Großenhainer MkrhMnp- lind AlychMM. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 11 Dienslag, den 28. Januar 1862. Bekanntmachung. °°°» das Bertha Amalien verehel. Schneider in Brößnitz zugehörige Hausgrundstück Nr. 12 des Brandcatasters, Fol. 15 des Grund- und HypoLhekenbuches für Brößnitz, welches incl. der darauf hastenden Reiheschanksgerechtigkeit ortsgerichtlich ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 649 Thlr. 10 Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezug nahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schanke zu Brößnitz aushangenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 13. November 1861. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. R. Ktz. Die in der Stadt gelegten Trottoirs dienen nur der Fußpaffage unterliegt deßhalb Alles den bereits erlassenen Verboten und Strafen, was diesen Zweck unmöglich macht, oder die Passanten-gefährdet. Dahin gehört ins Be sondere das Wafsertragen und der Transport größerer Gegenstände, das Fahren mit Kinderwagen, Schiebebocken und Karren; wiederholt wird auch das Verbot der Verun reinigung der Trottoirs und der Straßen überhaupt bei öffentlichen Wirthschafteu hierdurch eingeschärft. Unsere Diener sind angewiesen, Contraventionen ausnahmslos zur Anzeige zu bringen. Großenhain, den 23. November 1861. Der Stadtrath. Schickert. Bekanntmachung, die künftige Abschließung der Lehrverträge betr. Nach tz 79 des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 sind die Lehrvertrage Minder jähriger mit Gewerbtreibenden, welche keiner Innung angeboren, vor der Obrigkeit, bei Vermeidung einer bis zu zehn Thalern ansteigenden Geldstrafe, abzuschließen. Wir machen hierauf mit der Eröffnung aufmerksam, daß, um der Vortragung der Lehrvertrage die gehörige Solennitat zu verleihen, dieselbe nur wahrend der Rathssitzungen und zwar Freitags, Bormittags IO Uhr, soll vorgenommen werden. Betheiligte haben sich wenigstens Tags vorher an Rathsexpeditionsstelle anzumelden. Großenhain, am 21. Januar 1862. Der Stadtrath. Schickert. Aufforderung zu Einzahlung der Grundsteuern auf den ersten Termin 1862. Die auf den ersten Termin, den 1. Februar d. I. zahlbaren Grundsteuern nach drei Pfennigen von jeder Steuereinheit sind spätestens bis zum IT. Februar 188T an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme abzuführen, da nach Ablauf dieser Frist zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten werden muß. Großenhain, am 22. Januar 1862. Der Stadtrath. Srbickert. Mekairnkmuckmua. Erstatteter Anzeige zu Folge sind am 14. d. M. aus einem Gast- hi,s,g„ Stadt folgende Gegenstände, als: 1) 8 Stück starke Küchen handtücher , roth gezeichnet W. ». 2) 3 dergl., ganz neu, ebenso gezeichnet. 3) 3 Tischtücher, wovon zwei mit W. H. No. 9 und 14 und eins, langer im Gebrauch, No. 2 roth gestickt. 4) 2 halbe Kinderhemdchen (nicht gezeichnet). 5) 3 Äinderjupen. 6) 3 Mädchenhemden mit roth gesticktem C. H. 7) 1 leinenes Taschentuch, 6. X. 8) 1 Taschentuch, von Hamann, v. X. No. 12, und 9' 1 Franenjäckchen von lilla Barchent, klein carrirt, schon etwas ausgewaschen, spurlos entwendet