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Naunhofer Nachrichten : 07.07.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-07-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-190907079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-19090707
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-19090707
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-07
- Monat1909-07
- Jahr1909
- Titel
- Naunhofer Nachrichten : 07.07.1909
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Juli 1909. nglingSverein« zur VeMgSprei» Redaktio« Nsvert SÜnz, Rart«h»f. Amtliches jede weitere Person mehr der Gebietes des Be 2,50 Der Kutscher hat in Die Wagen, Pferde und Geschirre sind dauernd im guten Zustande zu erhalten 6) Gepäck bis zu Ps. mehr zu zahlen, ohne Rücksicht auf die Entfernung. sellschasten >e Küche. farth Naunhof, am 30. Juni 1909 nur gestattet, Geschirrführer r: Jahresfeier d«« Gäste herzlich 3. Besondere Bestimmungen. dem bestimmten Orte an die vom Fahrgast gewünschte Stelle zu man zu der Anschauung gelangen, der erste Kanzler habe darauf hingearbeitet, seinen Nachfolgern durch ihre Stellung schon ein festes Rückgrat zu geben, ihnen die Friktionen, mit denen er zu kämpfen hatte, zu ersparen oder doch zu mildern. Bei den vielen Regie rungen in den einzelnen deutschen Bundes staaten ist der leitende Staatsmann im Reiche so wie so schon zu Konzessionen genötigt, und namentlich die Verschiedenheiten der Mei- 50 Pf. und für je 25 kg Soweit sich Mängel in dieser Hinsicht ohne sachverständiger Gutachten erkennen lassen, sind die Poltzeibeamren ermächtigt, das Geschirr ohne weiteres von der Straße und dem Platz zu weisen. Macht sich die Einholung der Gutachtens eines Sachverständigen nötig, so hat den Aufwand der Besitzer der Geschirre- zu tragen, sobald das Gutachten auch nur de« geringsten Mangel bestätigt. über 50—75 Kg Naunhof, am 2. Juli 1909 Für die Bezahlung der Fuhren gellen, wenn nicht durch freie Vereinbarung zwischen den Fahrgästen und den Geschirrfithrern etwas anderes bestimmt ^st, die im Anhänge dieser Ordnung verzeichneten Fahrpreise. Zu Geschirrführern dürfen nur gesunde, rüstige und nüchterne Personen verwendet werden, die der Fahrens vollständig kundig sind. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 75 Mk oder Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Da- An- und AuSbieten der Geschirre seitens der Geschirrführer ist wenn die Geschirrführer an ihrem Wagen stehen bleiben. Dabei haben sich die jeder Zudringlichkeit und jeder Belästigung gegen die Fremden zu enthalten. Den städtischen Polizeideamten — auf dem Bahnhofsvorplätze auch den aufsichts führenden Beamten der Staatreisenbahnverwaltung — steht die Beaufsichtigung der Geschirre zu. Den Anordnungen und Anweisungen dieser Beamten ist Folge zu leisten. dem Endziele mehrere Orte berührt, in denen gehalten wird. 2. Ortsfuhreu. I. Wagen, gleichviel ob ein- oder zweispännig eine Person Die nachstehende Ordnung über das Lohnfuhrwesen in der Stadt Naunhof wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden DimStag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden Tage?. Schluss der Anzeigenannahme: Vormittags 11 Uhr am Tage deS Erscheinen-. Der Bürgermeister Willer. Mit einer vierseitigen gllvftrierten Sonntagsbeilage Nach 0 des Ortsgesetzes über die Erhebung einer Hundesteuer in Naunhof ist am 10. Juli die zweite diesjährige Aufzeichnung der vorhandenen Hunde vorzunehmen. Bis spätestens den 31. Juli sind alle am 10. Juli 6 Wochen alte Hunde, welche nicht mehr ge säugt werden, zu versteuern. Für versteuerte, im Laufe des Jahres von auswärts nach Naun hof gebrachte, sowie für junge nicht zu versteuernde Hunde, sofern ssie außerhalb der Gehöfte sich aufhalten, ist bei der Armenkaffe gegen eine Gebühr von 50 Pfennigen ein Steuerzeichen zu lösen. Hunde ohne gültige Steuermarke werden weggefangen, wenn sie außerhalb der Ge höfte getroffen werden. Die Besitzer solcher Hunde sind, falls keine Steuerhinterziehung vor- liegt, mit 3 Mk. zu bestrafen. Pferde mit auffälligen Schäden oder mit Verletzungen dürfen nicht zu Lohnfuhren verwendet werden. s) Die unter 1 und 2 bezifferten Fahrpreise gelten für die Tageszeiten, nämlich im Sommer halbjahr (1. April dis 30. September) bis abends 10 Uhr und im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. sMärz) bis abends 9 Uhr. Für die übrigen Zeiten, also die Nachtzeiten, erhöhen sich die Fahrpreise um die Hälfte. k) Bei der Stundenfahrt und dem Wartegeld (1 e äs wird jede angefangene Stunde für voll gerechnet. Grimma, am 25. Juni 1909. Königliche Amtshanptmannschaft Frei inS HauS durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährlich. Kg ist frei; über 25—50 kg sind fahren, gleichviel in welchem Teile Mitte, Ende der Ortschaft) sie liegt. b) Die Preise gelten nur für Hin- und Rückfahrt. Die Wartezeit zwischen Hin- und Rück fahrt ist nach dem Satze unter 1 ä zu berechnen. Benutzt der Fahrgast das Geschirr nicht zur Rückfahrt, so ermäßigt sich der Preis nicht. o) Für Kinder unter 10 Jahren wird nur die Hälfte der Sätze berechnet. Kinder, die keinen besonderen Platz im Wagen brauchen, die zum Beispiel getragen werden, sind frei. Dar Peitschenknallen auf der Haltestelle, das übermäßige und schnelle Fahren daselbst und da- Peitschenknallen in den Straßen der Stadt Naunhof ist verboten. kein Schattenposten sein, und im inhalts schweren letzten November ist wieder einmal bewiesen worden, daß der Würde und der Bürde der Stellung des Kanzlers nichts ge nommen werden kann, wenn nicht die Inte ressen des Reiches Schaden leiden sollen. Man sagte früher, Bismarck habe die ganze Art des Kanzlerpostens auf seine eigene Person zugeschnitten. Ueberblickt man den Verlaus der vergangenen Jahre, so möchte Frei inS HauS durch dir Post M 136 vierteljährlich lmilch« Mber s gute Di« Stell««- Ve- deutsche« Reich- kav-ler-. Beinahe hat es den Anschein, al» rechnete man in einzelnen politischen greifen mit der Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, in Zukunft die Stellung der leitenden deutschen Staats mannes sich verändern zu sehen. Jedenfalls ist ja das sicher, daß die Bülewfche Erbschaft, mag sie auch nicht so schwer sein, wie einst die Bismarcksche, keine leichte ist. .WM a) innerhalb Naunhofs (und zwar innerhalb bauungsplanes): b) von Naunhof nach Albrechtshain Altenhain Ammelshain Belgershain Beucha (Bahnhof) Beucha (Dors) Brandis Cämmerei Eicha Erdmannshain Fuchshain Großsteinberg Grethen Kleinpösna Kleinsteinberg Klinga Köhra Lindhardt Oberholz Polenz Pomßen Seifert-Hain Staudnitz Threna Wolfshain kommt nicht auf die Person allein an, und wie diese den dornigen Posten auSfüllt, sondern auch auf das Amt selbst. Der erste Reichs kanzler ist vielfach angefeindet wegen der Selbständigkeit seines Auftretens, aber heute weiß alle Welt, daß er keineswegs allmächtig gewesen ist. Aber sollte die Persönlichkeit des Reich-oberhaupte- aus dem Parteigetrirbe ferngehalten werden, dann dürfte dar Amt des einzigen verantwortlichen Reichsminister- Die in Punkt 1 gedachte Haltestelle auf dem Bahnhofsvorplätze bestimmt in ihrem genauen Umfange die StaatSeisenbahnvernMltzmg, soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zü Naunhof. Die auf der Haltestelle ankommenden Geschirre haben sich in der Reihenfolge der Ankunft aufzustellen und ebenso der Reihe nach zuzurücken, wenn ein Wagen au- dieser abfährt. Die Ausführung von Lohnfuhren in der Stadt Naunhof und von da aus in die Umgegend Überhaupt, sowie dar Auffahren und Halten mit Kutschgeschirren zu vorgedachtem Zw«ke anf dem Bahnhofsvorplätze oder auf anderen noch bestimmten Plätzen in der Stadt Naunhof ist nur den Lohnkutschern und Geschirrbesitzern gestattet, die hierzu vom Stadtge meinderate Genehmigung erhalten haben. Ankündigungen Für Inserenten der AmtShauptmann- schast Grimma 10 Psg. die fünfge spaltene Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. iShrtr üngere Verlag und Druck : Gü«z L Eule, Nau«hof< Der Gtadtrat Willer. Ihr u. ltalben hlackt- Üngere iöchsten »Jahr. »Sgem. ,gutge- Alter« nästete lachtw. nästete htwer« ühe u. Fahrpreise. L Zeitfuhren. 1. Wagen, ohne Rücksicht auf die Zahl der Personen. ») ganze Tagestour (über 6 bis 12 Stunden) einspännig 12 Mk. — Pf., zwei- spännig 18 Mk. — Pf. b) halbe Tagestour (bis zu 6 Stunden) einspännig 6 Mk. — Pf., zweispännig 9 Mk. — Pf. v) 1 Stunde Fahrt (nur für die Stadlflur Naunhof und für das StaatSforst- revier Naunhof gültig) einspännig 1 Mk. 50 Pf., zweispännig 3 Mk. — Pf. 6) 1 Stunde Wartegeld einspännig 1 Mk. — Pf., zweispännig 1 Mk. 50 Pf. Zeitfuhren werden ohne weiteres angenommen, wenn die Fahrt außer Naunhof und ineren! ungen fahrens Die Geschirrführer haben sich während des Aufenthaltes mit dem Geschirre auf der Haltestelle ruhig und anständig zu verhalten, auch in der Regel den Wagen nicht zu ver laffen; geschieht dies notgedrungen einmal, so ist für gehörige Beaufsichtigung des Geschirres zu sorgen. lt wird. Kerner h jedoch wie der iMälz- irik der ist aber ralität. Ordnung über da« Lohnsuhrwesen in der Stadt Naunhos. Zur Regelung der Lohnfuhrwefrns in Naunhof wird im Einvernehmen mit dem Stadtgemeinderat zu Naunhof folgendes bestimmt:
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