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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.06.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192506184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19250618
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19250618
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1925
- Monat1925-06
- Tag1925-06-18
- Monat1925-06
- Jahr1925
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.06.1925
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Riesaers Th rrrrd A«;rigrr (Llbeblatt md Ayelger) Mesa. Da- Riesaer Tageblatt eathLtt die amttichea veknmtmachm»ge» der AmtShw-tvunmschaft Sro^euhai», de» Amtsgerichts, der AmtSaawaltschaft beim Amtsgerichte ««d de» Rate» der Stadt Rieka. de» KiuauzamtS Riesa «ad de» HaavtzollamtS Meide«. Postscheckkonto: Dresden 1530 Girokasse Niesa Nr. 52. Donnerstag, 18. Juni 1A25, abends. iss. 78. Aalrrg. Da» Mesa« Tageblatt erscheint setze« Ta» abend» >/,S «he mit vuSnahnie der Sonn» und Festtag«. Bez«»»peet», gegen Lorauazahiung, >ür einen Monat 2 Mark 25 Pfennig durch Post oder durch Horen. Für den Fall de» Eintreten« von ProdukchmSoerteuerungtn. Erhöhungen der Löhn» und Materialienpreis» d,halten wir un» da« Recht der Dreiserhöhung und Nachsorderunz vor. 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VerantworUtch sür Redaktionr Heinrich Uhlemann, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Riesa. Der Mich des Vaterlandes ar» die rheinische Bevölkernng. Berlin, (Fuukspruch.j Der Herr Reichspräsident hat anläßlich der heutige« Jahrtausendfeicr nachstehendes Schrei be« an die rheinische Bevölkerung gesandt: De« Brüder» uud Schwestern a« dem deutschen Rhein «utbiete ich de« Grub des devtsche« Vaterlandes anläßlich der Jahrtauseudfeicr. Der Gedanke der Zugehörigkeit des Nheiulandrs zum deutschen Vaterland ist vor eitle« Jahr tausend von der rheinische« Bevölkerung entstände«. J:r oll diese« Erinucruugsfcicrn sühlt sich bas gegenwärtige Ge schlecht als verantwortlicher Träger einer großen Vergan genheit. Die ganze lebendige Kraft, die beute das Rhein land in Wirtschaft und Kultur e«tfaltet, gründet sich aus die Leistungen der Vorfahren «ährend eines Zeitraumes, der länger als ei» Jahrtausend gewährt hat. Ju'all dieser Zeit Hst das Rheinland als Grenzmark immer wieder die Stürme der Weltgeschichte über sich hiubrauseu lassen müsse«. So ist Las Volk entstanden, daS trat; aller Hingabe an die Güter der Kultur und au sirre gesunde Fröhlichkeit doch de« vater ländischen Ernst und die politischer! Werke entwickelt hat, das euch die schweren Röte der Gegenwart zu bestehen ver mag. Kraftvoll u«d treu hat daß Rheinland in schwere« Ta ge« an seiner geschichtlich gewordene« Vcrbiaduug mit Preu ße«, an seinem Zusammenhang mit dem ganze« deutschen Vaterland festgehalte«. Das ganze deutsche Volk dankt de« Rheinländern für dick Ausdauer nnd für diese Hingabe a« die große Sache des Vaterlandes. Bleibe« ave Deutsche« diesem Gedanke« treu, dann wird, das ist wem unerschütter licher Glaube, die heilige Stunde der Freiheit bald für die Nheiuländer schlage«. Wir gelobe« alle, daß wir «icht ra ste» werde«, LiS dieses Ziel erreicht ist. Gott, der i« der Ver gangenheit Sei schwerster Bedrückung immer wieder geholfen hat, wird auch dieses Mal helfen! , vo« Hindenburg, Reichspräsident. Tie Reichsamiieftie. f( Berlin. Ueber den Inhalt der Amnesticvorlaae, die jetzt fertigaestellt ist und dem Neichskabinctt zur Be» ratung vorliegt, weiß das „Berl. Tagebl " folgendes mitzu teilen : Die Amnestie betrifft die Fälle des Hochverrates, der (Scheimbiindelei, Fälle des BerstosteS gegen die 88 7, 8 deS RevubUkschutzgcsctzeS, sowie Verstöße gegen 8 5 der Verorduuna vom 2S. Juni 1S22. Unter die Amnestie fallen alle Geldstrafen, sowie Hakt-, Festunas» nnd Gefäng- uisstrafcn bis zu einem Fahr. Zuchthausstrafe» sind von der Amnestie ausgeschlossen. Die Amnestie bezieht sich als Reichamnestie nur auf die Strafen, die von Gerichten des Reiches (Reichsgericht und StaatSgerichtShos!) ausgesprochen morden find. Verfahren wegen der obenhezeichneten Delikte, die noch anhängig sind, werden eingestellt, wenn die Tat vor dem 1. Oktober 1923 begangen worden ist. Dies wür de insbesondere die noch nicht abgeurteilten Täter des Kapv'PutscheS betreffen. Neben die Reichsamnestie tritt eine Amnestie der Län der. Da die Länder gemeinsam vorgeben wollen, sind Be- ratunge» im ReichSrat über di« einheitliche Handhabung der Amnestie in den Ländern vorgesehen. Der Bericht der Reparationsagruten. * Berlin. Der Lokalanzeiger meldet aus Baris: Die ReparatiouSkommisston veröffentlicht den Bericht des Generalagenten für die Reparationszahlungen über die erste« acht Monate der Auswirkungen de» DawesplaneS. Unter anderem heißt «S in dem Bericht, es wäre verfrüht, Schlüffe auf das endgültige Ergebnis des DaweSolgneS zu ziehen. Der Erfolg dieses Blaue» fei nicht allein in der Bedeutung der wirklich geleisteten Zahlungen zu suchen, sondern er sei auch dazu bestimmt, das Mißtrauen und die Unordnung durch den Seift der Versöhnung zu ersetze». Jedoch wird seftgeftellt, daß da» Funktionieren de» Planes den Erwartungen entsprochen hat. Die Verfassung des deutschen Haushaltes und der deutschen Währung zeige, daß man schon viel erreicht habe. E» bleibe »der noch viel zu tun übrig. Das deutsche Budget für 1V24/2S sei vollkommen im Gleichgewicht und zeige «inen Ueberschutz der Einnahmen gegenüber den Ausgaben. Hinsichtlich der Reparations zahlungen, besagt der Bericht, sei dies von äußerster Wich tigkeit. Di« Ergebnisse dürsten jedoch nur al» «in Anfang, nicht aber ass da» Ende bezrichnet werden. Insgesamt hat der Generalagent in den ersten acht Monaten 620 MU- Uonru Soldmark eiuaeuoaunen. Deutscher Reichstag. Weitere Hinausschiebung der Vermögenssteuervorauszahlung. vdz. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 1V25. Am Negierungstisch: Staatssekretär Zweigert. Präsident Loche eröffnet die Sitzung nm 2 Uhr 15 Min. Der Gesetzentwurf über die Hinausschiebuüq der Ber» mögenssteuervorauszahlung vom 15. Mei 19L5 bis zum 13. August 1SL3 wird ohne Aussprache in allen drei Lesungen angenommen. Tas bayerische Konkordat. Erne mehr als sünk'tündigc Debatte entspann sich über eine sozialdewokratiiche Interpellation, die das bayerische Konkordat und die Verträge mit den evangelischen Landes bezirken Bayerns als verfassungswidrig ansisht, nnd die Neichöregierung fragt, was sic zum Schutze drr Verfassung in dieser Angelegenheit zu tun gedenke. Abg. Sac«gcr iSoz.j begründete die Jntervellation. Er betonte dabei, daß die Sozialdemokratie sich kirchenfreund licher gezeigt hohe, als das Kaiserreich. ToS bayerische Konkordat verstoße aber selbst gegen die freizügige Verfas sung, indem cs die geistige Beaufsichtigung der Schulen durch die Kirche festlcge, während nach der Verfassung der Staat die Oberaufsicht haben müsse. Der Redner führte noch eine Reihe von Einzelheiten an, um damit Verstoße des Konkordats gegen die Reichsverfassung zu bemeiicn, nnd kam zu dem Schluß, daß das Konkordat einen kulturellen Rückschritt bedeute und nicht zuletzt auch daS »»geschriebene Gesetz der Verfassung verletze, das die Trennung von Kirche und Staat vorsche, indem cs der Kirche alles biete und nichts dafür erhalte. Für den erkrankten Reichsinnenminister Schiele beant wortete Staatssekretär Zweigert die Interpellation. Er wieS darauf hin, daß die bayerische Staatsregierung daS Konkordat vor seinem Abschluß der Reichsregierung zur Prüfung unterbreitet habe und daß das Reichskabinett auf Grund der Reichspersassung Einwendungen gegen das Kon kordat nicht hätte erheben können. Auch der Art. 78 der NeichSvcrfaffnng, der den Vertragsabschluß mit auswärtigen Staaten dem Reiche Vorbehalt, könne nicht berangezogcn werden, weil der pävftliche Stuhl keine auswärtige Macht im Sinne dieses Artikels sei. In der Debatte traten die Vertreter der Deutschnatio nalen, des Zentrums, der wirtschaftlichen Bereinigung und der bayerischen Volköpartei der Auffassung der Interpel lanten entgegen. Für die deutsche Dolkspartei wies Ge heimrat Kahl daraus hin, daß der Wortlaut deS Konkordats mit der Reichsvcrfassilng nicht derart im Widerspruch stehe, daß ein Eingreifen des Reiches aktuell wäre. Das Konkor dat sei aber ko weitmaschig, daß seine Praxis evtl, dem Reiche Veranlassung zum Einschreiten geben könne, um sein Aufsichtsrecht geltend zu machen. Er unterstrich aber die im Anhang zum Konkordat niedergelegte Erklärung der bayerischen Regierung, Laß auch nach dem Konkordat gemäß -er Verfassung der Staat die Oberaufsicht über das Schul wesen haben solle. Tie Vertreter der Kommunisten, Demokraten und Völ kischen schlossen sich der Auffassung der Interpellanten an. DaS HauS vertagte sich auf Donnerstag 29- Uhr und wird in dieser Sitzung Len Etat des Innenministeriums weiter beraten. * Der Reichstaqsausschnk für Verkehrs angelegenheiten nahm am Mittwoch Len vom Abg. GilLemeister (DVv.j ein gebrachten Juitiativgesetzentwurs über AbäLLeruvg der Verordnung betr. de« Verkehr der Krastfahrzenglinie» an. In dem Entwurf werden Bestimmungen für den Fall ge troffen, daß eine Kraftfahrlinie das Gebiet verschiedener Länder berührt, und andererseits wird bestimmt, daß die Post an eine Genehmigungspflicht für ihre Kraftfahrzeug linien für Postzwecke nicht gebunden ist, jedoch können die Landesregierungen in streitigen Fällen ein beim Reichsge richt zu bildendes Schiedsgericht anrufcn. w lie Wchtm der MstMMMMM. vdz. Berlin. Der Volkswirtschaftliche Ausschuß deS Reichstags setzte am Mittwoch die allgemeine Aussprache über de« Gesetzentwurf zur Erricht««» ber Re«te«ba»kkre» Lltanstalt fort. Eingegangen ist ein sozialdemokratischer Antrag, wonach auch die Satzungen der Anstalt in Lew Ent wurf eingearbeitet werden sollen. In der Mittwochsitzung war eine Reihe von Sachverständigen erschienen. Der Präsident^ der deutschen Girozentrale, Leiuert, schützte die Schulde« ber Landwirtschaft aus den Renten bankkrediten und Grundschnlde« ans rund >Sll Million«« Mark jährlich. Diese Summen könnte die Landwirtschaft aus Ueberschüsseu oder Ersparnissen nicht zahle«, so Laß eine neue Kreditquelle eröffnet werde« müsse. AndernsallS drohe die Gefahr der Betriebseinstellung in großem Um fange. Die Girozentrale könnte jedenfalls bis ä«k weiteres keine Kredite weiter gewähren, darum müßte so schnell al- möglich für die Landwirtschaft ein Personal- und Rralkre- dttinftitnt aekchafsen werden. Geheimrat Eichhorn als Vertreter der bayerischen Land- Wirtschaftsbank betonte gleichfalls die Notwendigkeit der Be schaffung einer neuen Kreditquelle für die Landwirtschaft Die landwirtschaftlichen Kredite seien eingefroren. Es lei von größter Bedeutung, wenn das neue Institut eine Er mäßigung des Zinsfußes und eine Verlängerung der Pcr- sonalkredite herbeisühren könne. Svv Millionen Kapital her Nentenbankkreditanstalt würde bei weitem nicht an-reichen. Der Vertreter der preußischen Land-chasten, Präsident der Hauptritterschaftskasse, v. Winterfeld bemerkte, das; auch die Landschaften nicht mehr in der Lage seien, den landwirt kchaftlichen Kredit vollkommen zu befriedigen. Tie Pfand briefc der Landschaften hätten einen Tiefttand erreicht, wir nie zuvor. Durch Schaffung eines Zentralinstitutes, für daS sich die gesamte Landwirtschaft verpflichte, würden auch Auslandskredite hereinzubekommen sein. Präsident Schwarz von den Bereinigten deutschen Hy pothekenbanken widersprach der Auffassung, daß die bestehen den Kreditinstitute nichts mehr für den landwirtschaftlichen Kredit leisten könnten. Seit dem Aufhören der Inflation seien von diesen Instituten der Landwirtschaft 40g bis 500 Millionen Goldmcrk Kredite zugcführt worden. Auslands kredite seien notwendig, aber der amerikanische Kredit werde nicht billig sein. Alles in allem sei die Gründung der Ren- tenbankkreditaustalt gerechtfertigt. In den Banken bestän den aber Bedenken dagegen, daß man der neuen Anstalt das Recht zur Annahme von Depositen geben solle. Präsident Semper von der Preuß. Zentralgenoffen- schaftskasse behandelte daS Projekt vom Gesichtspunkt des Personalkredites aus und hielt es für einen richtigeren Weg zur Hilfe, wenn man die Belastung der Landwirtschaft aus dem Tawes-Plaa nach Möglichkeit herabmiubere. Vermögen- un» «rbschaftsftener. vdz. Berlin. Im Steuer«t8sch«ß deS Reichstags wurde am Mittwoch die Vorlage ber Vermöge«- «nb Erb- schastsftencr weiter beraten. Zunächst w«rde die Frage be handelt, ob das Vermöge« -er öffentliche« Betriebe be steuert werden soll. Die Abgg. Dr. Horlacher (Bayr. Bp.j, Dr. Hertz (Soz.) und Höllein (Komm.j äußerten sich in dein Sinne, daß die öffentlichen Betriebe, namentlich auch die sogenannten Der- iorguugsbetriebe der Allgemeinheit zugute kämen und des» halb nicht «m eine Vermögenssteuer belastet werden dürfen. Abg. Dr. Kifcher-Köln (Dem.) bemerkte demgegenüber, daß die öffentlichen Verbände im steigenden Umfang sich am Wirtschaftsleben beteiligten und ihnen durch Wegfall der Steuerbelastung keiu Vorsprung vor den privatwirt schaftlichen Betrieben gewährt werden dürfe. Außerdem zwinge die steuerliche Belastung zu rationellster Wirtschafts führung. Auf Vorschlag Les Staatssekretärs Dr. Popitz wurde beschlossen, diese Frage einem Uatera»ssch»ß z« überweise«. Namens des Zentrums erklärte Abg. Dr. Bensch, daß dieses die Besteuerung aller derjenigen Betriebe ablehne, die im Rahmen der eigentlichen kommunalen Politik, vor allem einer nachdrücklichen kommunalen Sozialpolitik lägen. Darum sei cs gege« die Besteuerung -er Versorgungsbc» triebe. Zum Vermögensstenertaris begründete Abg. Dr. Brüning (Z.) einen Antrag, betr. Erhöhung der Sätze über 250 000 Mark. Angenommen wurde ein Zentrumsantrag, wonach der Tarif folgende Fassung erhält: Die Vermögenssteuer beträgt jährlich S v. T. deS ab gerundeten Vermögens. Sie ermäßigt sich, wenn das ab gerundete Vermögen 10 000 RM. nicht übersteigt, auf 2. v. T , wenn es 23 000 Mk. nicht übersteigt, aus 3 v. T., wenn es 50 000 Mk. nicht übersteigt, auf 4 v. T. Tie Vermögens steuer erhöht sich, wenn das abgerundete Vermögen 250 00k Mk-, aber nicht 500 000 übersteigt, auf 5F v. T.. wenn c- 5HOOOO Mk., aber nicht eine Million übersteigt, aus 6 v. T.. wenn eS 2 Millionen Mk., aber nicht 2X> Millionen über steigt, auf 6,5 v. T., wenn cs 2Z-L Millionen Mk., aber nicht 5 Millionen Mk. übersteigt, auf 7 v. T. und wenn es 5 Mi! lionen übersteigt, aus 7H v. T. Jedoch beträgt der Höchst satz für Vermögen, das der Ertragsbcsteucruuq durch Län der und Gemeinden unterliegt, 5 v. T. Tic im letzten Ab schnitt vorgesehenen Erhöhungen der Vermögenssteuer sol len jedoch für die Vermögenssteuervcranlagungen für 1925 und 1S26 keine Anwendung finden. Erledigt wurden dann «och die §8, die für leistungsschwache Steuerpflichtige gewissc Freigrenze» vorsehcn. Bezüglich der Veranlagung und Er hebung solle« die Zahlungen wie bisher mit je einem Vier tel des JahreSbetrages an den üblichen Terminen erfolgen Hierzu wurde ein Antrag Dr. Gereke (Tnat.j ange- nommen, wonach Steuerpflichtige, deren Vermögen Hanoi sächlich aus landwirtschaftlichem Vermöge« besteht, anstelle der Zahlungen am 15. August und 15. November in Höhe eines Viertels des Jahresbeitrages am 15. November eine Zahlung in Höhe der Hälfte des JahreSbetrages zu leisten haben. Eine längere Aussprache entspann sich über den 8 25, der die Bermögcnszuwachsfteuer vorläufig außer Hebung setzen will. Demgegenüber verlangten die Abgg. Söllern (Komm.) und Ströbel (Soz.) die Beibehaltung der Vermö- geuSzmvachSstener, während Abg. Dr. Fischer-Köln (Dem i sich im Prinzip überhaupt gegen eine regelmäßige Vermö- genszuwachSsteuer wandte. Angenommen wurde ein ZentrumSantrag, wonach die Vermögens,nwachssteucr bis zu« SO. Dezember 1928 auf,« Hebung gesetzt wird. Hierauf vertagte sich der Ausschuß auf
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