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Naunhofer Nachrichten : 22.12.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-12-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-190912221
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-19091222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-19091222
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1909
- Monat1909-12
- Tag1909-12-22
- Monat1909-12
- Jahr1909
- Titel
- Naunhofer Nachrichten : 22.12.1909
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S/S/'SH 6ko. 8,20 cm sten, lick un6 leräte, II ulltzn edtiiNK 'S mcde ir. Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden TicnStag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum des nachfolgenden Tages. Schlug der Anzeigenannahme: Vormittags 11 Uhr am Tage des Erscheinens. Mittwoch, den 22. Dezember 1909. Nr. 151. 20. Jahrgang. Naunhofer Nachrichten Orts blatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend. Amtliches. Geschäftsftunden nm 24. d. M. Die städtischen Geschäftsräume und die des Standes amtes sind Freitag, den S4. Dezember 1SVS von 8 Uhr früh durchgehend bis S Uhr nachmit tags (wie an Sonnabenden) geöffnet. Naunhof, am 31. Dezember 1909. Der Bürgermeister. Willer. KelmntMchlW des König!. Amtsgerichts zu Grimma. Das im Grundbuche für Naunhof Blatt 542 auf den Namen Robert Theodor Wüfteneck eingetragene Garten grundstück soll am 4. Fehr»«" ^0, vormittags /.12 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück, Nr. 513 1 des Flurbuchs, danach 6 Ar groß, ist auf 1800 Mk. geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbe sondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Be friedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 30. November 1909 verlautbarten Versteige rungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, wid rigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Grimma, den 13. Dezember 1909. Graf KwUecki unterlegen! Das Oberlandesgertcht gegen den polnischen Majoratsherrn. Posen, 20. Dez. Gegen das Urteil des hiesigen Oberlandesgerichts, das den Grafen Zbigniew Kwilecki-Wroblervo zur Herausgabe des kleinen Grafen Josef an die Bahnwürterfrau Meyer aus Galizien verurteilt, well das Gericht als fest gestellt erachtet, daß der Knabe der Meyer ge höre und von der inzwischen verstorbenen Gräfin Kwilecka untergeschoben worden sei — dieses heute gefällte Urteil ist noch nicht endgültig. Der unter legene Gras erklärt, daß er Revision beim Reichs gericht einlegen werde. Man sollte in einer Zeit und in einem Lande wie das unsere, in dem jeder Mensch von der Wiege bis zur Bahre und noch darüber hinaus mit einer Menge von Papieren, Urkunden, Bescheinigungen usw. zu tun hat, in dem alles ausgeschrieben, protokolliert, beglaubigt und bescheinigt wirdWO nicht für möglich halten, daß noch so romantische Ereignisse wie Kindesunterschiebungen Vorkommen könnten. Man begrüßte deshalb auch die vor sechs Jahren erfolgte Freisprechung der Gräfin Kwilecka mit einer Genugtuung, die nicht nur der Sympathie für eine verfolgte Mutier galt, sondern auch dem befriedigten Staatsbewußtsein und Ordnungsgefühl. Stoch romantischer aber wird die An gelegenheit durch diesen neuen Urteilsspruch vom 20. De zember, in dem festgestellt wird, daß der Sohn der Gräfin doch nicht echt sei! Daun hätten also alle früheren Gerichte geirrt, alle Zeugenaussagen wären verdächtig, die Gräfin selbst hätte einen Meineid geschworen. Aus der Vorgeschichte. Gräfin Isabella Kwilecka-Wensierska, geb. v. Bninska, hatte angeblich am 27. Januar 1897 in Berlin, Kaiserin Augustastraße 74, in einer eigens für sie hergerichteten Wohnung einem Knaben das Leben gegeben, der den Namen Josef erhielt. Die Gräfin war zur Entbindung von Wroblewo bei Samter eigens nach Berlin ge kommen. Die Tatsache, daß Gräfin Isabella damals schon 51 Jahre alt war und bisher in kinderloser Ehe gelebt hatte, ließ den Verwandten den Vorgang verdächtig erscheinen, denn es handelte sich um ein grobes Majorat, das sonst an die Seitenlinie gefallen wäre. Das Haupt dieser Seitenlinie ist Graf Hektor Kwilecki, der sich sofort daraumachte, seine Ansprüche zu verteidigen. Bereits im Jahre 1901 kam es zu einem Ziviiprozeß zu Posen. Die Gräfin erschien mit ihrem vierjährigen Knaben auf dem Arm und überzeugte die Richter durch die Ähnlichkeit von seiner Echtheit. Noch dramatischer aber wurde die Verhandlung 1903 in Berlin, wo die Gräfin im Februar plötzlich von der Staatsanwaltschaft verhaftet und wegen Kindesunterschiebung unter Anklage gestellt wurde. Es wurde behauptet, daß das Kind von einer Bahnwärtertochter Parcza in Zwierzine (Galizien) stamme, und daß die Gräfin mit Hilfe ihrer Kammerfrau und einer bestochenen Hebeamme den Betrug in Szene gesetzt habe, um die Verwandten zu schädigen. Nun war aber die Kammerfrau Andruszewska, sowie die Hebeamme und ein paar andere Zeugen der angeblichen Tat inzwischen verstorben und es war wenig festzustellen. Auch der Droschkenkutscher, der die Gehilfinnen mit dem Kind von dem Berliner Bahnhof nach der Kaiserin Augusta-Straße gefahren haben sollte, wußte wenig auszusagen. Trotzdem war der Prozeß infolge der mancherlei interessanten Einzelheiten aus dem Leben des polnischen Adels von grober dramatischer Spannung. Unter dem Jubel des Volkes wurde schließlich Gräfin Isabella freigesprochen. Der Kampf um den kleine» Grafen. Aber die Gegner ruhten nicht. Die Bahnwärterfrau, Cäcilie Meyer, d. i. die bereits genannte Parcza trat jetzt auf und klagte gegen die Gräfin auf Herausgabe des Kindes, das sie vor ihrer Ehe geboren und in der Not weggegeben habe. Die Sache kam vor das Landgericht in Posen, der Gräfin wurde ein Eid zugeschoben, daß sie die Mutter sei, sie leistete den Eid und die Meyer wurde abgewiesen. Bald darauf starb die Gräfin, und der Knabe wurde bei seinem Vater weiter erzogen. Die Meyer indessen ging vor das Oberlandesgericht. Hier hat anscheinend das Zeugnis der Hedwig Andruszewska, der Tochter der oben genannten beteiligten Helferin, eine große Rolle gespielt. Hedwig sagte aus, daß ihre Mutter auf dem Sterbebette eine Beichte abgelegt habe. Der Schluß war, wie an gegeben, daß das Posener Gericht verfügte, der Knabe Josef sei der Bahnwärterfrau Meyer zurückzugeben. Der Knabe ist jetzt zwölf Jahre alt. Ein trauriges Schicksal: zuerst als Grafensohn erzogen und jetzt eine Bahnwärterfrau übergeben, die einige Jahre lang still schwieg und dann ihr Muttergefühl entdeckte. Selbst wenn das Urteil richtig ist und der Knabe in die Hände seiner richtigen Mutter kommt, ist das Schicksal des kleinen Josef ein bedauernswertes. jVlme. Vaugkan — I^önigin-ÄUlwe? (Von einem Juristen.) Die Frage der morganatischen Ehe des Königs Leopold von Belgien mit der Baronin Vaughan bildet den Gegenstand eifrigster Erörterungen und Untersuchungen. Eigentlich weiß bisher (mit Ausnahme der Baronin selbst natürlich) niemand genau, ob und wann der König die Baronin geheiratet hat. Die Nachricht eines italienischen Blattes, daß König Leopold und Baronin Vaughan in San Remo von einem Jesuiten pater getraut worden seien, hat sich schnell als unwahr herausgestellt. Einen recht interessanten und eigenartigen Beitrag zu dieser einstweilen noch undurchsichtigen Ehe angelegenheit und im Zusammenhänge damit zur bel gischen Thronfolgefrage liefert im übrigen der bekannte deutsche Staatsrechtslehre! Professor Dr. Conrad Bornhak. Prof. Bornhak sucht staatsrechtlich darzutun, daß es keineswegs so selbstverständlich sei, daß der bisherige Prinz Albert, der Neffe des Königs, der Regierungsnachfolger ist. Bekanntlich hat Leopold 11. aus seiner Verbindung mit der Baronin Vaughan auch Söhne hinterlassen. Wenn nun, so deduziert Prof. Bornhak, diese Verbindung (in Belgien besteht die Zivilehe) auch standesamtlich als Ehe eingegangen wäre? Oder wenn die kirchliche Einsegnung erfolgt wäre in einem Lande, wo diese zum Abschluß der Ehe genügt, keine obligatorische Zivilehe besteht? Letzteres ist von Bedeutung deshalb, weil für die Gültigkeit der Form eines Rechts geschäfts das Recht des Ortes maßgebend ist, wo das Rechtsgeschäft geschlossen ist. In diesen Fällen läge wirkliche Ehe vor, und das belgische Recht kennt nichts von Ebenbürtigkeit und Mißheirat. Die Baronin Vaughan hätte dann bisher bloß ein Inkognito getragen: sie wäre Königin, oder nunmehr Königinwitwe, und ihrem ältesten Sohne gebührte als einem Königssohne die Thronfolge vor dem Neffen des verstorbenen Königs. Dagegen wäre, so betont schließlich der deutsche Staatsrechtslehrer, rechtlich gar nichts zu machen, denn es wäre verfassungsmäßiges Recht. Jedenfalls ist die also dargestellte Rechtslage von nicht geringem Interesse. Zu beachten ist dabei, daß Belgien keinerlei Ebenbürtigkeitsgrundsätze kennt . . . Freilich, ob die Verbindung des Königs mit der Baronin eine .rechtsgültige Ehe" gewesen ist oder nicht, die Belgier würden sicher nie mals Frau Vaughan als Königin anerkennen und ebenso wenig einen ihrer Söhne als Thronfolger. Belgische Staats rechtsautoritäten stellen sich außerdem auf einen anderen Rechtsstandpunkt als Bornhak. Sie erklären — in Er widerung auf Bornhaks Ausführungen — eine etwaige .geheime Ebe" des verstorbenen Königs hätte in Belgien rechtlich keinerlei Wert. Lhronfolgestreitigketten irgendwelcher Art wären deshalb ausgeschlossen. In dem Schlosse Balaincourt in Frankreich, das der Baronin Vaughan gehört, sind auf Antrag der Prinzessin Luise Siegel «»gelegt worden. Der Friedensrichter, der die Amtshandlung vornahm, mußte sich mit Hilfe von Gendarmen Eingang in das Schloß verschaffen. Im ganzen wurden siebzig Siegel in den Gemächern Les Schlosses angelegt. Politische Kunclsckau. veulkckes Kriek. 4 Im verflossenen Jahre waren auf sämtlichen deutsche« Eisenbahnen beschäftigt: im Verwaltungsdienst 20 358 Beamte, 6278 Diätare, 4129 Arbeiter, zusammen 30 765 Personen. Im Bahnunterhaltungs- und Bewachungsdienst: 34 131 Beamte, 2149 Diätare, 138 609 Arbeiter, zusammen 174 899 Personen. Im Bahnhofs-, Abfertigungs- und Zugbegleitungsdienst: 140 196 Beamte, 13 582 Diätare, 153 409 Arbeiter, zusammen 307 087 Personen. Im Zug- förderungs- und Werkstättendienst 48 465 Beamte, 1639 Diätare, 132 699 Arbeiter, zusammen 182 803 Personen. In der gesamten Betriebsverwaltung wurden 695 557 Beamte usw. und Arbeiter beschäftigt und an diese insgesamt 1 022 457 748 Mark Gehälter und Löhne gezahlt. 4- Wie teuer kommt uns der Reichstag zu stehen? Ein ganz gutes Thema, um in der parlamentarischen Weihnachtspause ein wenig behandelt zu werden. Die Diäten, die sich die Reichsboten mühsam erkämpft haben, betragen allein 1 015 000 Mark. Dazu kommen noch die erheblichen Ausgaben für die Instandhaltung und Aus schmückung des Reichstagsgebäudes und der Präsidenten wohnung. Auch das Restaurant im Reichstage erfordert einen klingenden Zuschuß, damit die Herren aus Nord und Süd eine möglichst weitgehende Berücksichtigung ihrer kleinen Wünsche und Liebhabereien finden können. Für das stenographische Bureau, für Besoldungen aller Art, für die Bibliothek usw. werden beträchtliche Gelder aus gegeben. Auch die wenigen deutschen Privatbahnen, die noch ihr Dasein fristen, zehren vom Reichstage. Sie er halten für die Bewilligung freier Fahrt an die Abgeordneten ganze 4000 Mark. Alles in allem kostet der Reichstag zwei Millionen Mark jährlich, ganz abgesehen von den sehr hohen Zinsen für das Baukapital von etwa 25 Millionen Mark zum Neichshause. Jeder Abgeordnete ist uns also jährlich mindestens 5000 Mark wert. Im Vergleich mit dem, was die Parlamente in anderen Großstaaten kosten, wird man das allerdings nicht für übertrieben hoch halten können. 4- An der zweiten Konferenz für Naturdenkmalpflege in Preußen, die dieser Tage in Berlin abgehalten wurde, nahmen neben dem staatlichen Kommissar für Naturdenkmal pflege und dem Referenten aus dem Kultusministerium eine größere Zahl von Geschäftsführern der verschiedenen Provinzial tomitees für Naturdenkmalpflege teil. Aus den Besprechungen ergab sich, daß zurzeit 9 Prooinzialkomitees, 10 Bezirks'.omitees und 10 Landschafts-, Kreis- und Orts komitees, meist unter Vorsitz der Oberpräsidenten, Re gierungspräsidenten und Oberbürgermeister, bestehen. Hierdurch hat die Organisation der Naturdenkmalpflege eine weieulliche Ausgestaltung erfahren, und die hierzu er forderlichen Mittel werden bereitwilligst von den Provinzial- und Kommunalverbänden usw. gewährt. Der staatliche Kommissar machte Mitteilungen über den Internationalen Kongreß für Landschaftsschutz, der zum ersten Male in Pans un Oktober dieses JahreS stattfand. Sechs Staaten hatten offizielle Vertreter dorthin entsandt. Die Konferenz nahm sodann einige Vertrage entgegen, u. a. den des Dr. Hermann über Nalurparte und den des Professors Kumm-Danzig über die auf Grund des Gesetzes gegen die Verunstaltung landschaftlich hervorragender Gegenden bisher getroffenen Maßnahmen. 4- Die Zusammensetzung des Landtages von Sachsen- Weimar läßt sich jetzt übersehen. Nach dem Ergebnis der Ende voriger Woche staltgefundenen Stichwahlen be stehen die 23 aus den allgemeinen Wahlen hervor gegangenen Abgeordneten aus 7 Rechtsstehenden (Kon servative, Bund derLairdwirte und Antisemiten), 9 Liberalen, 2 Vertretern der Kompromitzparteien, 1 Zentrum und 4 Sozialdemokraten. 4- Gegen die weibliche Leitung höherer Mädchen schulen macht der Schleswig-Holsteinsche Verein von Philologen an öffentlichen höheren Mädchenschulen Front. Er beabsichtigt, an beide Häuser des preußischen Land tages eine Petition zu richten, daß die in der Neuordnung des Höheren Mädchenschulwesens in Preußen verfügte Gleichstellung der Frauen und Männer im Schuldienst, insbesondere die gleiche Berechtigung zur Leitung öffent licher höherer Mädchenschulen und der weitergehenden Bildungsanstalten für das weibliche Geschlecht aufgehoben werde. Die schleswig-holsteinischen Philologen begründen ihre Forderung damit, daß die Unterstellung des Mannes unter die Frau dem Volksempfinden widerspreche und das Mannesgefühl im höchsten Grade .beleidige". Außerdem seien die bisherigen Erfahrungen mit Ler weiblichen Leitung unerfreulicher Natur gewesen. * Prinz Heinrich von Preutzeu ivird den Kaiser bei der Veffejzuug des Königs Leopold in Brüssel vertreten. * In Cannes in Südfrankreich starb Großfürst Michael Nikolajewitsch von Rußland, der Großvater der deutschen Kronprinzessin Cecilie. Der Großfürst stand im 78. Lebensjahre. El war das älteste Mitglied des russischen Kaiserhauses, der letzte Sohn des Zaren Nikolaus 1. aus »einer Ehe mit Prinzessin Charlotte von Preußen, der Tochter König Friedrich Wilhelms llt. Im Jahre 1857 verheiratete er sich mit der Prinzessin Cecilie von Baden. Mit einer vierseitigen Illustrierten Sonntagsbeilage Bezugspreis: Frei inS HauS durch Austräger Mk. 1.29 vierteljährlich. Frei inS HauS durch die Post Mk 1 3S vierteljährlich. Ankündigungen: Für Inserenten der AmtShauptmann- schaff Grimma 10 Psg. die fünfge spaltene Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Verlag und Druck: Günz <L Eule, Naunhof Redaktion: Robert Gunz, Rannhof.
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