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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 18.01.1877
- Erscheinungsdatum
- 1877-01-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187701181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18770118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18770118
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1877
- Monat1877-01
- Tag1877-01-18
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Großenhainer NnttrhMW- L Anzeigtbllitt. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zn Großenhain und Radeburg. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. "X/* Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Kon HL Inserate werden bis früh 9 Uhr für die nächste 4» Abonnement viertelfährlich t Mark. ^L-VNNersrug, vkll LO. Nummer angenommen. »04«» Bekanntmachung, ReichStagsw ahl betreffend. Nachdem im 7. Wahlkreise des Königreichs Sachsen Herr Professor Richter in Tharandt mit 7079 von 14052 abgegebenen gültigen Stimmen als Abgeordneter zum Deutschen Reichstage wieder gewählt worden ist, wird dieß hierdurch bekannt gemacht. Meißen, am 15. Januar 1877. Der für die Leitung der Wahl im VII. Wahlkreise bestellte Königliche CommMr. Schmiedel, AmtShauptmann. Von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft wird andurch bekannt ge macht, daß an Stelle des zeitherigen Gemeindevorstandes Herrn Büttner Herr Gemeinde- Vorstand Friedrich Wilhelm Richter als Standesbeamter in Zabeltitz, an Stelle des zeitherigen Gemeindevorstandes Herrn Walther Herr Gemeinde vorstand Christian Gottlob Rühle als Standesbeamter in Nieska, an Stelle des Herrn Rittergutsbesitzer Freier Herr Gemeindevorstand Carl August Kretzschmar als Standesbeamter in Tauscha und Herr Gemeinde ältester Johann Traugott Zumpe als dessen Stellvertreter, an Stelle des zeitherigen Gemeindevorstandes Thiemig Herr Gemeindevorstand Ferdinand Schleinitz als stellvertretender Standesbeamter in Coselitz, an Stelle des zeitherigen Herrn Gemeindeältesten Hähne Herr Gemeindeältester Gottfried Eckhardt als stellvertretender Standesbeamter in Nieder- Ebersbach und an Stelle des zeitherigen Gemeindevorstandes Herrn Finke in Roda unter Ver legung des Sitzes des Standesamtes von Roda nach Wildenhain das Gemeinde- rathsmitglied Herr Kokisch als Standesbeamter und Herr Gemeinde vorstand Albrecht in Roda als dessen Stellvertreter beim Standesamt Wildenhain-Roda ernannt und verpflichtet worden sind. Großenhain, am 16. Januar 1877. Die Königliche AmLshauptmannschaft. Pechmann. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 26. Februar 1877 das der ledigen Auguste Wilhelmine Diebel in Schönfeld zugehörige Haus- und Feld grundstück Nr. 51 des Katasters, Fol. 44 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Schönfeld, welches Grundstück am 7. December 1876 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf zusammen I4L0 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle auöhängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 9. December 1876. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. Feller. Bekanntmachung, den Verkauf von Heu und Stroh auf hiesigen Märkten betr. Der unterzeichnete Rath hat die Erfahrung machen müssen, daß in letzter Zeit mehrfache Uebertretungen der bezügl. des Heu- und Strohverkaufes auf den hiesigen Märkten bestehenden Bestimmungen vorgekommen. Er bringt daher diese Bestimmungen nachstehend in Erinnerung. Großenhain, am 15. Januar 1877. Der Rath. Ludwig - Wolf. Kth. Bestimmungen, den Heu- und Strobverknuf betr. 8 i. Heu und Stroh tonn sowohl lose in Fudern, als bereits abgewogen i in Gebunden und Schütten) zu Markte gebracht werden. 8 2. Däfern Heu und Strob bereits abgewogen zu Markte gebrackt werden, müssen a) das Gebund Heu ein Geweckt von 5 Kilogr. b) die Schütte Stroh ein Gewicht von 19 halten. 8 3. Verkäufer, welche der vorgcdackten Bestimmung zuwiderbandeln, haben zu gewärtigen, daß ebnen sämmtliche Gcbunde und Schütten geöffnet, sie selbst aber mit der in mw des Strafgesetzbuches var- gesehenen Strafe werden belegt werden. Fohlcn-VcrstcMnmg. Nächsten Sonnabend, den 20. Januar, Vormittags 11 Uhr soll von dem unter zeichneten Regimeute ein Fotzten (Hengst) vor dem rotben Hause allhier gegen Baar zahlung öffentlich meistbietend versteigert werden. Großenhain, am 17. Januar 1877. Königl. I. Husaren-Regiment Nr. 18. Bekanntmachung, die Beseitigung der Fahnmschilder, Schaukästen und dergl. betreffend. Nach § 100 der Localbauordnung sind alle Herstellungen, welche mehr als sieben Zoll ----- 16 V2 Centimeter von der Gebäudefronte über die Straßenlinie hervortreten, nur mit besonderer Genehmigung der Localbaupolizeibehörde zulässig. Auf Antrag und Beschluß des unterzeichneten Rathes hin wird daher, da die in hiesiger Stadt mehrfach angebrachten Fahnenschilder und dergleichen Firmenzeichen ohne baupolizeiliche Erlaubniß angebracht worden sind, den betreffenden Eigenthümern derartiger Firmenzeichen die Beseitigung der selben binnen 14 Tagen, von Bekanntmachung Dieses an gerechnet, bei Vermeidung einer Strafe von 20 Mark —- aufgegeben. In gleicher Weise und bei Vermeidung gleicher Strafe sind alle Schaukästen und Auslegetafeln, welche mehr als 7 Zoll — I6V2 Centimeter hervorstehen, zu beseitigen. Großenhain, den 12. Januar 1877. Der Rath. Ludwig-Wo». Kth. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Stammrolle für das Jahr 1877 betr. Auf Grund der deutschen Wehrordnung vom Jahre 1875 wird wegen der Melde pflicht der Militärpflichtigen für das Jahr 1877 Folgendes hierdurch bekannt gemacht: 1) Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. des jenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet. 2) Es werden daher zur Aufnahme in die Stammrolle für hiesige Stadt alle hier aufhältlichen Militärpflichtigen des dentschen Reichs, welche a) im Jahre 1857 geboren, 6) in den vorhergehenden Jahren aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 13. Januar bis 1. Februar 1877 an hiesiger Rathseppeditionsstelle (Nathhaus l. Etage) und zwar in den Stunden von Vormittags 8 bis Mittags 1 Uhr gehörig anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Geburtsschein von den nicht hier gebornen Militärpflichtigen und der Loosungsschein von den Militärpflichtigen früherer Altersclassen abzugeben. ( Die Loosungsscheine der im Jahre 1876 bei der hiesigen Musterung Zurückgestellten befinden sich bei der Rathsexpedition ausbewahrt.) 3) Sind Militärpflichtige zeitig abwesend (auf der Reise Begriffene, auf der See befindliche Seeleute u. s. w.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Gleichzeitig werden die hier wohnhaften Eltern, Vormünder rc. derjenigen hier ge borenen Militärpflichtigen der Altersclaffe 1857, welche letztere sich anderwärts, außerhalb des hiesigen Aushebungs- oder Musterungsbezirks, zur Stammrolle anmelden und ge- stellen, zu Vermeidung von Weiterungen und unnöthigen Erörterungen hiermit veranlaßt, den derzeitigen Aufenthaltsort ihrer militärpflichtigen Söhne, Mündel in der obbezeichneten Anmeldungsfrist behufs Berichtigung der Militärstammrolle anher anzuzeigen. Die Gestellung der Militärpflichtigen zur Musterung und Aushebung selbst hat nur an dem Orte ihres dauernden Aufenthalts zu erfolgen. Schließlich wird im Allgemeinen noch Folgendes zur genauesten Befolgung bekannt gegeben: Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort der jenigen Behörde, welche daselbst die «Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Wer die Anmeldung zur Stammrolle oder die Anzeige von der Aufenthalts veränderung (Ab- und Anmeldung) unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. Großenhain, am 2. Januar 1877. Der Rath. Ludwig - Wolf. Müller. Bekanntmachung. Die Anlieferung der für die Säle im Rathhause erforderlichen eichenen Gardinen halter, sowie eines Podiums soll au den Mindestfordernden mit Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern vergeben werden. Zeichnungen, Bedingungen und Probehalter sind von heute ab in brr städtischen Bauverwaltung einzusehen und die Offerten bis Montag den 22 Januar Mittags 12 Uhr daselbst einzureichcn. Großenhain, den 18. Januar 1877. Die Bauverwaltung. Linke. Betrachtungen über die Reichstagswahlen. Der ungeahnte Ausfall der Reichstagswahlen wird von den Organen der deutschen Presse noch äußerst lebhaft dis- cutirt und ihm namentlich nach zwei Seiten hin eine hohe Bedeutung beigemesien: durch das Vordringen der Social demokratie und dadurch, daß sich ein Unterschied zwischen den liberalen Parteien zu einem Gegensatz und zu offener Feindschaft zugespitzt hat. Die Socialdemokratie würde durch den letzten Wahlact einen großen Erfolg errungen haben, wenn sie auch positiv keinen neuen Sitz im Parlamente erworben oder bei den Stichwahlen noch zu erwerben Hoffnung hätte. Das gleich zeitige Erscheinen, das Auftreten als eine sich selbständig fühlende Macht, die in der Stille vollzogene Organisation
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