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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Autor
- Strasser, L.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
- Autor
- Lauxmann, Chr.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Organisation der Handwerkerkammer
- Autor
- Boetticher, von
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- ArtikelCentral-Verband 45
- ArtikelNachruf. August Wunder † 46
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 46
- ArtikelZu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren ... 47
- ArtikelZur Organisation der Handwerkerkammer 47
- ArtikelDie Uhrensammlung von Moritz Weisse sen. in Dresden (II) 49
- ArtikelAus der Werkstatt 50
- ArtikelUnsere Werkzeuge 51
- ArtikelBriefwechsel 51
- ArtikelVereinsnachrichten 51
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 51
- ArtikelVerschiedenes 52
- ArtikelVom Büchertisch 53
- ArtikelWaarenzeichen-Register 54
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 54
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 54
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 55
- ArtikelStellen-Nachweis 55
- ArtikelAnzeigen 55
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 47 — Zeitung für die gesammte Uhren-Industrie“ der Schule Frei exemplare gewährt. Allen diesen Freunden und Gönnern der Schule statte ich namens der Schulverwaltung den herzlichsten Dank ab und wünsche, dass sie auch fernerhin der Schule ihr Wohlwollen bewahren und zahlreiche Nachahmer finden mögen. Glashütte (Sachsen), im Januar 1895. L. Strasser, Direktor. Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Wie schon aus der Ueberschrift des in Nr. 2 unseres Organs veröffentlichten Entwurfs hervorgeht, bezweckt derselbe die Be kämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Es geht daraus klar hervor, dass der Gesetzgeber sich keinen Täuschungen darüber hingiebt, als ob der unlautere Wettbewerb aus der Welt zu ver bannen wäre, dieser, den man ohne Weiteres auch Schwindel nennen kann, wird stets, so lange es Menschen giobt, existiren. Etwas Anderes ist es jedoch, ob dieses Unkraut ungestört fortwuchern kann, oder ob es nur mit Hindernissen sein Dasein fristet; im ersten Fall wird es überwuchern und alles ersticken, was guten Keim in sich trägt, und unwillkürlich gedenkt man des Dichterwortes: Der Gute räumt den Platz dem Bösen u. s. w. Von diesem Gesichtspunkt ausgehend ist es wohl auch den maass gebenden Faktoren zum Bewusstsein gekommen, dass an eine Bekämpfung des unleidlichen Zustandes unseres Erwerbslebens gedacht werden muss. Man darf nur an den Unfug der „KonkursVerkäufe“ denken, wie unter diesem Titel oft Monate und Jahre lang ein schwung haft Geschäft betrieben wird, so dass täglich neue Waaren ge kauft und verkauft werden, immer das Publikum im Glauben er haltend, als würden die Waaren in einer Art Zwangslage zu einem unter dem Werthe stehenden Preis abgegeben. Oder die „Ausverkäufe wegen Geschäftsaufgabe“; wie oft steht solch ein oder zehn Plakate lange Zeit in einem Schau fenster? Aber das Geschäft wird nicht aufgegeben und wenn schliesslich der Humbug nicht mehr zieht, so verschwindet es, um in einer ändern Gegend womöglich unter einem ändern Schwindel, vielleicht auch unter veränderter Firma wieder auf zutauchen. Will man weiter gehen, so findet man einen ge riebenen Geschäftsmann, der „wegen Abreise“ oder „wegen Krankheit in der Familie“ oder aus irgend einem ändern Grunde sich seiner Waarenvorräthe um jeden Preis, wie er sagt: um halb geschenkt, entäussern muss. Die Abreise zwar verzögert sich, die Familienmitglieder befinden sich in bester Verfassung, aber das liebe Publikum hat ihm sein gut Geld für eine gering wertige Waare zugetragen und der wahrheitsliebende reelle Geschäftsmann hat das Nachsehen. Weitere Beispiele lassen sich ja in Masse anführen, z. B. die zahllosen schwindelhaften Annoncen, wo der Eingeweihte jedes Wort als Lüge erkennt, und vieles Andere. Doch ist es nicht die Absicht, dieses alles aufzuzählen, das kennt jeder College nur zu gut und nur zu sehr zu seinem eigenen Schaden. Was dem soliden Geschäftsmann, der im Grunde doch eine der Hauptstützen im Staats- und Volksleben bildet, Freude macht, ist: dass nunmehr die Regierungen den Hebel anzusetzen be ginnen, um endlich auch einmal an den gewerblichen Mittelstand zu denken und dem Schwindel, soweit es möglich ist, zu steuern. Gehen wir nun zu dem Entwurf selbst über, so sind es hauptsächlich § 1 und § 2, die für unser Geschäft von beson derem Interesse sind. Es soll durch diese die schon oben be schriebene Art von Geschäftsbetrieb: die Vorspiegelung fal scher Thatsachen getroffen und unter Strafe gestellt werden. Schon diese zwei Paragraphen allein sind von so eminenter Be deutung, dass man hoffen darf, dass im Falle dieselben Gesetz würden, gerade unserem Beruf ein grösser Vortheil erwachsen würde, denn kaum irgend ein Geschäftszweig leidet so sehr unter diesem Gebahren als der unsrige. Hier wäre zu wünschen, dass der Absatz 2 des § 9 eine präzisere Fassung erhalten würde. Es heisst dort: Wird in den Fällen des § 2 auf Strafe erkannt, so kann angeordnet werden, dass die Verurtheilung auf Kosten des Schuldigen öffent lich bekannt zu machen sei. Da die Veröffentlichung des Urtheils von hohem praktischen und sittlichen Werth ist, man könnte das ganze Gesetz gut auch ein Sittlichkeitsgesetz nennen, so dürfte die Fassung des § 9, Absatz 2 richtiger lauten: so ist die Verurtheilung etc. bekannt zu machen. Was den zweiten Theil des Entwurfes betrifft, der sich mit der Verläumdung beschäftigt, so ist das ein schwieriger Punkt; man kann hier kaum eine Grenze absehen, wo dieselbe anfängt und wo sie auf hört; ebenso ist das von dem Schadenersatz zu sagen. Es wird stets ausserordentlich schwer sein festzustellen, ob die Verläumdung eine wissentliche oder unwissentliche ist; das Gleiche trifft bei dem Schadenersatz zu, wie wird es möglich sein, den entstandenen Schaden zu bestimmen, der sich je nach dem direkt oder ideell darstellt; es ist jedenfalls nur der wirklich nachweisbare Schaden damit gemeint, obgleich der unnachweis bare unter Umständen ein viel höherer sein kann. Der § 7, der von dem Verrath von Geschäfts- und Betriebs geheimnissen handelt, ist wohl der strengste von allen, denn er verbietet dem Angestellten zwei Jahre lang jede Ausnützung der Erfahrungen, die er sich während seiner Anstellung erworben hat. Da jedoch dieser Paragraph sich mehr auf den Grossbetrieb bezieht, so dürfte von einer weiteren Kritik hier abzusehen sein. Was wir wünschen müssen, ist: dass der Entwurf vom Bundesrath genehmigt und dem Reichstag vorgelegt werde. Hoffentlich geht er aus dem Sieb desselben dann nicht zu mager hervor. — Es wird Aufgabe unserer Vereine sein, und ich folge damit einer Anregung des Vereins Chemnitz, dass dieselben sich in ihren Versammlungen mit der Sache befassen und an die be stehenden Handels- und Gewerbekammern Eingaben in zustim mendem Sinne machen. Dasselbe werden wir für den Central- Verband an die Reichsregierung thun. Chr. Lauxmann. Zur Organisation der Handwerkerkammern. Bede des Staats-Ministers von Boetticher über die reichsgesetz- !ir liehe Errichtung von Handwerkerkammern. In den Sitzungen des Reichstages vom 14., 15. und 23. Januar kam die Interpellation des Abgeordneten Freiherrn Heyl zu Herrnsheim (nl.), betreffend die reichsgesetzliche Einführung von Handwerkerkammern, zur ausführlichen Besprechung. Von allen hierauf bezüglichen Aussprachen ist die Rede des Staatssekretärs des Innern, Staats-Minister Dr. von Boetticher, gehalten am 14. Januar, die bedeutendste; wir geben nachstehend diese beachtenswerthe Rede im Wortlaut: Meine Herren! Ich freue mich, dass mir durch eine An frage Gelegenheit gegeben wird, Mittheilung über dasjenige zu machen, was seit der letzten Verhandlung über die Handwerker frage im Reichstage von Seiten der Regierung geschehen ist. Ich habe bereits am 24. November 1891 erklärt, dass wir der Meinung seien, es sei unerlässlich, dem Handwerk eine Organi sation zu geben, wie sie für andere Berufsstände durch unsere Gesetzgebung bereits geschaffen ist, und ich erkenne an, dass sich inzwischen die Dinge innerhalb des Handwerkerstandes so entwickelt haben, dass diese Forderung als eine immer dringen dere und immer berechtigtere erscheint. (Sehr wahr! rechts, aus der Mitte und bei den Nationalliberalen.) M. H., das Ziel, das wir erstreben: eine Organisation zu schaffen, die dazu beiträgt, den Gemeingeist des Handwerks zu heben, die Widerstandsfähigkeit des Handwerks in dem schweren Konkurrenzkampf, dem es ausgesetzt ist, zu stärken, vor allen Dingen das Lehrlings wesen auf eine höhere und bessere Stufe zu stellen — dieses Ziel ist das, was die verbündeten Regierungen im Verein mit allen denjenigen Elementen der Bevölkerung, die ein Herz für unsere Handwerker haben, anstreben, und wenn, wie ich voraussetzen darf, in der voraussichtlich an die Beant wortung dieser Interpellation sieh anschliessenden Besprechung der Klage Ausdruck gegeben werden wird, dass es zu greifbaren Resultaten auf dem Wege zu diesem Ziele bisher leider noch nicht gekommen ist, so werden Sie mir gestatten, dass ich schon jetzt objektiv die Entwickelung dieser Frage während der letzten Jahre Ihnen darlege, und Sie werden, so hoffe ich, am Schluss
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