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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 25.06.1912
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1912-06-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19120625019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1912062501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1912062501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Handelszeitung
- Jahr1912
- Monat1912-06
- Tag1912-06-25
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»ach P»»r tmerhald Deutschland» und der deutschen Kolonien vieeteljährl. ».«I Mk., monatl. 1.ro Wt. aurschü Postbeftellaeld. Ferner in Belgien Danemarl, den Donaustaaten, Italien. Lureinbura, Niederlande, Nor- w«»n. Oeperi e,ch. Ungarn, Nutzland, Schweden und Schweiz. In allen übrigen Stauten nur direkt durch di« Geschäft»« stell« de» Blatte» erhältlich. Da» Leipziger Tageblatt erscheint 2 mal täglich. Sonn» «. Feiertag» nur motgen». >lboan«ment»-Nnnahm«: Iohanuiigasse 8. t«t unseren Trägern. FUtale«. Spedtteure» uud Annahmestellen, sowie Postämtern und Briesträgern. Stuzelverkaufaprei» 10 Ps. Bezug-.PreiS ttir Leipzig und Borott« durch unser« Träaer und Spediteur» Lmal täglich in» Hau» gebracht:« PI. monatl^ LTV »l. vierteliährl. Bei unsernLtlialen u. Bn- nahmestellrn abaeholt: 7» Ps. monatll. L»««. viettelsährl. Morgen-Ausgabe. KlWM TagMalt » . s ^92 lNachtenschlu») Tel.-Anschl.i 14 693 114 694 Handelszeitung. Sankkonto: Allgemein« Deutsche Tredit» SnstaU Brühl 73/77. 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Juni 1912. 84 Seiten IBM- Unsere gestrige Abendausgabe umfaßt 1V Teilen, die vorliegende Morgcnnummer 14 Seiten, zusammen Vas Dlchtiglte. * Die Handelskammer von Smyrna hat an die Mächte eine Eingabe gegen die Blockierung des Hafens von Smyrna durch die Italiener geäußert. (S. des. Art. S. 2.) " Feldmarschall White, der Verteidiger von Ladysmith, ist am Montag in London gestor ben. (S. Letzte Dep. S. 3.) * Der wegen versuchten Verrats militäri scher Geheimnisse angeklagte Kaufmann und In genieur Wilhelm Lichtenberger wurde von: Reichsgericht zu 4 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrenrechtsverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht verurteilt. (S. bes. Art. S. 1.) * Theateranzeigen siehe Seite 12. Lin Lütteres Kapitel. s^I ES sollen Erwägungen angestellt werden. Zunächst hat daS preußische Ministerium des Innern die Regierungspräsidenten angewiesen, Unter suchungen zu veranlassen. ES werden nun Akten stücke mit der Küstern Aufschrift: „Geburten- rück gang" sich häufen. Es ist recht so; der forschende Geist muß auch diese Erscheinung durch dringen- begreifen, erklären. Aber was wird es helfen? In die Akten wird kaum etwas kommen, waS ernste Menschen nicht bisher schon trauernd erkannt haben. Freilich nicht alle. Oft haben wir unS wundern müssen, wenn von sonst verständigen Leuten zukunftSsicher, frohlockend der Gcburtenüber- schuß Deutschlands genannt wurde. 800 000 jährlich, so sagte man früher; Naumann- der so viele seiner Gedanken zum Gemeingut gemacht, hat diese Zahl verbreitet; in neuerer Zeit sprach man von rund 1 Million. Man wieS Wohl auch siegesfreudig auf Frankreich hin, das sterbende Volk, dem die Zeit nahe sei, wo die Todesziffer die Geburten zahl übersteige. Waren die Leute blind? Sahen sie nicht, daß der Wurm auch bei uns an der Wurzel nagte? Es ist so furchtbar müßig, mit gewichtiger Miene die „Ursachen" der Erscheinung aufzuzählen. ES ist ja alles mit Händen zu greifen. Die Armut kommt auch hier von der „Poferteh". Aber damit die Heilversuche nicht abirren, sei dock eine Feststellung gemacht. Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, der verschärfte Kampf ums Dasein, die größere Schwierigkeit des Broterwerbs und die erhöhten ErziehungSkostcn sind, so hört man- die Ursachen. Es soll nicht abgestritten wer den, daß für einige Eltern die subjektiven Gründe hier liegen. Sie denken: wären wir doch materiell besser gestellt! Aber sie täuschen sich selbst; wären sie wirklich materiell gesichert, so würden sie an ganz etwas anderes als an Kinder denken. ES ist völlig rbwegig, den Geburtenrückgang mit der Verbesserung der „wirtschaftlichen Verhältnisse" zu bekämpfen. Diese Heilmethode wird durch die eine Tatsache adsarällm geführt, daß die reichsten Leute, also diejenigen, die sich das Leben am „bequemsten" machen können, am wenigsten Kinder haben. In den größten, zimmerreichsten Wohnungen ertönt kein Kinderlachen, in den schönsten und größten Gärten, in die die Straßengänger durch die eisernen Gitter- stäbe schauen- spielen keine Kinder auf dem grünen Rasen. Nein, auf dem Wege liegt die Heilung nicht. Wenn es möglich wäre, jedem erwachsenen Deutschen vom 30. Lebensjahre an eine Jahresrente von 20 000 Mark zu gewährleisten, so wäre der Geburtenrückgang noch viel stärker, das Aussterben des deutschen Volkes wäre in wenig Menschenaltern fast sicher. Und da hülfe es nicht, wenn der Staat auch nock für jedes Kind 1000 Taler Prämie zahlte. Nicht Armut, sondern Reichtum ist die innere Quelle der Entwicklung, die den Geburtenrückgang gebracht hat. Daß wir vor einer Verfallserscheinung stehen, oarüber ist man sich in Deutschland ziemlich einig, haben wir doch auch die entsprechende Erscheinung auf französischer Seite stolz als solche gewertet. ES ist eine tiefsinnige Lehre, daß der Verfall sich nicht zunächst an der Gemeinschaft der Tausende und auch nicht an den einzelnen, sondern an der Gemeinschaft zu zweien äußert. Das große Gemein schaftsleben ist bei uns nicht durch und durch ver- rottet. Ein solcher Pessimismus wäre ungerecht. Es herrscht so viel Borwärtsstreben, so viel sittliches Wollen, so viel Arbeit und Aufopferungsfähigkeit im Gemeinschaftsleben der heutigen Generation, die wir uns nicht verkleinern lassen wollen. Uud auch mancher einzelne kämpft und ringt von spät bis früh, vorwärts uud aufwärts geht sein ganzes Sinnen. Aber in die allerengste und tiefste Ge- meinschaft, in die Ehe, hat fick der Wurm ein- geschlichen. Es scheint, als wenn sich hier die Fehler- quellen verdoppeln. Nicht leicht ist es, dabei die Schuld der Geschlechter abzuwägen. Tie Männer werden die Frauen haben, die sie verdienen, und die Frauen die Männer. Aber wciru anders in den heutigen Deutschen noch die Neigung vorhanden ist, wie in den alten Germanen, in den Frauen etwas Höheres und Reineres zu sehen, so wendet sich naturgemäß der Blick besonders der Frau zu. Ist sie etwas Höheres, soll sie etwas Höheres sein, so ist auch ihr Fall tiefer. Gesund ist nur das Volk, dessen Männer für ihr Land zu sterben und dessen Frauen Leben zu schenken bereit sind. Das erste ist noch der Fall; am zweiten muß man zweifeln. Es ist ganz unbestreitbar, daß heute auf der Seite der Frau viel Unerfreuliches zu bemerken ist. (Das in der Frauenbewegung enthaltene Vor- wärtsstrebcn meinen wir keineswegs.) Wenn eine Frau vier Kinder aufzieht und dafür noch ein mehr- köpfiges Personal zur Verfügung hat, wird sie von wirtschaftlich gleichstehenden Geschlechtsgenossinnen bedauert, und sie selbst klagt, daß sie „nichts vom Leben hab«". Ach, dies Streben „etwas vom Leben zu haben". Uns Männern wird erlaubt sein, unsere Mütter und die Frauengencration von 1870/71 höher zu stellen. Doch die Gerechtigkeit soll auch hier unsere Führerin bleiben. Zu allerlei Tand und Schlimmerem neigten Weib und Mann nach dem Zeugnisse der Sittenprediger schon rn den ver- schiodenften Zeiten, da es den Deutschen „gut ging", und die sittliche Kraft des Volles hat sich doch durchgerungen. Aber der Weg ging durch Trübsal und schwere Prüfungen. Einen andern Weg wird auch heute niemand zeigen können. O Auch die „Nordd. Allg. Ztg." bespricht in ihren Rückblicken in einem längeren Artikel das Verhält nis zwischen der Verminderung der Sterb lichkeit und dem Geburtenrückgang in Preußen und Deutschland. Nach Erwähnung des Erlasses des preußischen Ministeriums des Innern an die Regierungspräsidenten, Erhebungen über die Ursachen des Geburtenrückganges in Preußen anzu stellen, stellt das Regierungsorgan allgemeine Betrach tungen an, denen wir folgendes ent nehmen: „In erster Linie dürst« das Problem sozialer, nicht physiologischer Natur sein. An eine einsetzende Er schöpfung der Rasse zu denken, liegt keinerlei An» Haltspunkt vor. Man Hai ein soziales Gesetz formu liert, wonach steigender Wohlstand von sinkenden Eeburtsziffern begleitet ist. Ebenso lehrt die ge schichtliche Erfahrung, daß die höhere Zivilisation und Kultur den Drang des Individuums zu selb ständiger und möglichst unbeengter Entfaltung, und zwar häufig auf Kosten der Fortpflanzung steigert. Das Anwachsen der Ansprüche an das Leben in idealer Konkurrenz mit der zunehmenden Kompli ziertheit und Unsicherheit des Lebens mag dazu führen, den Zuwachs der Familie als Last zu emp finden. Wir brauchen blotz einen Blick auf die Wohnungsverhältnisse der Großstädte zu werfen, in denen viele Hausbesitzer aus Eigennutz und Bequem lichkeit Kinderlosigkeit oder geringe Kinderzahl oft genug zur Voraussetzung bei Abschluß des Miet kontrakts machen. Um die Schwierigkeiten zu er kennen, die kinderreichen Familien bei dem engen Zusammenwohnen in den Städten auf Schritt und Tritt begegnen, so ist das Wohnungswesen, dieses ebenso schwierige wie wichtige soziale Problem, sicherlich in hervorragendem Maße auch an der Frage des Geburtenrückgangs beteiligt. Allerdings beruht das sogenannte Zweikindersystem, wie es in Frankreich in so verhängnisvoller Weise um sich ge griffen hat. nicht bloß auf sozialen und ökonomischen, sondern auch auf ethischen und psychologischen Ur» fachen. Wer diese zu beseitigen oder einzuschränken wüßte, würde auch der Folgeerscheinung, der absicht lichen Kinderbeschränkung, erfolgreich zu Leibe gehen. Erfahrungsgemäß ist solchen allgemeinen Erscheinun gen der Bevölkerungsbewegung mit den doch immer hin beschränkten staatlichen Mitteln nicht leicht bei zukommen. Di« Gefahr liegt nahe, daß nur auf Symptome kuriert, das Uebel aber nicht an der tiefer sitzenden Wurzel erfaßt wird. Jedenfalls aber dürften sich für den Fall der Not zwei Reihen von Abwehrmaßnahmen als notwendig erweisen, solche ökonomischer und sozialer Natur und solche der Belehrung und Volkserziehung, wozu u. a. auch eine schärfere Ueberwachung mancher Anpreisungen von Eeheimmstteln und eine systema tisch« Propaganda gegen malthusianische Tendenzen gehören dürfte. Die Statistik legt die Vermutung nahe, daß an dem Sinken der Geburtenziffer in erster Linie die städtische Bevölkerung die Schuld trägt. So tritt hier die Leutenot und die Abwanderung vom Lande in die Stadt in anderer Form als B«oölk«rungsproblem wieder auf, und die Zweck mäßigkeit, ja Notwendigkeit der Innern Kolonisation tritt auch hier in den Vordergrund. Für die Groß städte aber wär« in erster Linie durch Förderung der Gartenstadtbewegung, gemeinnütziges Bauwesen, Ausbildung der Verkehrsmittel Abhilfe anzu streben." Nachdem sich di« „Nordd. Allg. Ztg." weiterhin über die Bevölkerungssorgen Frank reichs und der Vereinigten Staaten von Nordamerika verbreitet hat, schließt sie folgender maßen: „Die heutigen Rezepte französischer Politiker, Hygieniker und Nationalökonomen erinnern in ihrer Künstlichkeit nur zu sehr an die Ehegesetze der römi schen Kaiserzeit, die durch Strafbestimmungen und Belohnungen wie lex Julia «t, I'apia ?oppaea der erschreckenden Zunahme der Entvölkerung, freilich vergeblich, zu steuern suchten. Diese krassen Beispiele aber zeigen erstlich, wie zerstörend das Uebel wirkt, wenn es um sich gegriffen hat, zweitens wie wenig in solchem Falle durch äußerliche Mittel ohne eine Reform an Haupt und Gliedern, obne eine innerliche Volkserneuerung erreicht werden kann." s. orüentlllher Richtertag kür Sachsen. n. (:) Freiberg, 24. Juni. Im Mittelpunkt der Verhandlungen des 5. Säch sischen Richtertages standen, wie bereits mitgeteilt, die Vorschläge für di« Neugestaltung des Staatsdiener- und R i ch te r g e s e tz e s. Diese Vorschläge waren von einem vorbereitenden Ausschuß in Leipzig unter dem Vorsitz des Herrn Landgerichtsrat Dr. Lau festgestellt worden, der auch das Referat in der Hauptversammlung erstattete. Sie wurden der Versammlung in folgender Fassung unterbreitet: I. Die Gruppen der Richter sind:' 1) der Oberlandesgerichtspräsident, 2) die Präsidenten: a. der Senate des Oberlandesgerichts, b. der Land gerichte, o. der mit mehr als 15 ständigen Richtern be setzten (großen) Amtsgerichte, 3) die in hervor gehobenen Stellen befindlichen (oberen) Richter: a. die Oberland«egerichtsräte, b. die Landgerichts direktoren, o. die Oberamtsrichter, nämlich die Vor- stänltr der Mit 2—15 ständigen Richtern besetzten (mittleren) Amtsgerichte und die Abteilungs vorstände der großen Amtsgerichte. 4) die Richter an den Land- und Amtsgerichten, 5) die als Hilfs richter beschäftigten Gerichtsassessoren. Die Mit glieder der Gruppen 2, 3 und 4 stehen je unter sich (für die Besetzung der Disziplinargerichte, Versetzung und d«rgl.) gleich. II. Dienstbehörden sind: 1) Das Justiz ministerium für den Oberlandesgerichtspräsidcnten, 2) der Oberlandesgerichtspräsident a. für alle Mit glieder seines Gerichts, b. für die Land- und Amts gerichtspräsidenten, 3) die Landgerichtspräsidenten a. für alle Mitglieder ihres Gerichtes, b. für alle Mit glieder der mittleren und kleinen Amtsgerichte ihres Bezirks. 4) die Amtsgerichtspräsidenten für alle Mit glieder ihres Gerichtes. HI. Di« Senats- und Kammervor sitzenden sowie die mit der Dienstaufsicht be trauten Amtsrichter sollen nicht mehr als Dienst vorgesetzte der ihnen zugeteilten Richter bezeichnet und 8 9 des Richtergeietzes gestrichen werden. IV. Die Eeschäftsverteilung soll für die Amtsgerichte ähnlich wie für das Oberlandcsgericht und die Landgerichte geordnet werden: 1) Bei den großen Amtsgerichten soll ein Ausschuß, bestehend aus dem Präsidenten, den Oberamtsrichtern und dem ältesten Amtsrichter die Geschäfte verteilen. 2) Bei den mittleren Amtsgerichten soll dies die Gesamtheit der ständigen Richter erledigen; ciliqe Entschließun gen aber der Anttsgerichtsvorstand treffen. Kommt keine Stimmenmehrheit zustande, soll der Land gerichtspräsident den Ausschlag geben. Das Justiz ministerium soll allgemeine Bestimmungen über die Geschäftsoerteilung (Zahl der Abteilungen und Sek tionen, Art ihrer Begrenzung usw.) erlassen. V. Ueber Aufsichtsbeschwerden ent scheidet lediglich die Dienstbehörde und auf weitere Beschwerde das Justizministerium. Die Dienstbehörde und das Justizministerium können schriftliche Erinne rungen und Verwarnungen erlassen, die mit Gründen zu versehen sind. Vor dem Erlaß ist der Richter zu hören, gegen den sie erlassen werden sollen. Richter liche Maßnahmen, die den in den Vorschriften über das Verfahren vorgesehenen Rechtsmitteln unter liegen, können nicht Gegenstand einer Aufsichts beschwerde sein. VI. Disziplinargerichte sollen sein: 1) für den ernsten Rechtsiug die Disziplinarkammer, 2) für den zweiten Rechtszug der Disziplinarhof. Die Disziplinarkammer soll aus drei Mitgliedern (einem Präsidenten, einem oberen Richter und einem Richter), der Disziplinarhof aus deren fünf (dem Oberlandesgerichtspräsidenten oder seinem Stellver treter, zwei oberen Richtern und zwei Richtern) bestehen. Der Disziplinarkammer soll «in und dem Disziplinarhofe sollen zwei Mitglieder eines gleichen Gerichtes wie der Beschuldigte angehören. Die Mit glieder beider Gerichte sind als solche unabsetzbar, solange si« ihr Richteramt innehaben. Für die Disziplinarkammer und den Disziplinarhof sind für die einzelnen Gruppen der zur Mitwirkung berufenen Richter fortlaufend Listen zu halten. Es ist allge meine Bestimmung zu treffen, in welcher Weise aus den List«» die Mitglieder für die einzelne Sitzung berufen werden. VII. Aufgaben der Disziplinar gerichte: 1) auf Anrufen des Justizministeriums Entscheidung im Disziplinarverfahren, 2) auf An rufen des Justizministeriums oder des Richters Ent- scheiduna darüber, ob die Voraussetzungen vorliegen zur Versetzung auf eine andere Stelle, in Wartegeld oder in den Ruhestand, 3) auf Anrufen des gemaß regelten Richter» über die Rechtmäßigkeit einer schriftlichen Erinnerung oder Verwarnung. Ist die Erinnerung oder Verwarnung vom Oberlandes- gerichtspräsidentcn oder einem Land- oder Amts gerichtspräsidenten erlassen, so kann der Richter nach seiner Wahl ihre Zweckmäßigkeit und ihre Recht mäßigkeit auch Lurch Beschwerde an das Justiz ministerium anfechten. VIII. Disziplinarstrafen sollen s«in: 1) Verweis, 2) Geldstrafe dis zur Höhe eines Mo natsgehaltes, 3) Zwangsversetzung. Leim zweiten Rückfälle kann neben oen Strafen unter 1 bis 3 er kannt werden, daß der Bestrafte 1—3 Jahre länger in der bisherigen Gehaltsstufe zu verbleiben hat und neben d«r Strafe unter 3, daß er unter Verlust seines Ranges in eine Stelle der nächstniedrigeren Gruppe zu versetzen ist. Bei den für den Rückfall heranzuziehenden Strafen dürfen mehr nicht als je 2 Jahre zwischen der früheren Verurteilung und der neueren Tat liegen. Auf Dienstentlassung darf nur erkannt werden, wenn das Verbleiben im Amte wichtig« öffentlich« Interessen oder das Ansehen der Rechtspflege gefährdet, auf Zwangsversetzung nur, wenn das Verbleiben auf der Stelle wichtige oienst- liche Interessen gefährdet. Bei der Dienstentlassung kann Las Disziplinargericht aussprechen, daß dem Entlassenen eine dem Ruhegehalt oder seiner Frau und seinen Kindern eine die Witwen- und Waisen versorgung nicht überschreitende Unterstützung auf die Dauer oder auf Zeit zu gewähren ist. IX. Die Difziplinaroersolgung ver jährt in 10 Jahren und wenn mit deni Dienstver gehen eine strafrechtlich zu ahnende Handlung zu sammenfällt, die später verjährt, nichr vor dieser. Alle Strafoerfolgungshandlungen unterbrechen isie Verjährung des Disziplinarvergehens. X. Für das Disziplinarverfahren sollen die Bestimmungen der St.-P.-O. gelten, soweit nicht besondere Bestimmungen getroffen werden. Als solche kommen namentlich in Betracht Verein fachungen der Zustellungen, Wegfall des Eröffnungs beschlusses, Notwendigkeit der Voruntersuchung auf rechtzeitigen Antrag und vor einer Dienstentlassung, Erlaß aller Entscheidungen außerhalb der Hauptver- handlung durch den Vorsitzenden allein, Zulassung der Verhandlung bei ungenügend entschuldigtem Ausbleiben des Beschuldigten. XI. Soweit Richter staatliche Neben- ämter verwalten, gehören auch Disziplinar vergehen innerhalb der Neoenbeschäftigung vor die Nichterdisziplinargerichte. Diese können in diesen Fällen auch erkenn«», daß der Richter dar, Nebenamt aufzugeben hat. XII. Auch die Hilfs lichter gehören vor die Richterdisziplinargerichte: 1) wenn sie bei Einleitung des Disziplinarverfahrens als solch« bestellt sind, 2) wenn si« es zur Zeit der zur Anklage erhobenen Tat waren, selbst wenn diese nicht innerhalb ihres Hilfsrichteramtes begangen ist. XIII. Die Richter sollen schon nach vollendetem 60. Lebensjahre berechtigt sein, in den Ruhestand zu treten. LIV. Es soll gesetzlich festgelegt werden, daß den Richtern bei der Versetzung in den Ruhe stand und bei der Bemessung der Hinter bliebenenversorgung die Militärdtenstzeit, der juristische Vorbereitungsdienst und jede An stellung im Saats- oder Reichsdienste nach dem Be stehen der Richterprüfung voll anzurechnen sind, so wie daß wegen Anrechnung weiterer Zett in der An stellungsurkunde Bestimmung zu treffen ist. verlachter verrat militärilcher Grheimnille. ; Leipzig, 24. Juni. Die Verhandlung gegen den Kaufmann und Tech niker Wilhelm Lichtenberger aus Mannheim wurde heute nachmittag in der 6. Stunde zu Ende geführt. Das Urteil lautete wegen versuchten Verrats militärischer Geheimnisse auf eine Zuchthausstrafe von vier Jahren, zehnjährigen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht. Von der Zuchthausstrafe sollen fünf Monate als durch die Untersuchungshaft verbüßt gelten. Der Vorsitzende, Scnatspräsident Dr. M«nge, führte in der Begründung des Urteils aus, daß die Sach verständigen Geheimrat Dr. Flechsig und Spezial arzt Dr. Roth sich über den Geisteszustand Lich tenbergers dahin geäußert haben, datz er sowohl jetzt vollkommen verhandlungsfäbig sei, als er auch zur Zeit d«r Begehung der Tat sich in normaler Geistes verfassung befunden bat. Der Gerichtshof habe eben- falls keinen Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten, irgend ein Strafausschließungs grund im Sinne des S 51 des Reichsstrafaesetzbuchs liege nicht vor. Der Angeklagte sei ein Mann von großer Intelligenz^ der mit aller Aufmerksamkeit dem Gange der Verhandlung gefolgt sei. Seine Antworten und die ganze Art seines Auftretens feien durchaus verständig. Die Üeberführung und die Verurteilung d«s Angeklagten beruhen auf den bestimmten Aussagen des Zeugen Bamberger und eines Soldaten der Garnison Germersheim, di« der Gerichtshof in jeder Beziehung für glaubhaft halte, an ihnen zu zweifeln, lag kein Grund vor. Nach diesen Zeugenaussagen habe Lichtenberger sich an Bamberger herangemacht mit d«m Ersuchen, ihm bei der Erlangung eines Schrapnells neuester Kon struktion behilflich zu sein. Sie sind dann zusammen nach Germersheim gefahren, und Lickttenberger habe seine Wünsche bei ein«m dortigen Gefreiten ange bracht, der scheinbar auf sein Verlangen eingegangen sei, nachdem ihm Lichtenberger ein« hohe Summ« für das Geschoß geboten habe. Der Soldat machte sich mit Lichtenberger auf den Weg, um das Geschoß zu holen, es war aber schon Vorsorge getroffen, den Spion festzun«hmen, und noch unterwegs wurde «r verhaftet. Es waren alle Voraussetzungen für di« Verurteilung des Angeklagten wegen Spionagever suchs gegeben. Subjektiv erschwerend für die Beur teilung Lichtenbergers sei der Briefwechsel mit seiner .IM" Man beachte nach di« Inserat« in de» Ab«nd»A«rgade. "WU
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