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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- German
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 177
- ArtikelHabe Zeit für deine Kunden! 179
- ArtikelEinladung an alle Kollegen, die das 12. Deutsche Turnfest ... 181
- ArtikelUnzulässigkeit der Klage bei Rückforderung von Innungsbeiträgen 182
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 182
- ArtikelEin viel übersehener Fehler der Zylinderuhren 183
- ArtikelAn das Uhren kaufende Publikum! 184
- ArtikelDie Erwerbstätigen des deutschen Uhrmachergewerbes nach ihrem ... 185
- ArtikelAussichten für junge Kaufleute in Madrid 186
- ArtikelUeber die Abhängigkeit der Schwingungsdauer von der ... 186
- ArtikelSprechsaal 187
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 187
- ArtikelPatentbericht 191
- ArtikelVom Büchertisch 192
- ArtikelVerschiedenes 192
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 192
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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192 Allgemeines Jonrn&l der UhrmacherJranst. Nr. 12. 83 a. 553784. Hilfsvorrichtung zur Ermittelung der richtigen Weckzeit einstellung für Uhren mit 24stündiger Weckerauslösung. Hamburg- Amerikanische Uhrenfabrik, Schramberg, Württ. 2. 5. 13. 83 a. 553785. Uhrgehäuse, bei welchem die Seitenwandungen teils rundlich, teils gerade verlaufen Firma E. R Schlenker, Schwenningen a. N 2. 5. 13. 83a. 553786. Uhrgehäuse mit wellenförmiger Vorderfassade. Firma E. R. Schlenker, Schwenningen a N. 2. 5 13. 83a. 553787. Uhrgehäuse, bei welchem die beiden Seitenwände bogenförmig ausgebildet sind. Firma E. R. Schlenker, Schwenningen a. N. 2. 5. 13. 83a. 553790. Einrichtung zum Aufziehen von Uhrwerken von räumlich ent fernter Stelle aus. Krogsgaard & Becker, Hamburg. 3. 5. 13. 83a. 552999. Taschenuhrenschoner. Heinrich Bruns, Basel; Vertr.: Eugen Lüdin, Mülhausen i. E., Magentastrasse 6. 1.2. 13. 83a. 553000. Immerwährender Kalender. Magda Pallweber, geb. Mack, Mannheim, M. 7. 11. 13. 2. 13. 83 a. 553394. Weckeruhr mit Kurzzeitmesser. Schlenker & Kienzle, Schwen ningen a. N. 16. 9. 12. 83a. 553630. Aus einem Stück hergestellte, durch ihr Eigengewicht wirkende Staubabdichtung für den Hammerschlitz bei Weckeruhren. Schlenker & Kienzle, Schwenningen a. N. 30. 4. 13. 83a. 554698. Zifferblatt. Gebr. Junghans, Akt.-Ges., Schramberg, Württ. 18. 4. 13. 83a. 554708. Wecker. Gebr. Junghans, Akt.-Ges., Schramberg, Württ. 26. 4. 13. 83a. 554902. Taschenuhr mit Kompass. Rudolf Mäder, Schmalkalden. 10 5. 13. 83a. 555467. Gummischutzring für Taschenuhren. Franz Schulz, Rendsburg 31. 1. 13. 83 a. 555470. Taschenuhrgehäuse mit bemalter Glaseinlage. Albert Petzold, Bernburg. 28. 4. 13. Vom Büchertisch. Von einem, der aaszog. Ein Seelen- und Wanderjahr auf der Landstrasse von Paul Barsch. 5. Auflage. Neue wohlfeile Volksausgabe Geheftet 3 Mk., geb. 4 Mk. Verlag L. Heege, Schweidnitz. Es ist ein unausgewachsenes Menschlein, das über die grosse Land strasse muss. Die hartsteinige Bahn macht ihm wehe, wegmüde Füsse, aber, wenn sich eben über die brennenden Wunden eine feine heilende Haut ziehen will, tippelt der kleine Tischlergesell schon wieder fürbass — weil seine Art, der er mit naivem Sicherheitsgefühl in jeder Lage folgt, es so will. Ein rührend kindlicher Sucher ist dieser Wanderbursche, einer, der auf das Leben und die W 7 ahrheit losgeht — manchmal ein Don Quichotte, ein „ergötzlicher Gernegross“, wie der Verfasser in seinem Vorwort ihn selbst nennt Es sind in den letzten Jahren allerhand Bücher von der Landstrasse geschrieben worden, aber es waren zumeist Bücher vom Graben an der Land strasse, in dem sich die Tippelnden und Gehetzten zur jämmerlichen und unwürdigen Ermunterung zusammenfinden. Und der Staub, den Wind und Wagen über den Weg jagen, schiebt ihnen vor den Himmel eine Wand hohn voll und trostlos wie die des Gefängnisses, das sie fast alle streifen. Auch der Weg von diesem „Einen, der auszog“, ist nicht anders als der anderer „Kunden“, aber dieser Simpleton, dieses Dichterchen, ahnt nichts von der Tiefe des Grabens, an dem er ausruhen muss. Eine wundervolle selbstver ständliche Frömmigkeit lässt ihn die Sünde noch so sehen, wie er sie als Kind sah, schreckhaft, grässlich. Da ist Gott und da ist seine Mutter, vor denen er gut bleiben muss, nicht aus prahlerischer Tugendboldigkeit, sondern weil in Schande und Schuld geraten sich gar nicht vertrüge mit dem, was das Leben ihm lieb macht. Von einer besonders präzisen Feinheit ist die Gestalt der einfachen Frau gezeichnet, die ihren Sohn so fest an unsichtbarer Hand hält Was soll man von diesem ehrlichen, treuherzigen Buch sagen? Es verdient in jedem deutschen Hause gelesen zu werden. Verschiedenes. Photographierte Zeitsignale. Professor Turpain in Poitiers hat eine Erfindung gemacht, die es ermöglicht, drahtlose Zeitsignale mit Hilfe der Photographie aufzunehmen. Die Aussendung von Stundensignalen durch grosse Stationen für drahtlose Tolegraphie wird mit dem 1. Juli eine feste Organi sation über die ganze Erde hin erfahren: deshalb dürfte eine Verbesserung der zu ihrem Empfang bestimmten Apparate bald eine erhöhte Wichtigkeit erlangen. Turpain verwendet zu diesem Zweck höchst empfindliche Relais aus Draht, der nur Vio mm dick ist, desgleichen ausserordentlich empfindliche Galvanometer. Er will auf diese Weise Ströme aufnehmen können, die nur den millionsten Teil eines Mikroampere betragen. Die photographische Auf nahme der elektrischen Wellen erfolgt durch einen oszillierenden Spiegel, der auf einem besonderen Galvanometer befestigt wird. Zur Bekämpfung des Zugabeunwesens. Der preussische Minister für Handel und Gewerbe hatte die Handelskammer Potsdam ersucht, ihm nach Anhörung des Gesamtausschusses für den Kleinhandel Vorschläge über die Regelung des Zugabewesens zu machen. Der Gesamtausschuss für den Kleinhandel stellte nun fest, dass in fast allen Orten des Bezirkes das Zugabe wesen im Schwünge ist und vielfach eine Ausdehnung gefunden hat, die den Wettbewerb aufs ungünstigte beeinflusst. Durch Selbsthilfe allein wäre, wie mehrere fehlgeschlagene Versuche gezeigt hätten, Abhilfe nicht möglich. Es soll deshalb die Aufnahme neuer Bestimmungen in das Wettbewerbsgesetz gefordert werden. Ueber den Inhalt der zu fordernden gesetzlichen Vor schriften sollen die kaufmännischen Vereine des Bezirkes noch eingehend verhandeln; sobald das Ergebnis dieser Beratungen vorliegt, werden dem Minister positive Vorschläge unterbreitet werden. In der Zeit vom 27. April bis 14. Mai fand in Altkirch eine Gewerbe« ausstellnng statt, an welcher sich aus Pfetterhausen der Gehäusefabrikant Severin Tschann und der Uhrenfabrikant V. Heinis beteiligten und ihre Er zeugnisse ausstellten, und zwar in übersichtlicher Darstellung vom Rohmaterial bis zur fertigen Ware. Als Boweis dafür, dass die Uhrenindustrie sich hier immer mehr vervollkommnet hat und auf der Höhe der Zeit steht, sei mit geteilt, dass beide Aussteller für ihre ausgezeichneten Leistungen mit der höchsten Auszeichnung bedacht wurden, nämlich der Goldenen Medaille mit Ehrendiplom. Möge dies ein Ansporn sein zur weiteren Hebung und Förde rung der Uhrenindustrie. Briefkasten und Bechtsanskünfte. Herrn G. M. in P. Zinsenberechnung. Sie haben die Praxis, recht lange die Zahlung hinauszuziehen und Ihre Fakturen erst zu begleichen, wenn Sie „müssen“. Sie schreiben, dass Sie so schwer das Geld von der Bank wieder abholen könnten, denn es sei viel schwerer wieder hinaufgebracht. Sie könnten jede Rechnung sofort bezahlen, aber Sie „wollten“ nicht. Jetzt hat Ihnen eine Firma geschrieben, dass sie Sie nicht auf Zahlung verklagen wolle, sich aber vom Verfalltage der Faktura ab Zinsen berechne, und zwar in Anbetracht des augenblicklichen Geldstandes 6 Proz. Ob sie dazu das Recht habe, wollen Sie wissen, da nichts ausgemacht sei. — Dazu bemerken wir kurz, dass sie berechtigt ist, vom Tage der Fälligkeit der Forderung an ohne weiteres Zinsen zu berechnen. Ausgemacht braucht darüber nichts zu sein. Dass von diesem Recht nicht immer und überall Gebrauch gemacht wird, ist nur ein Zeichen für die im Handel übliche Goulanz. Ihren Trennungs- schmerz beim Bezahlen verstehen wir voll und ganz, sind aber aus rechnerischen Gründen und auch solchen des geschäftlichen Anstandes der Meinung, dass es richtiger wäre, wenn gerade Sie innerhalb 30 Tagen zahlen würden. Wir brauchen Ihnen nicht vorzurechnen, dass Sie bei solcher Bezahlung mehr ver dienen, als Ihnen die Bank für Ihr täglich verfügungsbereites Geld geben kann. Sie hätten also bei richtiger Auffassung der Dinge nutzbringender mit Ihrem Gelde gearbeitet als nach Ihrer Methode, und dabei hätten Sie sich den immerhin fadenscheinigen Ruf erspart, wohl zahlen zu können, aber erst verklagt werden zu müssen. Deshalb meinen wir, dass es der Firma gar nicht übelgenommen werden kann, wenn sie so vorgeht; anders wäre es, wenn der gute Wille vorhanden wäre, aber die Möglichkeit fehlte. Wenn Sie infolge dieser Sache in Zukunft den richtigen Weg einschlagen, hat sie eine für Sie sehr dankenswerte, heilsame Folge gehabt. Herrn 0. M. in G. Falsch gelieferte Ware. Sie haben bei einer Engrosfirma eine goldene Herrenuhr nach Katalog bestellt, sie aber auf Wunsch Ihres Kunden in Gelbgold verlangt. Die Firma sandte Ihnen diese Uhr in Rotgold und schrieb dabei, dass sie in Gelbgold keine solche Uhr am Lager habe, und dass die Beschaffung als Extraanfertigung längere Zeit dauern würde. Sie gaben darauf keine Antwort, sondern warteten das Kommen Ihres Kunden ab, der diese Uhr ablehnte und eine andere, ihm besser zu sagende wählte, die Sie am Lager hatten. Darauf schickten Sie die falsch gesandte Uhr zurück. Die Firma stellte sie Ihnen aber wieder zur Ver fügung und behauptete, unter Hinweis auf einen Vermerk ihrer Faktura und auf das Handelsgesetzbuch, dass Sie die Uhr behalten müssten, da eine Mängel rüge unverzüglich zu erfolgen hätte, nicht erst nach 3 Wochen. — Die an gezogene Bestimmung des Gesetzes stimmt schon und ist auch für Sie bindend, aber in diesem Falle glauben wir nicht daran, weil die gelieferte Ware offensichtlich so von der Bestellung ab weicht, dass der Verkäufer (die Engros firma) die Genehmigung des Käufers (die Ihrige) als ausgeschlossen betrachten musste. Diesen Fall schliesst das Gesetz bei Lieferung anderer als der be stellten Ware ausdrücklich von den Bestimmungen über die Mängelrüge aus. Im übrigen verstehen wir die Engrosfirma nicht ganz, denn da Sie dieselbe doch sicher anderweit für den entgehenden Gewinn entschädigt hätten, konnte es ihr doch einerlei sein, ob Sie die Uhr umtauschten oder nicht. Man zerreisst doch nicht leichtsinnig die Fäden, die Geschäftsfreunde miteinander verbinden. Sollten Sie aber diese Firma nur für Sonderfalle als Notnagel benutzen und vielleicht schon wiederholt Extrastücke bestellt und ohne weiteres wieder retourniert haben, dann erklärt sieh die Schroffheit in zwangloser Weise, ohne dsss sie aber dadurch mehr rechtlichen Boden gewönne. Redaktionsschluss für Nr. 131 Textteil Inseratenteil 23. Juni, vormittags 8 Uhr. 27. Juni, mittags 1 Uhr. Unsere verehrlichen Inserenten bitten wir, Aenderungen der laufenden Anzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nicht mehr berücksichtigen. Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Halle a. 8> f Mühlweg 19. Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Schriftleitung: W. König in Halle a. S.
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