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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-07-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192507138
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19250713
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19250713
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1925
- Monat1925-07
- Tag1925-07-13
- Monat1925-07
- Jahr1925
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1925
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Riesaer G Tageblatt und iLlbeölatt und An)kigerj. Lra-Iaa^tr Da« Riesaer Tageblatt enthält die amtliche» Veümntmachuvgeo ' der Amtt-au-nnarmschaft Srofjenhaiu, des AuttSgerichtS. der AmtSauwaltschast beim Amtsgerichte und des 1 Rates der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa und de» HauvtzoUamtS Meiste». 160. Montag, 13. Jnli 192L, abends. 78. Jahrg. Da» tzlstfa« Dagedlatt «rschrwt sehe» r«« abend« >/,0 llhr mtt Lurnahme der Sonn, und Festtags vezugStzret», gegen Barauszahlung, ,ür einen Monal 2 Biart 25 Pfennig durch Post oder durch Boten. Für den Fall de« Eintreten» von Produktionsverteuerungen, Erhöhungen der Löhn« und Materialienpreise behalten wir un» da» Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Anzeigen für dte Nununer de» Ausgabetage» sind bi» S Ubr vormittag» aufzuaeben und °m voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. 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In seiner Sonnabendsttzung trat der Reichstag in die Elnzelberatnng des GesctzentwurseS über dte Aufwertung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen in »weiter Lesung ein und konnte von den 88 Paragraphen dieses Gesetzentwurfes IS erledigen. Der wichtigste der heute erledigten Paragraphen war der 8 4, der den Auf- wertnngssatz für Hypotheken grundsätzlich ans SS Prozent feftsetzt. — Sozialdemokraten und der Abg. Dr. Best hatten beantragt, den Satz ans 40 Prozent zu erhöhen, mußten aber in namentlicher Abstimmung eine Ablehnung ihrer Wünsche erfahren. ES bleibt also bei SS Prozent. Wie der Goldwert errechnet wird. Die Anfwertungsvorlage, die bekanntlich das Produkt eines Kompromisses der hinter der Regierung stehenden Parteien darstellt, will den Goldwert der auszuwertenden Hypotheken aus einem Mittelkurs errechne«, der sich aus dem Stande -es Dollars und dem Großhandelsindex des Tages des Erwerbes des Anspruches znsammensetzt. Auch hier hatte die Opposition andere Wünsche. Sozial- bemokraten und Dr. Best beantragten, den Goldwert aus der inneren Kaufkraft der Mark am Tage der Entstehung deL Anspruches zu ermitteln. Obwohl sic hierzu die Unter- stützung der Kommunisten und eines Teiles der Demo kraten halten, wurden auch diese ihre Anträge von der Mehrheit der hinter der Negierung stehenden Parteien ab gelehnt. Die „Härteklausel." 8 8 der Vorlage enthält die sogenannte „Härteklausel"., Es wird dort bestimmt, daß der Schuldner, wenn er sich in besonders schwierigen WirtschaftSvcrhältnissen befindet, eine Herabsetzung des Aufwertungssatzes nm 10 auf 13 Pro zent beantragen kann. Auch hier hatte die übliche Opposition schwere Einwen dungen vorzubringen. Von sozialdemokratischer Seite wurde eS scharf abgelehnt, die Här.1eklausel nur zu Gunsten dcS Schuldners wirksam werden zu lassen. Abg. Dr. Best schloß sich dem an, ebenso die Kommunisten. Diese Oppositions parteien brachten Anträge auf eine unbegrenzte HSrtcklanscl nach beiden Richtungen ein, die jedoch in namentlicher Ab stimmung mit immer gleicher Mehrheit abgelehnt wurden, so daß es also auch hier bei der Vorlage der Kompromiß parteien bleibt. In namentlicher Abstimmung wurde auch ein Eventual- Antrag Keil (Soz.) abgelehnt, der wenigstens „zum Aus gleich der gröbsten Härten" den zehnprozentigen Ausgleich auch den Gläubigern zugute kommen lassen und in der Härteklausel also auch eine zehnprozentige Erhöhung unter besonderen wirtschaftlichen Umständen vorsehen sollte. Rückwirkungs-Bestimmungen. Die Kompromiß-Vorlage sieht vor, daß eine Aufwertung mch bann stattfinbet, wenn -er Gläubiger sich seine Rechte nicht Vorbehalten hat, bei Annahme einer Leistung in der Zeit vom 15. Juni 1922 bis 14. Februar 1024. — Sozial demokraten, Demokraten und Völkische sind mit diesem Rück- wirkungStermin nicht zufrieden, sondern wollen durch ihre Anträge erreichen, daß der 1. Juli 1021 dafür eingesetzt werde. Die Entscheidung über diese Anträge ist am Sonnabend noch nicht gefalle», sondern auf Montag nachmittag vertagt worden. Um 7^ Uhr vertagte das Hans die Weitcrberatung aus Montag 1 Uhr. Gegen den Vorschlag dcS Vizepräsidenten Gräf, auch die dritte Lesung des Auswertungsgesctzcs auf die Montags- tageSorbnung zu setzen, wird vom Abg. Dittmann sSoz.) Widerspruch erhoben. Die dritte Lesung wird daher erst am Dienstag stattfinden. Schluß 7N Uhr. M dkl NlllWW Ukl »Mei MMlt. BPD. Der Entwurf der deutschen Antwort-Note an Frankreich kann als fertig gestellt angesehen werden, ob wohl die Regierungsstellen noch immer behaupten, daß die deutsche Note »nicht ganz entworfen sei". In den parlamentarischen Kreisen vermutet man, daß man an dem deutschen Dokument bisher schon sehr viele Korrek turen vorgenommen hat, und daß die Reichsregicrung mindesten» vier bi» fünf Entwürfe durchberaten habe, bis man endlich dir Richtlinien für die deutsche Antwort sestgelegt hat. Dieser Vorgang ist an sich absolut nicht auffallend, da dte Dokumente von wichtiger Bedeutung immer sehr eingehend vorbrreitrt und auf jede Trag weite hin durchgeprüft werden müssen. ES dürfte aber fest- stehen, daß jetzt endlich dte deutsche Antwort an Frank- reich fertig gestellt ist. und daß die für Dienstag vorge sehene Sitzung de» Reich»kabinett» nur noch eine letzte Ueberprüfv.ng vorzunehmen braucht. Sshr bemerkenswert ist die Tatsache, daß man in London mw Pari» schon jetzt über den Charakter der deutschen Antwort einigermaßen unterrichtet ist. Nach unseren Informationen trifft e» tatsächlich zu, daß die Keichsregiernng den Vorschlag einer mündliche» Kon ferenz zwischen Deutschland und Frankreich unterbreiten wird, und daß dir Zwischennote sowohl aus die Schied»« gericht»fraae al« auch auf die Forderung nach einem so- korkigen Eintritt Deutschland» in den Völkerbund lebr ausführlich eingehen wird. Anscheinend haben die deut schen Rückfragen in London und Paris deutlich erkennen lassen, in welchem Nahmen sich die deutsche Stellung- nähme zu der französischen Sicherheitsnote bewegt. Die deutsche Negierung wird in ihrer Antwort den größten Wert darauf legen, die mit der Bölkerbuudfrage zusam menhängenden deutschen Vorbehalte nochmals auszu rollen, damit die Möglichkeit geschaffen wird, vor der Septembertagung des Völkerbunde s das Problem vom Ein tritt Deutschlands in den Völkerbund zur Diskussion zu stellen. Die Deutsche Antwort wird hierbei keinen Zweifel daran lassen, daß sich der bisherige deutsche Standpunkt zum Völkerbund absolut nicht geändert hat und daß das Reich noch immer bereit ist, den Anschluß an den Völker bund zu vollziehen, wenn die deutschen Bedenken endgültig zerstreut werden. Die bisherigen Kabinetisbesprechungen haben ergeben, daß von einem bedingungslosen Beitritt Deutschlands zum Völkerbund absolut keine Rede sein kann. Wenn die Gegenseite das Recht Deutschlands aner kennt, das deutsche Gebiet vor dem unberechtigten Durch marsch fremder Truppen zu sichern, dann würde aller dings der wichtigste Grund, der bisher die Reichsregie- rung von der Stellung eines Zulassungsgcsuches abge halten hat, in Fortfall kommen. Die deutsche Zurückhaltung in der Frage des Sicher« heitsvaktes wird vielleicht vorübergehend in den alliier ten Ländern starke Enttäuschung Hervorrufen. Man wird möglicherweise die Regierung Luther beschuldigen, die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Ticher- heitspakteS erschwert zu haben, aber eine solche Wir kung würde keineswegs zu ernsten Verwicklungen führen. Man kann es der deutschen Negierung nicht zumuten, daß sie jetzt den deutschen Standpunkt erschöpfend fest legt und sich die Hände bindet, nachdem gerade Frankreich in seiner Note au Deutschland die entscheidenden Fragen offen gelassen hat. Schon mit Rücksicht darauf, daß nach deutscher Auffassung lediglich der Weg mündlicher Ver handlungen zu einem Ergebnis sichren kann, wird es die Reichsregierung für angebracht halten, sich eine gewisse Handlungsfreiheit vorzubehalten, damit nicht von vorn herein von der Gegenseite behauptet werden kann, Deutsch land habe die Möglichkeiten eines Sicherheitsvaktes zer stört. In seiner gegenwärtigen Gestalt ist der französische Sicherheitsvorschlag für Deutschland unannehmbar, aber die deutsche Regierung kann ihn als Diskussionsbasis benutzen, wenn die Gegenseite die deutsche Regierung zu gleichberechtigten Verhandlungen zuläßt. Die Gesamt« darstellung, die man von maßgebender diplomatischer Seite von der gegenwärtigen Lage erhalten hat, geht in ihrem Endurteil vou dem grundsätzlichen Standpunkt aus, daß Deutschland einen Sicherhcitspakt abschließen will, wenn damit auch die deutschen Interessen einen entsprechenden Schutz erfahren und die Vorteile deS Paktes nicht ein seitig den anderen Mächten zugute kommen. Deutscher Protest gegen das Moskauer Urteil. U Berlin. Die dentsche Regierung hat gegen den Verlauf und das Ergebnis des Moskauer Studeutenprozefses Beschwerde erhoben. Die Hauptbeschwerbepunkte werden 1. darin erblickt, daß bis zur Erhebung der Anklage alle Bemühungen der deutschen Botschaft in Moskau, eine persönliche Besprechung mit den Angeklagten herbeizu führen, von der Untersnchnngsbehördc vereitelt wnrden, 2. daß zwischen der Zustellung der Anklageschrift und dem Termin der Hauptverhandlung nur vier Tage lagen, was den Verdacht der Sabotierens der Heröeischasfung von Beweismaterial nahclegt, 8. daß die Bemühungen um Zulassung eines dentsche« Ver teidigers abgeschnitten wurden, 4. daß die beide« Kronzeuge« Baumann und v. Dittmar sowie der Sachverständige Neumann ofsensichtlich un glaubwürdig sind. Es wird zugegeben, daß das Gericht den Verdächtigungen der Anklage nicht in allen Punkten gefolgt ist. So sei u. a. bei der Begründung des Urteils von angeblichen Beziehun gen des Studentenwerkes zur Organisation Consul nicht die Rebe gewesen. Damit fehle dem Urteil aber die kausale Geschlossenheit der Anklageschrift, die davon ausging, daß das Studentenwerk, dem die Angeklagten angehörten, ein Teil der Organisation Consul sei. Selbst bei Würdigung der in Moskau herrschenden psychologischen Atmosphäre sowie des vom Verhandlungsleiter zugegebenen Klassen kampfcharakters der sowjetrussischen Justiz, und wenn auch die Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Vergehen nicht völlig zu entkräften vermochten, f» wird das Urteil doch alS ausgesprochenes Fehlurteil betrachtet. Die deutsche Regierung wird daher unter Hinweis auf die ernste Be lastungsprobe, welche dte deutsch-russischen Beziehungen durch das Vorgehen der Sowjetbehörden erleiden, die bereits ge pflogenen Verhandlungen mit der Sowjetregiernng in dem Sinne weiter betreiben, daß die Vollstreckung des Fehl urteils unterbleibt. Gin Schritt der Sowjetregiernng in Berlin. Berlin. Wie «nS aus Kreisen der sowjetrnssischen Botschaft in Berlin mitgeteilt wird, hat die sowjetrnssische Regierung in Beantwortung der Schritte der ReichSregic- rung gegen das Moskauer Todesurteil in Berlin die For derung auSspreche» lasten, daß das gegen den russischen Staatsbürger Skoblewski ausgesprochene Todesurteil rück gängig gemacht wird. Diese russische Aktion war in Deutsch land längst erwartet worden, da man von vornherein di« Vermutung gehegt bat, daß der Moskauer Studentenprozeß lediglich als Repressalie gegen die Verurteilung SkoblewSkiS inszeniert wurde. Protest gegen daS Moskauer Urteil. Berlin. Das Deutsche Friedenskartell bat an die Russische Botschaft einen scharfen Protest gegen Verfahren und Urteil im Moskauer Studentenprozeß gesandt. Mindestens Friedeusmiete am 1. April 1S26. Neuregelung der Hauszinssteuer. vdz. Berlin. Ter Steuerausschnß des Reichstages setzte am Sonnabend die Beratung des Finanzausgleichs lHauszinSsteuer) fort. — Während der Antrag der Regie rungsparteien vorschlug, daß am 11. April 1928 mindestens die Friedeusmiete erreicht werden müße, beantragten die Sozialdemokraten, daß von diesem Termin ab die gesetzliche Miete nicht die Friedeusmiete übersteigen diirsc. Bezüglich der Vorschriften über den Geldentwertungs ausgleich bei bebaute« Grundstücke« kam der Ausschuß u. a. zu folgenden Beschlüsse«: Tie Länder und die Gemeinden erheben von dem be bauten Grundbesitz eine Steuer. Zu dem bebauten Grund besitz im Sinne dieser Vorschrift gehören auch gewerblich ge nutzte sowie landwirtschaftliche Gebäude. Tie Länder treffen Bestimmung darüber, ob und inwieweit landwirtschaftliche Gebäude von der Besteuerung auSzunehmcu sind. Tas Aufkommen der Steuer soll zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarss der Länder und Gemeinden sowie zur Förde rung der Bautätigkeit auf dem Gebiete des Wohnungs wesens dienen. Der Deckung des allgemeine» Fiuauzbedarss dürfen bis zur Erreichung der vollen Frieöensmicte nicht weniger als 20 v. S. und nicht mehr als 30 v. H. der Friedensmiete Vorbehalten werden. Erhöht sich die Miete über die Fric- densmiete hinaus, so darf von dem Mehrbetrags der Miete höchstens ein Fünftel für Len allgemeinen Finanzbedars beansprucht werden. Zur Förderung der Bautätigkeit muffen zunächst in den zwei Jahren vom 1. April 1926 bis 31. März 1028 jährlich mindestens fünfzehn bis zwanzig v. H. der Friedensmiete zur Verfügung gestellt werben. Für die spätere Zeit wird der Mindestsatz für diese Zwecke von der Reichsregierunc mit Zustimmung des Reichsrats festgesetzt. Tas Aufkommen für den Wohnungsbau ist insbesondere zum Bau von Klein wohnungen für die minderbemittelte Bevölkerung und kin derreichen Familien, sowie zur Erhaltung Lieser Art Alt- Wohnungen zu vermeiden. Am 1. April 1928 müsse» die Miete» mindestens hundert Prozent der Friedeusmiete betragen. Bon der Besteuerung sind auszuschließcn Neubauten oder durch Um- oder Einbanten neu geschaffene Gebäudeteile, wenn der Bau erst nach dem 1. Juli 1018 bezugsfertig ge worden ist, es sei denn, daß die Neubauten, Um- oder Ein bauten mit Beihilfen aus öffentlichen Mitteln ansgcführr worden sind, sowie Einfamilienhäuser, die vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig hergestellt und zu diesem Zeitpunkt mit nicht mehr als zwanzig v. H. des Friedensiveites belaste: waren. Die Länder bestimmen, in welcher Weise und in welchem Umfange hilfsbedürftige Personen, die Lauernd oder vor übergehend eine Ntieterhöhung nicht tragen können und eine entsprechende Wohnungsünderung vorzunehmen, nicht in der Lage sind, unter Mitwirkung der Fllrsorgeverbünde zu unterstützen und entsprechende Dtittel den Fürsorgeverbän den sicherzustellen sind. Bor dem 1. April 1928 ist rechtzeitig zu prüfen, ob die Steuer von diesem Zeitpunkt ab weiter zu erheben ist. Nach Annahme vorstehender Vorschriften vertagte sich der Aus schuß. ReichSverforglmg für Kriegsbeschädigte betr. vd», Berlin. Der ReichStagsauSschust für Kriegs- beschädigtenfragen setzte in feiner Sitzung vom 11. Juli seine Beratungen überLie Bestimmungen des Art. I der Novelle »um Reichsversorgungsgesetz fort. ES besteht die Absicht, das Gesetz bis zum 15. dS. MtS. zu erledigen, damit cs alsdann, wenn irgend möglich, am 16. im Plenum beraten werden kann. Für die gesamte Verbesserung der Ver sorgung sind von der Reichsregicrung Sllv Millionen Mart zur Verfügung gestellt, über deren Verteilung im einzelnen noch keine völlige Einigung im Ausschuß erzielt ist. Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Verstümmeln««-, »«läge und des Zuschlages ,«m Witwengeld für Offiziere und deren Hinterbliebene vor. Daneben ist gemäß der Ankündigung in der Begründung des Gesetzes beabsichtigten Verbesserungen im Verwaltungswege durchzuführen, die für den Wegfall der Kriegs-, Tropen-, Luftdienttznlage und des Kampsznschlages bei der besonderen Versorgung der Offiziere des beurlaubten Standes und ihrer Hinterbliebenen usw, einen gewissen Ausgleich schaffen sollen.
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