Suche löschen...
Naunhofer Nachrichten : 24.12.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-12-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787848183-190912241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787848183-19091224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787848183-19091224
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungNaunhofer Nachrichten
- Jahr1909
- Monat1909-12
- Tag1909-12-24
- Monat1909-12
- Jahr1909
- Titel
- Naunhofer Nachrichten : 24.12.1909
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum deS nachfolgenden Tage?. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittag- 11 Uhr am Tage del Erscheinen-. 20. Jahrgang. Freitag, den 24. Dezember 1909. Nr. 152. Amtliches. Geschäftsstunden am 24. d. M. Die städtischen Geschäftsräume und die des Standes amtes sind Freitag, den 24. Dezember ISOS von 8 Uhr früh durchgehend bis 3 Uhr nachmit tags (wie an Sonnabenden) geöffnet. Naunhof, am 21. Dezember 1909. Der Bürgermeister. Willer. Bekanntmachung. Nr. 9 des Verordnungsblattes des Ev.-luth. Landeskonsi storiums für das Königreich Sachsen liegt vom 20. Dezember d. I. an 14 Tage lang an Pfarramtsstelle zur Einsichtnahme für die Glieder der hiesigen Kirchgemeinde aus. Ev.-luth Pfarramt Naunhof. Pfarrer Herbrig. Versteigerung. Montag, den 27. Dezember 1909, vormittags /12 Uhr sollen in Naunhof im Rathaufe 1 Viehwagen, 2 Sofa, 2 Etegtische und 2 Wandspiegel gegen sofortige Barzahlung an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Naunhof, am 23. Dezember 1909. Der Verwaltungs Bollstreckungsbeamte. S ch röter. Qr. Look. Es kommt nicht nur auf die Fixigkeit an, ein wenig auch auf die Richtigkeit. In der Fixigkeit war Dr. Cook, der Nordpolfahrer, an dessen Entdeckerruhm soeben böse herumgezaust wird, feinem Rivalen und Landsmann Peary über. Als er in diesem Spätsommer, aus den arktischen Breiten zurückkehrend, in der Kulturwelt wieder auftauchte, verkündete er mit ruhigster Selbstsicherheit, er habe den Nordpol entdeckt. Ihm war zum ersten Male anscheinend gelungen, was eine lange Reihe von kühnen Forschern ein Jahrhundert und mehr hindurch unter tausendfachen Entbehrungen und unerhörten Opfern ver geblich erstrebt. In vollen Zügen konnte er die glänzenden Ehren des ersten Nordpolentdeckers genießen. Nach kurzer Frist erschien dann auch Peary auf der Bildfläche. Auch er behaiwtete, eine erfolgreiche Nordpol fahrt hinter sich zu haben, und womöglich mit noch größerer Bestimmtheit. Die Sache erschien höchst verzwickt und wunderbar. Ganz Europa und Amerika wunderte sich N'denfaUs nicht wenig, mit einem Schlage den wider spenstigen, als nahezu unzugänglich geltenden Pol zwiefach bezwungen zu sehen und sich zweier so außerordentlicher Kerle wie Cook und Peary erfreuen zu dürfen. Die Hauptehren erntete Dr. Cook, und zwar ob seiner Fixig keit. Die Tatsache, daß er der erste Mensch gewesen, der das geheimnisvolle Gebiet des Poles betreten, war von durchschlagender Wirkung. Daneben wurde Pearys gleich außerordentliche tapfere Leistung fast übersehen. Cook dagegen überschüttete man mit Huldigungen; er wurde Ehrenbürger von Kopenhagen und Newyork, erhielt die Goldene Medaille für Wissenschaft von der Kopenhagener Universität und außerdem auch den Ehrendoktorpreis. Kommander Peary freilich nahm sofort scharf Stellung gegen seinen begünstigten Rivalen. Er bestritt die Richtigkeit von dessen Angaben; er zog sogar sofort die allerkräftigsten Register, indem er behauptete, Dr. Cook sei einer der größten Schwindler, die die Weltgeschichte gesehen. Cook bewahrte demgegenüber seine volle Seelen ruhe. Er mies schlicht und einfach auf seine Papiere hin, die er in Etah in der Obhut von Grönländern zurück- gelassen, — aus ihnen würde man sich von der Wahrheit seiner mündlichen Berichte überzeugen können. Seine vornehme, ruhige Haltung gegenüber den leidenschaftlichen Angriffen Pearys machte einen vortrefflichen Eindruck. Es schien aus ihr die Ruhe des guten Gewissens zu sprechen. Und doch . . . und doch? Beinahe erscheint es heute schon so gut als sicher, daß Peary mit seinem damaligen Urteil recht gehabt hat. Die Dokumente, auf die Dr. Cook immer verwiesen, hatten sich allerdings nach mancherlei Verzögerung eingefuuden; sie sind auch, worauf es ent scheidend ankam oder ankommen sollte, dem Kopenhagener Universitätskonsistorium zur wissenschaftlichen Prüfung unterbreitet worden. Aber diese gelehrte Körperschaft ist, wie man weiß, zu dem Schluß gekommen, daß das oe- I famte Cooksche Material wertlos ist. Die Universitäts kommission konstatiert, daß der Reisebericht Cooks nichts anderes enthalte, als was dieser bereits früher in den Zeitungen bekanntgegeben habe. Es werden in seinen Darlegungen alle erläuternden Angaben vermißt, die es wahrscheinlich machen könnten, daß astronomische Beob achtungen wirklich vorgenommen sind. Auch die praktische Seite des Unternehmens, namentlich die Schlittenreise, werde in Cooks Notizbüchern so unzureichend beleuchtet, daß sie nicht kontrolliert werden könne. Daher meint die Kommission, daß aus dem der Universität Kopenhagens eingereichten Material kein Beweis dafür hergeleitet werden kann, daß Cook den Nordpol erreicht habe. Bis jetzt hat man Sicheres nicht darüber gehört, wie Dr. Cook diesen wuchtigen Schlag zu parieren gedenkt. Ob er es überhaupt vermag? Es heißt zwar, daß er sich beeilen wolle, der Kopenhagener Kommission weiteres, beweiskräftigeres Beobachtungsmaterial zu unterbreiten. Aber einstweilen scheint doch niemand recht zu wissen, wo er steckt. Er scheint spurlos geworden zu sein. Seine Ehre und sein Ruf würden diese .Spurlosigkeit" in keinem Falle lange vertragen. Jetzt heißt's für ihn: vor die Front! sonst ist sein Renommee als Forscher und seine Ehre als Mensch zum — Kuckuck. Keisetrung König l^eopoläs. lV. Brüssel, 22. Dezember. Heute fand die Beisetzung Leopolds U. unter großer Beteiligung der Bevölkerung statt. Aus dem ganzen Lande waren zahlreiche Menschen erschienen. In den Straßen drängte sich schon vom frühen Morgen an eine ungeheuere Volksmenge. Namentlich wies der Straßen zug vom Alten Schloß nach der Kirche St. Gudule und weiter nach Laeken hinaus einen ganz außerordentlichen Andrang auf. Dort waren auch Fenster und Balkons der oberen Etagen vermietet zu Preisen, die bis zu 800 und 1000 Franken hinaufgingen. Kurz nach 9 Uhr versammelten sich im Stadtschloß die Vertreter der ausländischen Monarchen, Minister, Abgeordnete, Senatoren und andere hohe Würdenträger. Gleich nach der Ankunft des Prinzen Albert um 10 Uhr sprach Kardinal-Erzbischof Mercier von Mechelen das Gebet, worauf der Sarg in den von acht Pferden gezogenen Leichenwagen gesetzt wurde. Hierauf setzte sich der Zug nach der Kirche St. Gudule in Bewegung, an der Spitze Deputationen der belgischen Regimenter und der Bürgergarde. Hinter der Leiche schritt Prinz Albert, ihm folgten die ausländischen Fürstlichkeiten, unter ihnen Prinz Heinrich von Preußen, Prinz Rupprecht von Bayern, Prinz Johann Georg von Sachsen, Herzog Ernst Günther von Schleswig-Holstein, der Kronprinz von Rumänien, Prinz Heinrich der Niederlande und der Herzog von Connaught. Nach einem Trauergottesdienst in der Kirche St. Gudule bewegte sich der Trauerzug nach der Schloß- kirche von Laeken. Lelgien. x Gerade zu passender Zeit veröffentlicht der Brüsseler Staatsrechtslehrer Professor Errera eine Schrift über das „Staatsrecht des Königreichs Belgien", die über die Stellung des belgischen Königtums und die königliche Prärogative lehrreiche Aufschlüsse gibt. Die alte Theorie vom göttlichen Rechte, von der eine Formel lautet: „Der König ist tot, es lebe der König!" ist auf Belgien nicht anwendbar. Der nationale und aus einer Wahl hervor gehende Ursprung des Königtums genügte, um jede Spur des Gottesgnadeutums zu verwischen. Jeder König der Belgier bekennt sich mit der Leistung des Eides, den ihm die Verfassung auferlegt, zum Prinzip der Volks souveränität. Die Bürger verpflichtet sie nicht zu einem Huldigungseid; für sie ist der Gehorsam gegen die Ver fassung ein Postulat. (Überdies ist das Strafgefetz da, um sie bei Bedarf daran zu erinnern.) Der Eid des Fürsten besteht schon in den altnationalen Traditionen. Die Ver fassung macht ihn zu einer absoluten Vorbedingung für die Thronbesteigung. Der König kann erst vom Throne Besitz nehmen, nachdem er inmitten der vereinigten Kammern feierlich folgenden Eid geleistet hat: .Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze des belgischen Volkes zu beobachten und die nationale Unabhängigkeit und die Integrität des Staatsgebietes zu erhalten." Die Verfassung sichert dann im Zusammenhang mit der monarchischen Tradition dem König eine Reihe von Prärogativen, die zumeist ebenso die Präsidenten der Repuvlik ausüben. Vom Tode des Königs Leopold bis zu diesem Donnerstag herrschte in Belgien das Interim. An diesem Donnerstag hat Prinz Albert den Eid vor der Kammer geleistet. Erst von diesem Augenblick ab hat Belgien wieder einen König. Die Baronin Vaughan hat bei dem Zivilgerichtr zu Pontoise durch ihren Advokaten gegen die Anlegung der amtlichen Siegel auf Schloß Baliucourt Protest erheben lassen. Das «schloß Baliucourt wird mit den Möbeln und Kunstobjekten auf 15 Millionen Francs geschätzt. In Paris und Brüssel geht das Gerücht, daß die Baronin Vaughan vom Könige Leopold 75 Millionen zum Geschenk erhalten habe; dieses Vermögen sei wahrscheinlich in ver schiedenen französischen Banken deponiert. Politische KmiäW-u. Veullckev Kelek. 4 Die Regierung des Großherzogtums Hessen stellt sich in der Frage der Erhebung von SchiffuhrtSabgabe» auf die Seite Sachsens und Badens. Wie aus Darmstadt halbamtlich mitgeteilt wird, habe die Regierung von jeher Bedenken gegen den dem Bundesrat vorgelegten preußi schen Gesetzentwurf gehabt; die jüngst bekannt gewordene sächsisch-badische Denkschrift habe diese Bedenken noch oer- schärft. Bei dieser Sachlage nun habe die hessische Re gierung sich dahin schlüssig gemacht, den Anträgen Preu ßens auf Erlab eines Gesetzes betreffend die Erhebung von Schiffahrtsabgaben die Zustimmung -n versagen. 4- Der preußische Finanzminister hatte vor einiger Zett von den Oberzolldirektionen Berichte über die Besteuerung der Automaten eingefordert. Diese lassen, wie er jetzt den Oberzolldirekttonen mitteilt, erkennen, daß die An sichten darüber, wie die Versteuerung am zweckmäßigsten zu handhaben und zu überwachen ist, noch nicht genügend geklärt sind, um schon für die im Januar künftigen Jahres stattfindende Versteuerungsperiode wesentliche, von den bisherigen Anordnungen abweichende Neuerungen einzuführen. Zur Gewinnung einer geeigneten Grundlage für die neuen Ausführungsbestimmungen, deren Erlaß sich nicht, wie ursprünglich in Aussicht genommen war, schon zum Anfang nächsten Jahre- wird ermöglichen lassen, werden daher zunächst noch die Erfahrungen des Januar abzuwarten sein. 4 Zu der deutsch-rusfifche» Nachlastkouventto» vom 12. Nooember/31. Oktober 1874 hat, da über die Hand habung dieser Konvention Zweifel entstanden waren, zwischen dem deutschen Botschafter in Petersburg und dem Verweser des russischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten ein Notenwechsel stattgefunden, der von dem deutschen Staatssekretär des Auswärtigen soeben mit geteilt wird. Der Notenwechsel setzt folgende- fest: Sind Nachlaßwerte eines in Rußland oder außerhalb Rußlands gestorbenen deutschen Erblassers bei einer russischen Bank anstalt, und sind Nachlaßwerte eines in Deutschland oder außerhalb Deutschlands gestorbenen russischen Erblasser- bei einer deutschen Bankanstalt verwahr^ so ist die Bank anstalt, welche die Nachlaßwerte verwahrt, allein durch den Umstand, daß die den Nachlaß betreffende Erbschaft-- abgabe ihres Landes noch nicht entrichtet ist, nicht be hindert, die Nachlabwerte den Konsularbehörden deS anderen Staates auszuantworten. Die Konsularbehörden sind dann verpflichtet, für die Entrichtung der Erbschafts abgabe Sorge zu tragen. 4- Ein Londoner Blatt veröffentlicht eine Reihe von Meldungen über das Gefecht, das die deutsch-englische Grenzkommisfion während ihrer Tätigkeit in Süd-Nigeria mit den Eingeborenen zu bestehen hatte. Der die Begleit mannschaft der Kommission befehligende englische Haupt mann schreibt, daß der deutsche Oberleutnant o. Stephani, der schwer verwundet wurde, die größte Tapferkeit an den Tag gelegt habe. Oberst Whitlock von der englischen Kommission betont, daß die Expedition der schnellen Hilfe viel verdanke, die o. Stephani zu einer Zeit leistete, wo die englische militärische Bedeckung sich in unsicherer Lage befand. Er hoffe, der Gouverneur werde für die so ge leisteten wertvollen Dienste eine angemessene Auszeichnung beantragen. Diese Auszeichnung wird vom Gouverneur befürwortet. Das Blatt veröffentlicht auch den Gefechts bericht, den Oberleutnant o. Stephani dem englischen Befehlshaber übermittelte und in dem er die Haltung des Feldwebels Buchholz und des Sergeanten Schultze lobend erwähnt. 4- In einer im Reichsamt des Innern zu Berlin ab- gehaltenen Besprechung der beteiligten Jntereffentengruppe« ist beschlossen worden, innerhalb der Internationale« Landwirtschaftlichen Ausstellung in Buenos Aire- eine eigene geschloffene deutsche Abteilung zu organisieren. Die Leitung der Organisation der deutschen Abteilung liegt in den Händen des Arbeitsausschusses der Internationalen Eisenbahn- und Berkehrsmittel-Ausstellung. Die An meldungen sind zu richten an die Geschäftsstelle det Deutschen Arbeitsausschusses, Berlin W, 64, Wilhelm- straße 74, und zwar auch von solchen Firmen, die bereit direkt oder durch ihre Vertreter die Anmeldung in Bueno- Aires bewirkt haben. Die Anmeldungen haben bi- spätestens 15. Januar 1910 zu erfolgen. 4- In der hessischen Ersten Kammer erklärte aus eine Anfrage über die Arbeitslosenversicherung Minister Braun, die Grobherzogliche Regierung sei der Ansicht, daß eine reichsgesetzliche obligatorische Arbeitslosenver sicherung das wirksamste Mitte! sei, um die wirtschaft lichen und sozialen Folgen der Arbeitslosigkeit zu mildern, doch würde eine solche Versicherung für die nächste Zeit kaum in Angriff genommen werden können, da daS Material noch nicht vollständig genug sei, um be stimmte Maßnahmen Vorschlägen zu können. Vorerst müßte man die Folgen der Arbeitslosigkeit auf andere aunhofer Nachrichten Mit einer vierseitigen Illustrierten Sonntagsbeilage Bezugspreis: Frei in? HauS durch Austräger Mk. 1.29 vierteljährlich- Frei inZ HauS durch die Post Mk 1 39 vierteljährlich. Verlag und Druck: Günz L Eule, Naunhof. Redaktion: Robert Sünz, Nannhof. Orts blatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend. «nkündignugeu: Für Inserenten der AmtShauptmann- schäft Grimma 10 Pfg. die siinsge- spaltene Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite