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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 26.08.1921
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1921-08-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19210826014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1921082601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1921082601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Handelszeitung
- Jahr1921
- Monat1921-08
- Tag1921-08-26
- Monat1921-08
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Morgen-Ausgabe s«'c»«pr>I -nd N°r»r««,w«Imal «»glich In« - Hao« gedrach«. Sonntag« al, Morgenaaiaad« monat!. N. UI.-. ot«r»«l!<lbr>. M. SV.— für Abholer monatl. M. »50. Morgen-Allsgab» allein M. 7.5V monatlich, Adenb-Aalg-d« allein M S.— monatllch. Durch «nl«r» outwürllgen Filialen m« Hau g«. bracht monatlich M. lv.-, vlerlellührltch N!. 30.—! durch die Post - lnnerdald Deutschland«, frei in« Hau« gellesert, Tesamt-AuSgad, monatllch M. 9.—, »lertellührllch M. 27.—. Au«land«veri°nd: monatlich M. 10 — and Druchsochen-Port». Einj«!numm«rn Morsen. An»,ad, St» Pf, Adend-Autgab« «0 P». Sonata,«-Autgab» 40 Pf. handels-IeUnng Das Leipziger Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Rates und des Pol'.zetamtes der Stadt Leipzig, deS Amtsgericht- Leipzig, sowie verschiedener anderer Behörden. 118. Jahrgang Anzeigenpreis: M. 2.25; Anzeigen von Behirdan tm ainlllcheu Teil dl« Nonpareivezell« M. 3.50, v.ausw. M. 5.—; KI«In« Anzeigen di« Nonparelllezeil« M I.4ch von au«wärl« Ml». t.LV,V«lchüft<anz«lgen mit Plabvortchrlst«» lm Pr«lia «rhdht. Platz und Datenvorschrlst ohne v«rblndllchl»«lt. B«llag«npr«lsa sür dl« D«samtausiag« INK. 12.— n«lt», sür Teilauslag« Md 15.— n«tt» pro M:ll«, Posiauslage Postg«bühr «zlra. n«rnspr«ch-Anschlag Nr. 17 V8V dl« 17099. — Postichtchdont» 72t»,. öchrlstl«it»na und lötschLfllitill«: Ltlpzlg, Sohaunidgass« Nr. S. Verla, Dr. Nrlnhold ch L». t.«lpzla> Nr. 412 Freitag, den 28. August 1S21 „Reformen im Außendienst" Aus diplomatischen Kreisen wird uns geschrieben: Der Aeichsminisler Dr. Rosen soll zurzeit die Schülersche Organisation des Auswärtigen Amtes tatkräftig abbauen. Wie sah diese Neuschöpfung Schülers aus? Das Auswärtige Amt, das sich bis zur Revolution aus drei Abteilungen zusammensetzle, wurde von Schüler in sechs Ländergruppen, und zwar West europa, Südosteuropa, Nordosteuropa, England und Kolonien, Amerika und Ostasien eingeteilt. Dazu traten noch die außerhalb dieses Regionalsyslems liegenden Abteilungen, und zwar die Rechtsabteilung, Kulturabteilung, Außenhandelsstelle und Presse abteilung. lieber all diesen Verzweigungen schwebte sozusagen die Personalabteilung, die Schüler selbst leitete. Um nun die Neuschöpfungen räumlich unter'oringen zu können, wurde zu dem Häuserkomplex in der Berliner Wilhelmstraße 74/76 noch das Reichsamt des Innern, das Palais Prinz Friedrich Leopold und ein großes Hotel, Bunsenstraße 2, erworben. Weitere zahlreiche Diensträume des Auswärtigen Amtes wurden in der Behren straße, Charlottenstraße und Königgräher Straße geschaffen. Die erforderliche Beamtenzahl allein an der Zentrale schnellte von 600 auf 2000 empor. Ein Spiegelbild dieser Schülerschen Organi sation gibt die Position Auswärtiges Amt im Aeichshaushalt. Die Ausgaben des Auswärtigen Amtes belaufen sich dort, und zwar allein im ordentlichen Etat, auf 400 Millionen Mark. Dazu treten 85 Millionen für einmalige Ausgaben. Die baulichen Her stellungskosten in der Wilhelmstrahe betragen rund 1700 000 Mk. Als Beispiel, wie das Geld mit vollen Händen hinaus geworfen wird, möge die Prcsseabkeilung figurieren. (Bei oer Auhenhandelsstelle verhält es sich ähnlich, wenn nicht schlimmer.) Die Presseabteilung, deren Tätigkeit mit Recht seit langer Zeit ohne Unterlaß in den Organen fast aller politischen Richtungen abfällig beurteilt wird, besteht aus einem Ministerialdirektor, füns Vortragenden Räten, drei Legakionsräten erster Klasse, drei Legationsräten als Referenten, einem Ministerialamtmann, neun Ministerialoberregistratoren, einem Ministerialkanzleiobersekretär, vier Ministerialkanzleisekretären. 366 Personen — sage und schreibe — werden allein in dieser'Presseabteilung beschäftigt. Das Ganze kostet Len Steuerzahlern die geringe Summe von 10 bis 12 Millionen Mark, wobei die Ausgaben für Geräte, Materialien, Telephon- und Telegraphenkosten noch gar nicht eingerechnet sind. Daß Liese Aufwendungen in keinerlei Verhält nis zu dem Nutzen der Einrichtung stehen, wird derjenige am besten entscheiden können, der in oder mit dieser Presseabteilung arbeiten muß. Außer jener formalen Reorganisation, die lediglich in einer ungeheuren Vermehrung des Beamtenapparats und in der Er werbung zahlreicher Baulichkeiten und neuer Amksräume be stand (dies alles in einer Zeit, als der katastrophale Zusammen bruch Deutschlands längst eingetreken war), befleißigte Schüler sich aber auch, um zu wirklichen Reformen zu kommen, das Per sonal der Bamtenschaft zu «erneuern'. Die Gesichtspunkte, nach denen dies vor sich ging, waren wirklich nicht «revolutionär' zu nennen. Alles blieb beim alten. Eine Reihe bewährter älterer Beamten wurden allerdings entfernt, und unter den jüngeren Funktionären mußten einige gleichfalls das Feld räumen, obwohl sie erst in der Zukunft hätten zeigen können, ob in ihnen wirklich diplomatische Fähigkeiten schlummerten. Die Gründe, weshalb alle diese Leute den Schülerschen Fußtritt erhielten, waren nur allzu klar. Zum größten Teil kamen jene Personen aus dem voy Schüler verhaßten diplomatischen Korps, gehörten deshalb nicht zum Schülerschen Klüngel, und wurden entfernt. Als Personalchef war Schüler für niemand zu sprechen, und seiner rechten Hand, dem Vizekonsul und Wirklichen Ge heimen Legationsrat (vom Jahrgang 1918) Dr. Rümelin, waren gleichfalls Besuche «nicht erwünscht', wie er Lies ganz un geschminkt jedem Dorsprechenden zu verstehen gab. Die «Unvor eingenommenheit' der Personalabteilung war auf diese Weise vollauf gewährleistet. Nur als Kreatur konnte man sich in dieser Maschinerie halten, und nur der Anwärter wurde ausgenommen, dessen Anpassungsvermögen an die herrschende Koterie von vorn herein gewährleistet war. Daß dieses Amt eine völlige Unmöglichkeit darstellt«, hat man eingesehen. Was wird nun? Die elf Abteilungen mit ihren elf Ministerialdirektoren, die heute die Politik machen sollen, harren der Verminderung. -Die sechs Ländergrupepn sollen durch drei Ländergruppen abgelöst werden, und zwar werden nach dem Projekt Rosens 1. England, Amerika und die Türkei, 2. Europa und 3. Rußland, die Rand- istaaten und Ostasien getrennt bearbeitet werden. Eine starke Verkleinerung der übrigen Abteilungen ist durch den Demobil- machungskommissar aufs energischste gefordert worden. Heute steht sich jene riesenhafte Beamtenzahl bloß im Wege und hindert sich gegenseitig, zum größten Schaden jedweder schnellen Ab fertigung der laufenden Geschäfte. Tausende von Beispielen könnten zeigen, wie langsam und unsicher dieser ganze Apparat arbeitet und wie sehr er der straffen Konzentration der Geschäfts führung ermangelt. Die allerhöchste Zeit wär« es, wenn sich endlich der Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten des Reichstages mit dem Aus wärtigen Amt und seiner Organisation in formaler und materieller Jer deutsch - Mmkmische Nieden merzWet Der Wortlaut des Friedensvertrages (Drahtbericht unserer Berliner Schriftleitung.) Berlin, 25. August. Heule mittag ist der Fricdensoerlrag zwischen Deutschland und den Bereinigten Staaten durch Bevollmächtigte der beiden Regierungen, Außenminister Dr. Rosen und dem Geschäftsträger Dresel, unter zeichnet worden. Anmittelbar nach der Unterzeichnung wird der Frie densvertrag in Berlin und in Washington gleichzeitig veröffenlicht werden. G Der heute veröffentlichte deutsch-amerikanische Frieüensvertrag nimmt zunächst auf den Waffenstillstand vom 11. Dezember 1918, auf den von den Vereinigten Staaken nicht ratifizierten Vertrag von Versailles und auf die Resolution vom 2. Juli 1921, die auszugsweise wiedergegeben wird, Bezug. Darauf folgt der amtliche Vertragstext, der folgenden Wort laut hak: In dem Wunsch«' die freundschaftlichen Beziehungen, die vor Aus bruch des Krieges zwischen den beiden Nationen bestanden haben, wieder herzosteilen, haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten bestellt: Der Präsident des Deutschen Reiches Len NeichSminisler des Aus wärtigen Herrn Dr. Friedrich Rosen und der Präsident der Ber einigten Staaten von Amerika den Kommissionär der Bereinigten Staaten von Amerika in Deutschland, Her.rn Ellis Loring Dresel. Diese haben nach Austausch ihrer für gut und richtig befundenen Voll machten folgendes vereinbart: Artikel 1. Deutschland verpflichtet sich, den Bereinigten Staaten zu ge währen und die Vereinigten Staaten sollen besitzen und genießen alle Rechte, Privilegien, Entschädigungen, Reparationen oder Vorteile, die in dem vorgenannten gemeinschaftlichen Beschluß des Kongresses der Ver einigten Staaten vom 2. Juli 1S21 nccher bezeichnet sind mit Einschluß aller Rechte und Vorteile, die zugunsten der Bereinigten Staaten in dem Vertrag von Versailles festgesetzt sind und die die Vereinigten Staaten im vollen Amfange genießen sollen, ungeachtet der Tatsache, daß dieser Vertrag von den Vereinigten Staaten nicht ratifiziert worden ist. Artikel 2. In der Absicht, die Verpflichtungen Deutschlands gemäß dem vorher gehenden Artikel mit Beziehung auf gewisse Bestimmungen des Ver trages von Versailles näher zu bestimmen, besteht Einverständnis und Einigung zwischen den hohen vertragschließenden Teilen darüber: 1. daß die Rechte und Vorteile, die in jenem Verlrag zugunsten der Vereinigten Staaten festgesetzt find und die die Vereinigten Staaten besitzen und genießen wollen, diejenigen sind, die im Abschnitt 1 des Teiles 4 und in den Teilen ö, 6, 8, S, 10, 11, 12, 14 «nd 15 aufgeführt find. Wenn die Bereinigten Staaten die in den Bestimmungen jenes Vertrages festgesetzten «nd in diesen Paragraphen erwähnten Rechte und Vorteile für sich in Anspruch nehmen, werden sie dies in einer Weise tun, we mit den Deulschland nach diesen Bestimmungen zu stehenden Rechten in Einklang steht; 2. daß die Vereinigten Staaten nicht an die Bestimmungen des Teiles 1 jenes Vertrages noch an irgendwelche Bestimmungen jenes Vertrage- mit Einschluß der in Nr. 1 dieses Artikels erwähnten ge bunden sein sollen, die sich auf die Völkcrbundssatzung beziehen, daß auch die Vereinigten Staaten durch keine Maßnahme deS Völker bundes, des Völkerbundsrales oder der Völkerbundversammlung ge benden sein sollen, es sei denn, daß die Vereinigten Staaten ausdrück lich ihre Zustimmung zu einer solchen Maßnahme gebe«; 3. daß die Vereinigten Staaten keine Verpflichtungen aus den Bestimmungen des Telles 2, Telles 3, der Abschnitte 2 bis einschließ ¬ lich 8 des Teiles 4 und des Teiles 3 des bezeichneten Vertrages oder mit Bszichrv.g auf diese Bestimmungen übernehmen. 4. daß, während die Vereinigten Staaten berechtigt find, an der ReparationSkommijsion gemäß den Bestimmungen des Teiles 8 jenes Vertrages und an irgendeiner anderen auf Grund des Ver. träges oder eines ergänzenden Uebereinkommens eingesetzten Kom mission teilzunchmcn, die Vereinigten Staate» nicht verpflichtet sind, sich an irgendeiner solchen Kommission zu beteiligen, es sei denn, daß sie es wollen. 5. daß die im Artikel 440 des Vertrages von Versailles re wähnten Fristen, soweit sie sich auf eine Maßnahme oder Ent schließung der Bereinigten Staaten beziehen, mit dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages zu laufen beginnen sollen. Artikel 3 Der gegenwärtige Vertrag soll gemäß deu verfassungsrechtlichen Formen der hohen vertragschließenden Teile ratifiziert werden «nd soll fi sort mit Austausch der Natifikaiionsurknaden, der sobald als möglich in Berlin stattfindcn wird, in Kraft treten. Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und ihr Siegel beigefiigl. AuLgesertigt in doppelter Urschrift in Berlin am 25. August 1021. Ellis Loring Dresel. Die deutsch-amerikanischen Abmachungen stellen zunächst nur einen Rahmen her, dessen weitere Ausfüllung weiteren Ver handlungen Vorbehalten bleibt. Diese Verhandlungen sind bereits in feste Aussicht genommen und sie werden gleich nach der Ratifizierung sich mit den künftigen Handelsbeziehungen beider Staaken beschäftigen. Wenn man die erfreulichen Seilen der Vereinbarungen hervorheben will, so steht an erster Stelle das, was nicht darin enthalten ist: nämlich eine Anzahl drückender Bestimmungen des Versailler Vertrages, auf die Amerika ver zichtet hak, und zweitens ist bemerkenswert — denn wir sind in dieser Hinsicht ja nicht verwöhnt —, daß nicht nur von Verpflich tungen Deutschlands, sondern immerhin auch von seinen Rechten und entsprechenden Verpflichtungen Amerikas, wenn auch nur kurz, gesprochen wird. Der Vertrag trügt also äußerlich nicht so deutlich das Zeichen des Diktates, wie dec von Versailles. Er ist auch nicht in ähnlicher Weise zustande gekommen, sondern in Ver handlungen, bei denen beide Teile als paritätisch betrachtet wurden, wobei sich die amerikanischen Unterhändler durchaus loyal verhalten haben. Es ist anzunehmen, daß der von den beiderseitigen Negierungen unterschriebene Vertrag dem Reichs tag bald nach seinem Zusammentritt zur Ratifizierung vorgelogt wird. Besonders wird natürlich der Verbleib des deutschen Eigentums interessieren, der vorläufig als Garantie für Deutschlands Vertragstreue einbchalten werden soll. 3n welcher Form dies geschehen wird, hängt von der Entscheidung des Kon gresses ab. Vorläufig war schon aus diesem formellen Grunde nicht mehr zu erreichen, und es konnte wohl auch fürs erste in haltlich nicht mehr erwartet werden. Ein ebenso wichtiges Problem bildet die Schuld frage, die in dem ganzen Aktenstück nicht erwähnt wird, und, soweit wir unterrichtet sind, ist auch in den Verhandlungen davon keine Rede gewesen. Es ist uns also nicht durch ein ausdrückliches Zugeständnis ein neues Schuldbekenntnis erlassen worden, son dern man hat die Sache von beiden Seiten mit Stillschweigen es uns mit der Zeit gelingt, die Amerikaner von der Einseitigkeit Rechne und Vorteile, die ihm aus dem Versailler Friedensvertrag zuslehen, in Anspruch nimmt, der berüchtigte Schuldartikel aber, der Artikel 231, weder von Rechten noch Vorteilen handelt. Wir dürfen leider noch nicht annrhmen, daß die Mehrheit des ame- Hinsicht befassen würde. Dieser Ausschuß ist in -er Zeit vom 21. Mai bis 7. Juli — also in neun Wochen — dreimal zusammen getreten. Seit diesem Termin befindet er sich auf Urlaub, und heute haben wir Ende August. Als der Etat des Auswärtigen Amtes besprochen werden sollte, brachte ein unglückseliges Mit glied die «Schuldfrage' aufs Tapet. Auf diese Weise entfiel die Erörterung des Etats vollständig; was aber die Schuldfrage mit dem Auswärtigen Amt und feiner Organisation zu tun hat, ist ein Rätsel, das wohl niemand, auch nicht die Mitglieder des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten, lösen können. Und was hätten diese Abgeordneten alles zu besprechen! Möchten sie sich doch endlich mit der Personalabteilung befaßen. Dort sitzen heute zwei Männer: der Ministerialdirektor Gneist und der Geheimrat von Kuhlmann. Haben -lese «Berater in Personal fragen' irgendwelche Ausländserfahrungen? Kennen diese Ver walter unseres diplomatischen und konsularischen Menschen materials ihre Kandidaten so, daß sie beurteilen können, welche Posten den einzelnen liegen? Haben diese für die Ernennungen und Besetzungen des Außendienstes wichtigsten Faktoren Meschenkenntnis, -. h. psychologischen Blick? Wir möchten alle diese Fragen bei beiden geheimrätlichen Auguren glatt ver neinen. Möge sich der Ausschuß doch endlich einmal auch mit der Auslese und Ausbildung der Anwärter für den Außendienst be schäftigen. Die Kreise, aus denen sich der Nachwuchs rekrutiert, werden genau wie früher immer enger. Dabei liegt die Aus bildung der jungen Diplomaten heute in den Händen eines gänz lich unzulänglichen jungen Konsuls, Lessen Machtbefugnisse in der qualifikatorischen Berichterstattung unbegreiflicherweise unbegrenzte sind. Wie kommt es, daß man noch heute fast taube und nerven kranke Anwärter zum Außendienst zulüßt? Wie kommt es, datz alte, verknöcherte, schon halb dem Marasmus verfallene, von Arterienverkalkung geplagte Männer uns, zumal in dieser Zeit, draußen in der Aebersee vertreten dürfen? Wie kommt es, daß man ältere Beamte sür die grüßten Nichtigkeiten mit einem Stab von Sekretärinnen durch die Welt reisen läßt, und daß man jungen Legationssekretären oder Attaches zu Dutzenden Diplo matenpässe in die Hand -rückt, damit sie irgend eine ganz irrele vante Aufgabe erfüllen. Die englische Regierung hat sich bereits mit Recht über die zahllosen jungen deutschen Beamten auf gehalten, die sich in London Herumdrücken und dort den Wichtigen markieren. Wo bleibt hier die Sparsamkeit und — der Takt? Das so vielfach angefeindeke Regionalsystem Schülers ist alt solches ohne Zweifel gut, ober um es durchzuführen, sind elf Abteilungen und zahllose Gebäude keineswegs vonnöten.
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