt man da» Alle», so wich man billiger Weise in da» laute Geschrei Derer nicht einstimmen, die in den Direktoren und AufsichtSräthen ausschließlich Spitzbuben und Betrüger gemeinster Ach «blicken, sür di« das Zuchthaus gerade gut genug sei. Freilich gilt eine solche. Anschauung nicht sür all« Angeklagten: inSbesovdrre will der Staatsanwalt im Leipziger Prozsß Einer und Gentzsch gegenüber von keiner milderen Beurtheilung etwas wissen, sondern geht unerbittlich scharf mit Beiden in's Gericht, während von anderer Seite wenigstens dem Angeklagten Gentzsch ein verhält- »tßmäßig günstiges Zeugnitz ausgestellt wird. Wie dem aber auch sei, in keinem Falle darf selbst eine menschlich weniger strenge Ansicht dazu fuhren, die gerichtliche Sühne für das von den Angeklagten geübte Verfahren als zu hart zu befinde». Gesetz widrige Handlungen sind unter allen Umständen begangen worden, insbesondere durch Bilanzverschleierungen in der Absicht, den Stand der Unternehmungen günstiger erscheinen zu lassen, als er in Wirklichkeit war. Bedenkt man weiter, welches Unheil die Handlungsweise der Angekiagleu über weite Kreise gebracht hat, zieht man die tiefe Erschütterung dcS öffentlichen Vertrauens in Rechnung, die mit den Bankdrüchen verbunden war, dann muß ohne alle Sentimentalität zugegeben werden, daß die strafrechtliche ichne durchaus gerecht ist und auch das moralische Bewußtsein befriedigt. Die Angeklagten haben mehrfach versucht, sich damit zu entschuldigen, dnß sie die Bilanz aus Grund fremder Angaben für richtig gehalten halte». Ein solcher Einwand vermag aber »immeruikhr Diejenige» zu entlasten, die ans Grund einer gesetz lichen Pflicht die Richtigkeit einer Bilanz zu bestätigen haben. Ebenso wenig ist der anderweitige Einwand stichhaltig, daß dieser oder jener Angeklagte sich für befugt erachtet habe, einen von ihr» entdeckten Schade» zu verschweigen, weil er die Hoffnung hotte, ih» früher, oder später zu beseitigen, die sofortige Bekannt gabe aber diese Hoffnung zu Schanden gemacht hätte. Wer aus solche Beweggründe hin in so hoher Verantwortlicher Stellung handelt, der macht sich zum Blindesten einer mehr oder minder groben Fahrlässigkeit schuldig und verfällt dann« mit Fug und Recht der strnstzerichtltchcn Nenwsisl Der Hauptgewinn für die Allgemeinheit erwächst aber aus dicken Niesenprozcsse» mit ihren vehementen Erschütterungen des Vertrauens der ganzen geschäftlichen Welt, wenn daraus die rich tigen Lehren gezogen und beherzigt werden. Neben den Ver- waltcrn der großen Ravitalanhäufungen, den Direktoren und Anf- sichtsräthen, hat in erster Linie die große Masse des kapitalan- lcgcnden Publikums alle Ursache, ihre besondere Nutzanwendung aus den Bankprozesscn zu ziehen. Weit entfernt nämlich, daß die Aktionäre in ihrer Mehrzahl sich von einem gesunden Miß trauen leiten ließen, sich selbst geschäftlich zu insormiren suchten und bestrebt wären, die ihnen vom Gesetz eingeräumten Rechte auSgiebig zu benutzen, ergeben sic sich vielmehr gemeiniglich einem blinden Vertrauen in die Leitung des Unternehmens und einer fast völligen eigenen Unthätigkeit, sodaß ihr gesetzliches Ucberwachungs- und Mitbestimmungsrccht gegenüber dem Be triebe, wie es die Generalversammlungen ausübcn sollen, nahezu in allen Fällen illusorisch wird. Gegen eine solche Lässigkeit in der Wahrnehmung der eigenen Interessen kämpfen Götter selbst vergebens! Die geringe Theilnahme der Aktionäre an den Ge neralversammlungen ist wesentlich mit auf die Gleichgiltigkeit der einzelnen Aktieninhaber gegenüber dem Unternehmen znrückzu- sühren. Könnte man irgendwie daS Bewußtsein der Zusammen gehörigkeit von Unternehmern und Aktionären stärken, so wäre das unzweifelhaft ein Fortschritt auf diesem Gebiete. Zum Mindesten sollte jeder Aktionär seine Rechte in der Generalversammlung ge wissenhaft selbst auSüben und sich nicht durch dritte Personen ver treten lassen. In diesem Sinne ruft auch der „Reichsanzciger" in einer Erörterung deS Gegenstandes den Aktionären ein .Selbst ist der Mann I" zu. Andererseits werden auch wohl die zum Theil sehr Hoden Strafe», auf die erkannt worden ist. dazu bei tragen, das Gewissen der Verwaltungsorgane zu schärfen, und manchen Leiter eines großen ErwrrbSinstitntS. der sich als Genie berufen suhlt, von waghalsigen Unternehmungen auf Kosten fremder Leute abhalten. Der frivolen Großmannssucht, die von der Gier, reich zu werden, i» unseren Tagen oftmals noch über troffen wird, ist mit diesen Urtheilen ei» ernster WarnungSruf zu Theil geworden. Endlich aber wird auch mancher der vici- geschmähten Aufsichtsrätbe. der aus Grund ehrenvollster Gesinnung und treuester Pflichterfüllung Anspruch auf die größte Hochachtung seiner Mitmenschen hat, aus diesen Prozessen die Lehre ziehen, daß er ein Thor ist, wenn er aus falsch verstandenem Ehrgefühl in seinem Amte bcharrt, nachdem er zu der Einsicht gekommen ist, daß das Unternehmen ohne lein Verschulde» auf eine abschüssige Bahn gcrathen ist. In all' den hier erwähnten Prozessen wird der gerechte Bcurtheiler eine ganze Anzahl von Personen finden, die zwar juristisch dem Strafrichter verfallen sind, deren Ver fehlungen aber nur darauf zurückgcführt werden können, daß sie sich von ihren langjährige» Kollegen im entscheidenden Momente nicht trennen wollten. Ein besonderes Wort ist noch der Verth eidigung zu wid men. Bei aller Anerkennung der Verdienste, die auch sie sich neben den amtlichen Faktoren in den Bankprozessen erworben hat. kann doch nicht verschwiegen werden, daß einzeln« Vertheidiger hier und da in dem an sich ja berechtigten Bestreben, ihr« Klienten zu ent lasten, weit über das zulässige Maß hinausgegangen sind. Nicht genug damit, daß di« Angeklagten in den PlaidoyerS der Ver- theidiger vielfach geradezu verhimmelt wurden, als wenn sie die ehrwürdigsten Biedermänner und unschuld-vollsten Engclsseelen wären, ließen sich auch sonst manche Vertheidiger zu ganz unhalt- baren, direkt faden Deduktionen hinreißen. So behauptete einer, die Aktionäre der Preußenbank hätten eigentlich überhaupt nichts verloren, da sie durch hohe vieijährige Dividendenbezüge ihr einge büßtes Kapital ungesähr wieder eingcbracht hätten. Ein anderer „findiger" Vertheidiger verzapfte folgenden gloriosen Gedanken. Tie großen Verluste der Prcutzcnbank seien verursacht durch de» Kurssturz. Den Kurssturz aber hätten nicht etwa die Angeklagten durch ihre Mißtvirthschaft enthüllt, sondern — die Presse durch ihre Aufdeckung der Mißwirlhschast! Derartige „Knisslichkciten" sind einer vornehmen, nicht rabbulistischrn Auffassung des Anwalts- beruses durchaus unwürdig. Wieder Staatsanwalt auch die entlasten den Momente zu Gunsten des Angeklagten pflichtmäßig zu sammeiu und zu würdigen hat, so darf andererseits der Rechtsanwalt die seinen Klienten belastenden Momente nicht schlechtweg außer Acht lassen und keinesfalls, um ihn „herauszureißen", zu objektiv unwahren Behauptungen und offenkundigen Rechtsverdrehungcn seine Zuflucht nehmen. Im Interesse des Ansehens des deutschen Aiiwaltstandes ist dringend zu wünschen, daß ähnliche Vorkomm nisse an Gerichtsstätte sich nicht wiederholen. ES ist schon be dauerlich genug, daß durch dieses unzulässige Verfahren ein Schatten auf die gerichtliche Gelammtprozedur in den Bank- prozcssen fällt, dir sonst als eine juristische Leistung ersten Range- bezeichnet werden muß und auf allen Seiten die Ueberzeugung stärken wird, daß schon die geltenden Gesetze im Wesentlichen ge nügen, um schwere Verfehlungen von Leitern kapitalistischer Unter nehmungen der verdienten Sühne zu überantworten. Neueste Drahtirreldungen vom 19. Juli. (Nachts eingehende Depeschen befinden (ich Seite Berlin. sPriv.-Tel.s Prinz Julius zu Schleswig-Holstein erläßt folgende Danksagung: ,,Es sind mir und meinen An verwandten beim Heimgange meiner geliebten Schwester, der Herzogin Friederike zu Anhalt-Bernburg, so unendlich viele Beweise der Theilnahme in sinnigen Worten und Blumenspenden zugegangcn, daß wir nur auf diesem Wege dafür zu danken ver- mögen. Ich thue dies hiermit >n meinem und meiner Anver wandten Namen von ganzem Herzen. Ich weiß, daß meine theurc Schwester sich dauernd einen Platz in den Herzen Derer erworben hat, die im Leben ihr nahe getreten sind, wie ja auch ihre Liebe ihnen gehörte bis zu ihrem letzten Athemzuge. Gott der Herr segne sie Alle für so treues Empfinden." — Prinz Komatsu von Japan, der sich aus einer Studienreise in Europa befindet, kommt am 23. Juli von Paris nach Berlin. — An hiesigen unterrichteten Stellen ist von einer Absicht Deutsch lands, wie »> englüchen Blättern behauptet wurde, eine K ohten - station in Nicdcrländisch-Jndien zu erwerben, nicht das Ge ringste bekannt. — Graf Mirbach erläßt zur Einschränkung der. Spiritusproduktion eine Erklärung, in der er den bethei ligten Berufsgcnossen die dringende Bitte unterbreitet, den Beschluß der Versammlung der Brenncreibcsiher des Königreichs Sachsen zu Dresden vom ZI. d. M. einmüthig beizutreten, welcher lauten Sämmtliche hier anwesenden Brenncreibcsiher imKönigreich Sachsen erklären: 1. daß eine Produktionseinschränkung unter allen Umständen nothwendig ist, um zufriedenstellende Spiritus- preise wieder herzustellen: 2. sie beschließen, der vom Verwerthnngs- Verbände Deutscher Spiritusfabrikanten vorgeschlagenen Ein- schränkung sich anzuschliehen, und diese Bestrebungen nach Kräften zu fördern: 3. diese Erklärung soll sämmtlichen Brennercibesitzern im Königreich Sachsen, mit allen Namensunterschriften versehen, zngestellt werden. Berlin. sPriv.-Tei.s Unangenehmes Aufsehen macht es in ko lonialen Kreise», daß die geschäftlich zur Rhodesgruppe ge hörige Firma Ä. Gocrz u. Co. Limited mit der deutschen Kolo- nialgesellschast für Südwestafrika einen Vertrag abgeschlossen »at. der ihr auf 15 Jahre das ausschließliche Recht zum Bearbeite» eines Areal? von annähernd 4 Millionen Acker gesichert hat, das östlich der Walsischbai liegt. Außerdem hat die genannte Firma Verträge abgeschlossen, durch die ihr Optionen aus gewissen Kuvscrfundcu außerhalb der obigen Sphäre eingeräumt worden sind. Seitens der Gesellschaft besteht die Absicht, alle diese Ver träge einem Syndikat zu übertragen, das mit genügenden Mitteln ansgestattet werden soll, um für die Dauer einiger Jahre projektirte Arbeiten in großem Maßstabe vorzimchmen. Die Gesellschaft wird den größten Theil der Antheile des Syndikats in eigenem Besitz behalten. Berlin. <Priv.-TcI.> Zu dem Urtheil im Sauden- Prozeß schreibt die „Post": Der öffentlichen Meinung wird das Urtheil als zu milde erscheinen, und cs wird eine tycilweisc rectü scharfe Kritik herausfordern, da die Wirkungen, die durch das Vorgehen der Angeklagten hervorgcruscn wurden, geradezu vc>- heercnde genannt werden müssen. Der einfache Mann wird nur schwer begreifen, daß der Gerichtshof bei einer Gcsängnißstrase stehen blieb, und die öffentliche Mißbilligung wird sich auch da- gegen richten, daß keinem einzigen Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind. Noch schwebt eine Reihe ähnlicher Prozesse, und da bleibt dann der sparenden Bevölkerung vorcM die summarische Hoffnung, daß die deutsche Bankenwirtöschafl schließlich geläutert und gefestigt aus den Katastrophen in Bcrtm, Leipzig und Dresden hervoraehcn werde. — Das Schwebe- bahnprojekt Berlin—Rixoorf ist in seinen Grundzügen fertig- gestellt. Die Bahn soll zweigleisig und zwar nach dem Elbcr- fewer System gebaut werden. Berlin. Der Saaten st and in Preußen war um Mitte Juli lwenn 1 sehr gut, 2 gut, 3 mittest in Wintcrweizen 2,3, Eom- merweizen 2,5, Wintcrspclz 2,1, Winterroggen 2,4, Sommerroggen 2,8, Sommergerste 2,5, Hafer 2,7, Kartoffeln 2,6, Klee 2,5, Luzerne 3,7, Wieseuheu 2,5. Die entsprechenden Zahle» Mitte Juli v. I. waren: 3,7. 2,s, 2,4, tz.1, 3,1, 3,8. 3,0. 2,7, 3,8. 3,6, 3,4.
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