»875 Sonnabend, den 25 September N IL4 Frankttlirrger Nilchnchtsbllltt und Amtsblatt des König!. Gerichtsaintes und des Stadtrathes zu Frankenberg Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expedit^«!». M0 Die Brandversicherungsbeiträge auf den n. Termin d. Js. sind mit 1 Pf. von jeder Brandversicherungseinheit spätestens bis zum ge 1L October d. JS. oltS- >äft. 8 ße )2. gün- - Traugott Heinrich Berthold 7) ses. ldt. >er. U ' -0' liill.'E.' 'i! 'S > für ikan- nika- und gen- der webe Mit üschcn putsche Georg luern. volks- tilien- Franz a dem Wege -traße aeaen n, von k, V in 331 des Brd.-Cat. - - 398 - - - 407 - in der Rathsexpedition abzuführen. Frankenberg, am 24. September 1875. Der Stadtrat h? ' ' Stephan. ' Bekanntmachung. Die Gewerbe- und Personalsteuerbeträge auf den II. diesjährigen Termin sind spätestens bis zum LS. October L87S bei Vermeidung der gesetzlichen Zwangsmaßregeln an unsere Stadtsteuereinnahme abzuführen. Gleichzeitig ist von den betreffenden Gewerbtreibenden zur Deckung des Aufwandes für die Handels- und Gewerbekämmer zuCH« ein Anschlag zur Gewerbesteuer von drei Pfennigen auf jede volle Mark deS jährlichen Steuerbetrags Ebenfalls zur C steuereinnahme hier einzuzahlen. , Frankenberg, am 22. September 1875. Der St a 8 t h ä tH: . i Stephan. Bekanntmachung. Zur Lieferung der Bespannung für die Landspritze in der Zeit vom 1. October bis 31. December d. I. sind nachgenannte Ätschirr besitzer verpflichtet: ... ->!l Bekanntmachung, die Besitzer von Hunden betr. Da, nachdem in neuerer Zeit verschiedene Personen, ohne Veranlassung dazu gegeben zu haben, von bösartigen Hunden gebissen worden sind, die Annahme nicht ausgeschlossen ist, daß diese Hunde von einer Krankheit befallen sein und andere Hunde in ansteckender Weise gebissen haben könnten, so wird hiermit das freie Herumlaufenlaffen von Hunden auf öffentlichen Straßen bis auf Weiteres verboten. Hunde, welche vom 24. September l. Js. an ohne Beißkorb auf den Straßen werden betroffen werden, werden, außer wenn sie von ihren Besitzern an einer Leine geführt werden, weggefangen und bez. getövtet, die Besitzer derselben aber nach 8 366, „ bez. 8 L67, n des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mark oder verhältnißmäßiger Haftstrafe bestraft werden. Frankenberg, am 20. September 1875. Der Stadtrat h Meltzer, Brgrmstr. 1) Herr Karl Friedrich Ernst Fischer in 498. des Brd.-Cat. 5) Herr Edward Lange 6) - Johann Gottfried Gerlach Bezirksanzeiger. Aufgegriffeu wurde am 21. dss. M. in Lichtenwalde ein der deutschen Sprache unkundiger Italiener,'der 22 Jahre alt, in Gavaso, Provinz Treviso, geboren sein und Guiseppe Aanotto heißen will. Derselbe^ hat angeblich zuletzt in Wien gearbeitet und auf der Reise von da nach Sachsen seinen Paß verloren. Es stehet zu vermuthen, daß genannter Aanotto, dessen Signalement sud D folgt, bereits im Jnlande einmal zur Haft gekommen st und ersucht män alle Criminal- und Polizeibehörden ev. recht bald etwaige Auskunft über denselben anher zu ertheilen. Frankenberg, am 23. September 1875. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Wiegand. Reinicke. G Aanotto ist untermittler Größe, hat braunes Haar, blonde Augenbrauen, niedrige Stirn, längliches Gesicht, kleinen Mund, breites Kinn, gewöhnliche Nase, gute Zähne und trägt eine lichte Stoffhose, dunklen Stoffrock, dergl. Weste und einen braunen Plüschhut. Derselbe ist vermuthlich Eisenbahnarbeiter. A u c t i o n. Künftigen I«. October dieses Jahre» von Vormittags 9 Uhr an sollen verschiedene in Verwahrung des unterzeichneten Gerichtsamtes sich befindende Gegenstände, insbesondere die zum Nachlasse des Amtsstraßenmeisters Taubner hier gehörigen Mobilien gegen sofortige baare Bezahlung in der Auctionsstube des Amt hauses öffentlich versteigert werden, was mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß ein Verzeichniß der zu versteigernden Gegen stände im Amthause hier aushängt. Frankenberg, am.22. September 1875. K ö n t g l-i ch e s G e r i ch t s a m t^ Wiegand. R lch- sie en Hehlt 'ff, cr. W 2) - Friedrich Hermann Berthold- - 1018 3) - Hermann Richard Pätz - - 154 8 4) - Johann Gottfried Hofmann - - 223 Diejenigen, welche sich gedachter Verpflichtung entziehen, beziehentlich einen geeigneten Stellvertreter rechtzeitig zu bestellen und anzuzeigsn unterlassen, verfallen nach 8 78 der Feuerordnung in eine Geldstrafe von 15 Mark Frankenberg, am 23. September 1875. Der Stadtrat h. Stephan.