Delete Search...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Organisation der Handwerkerkammer
- Autor
- Boetticher, von
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- ArtikelCentral-Verband 45
- ArtikelNachruf. August Wunder † 46
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 46
- ArtikelZu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren ... 47
- ArtikelZur Organisation der Handwerkerkammer 47
- ArtikelDie Uhrensammlung von Moritz Weisse sen. in Dresden (II) 49
- ArtikelAus der Werkstatt 50
- ArtikelUnsere Werkzeuge 51
- ArtikelBriefwechsel 51
- ArtikelVereinsnachrichten 51
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 51
- ArtikelVerschiedenes 52
- ArtikelVom Büchertisch 53
- ArtikelWaarenzeichen-Register 54
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 54
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 54
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 55
- ArtikelStellen-Nachweis 55
- ArtikelAnzeigen 55
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
— 48 — meiner Darlegungen sich davon Überzeugt imtieu, dass es uns nicht an dem guten Willen gefehlt hat, wie man uns in der Presse hier und da vorwirft., sondern dass in der That die Um stände so liegen, dass in diesem Augenblick mit einem fertigen Gesetzentwurf noch nicht hervorgetrelen werden kann. M. H., die Verhandlungen über die Organisation des Hand werks, welche zwischen dem preussischen Handels-Ministerium und dem Eeichsamt des Innern im Jahre 1891 und 1892 ge pflogen worden sind, wie Ihnen bekannt geworden sein wird, in der Form der sogen. „Berlepsch’schen Vorschläge“ Gestalt gewonnen. Diese Vorschläge, welche darauf gerichtet waren, das Institut der Handwerkerkammern hervorgehen zu lassen aus einem Unterbau, der in der Form von sogen. Fachgenossenschaften ge dacht war, sind veröffentlicht und ausserdem der Kritik der oberen preussischen Verwaltungsbehörden unterstellt worden. Diese i Kritik ist im allgemeinen keine günstige gewesen. Es fehlt frei lich auch nicht an Stimmen, die sich beifällig über die damals in Aussicht genommene Gliederung der Organisation des Hand werks geäussert haben. So hat insbesondere eine Versammlung der Vertreter der in Deutschland bereits vorhandenen Gewerbe kammern, die in Eisenach abgehalten worden ist, sich, wenn auch nicht durchweg zustimmend, so doch auch prinzipiell nicht ablehnend und mit dem Bemerken über diese Vorschläge ge äussert, dass der Grundgedanke nicht zu verwerfen sei. Auch aus den Aeusserungen, welche in anderen Versammlungen ge fallen sind, lässt sich entnehmen, dass die Aufnahme der Vor schläge nicht überall im deutschen Handwerkerstande eine un günstige gewesen ist. Das Eine aber ist zugegeben, dass die Ver treter des korporirten Handwerks sich gegen die geplante Or ganisation ausgesprochen haben und dass sie an ihrer alten Forderung: „obligatorische Innung und Befähigungsnachweis“ je länger desto mehr und, ich darf wohl sagen, desto lauter fest- halten. Nun werden Sie verstehen, wenn ich Ihnen sage, dass es für die Regierung unmöglich war, einseitig und ohne weitere Prüfung auf die Ideen einzugehen, welche von Seiten des kor porirten Handwerks bezüglich der Organisation ausgesprochen wurden. Es lag für uns die Aufgabe vor, an der Hand der Bedenken, welche gegen die publizirten Vorschläge auftauchten, eine Korrektur zu versuchen, welche die Bedenken ausschloss, die man mit Fug und Recht gegen die Herstellung obligatorischer I Innungen hegen musste. Es sind infolge dessen andere Vor schläge aufgestellt. Ueber diese Vorschläge hat im Laufe dieses Jahres im Schosse des preussischen Staats-Ministeriums ein Voten wechsel stattgefunden, und wenn ich Ihnen sage, dass die letzten der eingegangenen Voten aus dem Dezember vergangenen Jahres datiren, dann werden Sie es begreiflich finden, dass wir schon! heute, Mitte Januar, einen vom Bundesrath durchberathenen | Gesetzentwurf noch nicht vorlegen können. i Es wäre ja für uns an sich mit keinen besonderen Schwierig keiten verknüpft, auf die Anregungen, welche von Seiten des korporirten Handwerks gegeben sind, neue Gesetzentwürfe auf zustellen, ich könnte sogar sagen: nichts leichter als das; denn an formulirten Vorschlägen dieser Art fehlt es nicht, und an Stimmen, die diese Vorschläge innerhalb des Handwerkerstandes unterstützen, fehlt es auch nicht; woran es dagegen bis jetzt fehlt, das ist eine zweifelsfreie und zu präzisen Entschlüssen be fähigende Prüfung darüber, ob diese Vorschläge nun auch wirk lich heilsam und dem Handwerk nützlich sind. Man beruft sich immer auf die Einstimmigkeit, mit der diese Vorschläge aus dem Handwerkerstande heraus befürwortet werden. Allein diese Einstimmigkeit ist doch, wenn man näher zusieht, keineswegs eine unbezweifelte. Wenn ich an die Thatsache erinnere, dass nach der Entwickelung, die das Innungswesen bei uns im Reich genommen hat, zur Zeit kaum Vio der Hand werksmeister den Innungen angehört, (hört, hört! links) so werden Sie mir zugeben, dass es mindestens denkbar ist, dass sich die übrigen 9 / 10 , welche den Innungen nicht angehören, von anderen Anschauungen leiten lassen als die Vertreter der Innungen. Es ist das aber nicht bloss an sich denkbar; sondern es ist vielmehr eine Thatsache, die man überall vernehmen kann und namentlich im Süden und im Westen des Reiches. Ich habe noch auf einer Reise im Summer, auf der ich auch der Hand werkerfrage an verschiedenen Orten ein reges Intcrosso zugewandt habe, ans dem Munde von Handwerkern aus dem Eisass und vom Rhein den Ruf vernommen: Verschont uns mit den obligatorischen Innungen! Meine Herren, das würde mich ja allein noch nicht bestimmen, mich positiv gegen eine Konzession zu wenden, die mit solcher Einmüthigkeit und mit solcher Stärke von dem kor porirten Handwerk gefordert wird; allein Sie werden es der Regierung und insonderheit der preussischen Regierung nicht verdenken können, wenn sie Abstand nimmt, ohne weiteres und ohne zwingende Gründe den Schritt zu thun, der denn doch — das darf man nicht verkennen — ein Bruch mit der Gewerbe politik ist, die seit 200 Jahren in Preussen verfolgt wird. (Zwischenruf rechts.) i Meine Herren, ich kann auf diesen Zwischenruf meinen Ausspruch nur in der Weise modifiziren, dass ich zugebe: es hat eine Periode gegeben vom Jahre 1849 bis 1869, in der diese Politik in gewissen Beziehungen verlassen worden ist. Zwangs innungen hat man aber auch damals nicht wieder eingeführt. Aber wenn ich daran erinnere, dass schon der Grosse Kurfürst auf dem Reichstag in Regensburg den Antrag stellte, den Zunft zwang aufzuheben, dass seitdem, nachdem dieser Antrag nicht den Beifall der Reichsstände fand, die brandenburgische und die preussische Regierung konsequent bemüht gewesen ist, die Aus wüchse des Zunftzwangs, die Schädlichkeiten, die er mit sich führte, hintanzuhalten; wenn ich ferner daran erinnere, dass nach dem unglücklichen Kriege, von 1807 bis 1809 die preussische Regierung, gerade um dem Handwerkerstande in voller Würdigung seiner Bedeutung für das Land eine Hilfe zu Theil werden zu lassen, das Edikt vom Jahre 1810 über die Gewerbesteuer und das Gewerbesteuergesetz vom Jahre 1811, welches eine freiere Bewegung des Handwerks ermöglichte, erliess -— dann können Sie nicht im Zweifel darüber sein, dass die Politik der preussi schen Regierung in allen Zeiten darauf hinging, nicht dem Hand werk Fesseln anzulegen, sondern ihm eine freie Bewegung zu gestatten. Und was soll ich von der späteren Entwickelung sagen? Im Jahre 1837 wurde den Provinzial-Landtagen in Preussen und dem Staatsrath der Entwurf eines Gewerbepolizeigesetzes zur Begutachtung vorgelegt. Es ist das derjenige Entwurf, der I demnächst in der Gewerbeordnung von 1845 zum Gesetz er hoben worden ist, und es ist interessant, die Verhandlungen zu lesen, die damals in den berufenen Kreisen der Männer, die darüber ihr Gutachten abzugeben hatten, gepflogen worden sind. Damals sind alle die Fragen, die heute das Handwerk bewegen, ebenso frisch und ebenso gründlich erörtert worden, wie wir das ! heute thun, und schon damals hat man sich gegen die obliga- | torische Innung ausgesprochen. Das Handwerk war nicht in i allen seinen Theilen mit der Gesetzgebung des Jahres 1845 ein verstanden; es erhob sich das Drängen wie heute, der Innung wieder zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Frucht dieses Drängens war die Verordnung vom Jahre 1849. Aber schon bald nach dem Erlass derselben zeigten sich die Schwierigkeiten, die diese Verordnung auch für den Betrieb des Handwerks mit sich brachte. Da erhob sich sehr bald die Klage, dass die Abgrenzung der Handwerke untereinander, wie sie nach dieser Verordnung noth- wendig war, zu zahllosen Streitigkeiten führte, die ganz unleidlich das Handwerk mit seinem Betriebe belasteten. Der Erfolg war, dass man im Jahre 1869 dazu überging, die Innung zu einem völlig freiwilligen Institut zu machen. M. H.! Ich habo das alles bloss ausgeführt, um zu zeigen, dass die Dinge wirklich nicht so einfach liegen, wie man das in der Regel annimmt, und Sie können es dem preussischen Staats- Ministerium nicht verdenken, wenn es zu dem Beschlüsse ge kommen ist, von dem ich Ihnen nunmehr Mittheilung machen werde. Das Staats-Ministerium hat bei der Berathung der Vor schläge, die an der Hand der Kritik der von dem Königlich preussischen Handels-Minister veröffentlichten Grundzüge auf gestellt worden sind, nothwendig gefunden, — und das beruht auch auf einem Vorschläge des Königlich preussischen Herrn Handels-Ministers — die Unterlagen für die Würdigung dieser Vorschläge durch eine Untersuchung über die für die vorge-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview