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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 02.01.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-01-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187501027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18750102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18750102
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Bemerkung
- Seite 1 in der Vorlage nicht vorhanden.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-01
- Tag1875-01-02
- Monat1875-01
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Fällen, siu welch»» da« Erfordernis ter Ansäsfigkett ln Pen onsäffigeu^Bürgern ,»gerechnet. (I,. 8.) hat sich I Wahlen der ve- hörigen 2 Hunde b gegen Ei 8.) und Ringen diesem ovferrei heit dn neuer Wadtverordnet« zu wählen. Nachdem nun als Wahltermin der 14 ^vierzehnte) Januar 1878 M ün» anberaumt worden ist, werden die stimmberechtigten, in der Wahlliste ausgezeichneten ansässigen und unansäsfigen Bürger hiesige, Stadt dadurch geladen, am gedachten Tage . 5 Markpfg. Iv Markpfg. Der Stavtrath. Meltzer, Brgrmstr. baS Stadtverordneten-Collegium daselbst. Johann August Schulze, Vorsitzender. ll HSU . zur AuSsü ,874 Verordnur rrmber 18 ist enthalt Brkanntm December brr 1874. Der Bürgermeiüer bezieht einen jährlichen Gehalt von Viertausend Reichsmark, der besoldete Stadtrath einen solchen Gehalt von Zwei» tausend und Vierhundert Reichsmark. 4rt. XI. Zu 8 86 der Revidirten Stüdteordnung. Die beiden besoldeten Mitglieder beS StadtratHS werden zunächst auf sechs Jahre gewählt. Durch übereinstimmenden Beschluß des StadtratHS und der Stadt verordneten, kann jedoch für jeden einzelnen Fall bestimmt werden, ») daß die Wahl eines besoldeten RaihSmitgliebeS entweder auf 12 Jahre oder sofort auf Lebenszeit erfolge, b) baß die Anstellung eines auf Zeit erwählten besoldeten RatHS. Mitgliedes auch vor Ablauf dieser Zeil in eine Anstellung auf Lebenszeit umgewandelt werde. Frankenberg, am 27. November 1874. Kaiserliche Ober-Postdirection. glauben Nummer stens nü öffnen zr 1875! Jahrhun der viert nen. E der deut hundert ginn do Nation" Gallier deutsche durch g herrlichst den aen mit frei wie ser dies der für ihr mußten, ling de periode heute n weit en Mannet so sah Bekanntmachung,, die Studtverordnetenergänzungswahl bett, Nachdem durch da- Partial-OriSstaiut vom 27. November l. I. die Zahl der Stadtverordneten auf dreißig feftgeftellt, gleichzeitig aber PaS Institut der Ersatzmänner für die Zukunft aufgehoben worden ist, find nach der Zusatzbestimmung zu Art. V. beS gedachten Partial-OrtS- ftatut» bet der bevorstehenpett StadtvrrordnetenergänzungSwahl 7 ansässtge und 7 unansäsfige 4rt. VIII Zu 8 56 und -7 du Repidirten Stüdteordnung. Der gesammie Stadtbezirk bildet eln-n einzigen Wahlbezirk, nach gewissen Klaffen der Bürgerschaft finden abgesehen von sttmmung in 4rt. I» nicht statt. ärt. IX. ' Zu 8 83 und 84 der Revidirten Stüdteordnung. Rekaimtmachlmg. Rach der geordneten Reihenfolge werden aus dem Stadlverordnetencolleaium auSscheiderr: ») von den ansässigen Stadtverordneten die Herren Fabrikant Gottlob Friedlich Vogelsang, Hulsabr. Fr. Hermann Hanke, Buchdruckereibefitzer Otto Roßberg, Kaufmann Gotth. Julius Barthel, Bäckermeister Friedr. Gotthelf Leopold, I>) von den unaniässtgrn Stadtverordneten: die Herren Adv. Theodor Reinholdt, Webermeister Fr. Leber. Ferdinand Beier, Agent Franz Heinrich Pilz. Ferner treten nach Art. IV. des Partial-O'tSstatutS vom 27. Nov. l. I. außer Wirksamkeit die Herren Stellvertreter: Fabr. Fr. Hermann Schmidt, Bäckermstr. Franz Theodor Ronneberger, HanbelSweber Friedr. Aug. Lohr, Webermstr. Friedr. August Friedrich, Druckfabrikant Rob. Clemens Seyrtch, Schloffermeifter Karl Louis Hengst, Handelsmann Johann Gottfried Köhler, Kaufmann Cölestin rabert, Webermeister Friedr, «ug. Schaarschmidt, Bäckermeister Ernst Ebwarv Lippoldt, Beutlermeister Karl Gottlieb Kronewald, Fabr. otllöb Friedrich Wagner, Webermstr. Karl August Finsterbusch, Adv. Ernst Fr. Edward Priber, Webermstr. Franz LoutS Leipart. In Function verbleiben M) von den amässtgru Stabiverorvneten: die Herren Fabr. Fr. Rudolf Vogelsang, Kfm. Gust. Theodor Gnauck, Kfm. Fr. Hermann Uhlemann, Brauereibesttzer August Franz Eckelmann, Apotheker Heinr. Bruno Knackfuß, Fabrikant Friedr. August Katterman«, Kaufmann Hermann Evw. Hunger, Fabr. August Barthel, VereinSvorsteher Fr. Rodert Schadebrod, Bauunternehmer Fr. August Köh ler, Kaufmann Heinr,ch Schaarschmidt (einberufen für den entlassenen Herrn Fabrikant K Fr. Rüdiger); 1») potz Pen unansäistgen Stadtverordneten: die Herren VorschußvereinS-Vors. Johann August Schulze, Schneidermeister Aug. Wilh. Beyer, vr. mell. K. Bernhard Theodor Meding, Färber Ernst Hugo Klöden, JnstitutSdirector vr. Julius Leonhard Heubner. Frankenberg, am 29. December 1874. Der Stadtrath. Meltzer, Brgrmstr. 4rt. VI. Zu 8 49 der Revidirten Stüdteordnung. Nach Vorbereitung der Wahl durch den Stadtrath ist von diesem zur Annahme und Auszählung der Stimmzettel ein Ausschuß zuzuziehen, Welcher aus einem RathSmitgliede und zehn von den Stadtverordneten thtils aus ihrer Mitte, theilS auö der Zahl anderer Stimmberechtigten erwählten Mitgliedern besteht. 4rt. VII. Zu 8 50 und 52 der Revidirten Stüdteordnung. Die Wahllisten werden, in der Regel jedoch nur von drei ,u drei Jahre», gedruckt und in je einem Eremplar an die stimmberechtigten Bürge« auSgrgeben. Bekanntmachung. Das rorrespondirende Publikum wirb darauf aufmerksam gemacht, daß die Gebühr für Briefe an Einwohner im OrtS- oder Lemdbestellbezirke -er Aufgabe-Postanstalten in Gemäßheit des 8 32 Abs. X. der,Postordnung vom 18 December <-., vom 1. Januar «7» ab im FrankirungSfalle, sowie für unfrankirte Dienstbriefe im NichtfrankirungSfalle Der Stadtrath besteht aus einem rechtskundigen Bürgermeister, sowie au- einem besoldeten und sechs aus^engewWten ünbeföM Mit gliedern, welche den Titel Stadtrath führen. Der besoldete Stadtrath, welcher den Bürgermeister in Behinderung-- und in Erledigungsfällen zu vertreten hat, ist diesfalls, wenn derselbe nicht rechtskundig ist, in allen juristische Befähigung erfordernden An gelegenheiten einen nach 8 84 »Absatz 2 der Revidirten Städteordnung befähigten GerichtSbeamten oder Abvocaten zuzuziehen berechtigt. Lrt. X. « Rathha l-are A i« Coupoi zrttel dies«! A werden nic 2 8 ' ört. IV. Zu tz 41 der Revidirten Stüdteordnung. Ersatzmänner weiden den Stadtverordneten nicht beigegeben. 4rt. V. Zu 8 42 der Revidirten Stüdteordnung. UDO Di« Ersetzung de- dritten Theile- der Stadtverordneten durch Neu- GHAVahl erfolg» alljährlich. Die Einführung Pe- neugewählten Drittbeiles ^WÄ^schttht in der Regel in der ersten Hälfte deS Monat- Januar jeden big diese wirklich eingetreten ist, haben die AuSfcheidenden in MUUttion zu bleiben. 2. Boriivergehende Zusatzbestimmung. Zur Constituirung deS in feiner Zahl von 24 auf 3V Mitglieder erhöhten StadtverordnetencollrgiumS für das Jahr 187!» werben an der Stelle von 5 ansä'stgen und von 3 unansäistgen auöschrivendrn Stadt- verordneten. 7 ansätstgr und 7 unansäisigt Bürger in das Sladtverord- 'M tzekyeollegsum gewählt. Bon diesen haben, wie durch das Loo- zu ent- M scheiden ist, sechs ansässtge und vier unansässtge bis zum Schluffe des " Jahre- 1877, ein ansässiger und ein unansäiffgrr bi- zum Schluffe deS fahre» 1876, zwei unansässtge bis zum Schluffe deS Jahres 1875 als Stadtverordnete zu fungiren. E - beträgt Leipzig, drn 26. December 1874.
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