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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 20.04.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-04-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19020420019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1902042001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1902042001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1902
- Monat1902-04
- Tag1902-04-20
- Monat1902-04
- Jahr1902
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 20.04.1902
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: »evigrgtM, : Dr»«d«» m« Kr n«««m, Nm«»u>>». », dt» Zukrarim, dir« «««»«o«o> od»r OmnmM-nir« »rkotat. rrdL^tr» das V>an a» w»«r>ii«ae,. dt« «ch«an»L«m- oder »«irr,»«« «dt,», t» M« Ld<>!»L»«ad«v »»««» und »«NMI« tN«Ul»>t. 8Kr Pü««ab» rtnartandirr r«M» >M« t»>« vrrdmdludtrü. »rrn'vrr«on'«l>d: »«»> Nr. U und N» »V». r»i,,ramm->ldret'»: ««chrlchir» ««»»,» StßrSvdtl 1856 «L S« vlolUtle»Knt«» 6r. äe« Lüvtss» vm» S»etu»vo. <7ÜOL0l»S»L», <7L«»o». Ds»»VL^» Lu>r«lrerlr»nt IdrviU«», ^Itwarlcl 2. Haupt -Gelchästsbelle. Mi>rtr»str. Sff /Iiireigen'cani Vir Annadme von Antündiannakn ertvlol in drrt)auvlar-cht>itet,rlte und den N!kbena»il»NmeilkIlen in Irrsdru dir NachmUiaiiL a Mir Lon». und fteierlaas nur dNcuitiiltratzk »r von li dio>,,l M», Die nvalttae Grnud «eile (ca. « Süden» ra P«a. An kündianngen aui der Prwaüeile Zeile «!> P"a: ii wattige Zelle als .Lmgiiaitin' «ter UN» Lciltette so Pi». I» Nummern naU, Sonn- und geter- laue» > dce ripaillze Ptrmidzeiten so. rv de» «c> und so P»g. null» besonderem Larü. Auswärtige Aullrüae nur s«ge> Ljorauövcziitilung. Belegbldttcr werden mll io Psg bcrellmei. ^Ir-i-nnsr Zmvrna-lleppicft.FabrikE lVnr I^rl»i«»-I4nn»n,ßx«ri»-Gnbrllrnto L Ü rü,» to» l-»8«rt VvpriigUct»»»« t)u»i,lLlea ru »Lklikps«i»«v in oiler rvld Qummi, »uck »t» un6 tt»nk xuwmirt. u^r/rri »»</ /äräa//. 8vk8ÄuOke Keinksröt l^eupolt, Olesäen-/^.. ^Vettlnerstr. rk 1l^Ue^0l^r8^. kvLvusedirmv »irarlv «Il«r I'i siiipllekll in uvonni v itue-nakl v. L. ?vt8vdkv, KVil8l!l'ii1!8i'8tl'. 17. 8rü«d>te« »»»«> lei»,»«« !, dtptvlrvuavvu - Nuu-, 's. I>I-0«<I<M-.d. I'NILt 1-e.tl-. :i2 E Illtnn-I<»»niZ-i»ZZ<lII»»t>. L Palntte-I.agoiv I-lnr'I. etngol^orälbo. — lüusir. Kratslislen trotz Ordssta Aiisevslil sllor in- u. auslänellsolioii 8»>nn»k>n«li»i lspinlo. ?I'Lg»I'8ll'z8§8 48. KMLÜKl,§tsL888 7. 1(^8. ^'nndilll». SlüdtumiSsiclMi'll ..Tischt»slruße" lichievr-ikaiibluiigen. .Me»ii,m>". Sliillaailer Hvfcheeuer. . Sktbeidkr. Bvrsellwr'chenberichi. Bcumichiks. M»iii»ims;l. Witterung: Heiter und tvarm. Llilittt<rn.20.Apiil 19^2. /L^ s-s /7/s/f^/s M/// i/i/-// tr^onittren eirs Leser ,n ^/V§//i7>7 M/// //F55F-7 A/V/Th-/ b«, ekcr //err«/,///esc/i<r/<«s/e/ie />/a»!e»s^. ZS mich r/e» ai/er- iie/rnch/ic/ieil /1>iim/u»ie8^//err er»» /Verss von / /F Le» ckc» /tMser/ee/ie« /^/r,„<e/e,//en i», /)eu/sc/ici» /!crc/is- A«Kie/e «eeecher« /<<s/<//i«><r/e« e» 4 »>, Oeske/'reic^- k/nArrün eu 2 /^oneir 96 //e/^ern r,„Ae»o,n»!en. /°ür /e einen ^>/ona< s/e/// «rc/» eier /^eette/s/n-ei« in Od'escken nnei l'oror/en 6s« Lier //a'</r/Acse6ü/issie//s a»/ 96 />/§ , bei cien ^aiserb. LÄs/erns/ab/c» ««« /icic/iSAebie/e anf 7 H/L. «»ei in OesierreioL-!/»Aarn auf 2 Lr. <tS //etter. SosodLktsstvUs äsr „vrssäasr 8LLdriedt.su". Streiflichter zum Krosigk-Prozeh. Ter Krosigk-Plozeß. der jetzt vor dem Obcikriegsgrricht zu Gumbinnen zum zweiten Maie vechandc't wird, dat vun Äniang seines lnngwierlgen Verlmises an. man darf wvlil sagen, eine Welt in Albein erdallen. Dabei bat es wwr'dl !m Zieichc selbtt wir im Auslände nicht an Berinchen gesedlt. den Fall tendenziös auszubeulen. Der landiilnsige Radikalisnins zeigte sich emsig beflissen, dem „Maloch Militarismus" aus diesem Anlasse Anwendung und Leitung des gelammten der UrldeilsMnng vor- anSgedendcn Bcisadrens bezieden, einjchl!es;lich der alleinigen Ent scheidung über die Verbailung des Angeichnldigten: antzeidem ge- nieiit der „Äerlchtsdcrr" das Recht der Milderung gegenüber der vom Gericht ausgeworsenen Strafen in beschränktem Nnttange. hat atio eine Art von niederem Begnadigungsrecht. Das ist aber auch Alles, und cs sind auSichlieiziich zwingende Rücksichten aus die Disziplin gewesen, die zu der Ausnahme der in mancher Hinsicht bevorrechteten Stellung der Gerichisherren in dem niilitärüchen Slrasprozetz geiührt haben. Im Uebcigen ist daiür. das, der Gerichtsberr die siele und völlig nnabhängigc Äeweiswnrdignng und Urtheilssindnng der eikenucnden Gerichte selbst nicht beein flussen kann, durch entsprechende Voischriste» des Gesetzes in bün digster Weise gesorgt. Die einzelnen juristischen Persel,lungen, die der Krosigk-Prozeß gezeitigt hat. dniien bei der ganzcn Sachlage, welche die neue Srdnnng der Dinge zum eisten Male durch eine Fenerpiobe im Großen gehen hieß, um io weniger streng benrtheitt werden, als sie in den späteren Staden des Prozesses korrigirt und vermieden worden sind Gerade jetzt hat das Oberkriegsgericht in Gnm- b'nnen wieder einen eklatanten Beweis inr »eine völlige Unpartei- lichkeit geliefert, indem eS dem AblehnnngSgeinche der Ange klagten gegenüber zwe en seiner Mitglieder stattgab Gesetzlich hat nunmehr der durch die Stellvertreter der Abgelclmten ergänzte Gerichtshof in Abwesenheit der beanstandeten Richter darüber zu befinden, ob sie .befangen" sind. Zugleich haben sich die Ab- gklehnten dienstlich darüber zu äußern, ob sie sich für besangen halten oder nicht. Das ist inzwischen bereits geschehen nnd der Gerlchishol Hai nach eingehender Brüning sich nicht davon zn über zeuge» vermocht, daß der von de» Angeklagten behauptete Verdacht der Beiangenheit der abgelehnte» Richter begründet >ei. Immerhin gehtans der sorgfältigen Wüidigniig. die dem Ablehiinngsantrag der Angeklagten zu Theil geworden ist, in llebereinsümmniig mit zahl reiche» sonttigeii Beweisen klar hervor, daß die milttäniche» Gerichte, die in der Sache zn uridcilen haben, lest entichlosse» sind, lediglich daS Keietz znr Richtschnur ilner Handlungen zn mache», und daß sic keineilci begründete Ursache zn der Bckürchi- »ng bieten, sie könitten auf Kosten des Rechts und der Gercchiig- im Heere von »»schätzbarer Wichtigkeit ist. Daneben sollte freilich auch noch eine andere Lehre des Kiosigk-Prvzcsses sorglättlg berück üchtigl weiden, nämlich das rechtzeitige Einschietten der verant wortlichen Auisichtsstellen von Amiswege» gegen Vorgesetzte, die in ihicm Verhalten gegen Untergebene fortgesetzt die noibwcndige Mäßigung vermissen lassen: es ist durchaus ialich und kann, wie der Gilmbinner Fall beweist, zu den schlimmsten Folgen führen, wenn »von oben her gegenüber derartige» Vorgesetzten längere Zeit hindurch ei» Auge zugedrückt und stillschweigend abgewariet wird, bis eine Beschwerde eingrht. Würde dielen«Punkie von den maß gebende» militärische» Stellen noch mehr Auimerkiamkeit geschentt werde» als bisher, so müsste eS zweiielloS möglich sei», einzesne im Aifckt begangene Mißhandlungen von Untergebene» aus seltene Ausnahmen zn bcichränten und insbesondere planmäßige fortgesetzte Mißhandlungen ganz aus der Armee auszumeizeii. am Zeuge zu flicken, und genrl sich in langathmigen Empfehlungen kelt der imlttärischen Disziplin zu einem Siege vechclscn wollen, der praktisch ganz unbrauchbaren und ichlcchiweg nnmögllchcn Ge- der nur unter Preisgabe der welenilichen Grundlagen eines geord- danken. die er sich als das .Ideal" einer .unvallettichen" Militär- neten straliechtlichen Ve>sah>cns zu eneichen nnd wegen der mit slralviozeßpidnulig zurecht konstruiit hat Im Auslände machte ihm verbundenen allgemeinen El'chüttcriing des Vertrauens im sich hier und da das Bestrebe» geltend, de» Krosigk-Prozeß zu einer Afsaire i I, Trehsus aufznbausche» und die doch gewiß hochrrnste und schwierige Angelegenheit mit einem fürchterlichen Bombast aus ein allgemeines Fiasko der deutschen militärischen Rcchtwrech- ung dinanszuipielen. P. enn alle lolche und ähnliche Bemühungen Heere doch immer mir als ei» Purrhussieg zu bewerlhe» wäre. Wetter macht anch daS Entgegenkominen. das in Gninbinnen der Presse gezeigt wird, den allerbesten Elndinck- Es ist dieics Mal im Gerichtsiaale sogar ein besonderer Dich iür die Jo»rnali»'te» unmittelbar neben den Plätzen der Vertheidigcr ausgestellt worden. eS nicht weiter als bis zn einem kurzen schwache» Auiflackern ge- ^ so daß ein Vergleich mit dem bei manchen Civilgerichten üblichen bracht haben, ko ilt das vornehmlich der vonüalichen Act zu ver- l Veisabren nicht durchweg zn Gnnste» dieser ansiallen dürste, danken, wie die deutiche Militärinstiz in der Sache gearbeitet und ^ Man bars unter dielen Umständen dem Ausgange der eriieitteir von Anfang bis zu Ende ihre Pflicht und nichts als il»e Pflicht, Verhandlung mit dem seilen Veitrane» eittgegcnschen. daß den erfüllt bat. unbeirrt durch alle Anfeindungen, von welcher Seile Angeklagten keinerlei Garantien iehlen werden, deren Vorhanden- immer sie auSgehen mochten, den Blick fest aus das Gesetz gerichtet, sei» in einem modernen Siraipiozesse zu der Findung eines ge- und seinem Gebote nnwrigrrlich gehorsam reckten UitheilsipincheS gciordeit werden muh Der Gelamntt- Es ist alleivinczS richtig, daß in den erste» Anfängen des eindriick des Krosigk-Prozesses ist jedenfalls für die denttchc Prozesse- mancherlei Mängel hrrvorgetrclen sind, die auch von jMilitärinstiz ein durchaus günstiger. Insbesondere ist es mit dem streng national gesinnten Theile der ösfentlichcn Meinung als Bestall z» begrüßen, daß die zuständigen Stellen sich im Laiste solch« empfunden und sachlich gerügt wurden Ramrittlich bei brr des Verfahrens entschlossen haben, die aistängiich geübte allzu Vrrbandlung vor dem KiiegSgericht fiel ein gewisser Uebereiser des gioße Zuiückbaltung bei der Geivährnng de» Oessentlichkeit der Gerichtshofes in dem Ans'chlnsse der Oessentlichkeit aul. der in ! Verhaudinngen preiszngebrn nnd bei den Berathungen die Schließ einer allzu rigoroien nnd vielfach mißverständlichen Auslegung des, nng der Tküren des Gerichtshofes nur da anznvrdnen, wo Begriffe» der militärisch-dienstlichen Inleressen »eine Eikiärung zweifellos und dringende nr'lttäriiche Interessen die Maßregel znr fand. Las Beifakren der zweiten Instanz vor dem Obeikricgs- »niimgänglichen Pflicht nia bten Ans vieler Haltung ivricktt das gerscht erregte hinwiederum Bedenke» durch die Fällung eines Forilcdretten der Elkenntniß in den leitenden militärischen Kreisen TodeSuriheilS aut Verdachtsmomente hin. die von einem civilen, leibst, daß die wahren Interessen des militärischen Dienstes durch Slrasgertcht kaum jemals in ähnlichem Sinne vriwerchet worden, die loyale Handhabung der Ocsseittlichkcit des VeriahrcnS nicht ivären. Ferner gab hier dnS Vorgehen deö Gelichisheirn durch die nicht stieng geling beobachtete Einhaltung der zn Gunsten des Angeklagte» erlassenen prozeßrechllichrn Bor'chrifir» Anlaß zu einer zum Theile recht lebliasten Kiitik. a» der sich auch dir civilen Iunslenlreiie mit ihien iachmäiinilchcii Antoiitäien betheillgtcn. ! ES trat dabei auch aus sonst gemäßigter Seite eine starke Neigung hervor, die Stellung dcS .Gerlchtsbenn" in dem »rnen militäriiche» geschädigt, sondern im GcgenIIieil miierstützt »nd gefördert werden. Äkamrntlich gilt das lür das viclerörterkc Gebiet der Lvldaten- nstßhandliinczen. Zunächst har ireilich der Nm'tand. daß seit der Etniühriing der Oessentlichkeit sehr zahlreiche Fälle dieser Art be kannt geworden sind, eine» gewissen unangenehmen Eindruck hcrvorgrriisen und man ivar vicstach geneigt, sich dadmch in eine pessimistische Auffassung hincindrängei, ,» lassen. Man muß in- Ztrafversahrkn ln üderlriebenri Welle auSzumalr» und ganz falsche dessen in Betracht ziehen, daß die Ocfsenilichkelt jetzt eine viel Vorstellungen von einer in Wirklichkeit gar nicht voiüandeiien .Allgewalt" dteieS Fallen» der mllitäriichen Strafjustiz zu erwecken. ES erscheint deshalb angezeigt, kurz feslziislellen. wann die Wirk samkeit de- Gertchtsberrn nach der neuen deutschen Milttärstras- viozebordnung gtvlelt. Die Relchsniilltär-SttafgeiichtSordiiung klo lautet die offizielle Bezeichnung) regelt die Ansübniig der GrrlchtSgeivalt nicht, wir dir bürgerliche Strafprozeßordnung. nach örtlichen Grenzen, sondern ln Anlehnung an die mililäriiche Kom- umsalseiidereKenntnil; von derartigen Vorgängen echält als früher, nnd deshalb ist der Schluß, daß die Mißhandlungen sich vcimehrl hätten, durchaus voreilig. Vielmehr ist aul das bestimmte feier liche Z-ug»iß zu verweisen, das die prenßiichc Militärverwaltung züngst vor versammeltem Reichstage abgelegt hat und krait dessen die Soldateiimißhandlimgen in den letzten Jahren wesentlich ab- grnonimen haben. Zur Herbeiführung einer wetteren erheblichen Verminderung wird sicherlich das öffentliche Gerichtsverfahren sein mandogewalt Daran» folgt, daß dir M-litärstraigerlchlSdarkett Bette» «bnn. Das Bekanntwerden solcher Bernrlheilnngen i» der gewissen mllitäriichen Befehlshabern für Ihren Befehlsbereich über- breiten Oeffentlichkoit hat zwei Vorldelle: es übt einen erzieherischen trogen wird, und vie r Befehlshaber nennt bas Gesetz .Gericht-- nnd mäßigenden Elnstntz ans allzu .energische'Vorgesetzte ans, und eS Herren'. Die Thätigkelt de« .GerlchtSden»' liegt weienklich aul erhöbt zugleich bet de» ttniergebenen das Gefühl der persönlichen dem Gebiete der Strafverfolgung im weiteren Sinne und umfaßt! Sicherheit gegen unberechtigte Ehrenkräntungrn durch den prakti- fowohl da» ErmltteliingSvcriabrkn als auch die Stratvollstreckiing. j scheu RacbweiS deS Nutzens des BrschiverdeiechtS. Dadurch wird bei de» Seine Be'ugntste geben tn mehreren Punkten weiter als die der ehrliebenvrn Elementen der Armee eine Fxudigkett und Hingebung csollen Staatsanwaltschaft, indem sie sich auf die selbstständig«, für den Dienst erzeugt, die für die Erhaltung des gute» Geistes Netteste Dralstmeldungen vom 19 Zlpril. ISiaetits erngestende Desteschen befinden sich Seite 4.» Berlin. lPriv.-Tcl.) Reichstag. Auf der Tagesord nung des sehr schwach besetzten Hauses, es sind anfänglich ein schließlich der Herren am Prcisidialt.sch nur 27 Abgeordnete an wesend, steht zunächst die von der Secmannsordnungskommission beantragte Resolution. In dieser wird die Vorlage eines Gesetz entwurss erbeten, durch den die Frage einer behördlichen Am stcht über Seetüchtigkeit, Tcesgana, Bemannung und Verproviantsrung von Kauffahrteischiffen geregelt, für Abstellung «twacaer Mängel Sorge getragen, nnd zu diesem Zweck- eine der Oberaufsicht unterstehende Instanz bestimmt werden soll Ein Antrag Lenzmann bezweckt, dieser Resolution einen Zusatz betreffend Vorlegung auch noch eines Gesetzentwurfs über Tcci aaug und die Ladelin.e der Seeschiffe hinznznfügen. Diesem Zu latze seien die praktischen Ersahrungm der Haildelsmanne über ! Tiefgang und Ladelinie zu Grunde zu legen. — Präsident Grai ' Balle strem: Dieser Antrag bedarf noch der Unterstützung durch 30 M.tgliedcr. Ich werde aus technischen Rücksichten die Unterslützuiigssragc aber erst später stellen. sGroße Heiterkeit.) - Abg. Stockmann sReichsv.) theilt mit, daß ihm heute seitens der Seeberussgcnossenschast ein Schreiben zugegangen sei, worin cs heiße, daß Untersuchungen über die Lcidelinie im Gange, aber noch nicht abgeschlossen seien. Auch der Germanische Lloyd habe der Ueberzcugung Ausdruck gegeben, daß die Beobachtungen über die Ticslabelinie, die übrigens bei den verschiedenen Schifsstppc» eine verschiedene sei, noch nicht völlig genügten, zumal sich auch in England bei dem bestehenden Gesetz über die Tiesladelinie noch Mängel herausgcstellt hätten. Redner beantragt, an Stelle des Antrags Lenzmann in der Resolution der Kommission gleich zu Anfang hinter den Worten „mit thunlichster Beschleunigung' noch cinzniügen ,,und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Handelsmarine über Ticsgang und Ladelmic". — Abg. Schwarz Lübeck sSoz.) betont die Nothwendigkett einer obttgatorischen^Tic, sadclrnie unter Hinweis aus vcrichiedcntlichc Fälle, wo Schisse infolge von Ueberladiing untergegaiigen seien. — Abg. Raab sResormp.) meint, was Lenzmänn wolle, liege mittelbar schon i» der Resolution der Kommission. In England werde die dortige Gesetzgebung im Punkte der Ticlladelinie nicht etwa als zn weit, sondern vielmehr als nicht weit genug gehend empnindc» Lenzinann und namentlich Stockman» verlangten in Bezug am die Tiesladelinie erst noch mehr Ericihriingcn, aber zum Abschluß kämen die Erfahrungen doch nie. Wie lange solle man also »och warten'? Air brauchicn auf das scble»nigstc eine Regelung de, Aufsicht über die Beladung der Schiste, denn heute könne sich de, Kapitän, wenn er nickst Gefahr lausen wolle, von einem anderen Kapitän ersetzt zu werden, dem Rheder gegenüber gar nickn weiaern. das Schiss über Gebühr zu beladen — Koittreadmira! Schmid i stell» ans Grund der Statistik seit 1876 das Irrig der Angabe lest, daß die deutschen Schistsverlustc relativ doppelt in groß sc:en als die englische». Entgegen de» Schwartz'schen Angab m ergebe auch die Unsällstatistik, daß die hölzernen nnd Segeh'cknn viel widcrslaiidSiiittahiger seien, als die eisernen und Tamvsschi'ß Weiter konstatirt Redner noch, daß nach den Aufstellungen d , Germanischen Lloods die Sckiüssoerlusie. abgesehen von verickiwii' dcndcii Ansnalimesällen m i zu schwerer Ladung, mit Neberiak una »nd mit der Ticsladcliitie gar nichts zu lhun hätten. Er selbst Hobe die Frage der Tiesladelinie eingehend studirl, sei aber noch nicht zu einem Resultat bezüglich einer zweclmäßigeu Lim. gekommen. Er könnte zwar eine angcben. die wäre aber aum darnach. sLebhaste Heiterkeit.) -- Staatssekretär Graf Posa dowSkh erklärt sich .gegen das Verlangen der Resalmion. eine eigene Behörde für diese Frage einzusetze». Diele Behörde würde nur die Thätigkeii der Seebcrussqenvssemchast störe». Im Ucbrigen werde bcabsichiig!. im tsteichsversichernnftSamt^ cincu Schisssbau-Technikcr auzusiellen. — Abg. R a a b hält die Thäiia leit der Sccbcrussgenossenschast für unzurcichend. Er verlaligi. cs sollten zum mindesten die für die AnSwanderungsichisfe gelttn- den Aussichtsoorschrhien allgemein aus alle Schiitc ausgedehnt werden und erinnert dem Admiral Schmidt gegenüber an das Telegramm, das von sehr hochstehender Seite wegen Einführung der Tieiladclinic an die Hamburg--Amerika°L nie gerichtet wurde, und in dem jene Eiiisühruiia geradezu als soziale Thal bezeichne, worden sei. - Koittrcadmiral S ck> midt bemerkt, daß er sich durchaus nicht gegen die Ticstcidelinie überhaupt ausgesprochen Hube, son dern nur dagegen, daß eine lösche aus reine Theorie aufgebaut werde. Damit endet die Diskussion. Die Abstimmung über die Resolution und die Zusatzaniräge dazu werden bis zur 3. Leimig vertagt. Die Geseheittwürsc, betreffend die Verpsl chtung de, Konstahrtc schiffe zur Mitnahme hcimzusch.affcnder Seeleute, bc treffend die Stellenvermittelung für ^chiffsleiite und betreffend Abänderung seerechtlicher Vorschriften des Handelsgesetzbuchs wer den mit geringsügigen Aendcrungen angenommen. Zu den An trägen Rinielen, Mnnckcl, Lenzmann und o. Salisch, betreffend Abänderung der Gerichisvcrsassung. der Slrasprozcßvrdnung. der Eivlproceßordniing, des Strafgesetzbuches, lieat eine von ÜRit gliedern aller Parteien beantragte Resolution vor, die Regier ung zu ersuchen, baldmöglichst dem Reichstage einen Entwurf be treffend die Wiedereinführung der Berufung tn Strafsachen,
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