Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- BeilageAnzeigen 137
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 145
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 148
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 149
- ArtikelVom Ankergang 151
- ArtikelEinladung zur Lehrlingsprüfung 1914 152
- ArtikelAnzeigen 153
- ArtikelEinladung zur Lehrlingsprüfung 1914 157
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 157
- ArtikelVerschiedenes 161
- ArtikelVom Büchertisch 164
- ArtikelPatentbericht 164
- ArtikelAnzeigen 165
- BeilageArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 171
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
-
163
-
164
-
165
-
166
-
167
-
168
-
169
-
170
-
171
-
172
-
173
-
174
-
175
-
176
-
177
-
178
-
179
-
180
-
181
-
182
-
183
-
184
-
185
-
186
-
187
-
188
-
189
-
190
-
191
-
192
-
193
-
194
-
195
-
196
-
197
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
I Nr. 7 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 113 Eine Taschenuhr, die von 1551 datiert. Wir wissen, dass man besonders in Frankreich immer bestrebt ist, unserem Peter Heolein die Er findung der Taschenuhr abzustreiten, und dass sieh auch neuerdings in der Schweiz ein Helfer dazu gefunden hat, welcher schlank aussprioht, dass nach seiner Meinung Henlein eine Uhr aus Blois in Frankreich in die Hände be kommen hätte, die er einfach nachmaohte. Ohne auf den Kern der Sache an dieser Stelle weiter einzugehen, müssen wir zugestehen, dass schon in ver hältnismässig frühen Jahren in Blois kleine Uhren in hoher Vollendung in dekorativer Hinsicht gemacht wurden. Die hier abgebildete kuriose Uhr ist die älteste der gegenwärtig noch vorhandenen Stücke Bloiser Herkunft, schreibt die „Revue ehronometrique“. Sie trägt die Inschrift von Jaques de la Garde, stammt aus dem Jahre 1551 und ist Bestandteil einer französischen UhrensammluDg. Das Etui, welches dazu diente, die fast 5 cm im Durchmesser grosse, kugelförmige Uhr zu um- schliessen, ist ebenfalls vorhanden. Die Abbildung zeigt uns auch den Schlüssel der Uhr und die Schnur, an der er befestigt ist. Jaques de la Garde war Uhrmacher des Königs Heinrich II. von Frank reich. Er wohnte 1558 in der von den Uhrmachern bevorzugten rue du Puy du Quartier, in der Nähe des Brunnens St. Jaques. Die Archive erlauben es uns, seinen Weg bis 1572 zu verfolgen. Die Familie de la Garde ist mit der Familie Cuper eine von denen, die am meisten zum Gedeihen des Gewerbes im Lande beigetragen haben. Ausser Jaques de la Garde sind bekannt: Jehan, welcher 1552 starb, Jean II, welcher 1622 noch lebte, Antoine I, Sohn von Jaques, Abraham, Uhrmacher der Königin Katharine, Jaques II, welcher 80jährig 1669 starb und Antoine II, Uhrmacher und Federnmacher, 1670 gestorben. Das Werk: Ses Horlogers Blesois schreibt über die kugelförmige Uhr von Jaques I de la Garde: „Sie ist eine Kugel von 52 mm im Durohmesser, welche sich in zwei Halbkugeln öffnet. Die obere Schale ist durchbrochen und mit verschlungenen Arabesken verziert, die untere ist graviert und trägt ein Zifferblatt. Das Werk mit Schlagwerk ist gezeichnet: Jaques de la Garde, Blois 1551“. Diese Kugel ist offenbar eine Taschenuhr. Sie hat noch ihre ursprüngliche Sohnur von Seide und ihren Schlüssel, das Ganze in einem Futteral von rotem Velour mit einer kleinen, kreisförmigen Oeffnung, um die Zeit erkennen zu lassen. Sie gehört zu den schönsten der alten künstlerischen Erzeugnisse der Uhrmacherei in Blois.“ Der chronometrische Wettbewerb des kantonalen Observatoriums in Neuchatel brachte der Firma Paul Ditisheim in La Chaux-de-Fonds zu den berühmten alten wieder neue Erfolge. Indem wir den Bericht der Zeitung „Le National Suisse“ darüber zum Abdruck bringen, welcher mit Stolz von den Erfolgen ihres engeren Landsmannes spricht, verfehlen wir auch unserer seits nicht, gegenüber den erzielten Resultaten unsere höchste Achtung zu bekunden und der genannten Firma dazu zu gratulieren Der Bericht lautet: „Zählen wir kurz die brillanten Leistungen dieses Hauses auf. Das gegenwärtige Reglement für die chronometrischen Wettbewerbe in Neuchatel ist seit 1902 in Kraft. In diesen 12 Jahren war das Haus Paul Ditisheim siebenmal mit der besten Leistung der während des Jahres beobachteten Serie von Chronometern an der Spitze. Der Rekord von 34,9 Punkten, den sieh dieses Haus im Jahre 1912 sicherte, ist bisher von keinem anderen Fabrikanten erreicht worden. Für den Wettbewerb von Bordchronometern hat das Haus seit 1902 ebenfalls siebenmal die Spitze des jährlichen Wettbewerbes gehalten. In jedem Jahre hat es seinen eigenen Rekord geschlagen, und im Jahre 1913 erhöhte es von neuem die Punktzahl, die es im Jahre vorher erhalten hatte. Hier sind die Rekordzahlen der letzten fünf Wettbewerbe: 1909 mit 26,2, 1910 mit 26,7, 1911 mit 29,9, 1912 mit 35,8, 1913 mit 36,0 Punkten. Unter diesen Bordohronometern des Hauses Ditisheim ist auf ein Stück besonders hinzuweisen, welches während der 65 Tage der Beobachtung in neun ther mischen Perioden von 32, 25, 18, 11, 4, 11, 18, 25, 32° und fünf Perioden der Beobachtung in den verschiedenen Lagen so geringe tägliche Gang abweichungen gezeigt hat, die auf Bruchteile einer Sekunde beschränkt blieben. Im Jahre vorher haben wir auf diese Tatsache hingewiesen, die sich das erste Mal in Taschenchronometern gezeigt hatte, aber noch niemals vorher hat man sie bei Bordchronometern gesehen, die während einer Reihe so langer und schwerer, naoh und nach in fünf Tagen und neun Temperaturen geschehener Proben beobachtet wurden. Auch für Taschenchronometer erster Klasse hält das Haus Ditisheim mit seiner Punktzahl von 40,6, die es im Vorjahr erreiohte, den Rekord. Dieses Mal wurde es der Erste mit der Zahl 31,6.“ Dazu möchten wir noch die technische Erwähnung machen, dass sich heute, naoh 15jährigen, glücklichen Versuchen, der Sieg der Unruh Guillaume in Verbindung mit der Stahlspirale feststellen lässt, die heute von allen Chrono meterkonstrukteuren verwendet wird, und der ein guter Teil der von allen Wettbewerbern erreichten Resultate zuzuschreiben ist. Fachverbände und Handwerkskammern. Die „Reichsdeutsche Mittel stands-Korrespondenz“ schreibt: Um bei den Vergebungen von Arbeiten durch die staatlichen Bauverwaltungen und Kommunen eine Berücksichtigung der berechtigten Wünsche des Handwerks zu erreichen, insbesondere.auch der Forderung des angemessenen Preises Geltung zu verschaffen, hatte der Rheinisch-Westfälische Tischlerinnungsverband schon seit langer Zeit eine Fühlungnahme der massgebenden Baufachverbände angestrebt und diese zu mehreren Sitzungen eingeladen. Das Ergebnis derselben war insbesondere die gemeinsame Erkenntnis, dass die Förderung einer gesunden Preis wirtschaft innerhalb der einzelnen Verbände Grundlage für die Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Handwerks sein müsste. Die Vorschläge des Tischlerinnungsverbandes zur Festlegung einheitlicher Kalkulations grundlagen fanden in diesen Sitzungen die Billigung aller Faohverbände. Eine allseitige Beunruhigung verursachte aber die Anfertigung von Preis verzeichnissen durch die Handwerkskammern, wodurch eine gedeihliche Entwicklung der Preispolitik des Handwerks in Frage gestellt schien. Um nun mit den Handwerkskammern zu einer auf gegenseitigem Vertrauen be ruhenden Gemeinschaftsarbeit zu gelangen, wurden diese von den vereinigten Fachverbänden zu einer Besprechung eingeladen, die auch am 21. Februar d. J. unter zahlreicher Beteiligung aller Kammern von Rheinland- Westfalen in Essen stattfand. Die von den Fachverbänden aufgestellten Richtlinien zur Förderung einer gesunden Preis Wirtschaft wurden von den Vertretern der Handwerkskammern gutgeheissen. Insbesondere wurde die Absicht der Fachverbände begrüsst, die Möglichkeit einer geordneten und dauernden Zusammenarbeit von Handwerkskammern und Fachverbänden in Erwägung zu ziehen. Die diesem Streben zugrunde liegenden Leitsätze lassen sich im wesentlichen wie folgt zusammenfassen: Zur Regelung der handwerklichen Preiswirtschaft ist in erster Linie der notwendige Material aufwand und der durchschnittliche Arbeitsaufwand für die betreffenden Arbeiten durch mehrjährige Untersuchungen festzustellen. Beide Faktoren haben gewisse Anteile an den Geschäftsunkosten. Die Summe aus dem Material - und Arbeits aufwand einerseits und diesen Anteilen andererseits ergibt die tatsächlich ent stehenden Selbstkosten, denen ein Prozentsatz für Gewinn zuzureehnen ist. Wenn den Handwerkskammern die Richtigkeit dieser Bereehnungsart einwand frei naehgewiesen ist (für das Tischlergewerbe ist dies bereits geschehen), dann können sie den so gewonnenen Kalkulationsgrundsätzen zustimmen. Daduroh werden diese Leitsätze, bei dem behördlichen Charakter der Kammern, von einer starken Autorität getragen, die den zu bildenden Normalpreis tarifen zugute kommt. Sind ditse gewissenhaft ermittelten Grundlagen durch die Handwerkskammern als solche erkanLt, dann steht auch deren empfehlender Weitergabe an die Behörden nichts mehr im Wege. Die Ermittlung dieser Preisnormalien müsste aber wegen des ausserordentlichen Umfanges der hierzu notwendigen Arbeiten den Faohver bänden überlassen bleiben, wie auch die Handwerkskammern bei der Uebertragung grösserer Aufträge an handwerkliche Arbeitsgemeinschaften den Fachverbänden den direkten Ver kehr mit den Behörden zugestehen müssten. Letzteres ist aus vermögens rechtlichen Gründen wie auch um deswillen nötig, dass der behördliche Charakter der Kammern erhalten bleibt. Die Handwerkskammern sollen lediglich „unparteiische Fürsprecherinnen“ zwischen Behörden und Fach verbänden sein. Selbstverständlich werden durch diese Abgrenzung der gegen seitigen Befugnisse die Rechte und Pflichten nicht berührt, die der § I04e der Gewerbeordnung bezüglich des Verkehrs mit den Behörden den Innungs verbänden gibt; ebenso wird hierdurch das Selbstverwaltungsrecht der Innungen nicht beschränkt, in gewissen Fragen mit den Behörden direkt zu verkehren. Diese Vorschläge wurden eingehend besprochen, nachdem anerkannt worden war, dass sie einen „gangbaren Weg“ zeigten. Es wurde beschlossen, zwei Ausschüsse der Kammern und der Fachverbände einzusetzen, die die Verhandlungen fortsetzen und nach gründlicher Durchberatung der Materie die Wege zu einer tüchtigen, praktischen Gemeinschaftsarbeit des rheinisch-westfälischen Handwerks ebnen sollen. Dieser Essener Be schluss bedeutet nicht nur für den Bezirk der jetzt beteiligten Verbände und Handwerkskammern, sondern für das gesamte deutsche Handwerk einen Fortschritt auf der Bahn zur Beseitigung der Gegensätze im deutschen Handwerk. Durch diese Verhandlungen wird erwiesen, wie unbedingt not wendig die Mitarbeit der zuständigen Faehverbände bei Aufstellung von Preis verzeichnissen für die einzelnen Berufsstände ist. Preisverzeichnisse, die auf einem anderen Wege Zustandekommen, bilden unter Umständen eine grosse Gefahr für die Gesundung der Verhältnisse in der Preispolitik des Handwerks. Die Haftung des Prinzipals ans Auskunftserteilungen über frühere Angestellte. Urteil des Reichsgerichts vom 9. März d. J. Leipzig. (Nach druck verboten ) Die Haftung des Prinzipals aus Auskunftserteilungen über fiühere Angestellte kann einmal aus § 824 B.G.B. begründet sein, wenn der Prinzipal der Wahrheit zuwider Tatsachen behauptet oder verbreitet, die ge eignet sind, den Kredit des früheren Angestellten zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen. Der Priozipal haftet in diesem Falle auch dann, wenn er die Unwahrheit der Tatsachen zwar nicht kannte, aber kennen musste. Andererseits kann eine Schaden ersatzpflicht auch aus § 826 B. G. B. gegeben sein, wenn der Prinzipal durch die Auskunftserteilung persönlich in einer gegen die guten Sitten verstossenden
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- No fulltext in gridpage mode.
- Show single page
- Rotate Left Rotate Right Reset Rotation
- Zoom In Zoom Out Fullscreen Mode