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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 12.06.1850
- Erscheinungsdatum
- 1850-06-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-185006125
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18500612
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18500612
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1850
- Monat1850-06
- Tag1850-06-12
- Monat1850-06
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Großenhainer Anterhaltungs- und Ameigeblatt. — 47. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. Mittwoch, dm 12. Juni 1850. General - Verordnung des Ministeriums des Innern vom 4. Juni 1850. Nachdem nach der Verordnung, einige Zusätze zu dem Preßgesetzc vom 18. November 1848 betreffend, vom 3. Juni dieses Jahres ein Thcil der Aufsicht über die Presse auf die Polizeibehörden und Kreisdircctionen übcrgegangen, zu diesem Behufe aber es nothwendig ist, daß die genannten Behörden von dem Inhalte insbesondere der in ihrem Be zirke erscheinenden Zeitschriften jederzeit gehörig in Kenntmß gesetzt werden, so hat das Ministerium des Innern für angemessen befunden, daß dasjenige Exemplar der in Sachsen erscheinenden Zeitschriften, welches nach tz. 9 des Preß- gesetzcs vom 18. November 1848 an das vormalige Reichsministcrium des Innern und nach dessen Aufhören an die provisorische Centralbundes-Commission zu Frankfurt a/M. cinzusenden war, von nun an zuvörderst an die Polizei behörde des Orts, an welchem die Herausgabe der betreffenden Zeitschriften erfolgt, und von dieser an die Kreisdirection des Bezirks abgegeben werde, welche der Weiterbeförderung an den endlichen Bestimmungsort sich unterziehen wird. Sämmtliche Redaktionen, Herausgeber und Verleger von in hiesigen Landen erscheinenden Zeitschriften werden daher angewiesen, bei Vermeidung der in §. 14 des Preßgesetzes für den Unterlassungsfall angedrohten Strafen das seither für das vormalige Reichsministerium des Innern und sodann für die provisorische Bundes - Central - Commission zu Frankfurt o/M. bestimmt gewesene Freiexemplar jeder Nummer der von ihnen redigirten, herausgegebenen oder ver legten Zeitschriften fortan an die oben bezeichnete Ortspolizeibehörde mit derselben Beschleunigung abzugeben, womit die Ausgabe an die Abonnenten erfolgt. Gleichzeitig erhalten aber auch sämmtliche Polizeibehörden, denen in dieser Weise ein Freiexemplar der in ihrem Bezirke erscheinenden Zeitschriften zuzugehen hat, Veranlassung, nicht nur dessen rechtzeitige Abgabe an sie genau zu überwachen und im Unterlassungsfälle sofort das §. 14 des Preßgesetzcs bezeichnete Verfahren wider die Säumigen ein zuleiten, sondern auch die ihnen in dieser Weise zugchenden Freiexemplare, insofern nicht ein besonderer, solchenfalls der betreffenden Kreisdirection sofort anzuzcigender Grund der Zurückbehaltung dazwischen tritt, spätestens binnen acht Tagen nach dem Erscheinen der betreffenden Nummer an die Kreisdirection ihres Bezirks abzugeben. Dresden, den 4. Juni 1850. Ministerium des Innern. v. Friesen. Eppendorf. Tagesnachrichten. Sachsen. Am 9. Jun, sollen in Neustadt bei Stolpen unruhige Auftritte stattgefunden haben und es dabei zu einem Angriff auf den Bürger meister gekommen sein. Eine Militärabtheilung ging von Dresden dahin ab. Preußen. Die englische Regierung soll nach Berlin berichtet haben, daß sie nunmehr die deut schen Flüchtlinge einer strengeren Aufsicht unter werfe, da sich gezeigt habe, daß in ihren geheimen Versammlungen der Fürstenmord gepredigt werde. — Der Maschinenbauverein ist aufgelöst, da aus auf gefundenen Papieren seine republikanische Tendenz sich herausgestellt hat. — Der Zusammentritt der Kammern soll zu Ende Juli statlsinden. — Die Kriegsrüstungen werden mit größter Energie be trieben. — Bei Mewe geschah ein großes Unglück. 120 — 30 Wallfahrer wollten über die Weichsel zu einem Wunderbilde schiffen, wobei ein Floß versank und gegen 100 Menschen, meistens Wei ber , ertranken. — Die Preußen sind ebenfalls mit Ergänzungen zu dem Preßgesetz beglückt worden, welche den sächsischen ziemlich gleich sind, nur sind noch Cautionen von 5000 bis 1000 Thaler herab für Zeitschriften politischen und socialen Inhalts bestimmt und die Post darf gefährliche Druckschrif ten und Zeitungen in Zukunft nicht mehr versen den. Die Strafen bewegen sich ebenfalls von 50 bis 200 Thaler. — Die Arbeiterverbrüderung in Breslau ward aufgelöst. — In Betreff der Er mäßigung der Rheinzölle wird wahrscheinlich vor- läufig eine Herabsetzung auf die Hälfte erfolgen. — In Schlesien haben die Jesuiten Missionsexercitien eröffnet. — Das Befinden des Königs ist den Umständen nach befriedigend. Würtemberg. Die Kammer will den Minister v. Wächtler-Spittler in Anklagestand versetzen. — Der König hat dem König von Preußen wegen des Mordanfalls seine Beileidsbezeigung durch einen erpressen Boten zukommen lassen. Kurheffen. Der Landtag wird die verlangten 760,000 Thaler dem Ministerium nicht bewilligen, weil „die Ständeversammlung, deren Vertrauen zum dermaligen Ministerium nicht etwa gewachsen, sondern wo möglich noch mehr gesunken ist, nur in den gemessensten Formen so große Summen einer Verwaltung zur Verfügung stellen wird, in
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