VIII Zur Vollständigkeit der Geschickte eines Ordens würde es allerdings gedient haben, wenn die Stiftungsurkunden , oder die Statuten dessel ben , wörtlich abgedruckt worden wären; allein es ist diefs durchgehends nicht geschehen, son dern der Herausgeber hat sich begnügt, nur das Wesentliche daraus im Auszuge mitzuthei- len, theils damit der Almanach nicht eine zu grofse unnöthige Ausdehnung erhielte, haupt sächlich aber damit die Geduld des Lesers nicht durch die bei der Ähnlichkeit aller Ordenssta tuten sonst unvermeidlichen Wiederholungen O ermüdet werden möchte. Dagegen enthalten die vorausgeschickten allgemeinen Bemer kungen alles dasjenige in sich vereinigt, was auf alle Orden anwendbar und gültig ist, und sonst bei jedem einzelnen hätte wieder gesagt werden müssen. Die Ordnung, in welcher in diesem ersten Jahrgange die Regenten aller deutschen Orden aufgeiührt sind, gab die gegenwärtige Diploma-