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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 10.06.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-06-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-189306100
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-18930610
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-18930610
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
- Jahr1893
- Monat1893-06
- Tag1893-06-10
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Amts- und Anzeigedlatt für den -MR- LtM des Amtsgerichts Eibenstock skrti°n«preiS- die Nelnft». . . « ten, sowie bei allen Reich». z-- w m und dessm Zlmgevung. P äs «v. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 4«. Jahr«««,. Sonnabend, den 10. Jnni L8»S. Berordnnng, die Revision der Wahllisten für die Landtagswahlen betreffend. Mit Rücksicht auf die im Laufe dieses Jahres vorzunehmenden Ergänzungs wahlen für die 2. Kammer der Ständeversammlung werden alle nach 8 23 des Wahlgesetzes vom 3. Dezember 1868 (Ges.- und Verordn.-Blatt Seite 1369) mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Organe hierdurch besonders darauf hingewiesen, daß diese Listen im Monat Juni jeden Jahres einer Revision zu unterwerfen und zu Anfang genannten Monats die in 8 11 der Ausführungsverordnung zu dem erwähnten Wahlgesetze vom 4. Dezember 1868 (Ges.- und Verordn.-Blatt S. 1378) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Dresden, am 5. Juni 1893. Ministerium des Innern. V. Metzsch. Paulig. Nachdem die Bezirk-Versammlung zu Schwarzenberg beschlossen hat, die zur Bestreitung der Ausgaben für Bezirkszwecke im laufenden Jahre noch erforder liche, durch Einnahmen nicht gedeckte Summe durch Bezirkssteuer zu erhebe» und das Cataster zur Einhebung derselben aufgestellt worden ist, werden die beitragspflichtigen Gemeinden und Gutsbezirke hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß das Cataster für die Betheiligten zur Einsichtnahme inner halb 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, an Canzlei- stelle der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmannschaft ausliegt und baß Widersprüche dagegen vor Ablauf dieser Frist schriftlich unter Begründung und Angabe von Beweismitteln hier anzubringen sind. Schwarzenberg, den 6. Juni 1893. Königliche Amtshautztmannschast. Frhr. v. Wirsing. Erledigt hat sich da» im 60. Stücke dieses Blattes von l893 hinter den Maurern Jllig, Süsi und Helm, sowie dem Handarbeiter Bleh erlassene Ausschreiben des Unterzeichneten. Eibenstock, am 7. Juni 1893. Der Königliche Amtsanwalt. Warneck. B c k a » n t m a ch n n g. Nachdem das Königliche Ministerium de« Innern das von den städtischen Collegien ausgestellte Regulativ, die Erhebung Von Stratzen- UNd SchlentzenbanbeitrSgen im Croltensee bekr., vom 19. Mai 1893 ge nehmigt hat, wird cs nachstehend mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Anträge nach 8 7 des Regulativs wegen Uebernahme der Beiträge auf die LandeScultur-Rentenbank bei dem unterzeichneten Rath anzubringen sind. Eibenstock, den 3. Juni 1893. Der Rath der Stadt. »i-. KSrner. Hans. Weguteltiv, die Erhebung von Straßen- «nd SchlentzenbanbeitrSgen im Erottenfee betreffend. Auf Grund von 8 136 de« Gesetzes, die LandeSbrandversicherungSanstalt betreffend, in der Fassung vom Ib. Oktober 1886 wird hinsichtlich der Aufbringung der Kosten, die mit Ausführung de» in Folge des 1892er Brande« für den Croltensee aufgestellten Bebauungsplanes verbunden sind, folgende« bestimmt: 8 1. Wer an den Platz li oder an die nach dem Bebauungsplan zu verbreiternden Straßenzüge der Forststraße, Poststraße, Neugasse, oberen Crottenseestraße, Mohren straße und Feldstraße anbaut, hat zu den Kosten der Straßenherstellung nach Berhältniß der Frontlänge seines Grundstücks für den laufenden Meter Straßen front u. am Platze li 10 Mark, d. in der Forststraße, Poststraße und oberen Crottenseestraße 6 Mark, c. in den übrigen Straßen 5 Mark an die Stadtkasse vier Wochen nach Empfang der Baugenehmigung zu entrichten. 8 2. Bet Bebauung von Eckgrundstücken mit Eckhäusern. werden die in 8 t ge dachten Beiträge nur zu zwei Dritttheilen erhoben. Wenn bet größeren Eckgrundstacken ein hinreichend großer Eckbauplatz für die zukünftige Bebauung liegen bleibt und die Bebauung de« Grundstücks bi» auf Weitere« nur nach der einen Straßenfront zu erfolgt, so werden die in 8 1 gedachten Beiträge auch nur für diese eine Straße zunächst erhoben. 8 3. Insoweit am Platze li und in den in 8 1 genannten Straßenzügen neue Straßenhauptschleußen von der Stadtgemeinde hergestellt werden, hat jeder An bauende, gleichviel ob er schon an die alte Straßcnhauptschleuße angeschlossen gewesen ist oder nicht, für den Anschluß seiner Beischleuße 70 Mark, und wenn er mehrere Beischleuße» anschließen will, für jeden weiteren Anschluß 20 Mark zur S,adtka,fe vier Wochen nach Empfang der Baugenehmigung zu entrichten Hierauf sind jedoch diejenigen Beiträge in Anrechnung zu bringen, die von den Anliegern zum erstmaligen Schleußenbau etwa an die Stadtgemeinde ge leistet worden sind. 8 4. Für jedes bebaute Grundstück im Croltensee ist zur Ableitung der Tage- und Absallwässer, sowie, wenn möglich, der etwa vorhandenen Grundwässer aus wasserdichten Steinzeug- oder Cementrohren von mindesten« 20 ein Weite vom Grundstücksbesitzer eine Entwässerung«- (Heim-) schleuß- herzustellen und unter Einfügung eine« entsprechend großen Schlammfanges unmittelbar mit der Haupt- schleuße zu verbinden. Alle Massivbaue sind mit wasserdichten unverbrennbaren Dachrinnen be ziehentlich zum Erdboden reichenden Absallrohren zu versehen; der nach dem öffentlichen Verkehrswege zu gerichtete Abfluß ist unterirdisch »ach der Seim- schleuße bez. unmittelbar nach der Straßenhaupkschleuße zu leiten. 8 5- Die Stadtgcmeinde ist berechtigt, die Heimschleußen bis zur Grenze der anliegenden Grundstücke auf Kosten der Grundstücksbesitzer auSzusühren und hat die« solchenfalls 4 Wochen vor Beginn de« Baues den Anliegern unter Mit theilung der voraussichtlich entstehenden Kosten wissen zu lassen. Die Kosten, welche den Grundstücksbesitzern an einer Straße nach Berhältniß der Anzahl der für sie gebauten Heimschleußen gleichmäßig berechnet werden, sind 4 Wochen nach Zustellung der Rechnung an den Stadtrath zu zahlen. 8 6. Unter keinen Umständen ist gestattet, in die Schleuß- Jauche oder Abtritts abgänge zu leite» oder zu gießen oder die Abortanlagen überhaupt mit der Schleußt in Verbindung zu setzen. 8 7. Die Leistung und Zahlung der nach 88 1 und 3 zu erhebenden Straßen bau- und Schleußenanschlußbeiträge, sowie der Herstellungskosten der Heimschleußen kann auf Antrag der betreffenden Grundstücksbesitzer auf Grund de« Gesetze» vom 1. Juni 1872 durch die Königliche LanreS-Cultur-Rcntenbank ganz oder theilweise vermittelt und übernommen werden. Der Stadtrath ist ermächtigt, die in 8 2 unter c diese» Gesetzes vorge sehene Erklärung sür die Gemeinde abzugcben. 8 8. Dieses Regulativ tritt nach Genehmigung durch da« Königliche Ministerium de« Innern sofort mit seiner Bekanntmachung in Kraft. Eibenstock, den 19. Mai 1893. Der Rath der Stadt. Die Stadtverordneten. J.V.: UMH. D-rffkl, (1-. 8.) LanLrock. (l-. 8.) z. Zt. Vorsteher. Nachdem da« Königliche Ministerium de« Innern mittelst Verordnung vom 19. April dieses Jahres 173 II. X. das vorstehende Regulativ bestätigt hat, wird hierüber gegenwärtiges V « v r « t von der unterzeichneten Königlichen Kreishauptmannschaft kraft der ihr durch die vorgedachte Verordnung ertheilte Ermächtigung ausgefertigt. Zwickau, am 23. Mai 1893. (D. 8.) Königliche Kreishauptmannschaft. gez. Schmicdkl. Stockhol; Auekio« auf Gibsnstocker Staatsforstrevier. Sonnabend, den 10. Juni, Nachmittag von 5 Uhr an sollen die in Abtheilung 34, 3b und von 6 Uhr an die in Abthcilung 58 anstehenden Stöcke an Ort und Stelle versteigert werden. Are Wevierverwattung. Kotz-Hersteigerung auf Auersöerger Staalsforstrevier. Im Hendel'schen Gasthose zu Schönheiderhammer sollen Montag, den IS. Juni 1893, von B-rm. S Uhr an folgende auf den Schlägen der Abtheilungen 8, 12, 17, 2b, 26, in der Durch forstung in 49, den Wcgeaushieben in 16, 19, 20, 26, 27, 47, einzeln in Ib, 16, 21, 23, 24, 2b, 28, 39 bis 42 ausbereiletc 63 b. Stämme von 11—34 em Mitienftärke, II bi» 17 in Länge, 4044 w. . , 11-37 . , 11 bi» 26 . . 204 h. Klötzer , 13-50 „ Oberstärke, 2.» bi» 4,» „ , 11163 w. , » 16 60 „ t3»4ou4sm Länge, 9463 .Schleifhölzer, 7-1b . . ) 3,°, 4,° u. 4,s m ränge, 96 H.St°ngm«°tzer. 7-12 . , 3,° bi» 4,° »' Länge, 2 h. u. 55 w. Derbstangen von 10—15 em Unterstärke, 11 bi- 14 m 4.., 10 Rm. w. Nutzknüppel,
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