Großenhainer Unterhattungs- un- Ameigeblatt. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. 94. Sonnabend, den 23. November 1850. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast zu Hain, die bevorstehende Gestellung sowohl der Militairpflichtigen aus der Altersklasse 1830, als der Dienstreserve-Mannschaften aus den Altersklassen 18HZ und 18Z§, zur Untersuchung und resp. anderweiten Untersuchung ihrer Diensttüchtigkeit betreffend. Die im Jahre 1830 geborenen Militairpflichtigen und die in den Jahren 1848 und 1849 in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, welche sich innerhalb des hiesigen amtshauptmannschaft- lichen und Rekrutirungs-Bezirkes bei den Gemcindeobrigkeiten am 1. November 1850 angemeldet, haben sich, bei Vermeidung der im Gesetze über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. August 1846, 1ster Theil, 9tes Kapitel, tz. 77 und h. 78 für den Unterlassungsfall angedrohten Strafen, an folgenden Tagen und Orten zur Untersuchung und resp. anderweiten Untersuchung ihrer Dienst- tüchtigkcit vor der Königlichen Rekrutirungs-Kommission, jeden Tag von früh 8 Uhr an, zu stellen, als: am 2. December 1850, auf dem Rathhause zu Hain, die Mannschaften aus der Stadt Hain und aus den Ortschaften des Gerichtsbezirkes Zabeltitz; am 3. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den unmittelbaren Ortschaften des Königlichen Justizamtes Hain; am 4. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Zschepa, Dallwitz, Döbritzgen, Walda, Grödel, Kreynitz, Seußlitz, Zschaiten, Blochwitz, Glaubitz, Oelsnitz und Skassa; am 5. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Adelsdorf, Merschwitz, Promnitz, Zottewitz, Zschicschcn, Niederzschauitz, Schönfeld, Cunnersdorf, Lauterbach, Tiefenau, Cottewitz und Strehla, ingleichen aus den unter die Gerichtsbarkeit des Königlichen Justizamtes Kamenz gehörigen Ort schaften Krakau, Sella, Zochau, Röhrsdorf und Lüttichau; am 7. December 1850, im Gasthofe zum Hirsch in Meißen, die Mannschaften aus den unmittelbaren Ortschaften des Königlichen Kreisamtes Meißen links der Elbe und aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Schieritz, Wölkisch und Jahna; am 9. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den unmittelbaren Ortschaften des Königlichen Kreisamtes Meißen rechts der Elbe und aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Hirschfeld, Wendischbohra, Löthain, Tanneberg, Munzig, Oberpolenz, Miltitz, Heynitz, Wunschwitz, Groitzsch und Proschwitz; an, 10. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Batzdorf, Siebeneichen, Scharfenberg, Schletta, Deutschenbohra, Gauernitz, Hartha, Choren, Pinnewitz, Schleinitz und Petzschwitz; am 11. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus der Stadt Meißen und aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Robschütz, Taubenheim und Obereula, ingleichen aus den zu dem Königlichen Justizamte Nossen gehörigen Ortschaften Lüttewitz, Mochau und Priesen; am 12. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Ilkendorf, Raußlitz, Graupzig, Gödelitz, Barnitz, Goselitz, Noschkowitz, Lüttewitz mit Möbertitz, Leschen, Obersteinbach, Zunschwitz, Schweta bei Döbeln, Neukirchen mit Steinbach, Limbach und Rothschönbcrg; am 13. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften des Königlichen Gerichts Lommatzsch und aus der Stadt