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Der sächsische Erzähler : 20.01.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-01-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-190301202
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19030120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19030120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1903
- Monat1903-01
- Tag1903-01-20
- Monat1903-01
- Jahr1903
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 20.01.1903
- Autor
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S«r»sprechft«tte Nr. Bestellungen «erden bei allen Postanstalten Le« deutschen Reiche», für Bischofswerda und Umgegend bei unseren Zeitung-boten, sowie in der Sxped. d. Bl. angenommen. «lebennaSfünfstOftaeJa-rUa»«. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, r-nnerbta,» und-Emmabe»»«. und tostest rinschlietzlich der Sonnabend« erscheinenden „belle- »rlftische« «-«as-" vierteljährlich Mart l so Pf. Nummer der Zeitungspreisliste «S»7. Inserul«, welche in diesem Blatte dir weiteste «erbrrituna finden, werden bl» Montag, Mittwoch und Freitag früh v Uhr angenommen und kostet dir viergespaltrne Corpus,eile IS Psg., unter „Eingesandt" S0 Pf. Geringster Jnseratenbrtrag 30 Pf. — Emzelne Nummer 10 Pf. Der sächW Frzähler, Bezirksauzeiger fiir Bischofswerda, Stolpe« »d llmgegeud. Amtsblatt da «gl. A«ishlmpt»ivisch»ft, der «gl. EWliWatim s. m» «gl.Hml»tz«llamtrS z« vm-a, somit de» «gl. «wtSgcrichtS ind des StMroteS zr Bischos-verda. Autzertermiuliche Musterung betr Die im Aushebungsbezirke Bautzen aufhältlichen Bolksschullehrer und Kandidat«» des BolkSfchulamtes, sowie die der diesjährigen Kandidatenprüfung sich unterziehenden Seminaristen in Bautzen, welche am t April dieses IS. bei einem Jnfantrie - Regiment eingestellt zu werden wünschen und nicht als Einjährig-Freiwillige dienen wollen, werden hiermit aufgefordert, sich bis spätestens Sen 24. dieses Mouats unter Vorlegung des Reifezeugnisses oder der Anstellungsurkunde oder des LosnngSscheineS oder des Geburtsscheines schriftlich oder mündlich bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Bautzen anzumelden. Der Tag der außerterminlichen Musterung wird später bekannt gegeben. Bautzen, am 15 Januar 1903. Der Civilvorfitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Bautzen. van Kirchbach. Sk. Bekanntmachung. - 1. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes erhalten die Kriegsbeorderung oder Paßnotiz in der Zeit vom 1. bis 15. März 1903 und zwar in Bautzen durch das Hauptmeldeamt Bautzen, in den übrigen Städten, Dörfern rc. durch die betreffenden Ortsbehörden (Stadtrat, Gemeinde vorstand) zugestellt. — 2. Etwaige noch nicht zur dienstlichen Kenntnis gebrachte WohnuugSveränderungen sind dem Hauptmeldeamt Bautzen sofort zu melden. — 3. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes haben in der Zeit vom 1. bis 15. März 1903 — falls sie nicht selbst zu Hause sein können, eine andere Person des Hausstandes oder den Hauswirt mit Empfangnahme der Kriegsbeorderung oder der Paßnotiz zu beauftragen. Eine Quittung des Einpfängers ist nicht erforderlich. — 4. Jeder Mann, der bis zum 15. März 1903 keine Kriegsbeorderung oder Paßnotiz erhalten hat, hat dies dem Hauptmeldeamt Bautzen umgehend schriftlich oder mündlich zu melden. — 5. Die vom 1. April 1903 ab nicht mehr gültigen alten Kriegsbeorderungen oder Paßnotizen sind an diesem Tage zu vernichten. - — . Am 20. Januar 1903. Königliches Hauptmeldeamt Bautzen. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der Preis für Coaks aus hiesiger Gasanstalt vou heute an und zwar: auf 70 Psg. für einen Hektoliter bei kleineren Entnahmen und auf 65 Psg. für einen Hektoliter bei Entnahme von 40 Hektoliter an ermäßigt worden ist. Lieferscheine für Quantitäten von 40 Hektoliter an werden nur in der Kämmerei ausgegeben. Bischofswerda, den 19. Jannar 1903. Der Stadtrat. »m. Lange Bom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen find das SO. bis mit 27. Stuck vom Jahre IVOS erschienen. Dieselben enthalten: Nr. 85. Verordnung, die Zusammensetzung des Eisenbahnrats betreffend; vom 30. August 1902. Nr. 86. Bekanntmachung, betreffend Zusätze zu der mit Bekanntmachung vom 15. September 1900 veröffentlichten Nachweisung der Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militärbehörden der Armee; vom 11. September 1902. Nr. 87. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Zwangsvollstreckung wegen Geldleistungen in Verwaltungssachen; vom 19. September 1902. Nr. «8. Bekanntmachung, die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe aus Nachbarpostorte betreffend; vom 20. September 1902. Nr. 89. Gesetz, die Einrichtung eines Adelsbuches und die Führung des Adels und der Adelszeichen betreffend; vom 19. September 1902. Nr. 90. Verordnung vom 19. September 1902, zur Ausführung des Gesetzes, die Einrichtung eines Adelsbuches und die Führung des Adels und der Adelszeichen betreffend; vom 19. September 1902. Nr. 91. Aller höchste Verordnung, die Anerkennung nichtsächsischer Adelsverleihungen betreffend; vom 19. September 1902. Nr. 92. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zur Herstellung einer Verbindungsbahn Leutzsch—Wahren betreffend; vom 20. September 1902. Nr. 93. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zur Herstellung einer Wegeüberführung an der Eisenbahnlinie Dresden—Elsterwerda betreffend; vom 20. September 1902. Nr. 94. Verordnung, eine Aenderung der Gerichtsbarkeit betreffend; vom 20. September 1902. Nr. 95. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zum Umbau der Eisenbahnstrecke zwischen den Bahnhöfen Chemnitz und Kappel betreffend; vom 1. Oktober 1902. Nr. 96. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum für Erweiterung der Haltestelle Rautenkranz betreffend; vom 1. Oktober 1902. Nr. 97. Verordnung, die Aenderung der Verordnung zur Ausführung des 8 126 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 11. November 1899 betreffend; vom 15. Oktober 1902. Nr. 98. Verordnung, über die Vertretung des Sportelfiskus; vom 20. Oktober 1902. Nr. 99. Verordnung, betreffend die Bestimmung von Militärbehörden , als Vermittelungsbehörden im Königreiche Sachsen; vom 23. Oktober 1902. Nr. 100. Verordnung die Enteignung von Grund eigentum für die Erbauung eines Rangierbahnhofes in Engelsdorf betreffend; vom 4. November 1902. Nr. 101. Verordnung, die Ausführung des Enteignungsgesetzes für das Königreich Sachsen vom 24. Juni 1902 betreffend; vom 24. November 1902. Nr. 102. Verordnung, die Landes - Erzieh ungsanstalten für Blinde, für schwachsinnige Kinder und für sittlich gefährdete Kinder betreffend; vom 16. November 1902. Nr. 103. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zum zweigleisigen Ausbau der Eisenbahnlinie Schwarzenberg—Zwickau zwischen Wiesenburg und Wilkau betreffend; vom 11. November 1902. Nr. 104. Verordnung, die Außerkurssetzung der Zwanzigpfennigstücke aus Nickel betreffend; vom 14. November 1902. Nr. 105. Verordnung, die Besoldungskassen für Kirchschullehrer an Filialkirchen betreffend; vom 26. November 1902. Nr. 106. Verordnung, die für die Aus stellung von Pässen zu erhebenden Gebühren betreffend; vom 1. Dezember 1902. Nr. 107. Verordnung, die Abänderung des der Ausführungs verordnung zum Volksschulgesetze vom 25. August 1874 beigefügten Schemas I' betreffend; vom 29. November 1902. Nr. 108, Bekanntmachung, die Umbezirkung der Emmausparochie zu Leipzig-Sellerhausen aus der Ephorie Leipzig II in die Ephorie Leipzig I betreffend; vom 4. Dezember 1902. Nr. 109. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zum zweigleisigen AnSbau der Eisenbahnlinie Schwarzenberg—Zwickau zwischen Aue und Nicderschlema betreffend; vom 25. November 1902. Nr. 110. Bekanntmachung, die Geflügelausstellungen betreffend; vom 8. Dezember 1902. Nr. 111. Bekanntmachung, d,e Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn von Reichenbach i. B. unt. Bhf. nach OberheinSdorf betreffend; vom 12. Dezember 1902. Nr 112. Bekanntmachung, betreffend den Staatsvertrag zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen Ausschulung der im Königreiche Preußen gelegenen Landgemeinde Zeißholz aus dem im Königreiche Sachsen gelegenen Schulbezirke Oßling; vom 6. Dezember 1902. Vorstehendes Gesetz- und Verordnungsblatt liegt in unserer Ratsexpedition zu Jedermanns Einsicht aus. Bischofswerda, am 19. Januar 1S03. DerStadtrat. »M. Lauge. «hm-
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