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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 23.06.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-06-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-188706238
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18870623
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18870623
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1887
- Monat1887-06
- Tag1887-06-23
- Monat1887-06
- Jahr1887
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KmtMt für clie LönigkiLm uncl siääMm za Aroßen5ain 7S. Jahrgang Donnerstag, den 23. Juni 1887 Rr.73 Beyer. Hörnig. Tn. am 20. Juni 1887. von Weiffenbach. 8. 762. O. den Häusern Nr. 517 8. bis 568, in 7 8. Juni 1887, an welcher als Schöffen, Großenhain, den 20. Juni 1887. HVaxnvr, Branddirector. Scheithol; ab der Abladeplätze Braunkohle unter der Aufschrift sind unter Angabe der Bezugsschächte für die Stein- und „Brermmaterialieulieferuug" längstens bis zum s. Juli 1887 > 2 6. Kriegs-Ministerium. Für den Minister: Zerener. Der Stadtrath. Herrmann. und zwar täglich von Vormittags 3 bis 6 Uhr durch 1. Amtsrichter Steche, als Vorsitzender, 2. Uhrmacher Robert Leipscher von Großenhain, 2. Gemeindevorstand Sickert aus Frauenhain, Assessor vr. Pöschmann, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Im Handelsregister für den hiesigen Gerichtsbezirk ist am heutigen Tage die auf Fol. 175 eingetragene Firma Julius Rafsow in Großenhain gelöscht worden. Großenhain, am 20. Juni 1887. Im Ramen des Königs! In der Privatklagesache Inserate rür dre am Abend vorher auszugebende Nummer werden bi- früh 8 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn bie der Einsender nickt anders bestimmt, durch Post- Nachnahme erhoben. 0 Erscheinen: DienStag. Donnerstag, Sonnabend. 'Vierteljähriges Abonnement: am Schalter 1 M., durch den Boten ins Haus l M. 25 Pf., durch di« Post 1 M. 25 Pf., durch die Post ft« in- Hau- 1 M. 50 Pf. 0 Die Königliche Amtshauptmannschast. von Weiffeubach. Das Königliche Amtsgericht. Estler, AR. straßenmeister Jmmeke in Großenhain übertragen worden ist. e. 796. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, Bekanntmachung, Lieferung von Brennmaterialien betreffend. Die Lieferung der für die hiesigen städtischen Expeditionen und Anstalten erforderlichen VreaainatvrlaliHir an eirea 1400 Ctr. Steinkohle — sogenannte Nußkohle —, circa 3600 Ctr. Braunkohle — böbmische Mittelkohle Nr. I — und eirea 100 Raummeter kiefernem Scheitholze soll unter den an Rathsexpeditionsstelle auöliegenden Bedingungen, vorbehältlich der Auswahl unter den Bewerbern, an den Mindestfordernden vergeben werden. Preisforderungen nach dem Einheitspreise für je 200 Ctr. Steinkohle oder für je 200 Ctr. Braunkohle ab der Bahnhöfe Großenhain und nach dem Einheitspreise für den Raummeter Bekanntmachung. Die diesjährige Läanlaax ckvr xrossvn L8ckvr vom Gabelwehr bis zur Landesgrenze soll in der Zeit vom 1. bis 2. Juli dieses Jahres und die der LLÄsr vom Gabelwehr bis zur Landesgrenze in der Zeit vom 4. bis 5. Juli dieses Jahres vorgenommen werden. Das Ziehen des Gabelwehres wird demzufolge am 00. Juni Abends, das Abschlagen des Wassers für den Kanal ebenfalls rechtzeitig erfolgen. Indem Solches zugleich mit Rücksicht auf die Bestimmung in H 13 Absatz 2 des Ge setzes vom 15. October 1868, die Ausübung der Fischerei in fließenden Gewässern betreffend, zur Kenntniß der Betheiligten gebracht wird, wird weiter bemerkt, daß die Beaufsichtigung der Räumungsarbeiten an beiden Flüssen dem Dammmeister Just in Meißen und dem Amts- des Gutsbesitzers,Friedrich Reinhard Seiffert in Thiendorf, Privatklägers, gegen den Schmied Friedrich Ernst Gehre in Thiendorf, Angeklagten, wegen Beleidigung hat das Königliche Schöffengericht zu Großenhain in der Sitzung vom 8. Juni 1887, an welcher Theil genommen haben: Die Mannschaften der Spritze Nr. 4 haben sich Freitag den 24 Juni Abends ,8 Uhr wegen Wahl eines stellvertretenden Zugführers auf dem Turnplatz, bei un günstiger Wltterung in der Turnhalle pünktlich einzufinden. Großenhain, den 20. Juni 1887. IVsxiLvi', Branddirector. verschlossen bei uns einzureichen. Großenhain, am 20. Juni 1887. Bekanntmachung. Die nächste Aufnahme von Zöglingen in die Königliche Unteroffizier-Schule zu Marien berg soll am 1. October dss. Js. stattfinden. Die Anmeldungen hierzu haben im Laufe des Monats Juli durch persönliche Vorstellung des Aspiranten bei dem Landwehr-Bezirks-Commandeur des Aufenthaltsorts oder bei dem Commando der Unteroffizier-Schule zu erfolgen. Bei diesen Behörden ist auch das Nähere über die Verhältnisse der Königlichen Unter offizier-Schule, sowie über die Aufnahme in diese Anstalt zu erfahren und wird nur noch bemerkt, daß die betr. Aspiranten mindestens 14 Jahre alt und confirmirt sein müssen, bezw. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen und daß dje gesammte Erziehung in der Unteroffizier-Schule unentgeltlich geschieht. Dresden, den 15. Juni 1887. 28. „ 29. „ 30. „ 1. Juli Im Namen des Königs! In der Privatklagesache des Kleiderreiniger Friedrich Wilhelm Göhrick in Großenhain, Privatklägers, gegen dessen Kinder: Therese Bertha verehel. Kunze geb. Göhrick, Emma Lina Göhrick, Friedrich Wilhelm Göhrick und Franz Louis Göhrick in Großenhain, Angeklagte, wegen Beleidigung hat das Königliche Schöffengericht zu Großenhain in der Sitzung vom 1. Juni 1887, an welcher Theil genommen haben: 1. Amtsrichter Steche, als Vorsitzender, 2. Kaufmann Weber in Großenhain, j 3. Gemeindevorstand Bahrmann in Neuseußlitz, j «Schossen, Assessor vr. Pöschmann, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Die Angeklagten werden der gemeinschaftlich öffentlich begangenen Beleidigung — Vergehen aus KZ 186, 200, 47 des Strafgesetzbuchs — schuldig erklärt und daher ein Jedes zu dreißig Mark Geldstrafe, an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit je sechs Tage Gefängmff zu treten haben, auch zu den Kosten des Verfahrens, sowie endlich zur Erstattung der dem Privatkläger erwachsenen nothwendigen Auslagen verurtheilt. Für die Aus lagen des Verfahrens haben die Verurtheilten als Gesammtschuldner zu haften. Im Uebrigen wird dem Privatkläger die Befugniß zugesprochen, den verfügenden Theil des Urtheils durch das Großenhainer Unterhaltungs- und Anzeigeblatt binnen zwei Wochen nach Rechtskraft des Urtheils auf Kosten der Angeklagten einmal be kannt zu machen. Von Rechts Wegen. Steche, AR. Ausgefertigt am 18. Juni 1887. Der GerichLsschreiver des Königlichen Amtsgerichts Großenhain. Lorenz. „ 584 „ 639, „ 701 und „ 725, Uhr und von Nachmittags Bekanntmachung, die Revision der Feuerstätten «nd Feuerlösch-Geräthe betreffend. Bekanntmachung. Unter heutigem Tage ist Herr Rittergutsbesitzer David Otto Bernhard Sachste auf Merschwitz als Standesbeamter für den zusammengesetzten Standesamlsbezirk Merschwitz an Stelle des mit dem 1. künftigen Monats von dort verziehenden Herrn Rittergutspachter Gräfe in Pflicht genommen worden. Großenhain, den 21. Juni 1887. Der Angeklagte, der Schmied Friedrich Ernst Gehre von Thiendorf, wird der Beleidigung — Vergehen in ß 185 -Strafgesetzbuchs — schuldig erklärt und daher zu fünfundzwanzig Mark Geldstrafe, an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit fünf Tage Haft zu treten haben, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens, auch zur Erstattung der dem Privatkläger erwachsenen nothwendigen Auslagen verurtheilt. Zugleich wird dem Privatkläger die Befugniß zugesprochen, die Verurtheilung auf Kosten des Angeklagten binnen zwei Wochen nach Rechtskraft dieses UrtheilS im Großenhainer Anzeige- und Unterhaltungsblatt einmal öffentlich bekannt zu machen. V. R. W. Steche, AR. AuSgefcrtigt am 18. Juni 1887. Der Kerichtsschreiöer des Königlichen Amtsgerichts Kroßenyain. Lorenz. Die diesjährige Revision der hiesigen Feuerstätten und Feuerlösch-Gerätbe wird den 27. Juni ' „ „ 569 „ „ 584 6 „ „ 640 „ 702 bis Mittags 12 Herrn Schornsteinsegermeister Schindler und Herrn Feuerwehrzeugmeister Jäknig ausgeführt werden. Diese Revision wird sich s. auf die Beschaffenheit der Schornsteine, Reinigungsöffnungen, Essenköpfe und auf die Umgebung der Schornsteine, b. auf den Zustand der Rohrleitungen, e. auf das Vorhandensein der Schutzbleche vor den Feuerungsanlagen, sowie ck. auf bas Vorhandensein und die Beschaffenheit der Aschebshälter erstrecken. Die Besitzer von Gebäuden werden hierdurch aufgefordert, den von uns mit Vornahme der Revision beauftragten Personen den Zutritt zu allen Gebäude- und Hofräumen, ein schließlich der Wohnungen und Dachböden, in denen sich Revisionsgegenstände befinden, un weigerlich und ohne unnöthigen Aufenthalt zu gestatten und für den Fall der eigenen Ab wesenheit oder der Abwesenheit der betreffenden Miether dahin Vorkehrung zu treffen, daß die Revisoren an dem für den bezüglichen Stadttheil bestimmten Tage ohne Zeitverlust den erforderlichen Zutritt finden können. Diejenigen, die diese Anordnung nicht befolgen, werden nach § 368 Punkt 8 des Reichs strafgesetzbuchs mit Geld und nach Befinden Haft bestraft und haben außerdem zu ge wärtigen, daß die Revision dann auf ihre Kosten ausgeführt werden wird. Großenhain, am 11. Juni 1887. Sjgdjrgjh —— Herrmann. Städtische Feuerwehr. Die Absperrmannschaften haben sich mit Leine versehen Donnerstag den 23. Jnni Abends Vs 8 Uhr auf dem Turnplatz, bei ungünstiger Witterung in der Turn halle pünktlich einzufinden. Druck und B-rlag »°n Herrmann Stark« Wa-nick L Starke) in Großenhain. Für die R-dacti-n verantwortlich: Herrmann Richard Starke. GrOlihaints MchMUSmUMMIt
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