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Naunhofer Nachrichten : 18.04.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-190904181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-19090418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-19090418
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1909
- Monat1909-04
- Tag1909-04-18
- Monat1909-04
- Jahr1909
- Titel
- Naunhofer Nachrichten : 18.04.1909
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stahl Berfiche mnitgen Klöden ic Eule rutschen Fahr^ !usck SevLkvr, Schuldirektor. Von der An Kandschuhe für die LSvKiA atteuderß). l zu billigen »sutpLpivr pspivr !8 Papier 965 715 545.— 13 656 731.59 3 395 466.10 ividenbe von n vom 1. Juni cr. net, dagegen bei n oder durch die Mit einer vierseitigen Illustrierten Sonntagsbeilage Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum d«S nachfolgenden Tage?. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittags 11 Uhr am Tag« deS Erschein«!. Gesicht, rosiges, «, weiße, sammel- md schöner Teint, c allein echte enmilch-Ltift o-, Radebeul Haberkorn ? berscht. verng-preis: Frei inS HauS durch Austräger Mt. 1.20 vierteljährlich. Frei inS HauS durch die Post Mk 130 vierteljährlich. 5. Nachtrag zum Sparkassenstatut unter 4b mögens der Sparkasse nach 25 Prozent in Wertpapiere, soll in den beiden ent worfenen Fassungen der Aufsichtsbehörde zur Entschließung vorgelegt werden, mit nahm man Kenntnis. 3. Weiter nahm man Kenntnis von der Verfügung der Königlichen Amts hauptmannschaft Grimma betr. Anweisung zur Anstellung staatlich geprüfter Kranken pflegpersonen im Krankenhause. 4. Nach § 16 Abs. 1 der Wasserleitungsordnung sind die Eigentümer be bauter Grundstücke, die diese nicht an die Wasserleitung angeschlossen haben ver pflichtet, für den ihrem Besitztum durch dieselbe zu Teil werdenden Schutz ein Be trag von 20 Psg. auf das 1000 der Brandversicherungssumme, mindestens aber eine Mark jährlich an die Feuerlöschkasse zu entrichten. Die Abgabe soll außer den bis herigen noch für einige weitere Grundstücke erhoben werden. 5. Der von der Aufsichtsbehörde zur Aenderung eingegangene Entwurf vom wegen Anlegung des verzinsbaren Ver- Feuerwehr. Der Wiederwahl des Kauptmanns, Kerrn Koch, wurde zugestimmt und das Gesuch der freiwilligen Feuerwehr um Ueberlassung eines Raumes zu den Hebungen an den Schulvorstand befürwortend weitergegeben. Der bei Abhaltung des Feuerwehrverbandstages im vorigen Jahre entstandene Fehlbetrag von 38 M. 71 Pfg. wurde nachträglich noch als Beitrag aus der hiesigen Feuerlöschkasse be willigt. Für die Beschaffung von 6 Körnern wurden 30 M. bewilligt. Weiter sollen 200 m Zubringerschläuche und 200 m gewöhnliche Schläuche beschafft werden, von Führer-Beilen wurde abgesehen. Dagegen sollen 6 Paar ohrführer beschafft werden. Die Anschaffung des Feuerlöschers „Rapid" soll zunächst unterbleiben. Dagegen hält man eine Probe aus Kosten des Lieferanten mit der freiwilligen Feuerwehr für angebracht. 10. Von der von Kerrn Dornig eingereichten Klage bei der Königlichen Kreishauptmannschaft Leipzig als Derwaltungsgericht wegen Verweigerung der veraus gabe der hinterlegten Straßenbausicherheit für das Grundstück Leipziger-Straße 48 kl nahm man Kenntnis. Die entworfene Gegenerklärung wurde genehmigt. 11. Von der hiesigen Begründung der Ansprüche an den Rat der Stadt Leipzig in der Wasserversorgungssache, sowie von der Entgegnung des Rates der Stadt Leipzig vom 2. dieses Monats nahm man Kenntnis. Die Entschließung wurde vertagt. 12. Von den eingegangenen Plänen der hiesigen Kläranlage von Löbau wurde Kenntnis genommen. Die Entschließung wurde ebenfalls vertagt. 13. Eine Anregung des Kerrn Or. Richter» die Ausnahmebestimmung be züglich der Meldepflicht bei Kalskrankheiten, insbesondere Mandelentzündungen auf zuheben, wurde durch Aussprache für erledigt erklärt. Naunhof, am 17. April 1909. Ortsblatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Slaudnitz, Threna und Umgegend dem Anheimgeben, welche von beiden zu wählen ist. 6. Die Entschließung, über die Vermietung der Wohnung im Kaufe Leip ziger-Straße 48 kl, wurde ausgesetzt. 7. Auf das Lohnzulagegesuch der Gasanstaltsarbeiter wurde mit 8 gegen 4 Stimmen beschlossen, den wöchentlichen Lohn der Feuerleute Schulze und Dietrich von 21 aus 22 M. und zwar von nächster Woche ab zu erhöhen. Die Gewährung der Lohnzulage für Göricke wurde abgelehnt, weil er als städtischer Arbeiter zu be trachten ist. 8. Nach der vom Königlichen Amtsgericht Grimma eingegangenen Testa mentsabschrift ist die Armenkasse Erbin der etwa 1900 M. betragenden Kinterlassen- sckaft des Kerrn Merkl. An Frau Riedel hier werden die für die Verpflegung be rechneten 53 M. bewilligt. Die beim Krankenhaus Grimma liegenden Nachlaß gegenstände sollen eingezogen und von hier aus öffentlich versteigert werden. 9. Den Beschlüssen des Feuerlöschausschusses wurde zugestimmt. Kiernach nahm man Kenntnis von dem Jahresbericht und dem Iahresrapport der freiwilligen Verlag und Druck: Gönz L Eule, Naunhof Redaktion: Robert «ünz, Raurrhof. Der Bürgermeister Willer. Der Stadtgemeinderat Willer. Attkündigurrge«: Für Inserenten der AmtShauptmann» schäft Grimma 10 Psg. die fünfg»> spaltene Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Nobott. lluNK ans ewpfvkle »Kvir »dvr slueu, vlluLlsrt: Salous l. Nussbaum. rvllÄmmvr issbaum. llsvriwwvr issbaum. ürckrimwor u u. Nussbaum. mä Nussbaum, ! Umbau, v», vrvdv». urmert, 53 öl. uruiort, 53 öl, von 55 öl. an. an, ^usuled- , Drumeam- Lnxl. ÜM- aä Lommockv ivkriivk« von UNvdon von LUvkvn von kri^e Earanti«. Bürger- u. Fortbildungsschule zu Naunhof. Die Aufnahme der neueintretenden Schulkinder findet Montag, den 19 April, vormittags lv Uhr in der Schnlturnhalle statt In der Fortbildungsschule beginnt der Unterricht am gleichen «Tage nach mittags 5 Uhr. Die Aufnahme der «eueiutretenden Fortbildnngsschüler ist nachmittags S Uhe in der Schult«rnhalle. Das Schuientlafsungszeugnis ist mit- zubringen. Anmeldungen zur Selekta (Latein, Französisch, Deutsche Sprachlehre, Steno graphie) nimmt der Unterzeichnete entgegen. Naunhof, den 17. April 1909. Sonntag, den 25. ».Montag, den 26. AprillUVS (Montag Viehmarkt.) Naunhof, am 5. April 1909. Amtliches. Sitzungsbericht Zn der gestrigen 8. diesjährigen Sitzung ist folgendes beraten und beschlossen worden: 1. Das Gesuch des Kerrn Schneidermeister Kunze um Genehmigung zum Anbau eines Schuppens im Grundstück Langestraße 104 8 wurde bedingungslos befürwortet. Von der Abgabe des Gesuchs der Ortskrankenkasse Leipzig um Errichtung einer Liegehalle auf dem Flurstücke 778 wurde Kenntnis genommen. Das erneut vorliegende Gesuch der Frau Berger um Genehmigung zum Wohnhausneubau am Brandiser Weg wurde nunmehr bedingungsweise befürwortet. Als Bedingung war aufzugeben: 1. Forderung des Bebauungsplans mit Be bauungsvorschriften. 2. Landabtretung von der Breitenstraße ab bis zur Baustelle. 3. Sicherstellung der Kosten des gesamten Straßenanbaues von der Leipziger-Straße ab bis zur Baustelle. 4. Vorbehalt, daß mit der Befürwortung des Gesuchs die Ge währ für Lieferung von Licht und Wasser nicht ausgesprochen ist. Dabei nahm man von der Abweisung der bei der Königlichen Amtshauptmannschaft eingewendeten Beschwerde gegen den Stadtgemeinderat wegen nicht ordnungsgemäßer Behandlung der früheren Baugesuche Kenntnis. 2. Von den Dankschreiben der Expedienten für die Gehaltsaufbesserungen Die Anmeldung von Handwerks-Lehrlingen bei der Gewerbekammer Leipzig. Zur Durchführung der in den 12Sa bis 131 o der Gewerbeordnung erlassenen Vorschriften baden alle Personen, die innerhalb des Bezirkes der Gewerbekammer Leipzig (Bezirke folgender Städte mit revidierter Städteordnung: Leipzig, Markranstädt, Borna, Groitzsch, Pegau, Grimma, Colbitz, Wurzen und Oschatz und der in den Bezirken der König!. Amts hauptmannschaften Leipzig, Borna, Grimma und Oschatz gelegenen sonstigen Stadt- und Landgemeinden) ein Handwerk selbständig ansüben oder ausüben lassen, einer Handwerker-Innung der nach §131 derReichsgewerbeordnung die Ermächtigung zur Abnahme der Gesellen - (Gehilsen ) Prüfungen erteilt worden ist, aber nicht angehören, jeden angenommenen Lehrling des Handwerk- beim Eintritte in die Lehre binnen Vier Wochen vom Tage des Antritts des Lehrlings beim Lehrherrn an gerechnet, bei der Gcmerbekammer Leipzig, Gottschedstraße 22, anzumelden und beim Austritte aus der Lehre (nach beendeter Lehrzeit, Aufhebung de» Lehrvertrags usw.) binnen einer Woche vom Tage des Austritts aus der Lehre an gerechnet, daselbst wieder abznmelden. Personen, die in verschiedenen von ihnen betriebenen Zweigen des Handwerk- Lehrlinge halten und anleiten oder anleiten lassen, aber nur wegen eines dieser Zweige einer vorstehend bezeichneten Handwerker-Innung angehören, haben die für die übrigen betriebenen Zweige des Handwerks angenom menen Lehrlinge in vorgeschriebener Weise ebenfalls bei der Kammer zu melden. Für diese Meldungen sind die von der Kammer vorgeschriebenen Vordrucke zu ver wenden, deren Spalten mit deutlicher Schrift genau auszufüllen find. Der Anmeldung ist ein Stück des nach tz 126 d der Reichs-Gewerbeordnung schrift lich abzuschließenden Lehrvertrage? und der Nachweis darüber beizufügen, daß derjenige, welcher die Ausbildung des Lehrlings zu leiten hat entweder die Meisterprüfung «ach K 133 der Gewerbe ordnung mit Erfolg abgelegt hat, oder, daß ihm die Befugnis znr Anleitung von Lehrlingen verliehen worden ist. Der von der Kammer aufgestellte, vom König!. Ministerium der Innern genehmigte Lehrverlragsvordruck ist allenthalben zu benutzen. Personen, die während der Lehrzeit ihrer Lehrlinge Mitglieder einer vorstehend be zeichneten Handwerker-Innung werden, haben ihre Lehrlinge in vorgeschriebener Weise bei der Kammer abzumelden. Lehrvertrags- sowie An- und Abmeldevordrucke werden in der Ge schäftsstelle der Kammer und in der Buchdruckerei und Buchhandlung von 6ünr L Luls, stsunbok, gegen geringe Gebühr abgegeben. Im Falle der Nichtbefolgung vorstehender Meldevorschriften, sowie der erwähnten Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens wird hiermit nach 8 14 derselben in Ver bindung mit § 103 n Absatz 2 der RsichSgewerbeordnung eine Geldstrafe bis zu 20 Mk. angedroht. Leipzig, am 18. April 1909. Die Gewerbekammer. Eduard Grüner, Vorsitzender. Herzog, Syndikus. ott, klaunkof. s-KMiothtk rdlung von nz L Eule. Der Gtadtgemeinderat. Willer. Mückenplage. Es ist in der hiesigen Gegend im letzten Jahre wieder beobachtet worden, daß die Mücken stärker als bisher auftreten und sich nswtMNch vennehren. Wenn auch allgemeine polizeiliche Maßnahmen zunächst noch nicht angebracht erscheinen, so ist es doch ratsam, daß seitens der Bevölkerung und namentlich der Grundstücksbesitzer daraufhin gearbeitet wird, eine -!->>> 1 Ml,. >—>» , I.'l >, «,l > »M»!—SSSS Vermehrung der Mücken nicht zu begünstigen, sondern zu verhindern. Es wird deshalb auf die in der gegenwärtigen Nummer der Naunhofer Nachrichten befindlichen ausführlichen Dar stellungen über die Bekämpfung der Mückenplage hingewieseu. Die Grundstücksbesitzer aber werden besonders darum ersucht, die am Schlüße der Darstellungen unter Nr. 2 bis 9 gemachten Vorschläge zu beachten und soweit irgend möglich anzuwenden und durchzuführen. Naunhof, am 13. April 1909.
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