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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- German
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 161
- ArtikelAufruf an die Kollegen des Zentralverbandes der Deutschen ... 162
- ArtikelBericht über die Entschädigung eines Schadens durch die ... 163
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 163
- ArtikelBericht über die öffentliche Prüfung an der Deutschen ... 164
- ArtikelVoltaire als Uhrenfabrikant 165
- ArtikelAusverkäufe! 167
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 168
- ArtikelVom Büchertisch 173
- ArtikelVerschiedenes 173
- ArtikelPatentbericht 175
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 176
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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176 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 11. 83b. 35460. Elektrische Aufzugvorriehtung für Uhren, bei der durch das Gehwerk und das Aufziehwerk selbsttätig ein- und ausgeschaltet wird. Adolphe Lapoebn, Zürich; Vertr.: Dr. A. Levy und Dr. F. Heinemann, Patentanwälte, Berlin SW. 11. 14. 11. 12. 83c. 35598. Vorrichtung zum Polieren der Zapfen von Unruhen und anderen Uhrrädern. Fabriques des montres Zenith. successeur de Fabriques des montres Zenith Georges Favre - Jacot & Co., Le Locle, Schweiz; Vertr.: A. Loli, Patentanwalt, Berlin SW. 48. 2. 12. 12. b) Patenterteilungen. 83 b. 260093. Einrichtung zum Betrieb elektrischer Uhren durch elektrische Wellen. Dr. Luigi Cerebotani, München, Viktualienmarkt 13. 3. 1. 12. 83 b. 260174. Schalter mit gegeneinander verklinkbaren Hebeln für elek trische Uhraufziehvorriohtungen. Deutsche Schaltuhren-Werke, G. m. b. H, Stuttgart. 23. 7. 12. 83b. 260175. Elektrische Schlaguhr. Henri Campiche, Genf, Schweiz; Vertr.: C. Fehlert, G. Loubier, F. Harmsen, A. Büttner und E. Meissner, Patentanwälte, Berlin SW. 61. 1. 8. 12. 83 a. 260459. Kalenderuhr. William S. Overlin, Portland, Oregon, V. St. A ; Vertr.: C. v. Ossowski, Patentanwalt, Berlin W. 9. 12. 11. 11. 83a. 260596. Viertelschlagwerk mit selbsttätiger Schlagregelung. Vereinigte Freiburger Uhrenfabriken, Akt.-Ges., inkl. vormals Gustav Becker, Freiburg i. Schl. 1. 6. 12. 83 a. 260642. Zweiteiliger Glockenbügel an Weckeruhren. Uhrenfabrik Villipgen, A.-G., Villingen, Baden. 20. 10. 12. 83 a. 260643. Weckerabsteller. Hamburg-Amerikanische Uhrenfabrik, Schramberg, Württ. 13. 10. 12. 83 b. 260743. Stromschlussvorrichtung mit Kontaktschieber und mit fort laufend gedrehter Schaltscheibe für eine Einrichtung zum automatischen Aufziehen von Uhren. Otto Vandersee, Raths-Damnitz, Kr. Stolp, Pomm. 18. 8. 12. 83 c. 260744. Vorrichtung zur Bearbeitung von Gegenständen der Uhr macherei, Goldschmiedekunst und der Feinmechanik. Hammel, Rigiander & Co., New York; Vertr.: Dr. A. Zimmermann, Patentanwalt, Berlin-Wilmers dorf. 25. 4. 11. o) Gebrauchsmuster. 83a. 548662. Drehpendel lür Jahresuhren. Andreas Huber, Münohen. 18. 3. 13. 83 a. 548741. Uhrbügelkopf mit querdurchgehendem Bügellager, bei welchem ein Ansatz für die Kronenlagerung angebracht ist. Heinrich Walter, Gunzenhausen. 22. 3. 13. 83 a. 549472. Verschlussreiber für Uhrgehäuse. Hamburg-Amerikanische Uhrenfabrik, Schramberg, Württ. 31. 3. 13. 83a. 550207. Scbwunggewioht-Regulator. Uhrenfabrik Villingen, Akt.-Ges., Villingen, Bad. 3. 4. 13. 83a. 550208. Federhaus für Uhren und Laufwerke. Uhrenfabrik Villingen, Akt.-Ges., Villingen, Bad. 3. 4. 13. 83a. 550211. Wecker. Gebr. Junghans, Akt.-Ges., Schramberg, Württ. 4. 4. 13. 83a. 550212. Wecker. Gebr. Junghans, Akt.-Ges., Schramberg, Württ. 4. 4. 13. 83a. 550213. Wecker. Gebr. Junghans, Akt.-Ges., Sohramberg, Württ. 4. 4. 13. 83a. 550214. Wecker. Gebr. Junghans, Akt.-Ges., Sohramberg, Württ. 4. 4. 13. 83 a. 550215. Spannvorriohtung für Spiralfedern. Deutsche Neverfail Patent kurbelfenster G. m. b. H., Berlin. 5. 4. 13. 83a. 550216. Weckerabstellung. Müller-Schlenker, Schwenningen. 5.4.13. 83a. 550217. Küchenuhr, Tellerform mit Glaslünette, aus jeglichem Material hergestellt. Georg Herbst, Leipzig. 7. 4. 13. 83a. 550218. Auslösung für Spiel- und Alarmwecker. Friedrich Mauthe, G. m. b. H., Schwenningen a. N. 7. 4. 13. 83 a. 550220. Kalender mit regulierbarer Datumsangabe. Paul Gerhard Lau, Königsberg i. Pr., Beekstrasse 12. 8. 4. 13. 83c. 550219. Kronenmass. Bullnheimer & Co., Augsburg. 8.4.13. 83 a. 550737. Standuhr mit Baro- und Thermometer und automatischem Kalender, verbunden mit transparentem Geschäftsanzeiger. Anton Herren feld, Berlin, Lottumstrasse 23. 5. 4. 13. 83 a. 551698. Als selbständiger Bestandteil auf die Aufzugspindel von Uhr werken aufsetzbare Aufziehvorrichtung. Clarence Theophilus Bernhardt, Salisbury, County of Rowan and State of North Carolina, V. St. A.; Vertr.: C. Fehlert, G. Loubier, F. Harmsen, A. Büttner und E. Meissner, Patentanwälte, Berlin SW. 61. 10. 4. 13. Briefkasten und Rechtsauskünfte. Herrn F. R. in St. Sie sind zum Ersätze des Wertes, den die Brosche zurzeit der Uebergabe hatte, verpflichtet. Dieser Wert muss durch Sach verständige festgesetzt werden, welche das Prozessgericht auf Ihren Antrag ladet. Im Termine müssen Sie erscheinen, sonst werden Sie nach dem Klage anträge verurteilt. Ob die Brosche gestohlen oder sonst wie weggekommen ist, geht den Kläger gar nichts an, und braucht er auch eine Ersatzbrosche nicht anzunehmen. — Nach seinen Briefen haben Sie ihn aber auch zur Klage gezwungen, da Sie ihm keine Antwort gaben. — Einigung ist zu empfehlen; die Kosten müssen Sie tragen, welche durch Beweisaufnahme sich verdoppeln werden. Gegen den Dieb oder Unterschlager der Brosche, wenn Sie ihn er mitteln, können Sie dann Regress nehmen. A. Uhrmacherverein in P. l! Ist es' gestattet, sechs neue goldene Damenuhren auf einer Auktion, oder daselbst „unter der Hand" zu verkaufen? 2. Ist es gestattet, dass Uhren und Goldwaren durch Kolonialwaren händler verkauft werden? 3. Dürfen Uhren und Goldwaren auf Jahrmärkten feilgeboten und aus gespielt werden? 4. Dürfen Uhren und Ketten als Zugaben zu von Hausierern verkauften Glühstrümpfen gegeben werden? 5. Was geschieht, wenn sich herausstellt, dass ein Meister sich sein „Meisterstück“ durch einen anderen hat anfertigen lassen? Antworten: 1. Uhren und Goldwaren dürfen nicht an öffentlichen Orten feilgeboten und nicht versteigert werden. Es ist auf Grund der §§ 56, 42 a und 148, Abs. 7 a, der R G. 0. Strafantrag zu stellen. 2. Nach § 1 der R. G. 0. ist der Betrieb eines Gewerbes jedeimann ge stattet. Es kann darum jedermann einen Uhrenhandel betreiben. 3. Uhren und Goldwaren können leider auf Jahrmärkten feilgeboten werden, weil nach § 64 der R. G. 0. auf Jahrmärkten „Waren aller Art" feil geboten werden können. Betreffs des Ausspielens müssen Sie bei der Orts polizeibehörde vorstellig werden, damit diese die Genehmigung zur Aus spielung versagt (§ 60 a). 4. Wir bitten um Uebersendung des Materials, da der Zentralverband dabei ist, gegen diesen Schwindel vorzugehen, es fehlt aber noch an einem greifbaren Material. 5. Die Handwerkskammer wird gegen den Betreffenden Strafantrag stellen. Der Meistertitel wird entzogen und es tritt Bestrafung ein. Herrn H. T. in D. Zu Ihrem Kaufverträge gehören alle im Testamente bezeichneten Erben und bezw. Rechtsnachfolger und die Vertreter von Un mündigen (Vormund und Gegenvormund) und muss, wenn letztere beteiligt, der Vertrag vom Vormundschaftsgerioht genehmigt werden. — Solange das alles nicht geschehen, wenn auch nur einer nicht vollzieht, gilt Ihr Vertrag nicht, und Sie können keinen Schadenersatz einklagen. Ist im Vertrage für den Fall, dass der Vertrag nicht zustande kommt, wegen der Kosten nichts gesagt, so fallen alle Ihnen zur Last. Sie wollen sich doch an den be treffenden Notar wenden, welcher den Vertrag aufgenommen hat. Ferner, wenn der betreffende, im Testament genannte junge Mann zur Uebernahme des Hauses nicht imstande ist, so können die Erben das Grundstück zwecks Erbauseinandersstzung zur Zwangsversteigerung bringen. A. Herrn H. Sch. in L. Nach Ihrem Bestellscheine (der in seiner Fassung allerdings sehr zur Täuschung veranlasst) haben Sie auf 3 Jahre zunächst fest für 22,50 Mk. und für 3 Jahre später für V 3 dieses Satzes bestellt. Wir glauben nicht, dass Sie davon freikommen, da Sie mindestens 3 Monate vor Ablauf der drei ersten Jahre hätten kündigen und erklären müssen, dass Sie auf das Recht der zweiten 3 Jahre verzichten. Einigung ist zu empfehlen, da die Prozesskosten im unterliegenden Falle mehr als das Doppelte des Abonne ments kosten. A. B. T. in K. Aus dem Schaufenster verkaufen. Ihr Schaufenster (dessen Umänderung wir Ihnen bei dieser Gelegenheit dringend empfehlen) ist so eingerichtet, dass Sie die vorn placierten Waren schwer herausnehmen können. Sie zerstören dabei immer einen Teil des Aufbaues der anderen Waren und können die Ordnung nachher schwer wieder herstellen. Kommt es nun vor, dass ein Gegenstand von vorn weggenommen werden muss, weil er verlangt wird, so führt das immer zu starken Störungen. Sie haben sich nun schon so eingerichtet, dass diese so ungünstig liegende Ware nochmals im Laden vertreten ist, trotzdem haben aber schon wiederholt Kunden auf dem Herausnehmen aus dem Fenster bestanden Sie fragen, ob Sie dem ent sprechen müssen. — Wenn diese Gegenstände im Fenster nicht mit Preisen ausgezeichnet sind, kann Sie niemand zwingen, sie herauszunehmen, ebenso nicht, wenn sie ausgezeichnet, aber in genau derselben Art und zum gleichen Preise im Laden noch vorhanden sind. Das ist der juristische Standpunkt. Aber es ist wohl besser, sich nicht ganz auf diesen zurückzuziehen, sondern den Wünschen der Kunden möglichst entgegenzukommen und zu diesem Zwecke am Fenster die notwendigen Abänderungen zu treffen. Redaktionsschluss für Nr. 121 Teztteil 7. Juni, vormittags 8 Uhr. Inseratenteil 12. Juni, mittags 1 Uhr. Unsere verehrlichen Inserenten bitten wir, Aendernngen der laufenden Anzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nicht mehr berücksichtigen. Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Halle a. 8. ( Mühl weg 19. Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Schriftleitung: W. König in Halle a. S.
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