Großenhainer Unterhaltungs- und AmeiLeblatt. Mit Hoher Concession gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. 92. Mittwoch, den 17. November 1847. Verordnung, die Veranstaltung von Landtagswahlen betreffend; vom 15. October 1847. Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen w. rc. rc. haben beschlossen, die, zu der im Laufe des nächsten Jahres einzuberufenden Ständeversammlung erforderlichen Ergänzungswahlen vornehmen zu lassen; es haben daher Unsere damit verfassungs mäßig beauftragten Behörden die hierzu nölhigen Einleitungen sofort zu treffen. Wir geben Uns gern der Erwartung hin, daß jeder Stimmberechtigte, eingedenk des wich tigen Einflusses der Beschlüsse der Stände auf das Wohl des Landes, regen persönlichen Antheil an der Wahlhandlung nehmen und dabei sein Bestreben darauf richten werde, daß die Vertretung des Landes in der Ständeversammlung nur Männern übertragen werde, welche durchdrungen von reiner Vaterlandsliebe, zugleich durch Kenntniß, Erfahrung, Besonnenheit und redlichen Sinn geeignet sind, unbefangen und fern von jeder Nebenrücksicht für das wahre Wohl des Landes im Geiste der Verfassung zu wirken und so den hohen Zweck, der Unserer Verfassung zu Grunde liegt, zu fördern. Dabei ist es Unser fester Wille, dem tz. 12 des Wahlgesetzes ausgestellten Grundsätze: „die Erwählung muß aus der freien Ueberzeugung der Wählenden hervorgehen" seine volle Geltung zu bewahren und wenn Wir daher namentlich nicht dulden können, daß, wie bisweilen versucht worden, in einer, dieser freien Ueberzeugung Eintrag thuenden Weise Unberufene durch Vcrtheilung von mit Namen ausgefüllten Stimmzetteln oder durch andere unzulässige Mittel sich in die Wahlen einmischen, wählbare Individuen in öffentlichen Blättern verdächtigt werden und sonstige ungehörige Einwirkungen auf die Wahlen stattsinden, so haben Unsere Behörden darüber zu wachen, daß solchem Beginnen mit Ernst und Nachdruck entgcgengetreten werde. Dresden, den 15. October 1847. /Or Friedrich Vuguft. Johann Paul von Falkenstein. lieber die Gefahr der Erstickung durch Kohlendämpfe. (Schluß.) 2) Wie schützt man sich vor der Erstickungsgefahr? Antwort: Einfach und sicher dadurch, daß man den Abzug des Rauches aus dem Ofen nach außen so lange nicht hindert oder hemmt, als noch glimmendes Brennmaterial in dem Ofen ist. Bei weitem die meisten der vorgekommenen Un glücksfälle durch Kohlendampf sind durch das zu frühe Schließen oder Zufallen der Klappe an dem Rauch rohre der Stubenöfen herbeigeführt worden; wer also ganz sicher gehen will, der schließe die Klappen gar nicht, oder bringe eine einfache Vorrichtung dabei an, welche das Zufallen derselben hindert. Besser ein wenig Wärme verloren, als das Leben aufs Spiel gesetzt! Man meint gewöhnlich, die Klappen seien höchst nothwendig, ja unentbehrlich, um eine Stube so lange als möglich warm zu erhalten; diese An nahme ist jedoch nicht ganz richtig; denn erstlich ist der Wärmcgewinn durch die Klappen gar nicht so be deutend, als Viele glauben, am allerwenigsten bei den eisernen Oefen, und zweitens läßt sich dieselbe Wirkung, welche die Klappen auf die Zurückhaltung der Wärme ausüden, beinahe eben so vollständig, noch auf eine andere, gefahrlose Weise erreichen. Es ist nämlich in Betreff des Warmhaltens der Stuben ziemlich gleich, ob man den Abzug der erwärmten Aimmerluft durch den Ofen in den Schornstein da verhindert, wo dieselbe aus dem Ofen in den Schornstein abzieht, oder da, wo sie aus der Stube in den Ofen tritt. Sorgt man daher für einen recht guten Verschluß der Thüren vor der Einfeuerungs-Oeffnung und vor dem Aschenfalle, so verhindert man ebenfalls den das Zimmer abkühlen den Luftstrom durch den Ofen, und ist doch ganz sicher vor jeder Erstickungsgcfahr, denn nun kann der Koh lendampf jederzeit frei nach außen entweichen. Wir erinnern hierbei die betreffenden Gewerbtrei-