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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Prüfung von Lehrlingsarbeiten auf unseren Verbandstagen
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- ArtikelCentral-Verband 89
- ArtikelAn die Collegen-Vereine Sachsens 90
- ArtikelEin Wort der Aufklärung an unsere Vereine und Mitglieder 90
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 92
- ArtikelEhrengabe für Saunier 92
- ArtikelBerliner Gewerbe-Ausstellung 1896 92
- ArtikelDie Prüfung von Lehrlingsarbeiten auf unseren Verbandstagen 93
- ArtikelDie billige Uhr 95
- ArtikelVereinsnachrichten 95
- ArtikelVerschiedenes 96
- ArtikelWaarenzeichen-Register 97
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 97
- ArtikelStellen-Nachweis 97
- ArtikelAnzeigen 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 94 — Besteht jedoch die übrigens sehr lobenswerthe Absicht, ge legentlich der Verbandstage die Zeichenschulen in ihrer Ge- sammtleistung zur Geltung kommen zu lassen, um dadurch anregend zu wirken, dann würde ich empfehlen, diese Schulen noch einmal besonders unter sich, also vollständig von der Aus stellung praktischer Arbeiten getrennt, in Wettbewerb treten zu lassen. Die Wirkung wird sicherlich nur eine gute sein. Freilich wäre es aber dann auch zu einer korrekten Beurtheilung nöthig, dass die Zeichnungen von sämmtlichen Schülern zur Stelle sind. Ferner halte ich, solange die Ausstellungen nicht umfang reicher beschickt werden, die Wahl oder Zahl von 7 Preisrichtern für eine zu hohe. Nach meiner Ansicht müssten bis auf Weiteres 4 Oollegen zur Erledigung dieses Pensums völlig ausreichend sein. Einer derselben könnte immerhin nebenbei die nöthigen schriftlichen Arbeiten übernehmen. Wenn ich einer geringeren Zahl von Preisrichtern das Wort rede, so geschieht das eines- theils, weil sich eine geringere Zahl über irgend eine streitige Frage schneller und leichter zu einigen vermag, anderseits aber auch, weil den Verhandlungen nicht unnöthig Theilnehmer ent zogen werden dürfen. Als Vorsitzenden dieser Kommission würde ich den leitenden Direktor unserer Schule in Glashütte als prädestinirt bezeichnen müssen. Für Herrn Direktor Strasser mögen in Stuttgart triftige Gründe Veranlassung gewesen sein, die ihm entgegen gebrachte Wahl als Preisrichter abzulehnen, aber ich glaube dennoch mit Bestimmtheit annehmen zu dürfen, dass in Be rücksichtigung des grossen Opfers, das unser Central-Verband Jahr für Jahr der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte bringt, Herr Direktor Strasser in Zukunft auf Ersuchen unserem Ver bände gern den kleinen Liebesdienst erweisen und eine dies bezügliche Wahl annehmen wird. Weiterhin bin ich der Ansicht, dass den Preisrichtern unter allen Umständen dasjenige Quantum an Zeit verschafft werden muss, welches schon einmal ein derartiges Amt erfordert. Den Collegen zumuthen, dass sie sich vor Beginn der Verhandlungen und nach Beendigung derselben ihrem verantwortungsvollen Amte hingeben, inzwischen aber auch noch an den Berathungen selbst theilnehmen sollen, ist doch ein wenig zu viel verlangt. Dass von den vorjährigen Preisrichtern Beides geschehen ist, dass die Prämiirung bei der kurzen Zeit, die sie darauf ver wenden konnten, so erfolgte, wie es der Fall war, stellt ihrer Arbeitsfreudigkeit das schönste Zeugniss aus, nicht minder ihrer Fähigkeit in der Beurtheilung. Die Herren werden mir aber wohl zugeben, dass es für sie eine ganz wesentliche Erleichte rung ihrer undankbaren Arbeit gewesen wäre, wenn sie anhaltend und ungestört bei derselben hätten bleiben können und dass unter Umständen bei genügender Zeit manches Urtheil vielleicht anders hätte ausfallen können. Die Preisrichter können nur dann ihrem verantwortlichen Amte gerecht werden, wenn man sie von den Verhandlungen dispensirt. Praktische Bedenken veranlassen mich noch eine Vorschrift zu streifen, deren Entstehen wohl auf den Leipziger Verbandstag zurückgeführt werden darf. Dortselbst wurde ein Antrag des Vereins Naumburg zum Beschluss erhoben, nach welchem nur solche Arbeiten zur Prämiirung zuzulassen sind, denen eine von mindestens zwei Oollegen ausgestellte Bescheinigung beigefügt ist, aus der hervorgeht, in welcher Zeit und (bei besonderen Stücken) mit welchen Hilfsvoriichtungen die Arbeiten ausgeführt wurdon, und dass gleichzeitig vorausgesetzt würde, dass die Be scheinigung auf einer aus persönlicher Ueberzeugung hervor- gegangonen Ansicht beruht. Dieser Antrag wurde mit dem Unterantrage des Coll. Jordan-Nordhausen, dass in Ortschaften, in denen nur ein College existirt, diese Bestimmung fortfallen solle und nur der Lehrherr die Bescheinigung auszustellen hätte, mit allen gegen 2 Stimmen angenommen. Ich habe in Stuttgart von der Ausführung des Beschlusses in Hinsicht auf die Be stätigung, dass die jungen Leute ihre Arbeiten selbst ausgeführt haben, nichts entdecken können. Sollten etwa Verbandsbeschlüsse für die Ausstellung und Prämiirung von Lehrlingsarbeiten auf den Verbandstagen nicht maassgebend sein? Gern will ich zugeben, dass diese Vorschriften ihre Be rechtigung besitzen und dass sie zur Prüfung als wünschens- werth betrachtet werden können, und doch bin ich der Meinung, dass man diese Beschlüsse rückgängig machen sollte. Ich konnte mich auf dem Verbandstage in Leipzig, obwohl von verschiedenen erfahrenen Collegen auf das Unzuträgliche dieser Beschlüsse hin gewiesen wurde und denen ich durchaus beipflichten musste, anderseits doch auch nicht der Berechtigung dieses Antrages ver- schliessen. Heute denke ich anders darüber. Ich habe mich überzeugt, dass es selbst beim besten Wollen nicht möglich ist, diesen Vorschriften in der Praxis genügend Geltung zu ver schaffen. Ich habe die Ausstellung von Lehrlingsarbeiten in Stuttgart ebenfalls beschicken lassen. Bei den kleinen Gegen ständen war mir die genaue Angabe der Zeit, welche auf die Arbeiten verwendet wurde, noch möglich, bei einem anderen Stücke — und es war nur eine Unruhwaage — war mir die Zeitangabe unmöglich geworden. Um nichtzutreffende Angaben zu vermeiden, sah ich mich gezwungen, dieser Arbeit die Be merkung beizufügen: „Dauer der Arbeit nicht mit Sicherheit fest zustellen.“ Diese Arbeit hätte nach dem Leipziger Beschlüsse von der Prämiirung ausgeschlossen werden müssen. Ich habe mich im Interesse des Lehrlings gefreut, dass es nicht geschah. Ich glaube auch in Stuttgart Arbeiten gesehen zu haben, denen weder die Zeit der Anfertigung, noch auch irgend welche Be merkung beigefügt war. Ich betrachte diesen Beschluss, so be rechtigt er auch sein mag, als eine unangenehme Fessel, die wir abstreifen sollten. Eine Angabe der Zeit hat nur dann Werth, wenn sie genau erfolgt, sonst nicht. Halten wir uns auch hier, um mit den Worten unseres Coll. Felsz zu sprechen, lieber an das Reale als an das Ideale und sorgen wir vorerst nach Mög lichkeit, dass die Lust, sich an den Ausstellungen zu betheiligen, eine grössere, und der Apparat kein zu komplizirter wird. Unsere Ausstellungen dürften dadurch nur gewinnen. Coll. Kissling-Stuttgart schrieb mir s. Z., und mit vollem Rechte, dass, wenn eine wirklich genaue Beurtheilung der Ar beiten in Hinsicht auf die Rangordnung stattfinden solle, es dann sogar nothwendig sei, dass jeder Arbeit eine Notiz über Fleiss, Führung etc. des Lehrlings beigefügt werden müsste. Dass solches in der Praxis nicht angängig und durchzu führen, ist wohl verständlich, wir sollten daher auch andere un bequeme Clausein oder Beschlüsse nach Möglichkeit vermeiden. Aus dem stenographischen Berichte des Leipziger Tages glaube ich übrigens entnehmen zu können, dass unser Coll. Felsz mehr Werth auf die Angabe legt, dass die Arbeit vom Aussteller ohne fremde Hilfe angefertigt wurde, als wie auf die der Zeitdauer. Wäre nun nicht auch ein Weg zu finden, der selbst diese Bestätigung über flüssig macht? Das sollte doch als selbstverständlich gelten, dass ein Lehrherr nur dann eine Arbeit seines Lehrlings zur Prä miirung einsenden kann, wenn sie von dem Prüfling ohne fremde Hilfe ausgeführt wurde. Im Briefwechsel unseres Organs hat im vorigen Jahre, als ich in derselben Angelegenheit an den Central-Verbands-Vorstand einige Bemerkungen richtete, unser Herr Vorsitzender bei Bekannt machung derselben ergänzend erwähnt, dass auch den Collegen desjenigen Ortes, an welchem der Verbandstag stattfindet, durch einen streng oinzuhaltenden Termin, bis zu welchem die Arbeiten eingesandt sein müssen, so viel Zeit gesichert werden müsse, dass dieselben die nothwendigen Anordnungen der Arbeiten treffen können. Dieser Wunsch ist durchaus gerechtfertigt. Den be treffenden Collegen erwächst schon in den Vorbereitungen zu dem Verbandstage ein so grosses Pensum von Arbeit, dass man ihnen dasselbe nicht noch unnöthig erschweren sollte. Die Arbeiten müssen so rechtzeitig eingesandt werden, dass die Collegen nicht erst in den letzten Stunden die nöthigen Anordnungen treffen müssen. Mindestens aber müsste 3 — 4 Wochen bevor die Ver bandstage stattfinden, die Einsendung der Arbeiten erfolgt seiD.. Zu diesem Zwecke dürfte es sich empfehlen, nicht wie bis jetzt, erst im Monate Mai, sondern schon bei Beginn des betreffenden Jahres darauf aufmerksam zu machen, unter gleichzeitiger Be tonung, dass keine Arbeit mehr Annahme findet, die nach dem festgesetzten Termine einläuft.
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