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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Berufsgenossen im Felde
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftseröffnungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftsveränderungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Konkursnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- BeilageAnzeigen 573
- ArtikelAufruf an unsere Fachkreise! 577
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 578
- ArtikelVon der Baltischen Ausstellung in Malmö 578
- ArtikelDer Strafantrag beim unlauteren Wettbewerb 580
- ArtikelSprechsaal 580
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 580
- ArtikelUnsere Berufsgenossen im Felde 583
- ArtikelVerschiedenes 584
- ArtikelGeschäftseröffnungen 584
- ArtikelGeschäftsveränderungen 584
- ArtikelKonkursnachrichten 584
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 584
- ArtikelAnzeigen 585
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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298 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. St. 22 Innung Leisnig. Adressenänderungen: Paul Mohr, ist versetzt zur 1. Ers.-Komp., Inf.-Reg. 179. Arno Müller, ist versetzt zur 2. Ers.-Komp., Inf.-Reg. 179. Verschiedenes. Eine Preiserhöhung für Grossuhren nnd Wecker um 5 Proz. wird mit dem 1. Dezember eintreten. Diese Preiserhöhung wird auch nach dem 1. Dezember für Aufträge eintreten, die schon früher erteilt sind, aber erst nach dem 1. Dezember abgerufen werden. Es empfiehlt sich also, frühsr bestellte Ware noch vor dem 1. Dezember abzurufen. Die Preiserhöhung wird von <len Fabrikanten damit begründet, dass es jetzt unmöglich ist, Messing zu bekommen. Die Militärbehörde hat die Lieferung für alle Fabriken gesperrt, die nicht Kriegslieferungen haben. Es ist natürlich jetzt doppelt not wendig, den Preisaufschlag auch beim Kleinverkauf streng durchzuführen! Geschäftliche Forderungen an Belgien. Vom Kreditorenverein für die Gold-, Silberwaren- und Uhrenindustrie ist an die deutschen Mitglieder die Aufforderung ergangen, alle Forderungen an Belgien nach dem Stande vom 31. Juli d. J. bei ihm anzumelden, um die ermittelten Verluste beim Friedensschluss durch die Reichsregierung geltend maohen zu können. Geeignete Vertreter zur Ermittlung dieser Verluste wird der Verein nach Belgien entsenden, um mit den einzelnen Schuldnern Verhandlungen zur Wahrung der deutschen Ausstände zu pflegen. Soweit etwaige Verluste durch den Krieg entstanden sind, sollen sie, gestützt auf Belege, durch die Handels kammern bei dem Reichsamt des Innern oder der sonst als zuständig in Betracht kommenden Stelle geltend gemacht werden. Bei den lebhaften Geschäftsbeziehungen der deutschen Edelmetall-Industrie zum Ausland dürfte es sieh um ziemlich erhebliche Summen handeln. Weitere Verlängerung der Fristen des Wechsel- nnd Scheckrechts für Eisass-Lothringen, Ostpreussen usw. Eine Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 24. September 1914 lautet: Der Bundes rat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundes rats zu wirtschaftlichen Massnahmen usw. vom 4. August 1914 folgende Ver ordnung erlassen: § 1. Die Fristen für die Vornahme einer Handlung, deren es zur Aus übung oder Erhaltung des Wechselrechts oder des Regressrechts aus dem Scheck bedarf, werden, soweit sie nicht am 31. Juli 1914 abgelaufen waren, für solche Wechsel oder Schecks, die in Eisass-Lothringen, in der preussischen Provinz Ostpreussen oder in Westpreussen, in den Kreisen Marienburg, Elbing, Stadt und Land, Stuhm, Marienwerder, Rosenberg, Graudenz, Stadt und Land, Löbau, Culm, Briesen, Strasburg, Thorn, Stadt und Land, zahlbar sind, im Anschluss an die im § 2 der Bekanntmachung vom 29. August 1914 vor gesehene Verlängerung um weitere 30 Tage verlängert- Die gleiche Frist verlängerung findet im Anschluss an die in der Bekanntmachung vom 8. Sep tember 1914 vorgesehene Verlängerung bei solchen im Stadtkreis Danzig zahlbaren gezogenen Wechseln statt, die als Wohnort des Bezogenen einen Ort angeben, der in Ostpreussen oder in einem der bezeichneten westpreussi- schen Kreise gelegen ist. i" 1 " 1 mr ' ~'^1^:' § 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. (.Reichs-Gesetzblatt“ Nr. 79 vom 25. September 1914.) Fälligkeit der im Ausland ausgestellten Wechsel, Der Bundesrat hat durch Verordnung vom 10. August 1914 die Fälligkeit aller im Inland zahlbarer Wechsel, die im Ausland vor dem 31. Juli 1914 ausgestellt worden sind und an diesem Tage noch nicht verfallen waren, um 3 Monate hinaus geschoben. Es sind Zweifel darüber entstanden, ob auch solche Wechsel unter diese Vorschrift fallen, die zwar tatsächlich an einem ausländischen Orte aus gestellt sind, auf denen aber ein inländischer Ort als Ausstellungsort angegeben ist. Die Frage ist zu verneinen. Nach Wechselrecht ist es zulässig, als Ort der Ausstellung einen anderen Ort als den. an welchem die Ausstellung in Wirklichkeit geschehen ist, zu bezeichnen. Wer einen Wechsel in dieser Weise ausstellt, sowie alle diejenigen, welche auf einen so ausgestellten Wechsel später ihre Unterschrift setzen, erklären damit in reohtswirksamer Weise, dasB für den Inhalt ihrer Wechsel Verpflichtungen der auf dem Wechsel angegebene Ort als Ausstellungsort gelten soll; ebenso erkennt derjenige, welcher sein Akzept aus der Hand gibt, bevor der Ausstellungsort ausgefüllt ist, den dem nächst vom Aussteller auf dem Wechsel anzugebenden Ausstellungsort als massgebend an. Diese Grundsätze, mit denen auch die Rechtsprechung des Reichsgerichts übereinstimmt (Entscheidungen in Zivilsachen Bd. 32, S. 115 ff, 118), müssen mangels einer besonderen Vorschrift auch dann zur Anwendung gebracht werden, wenn es sich fragt, an welchem Orte ein Wechsel im Sinne der vorbezeichneten Verordnung als ausgestellt auzusehen ist. Wollte man hier den tatsächlichen Ausstellungsort entscheiden lassen, so würde der Zeit punkt der Fälligkeit des Wechsels aus dem Wechsel selbst nicht zu ent nehmen sein. Das aber müsste zu einer bedenklichen Rechtsunsicherheit führen; insbesondere würde der Inhaber des Wechsels vielfach im ungewissen darüber s«in, wann er den Protest zu erheben hätte, und ebenso würde für die Regresspflichtigen die Unklarheit darüber, ob der Protest rechtzeitig er hoben ist, zu Schwierigkeiten führen. Auch aus diesen Erwägungen ergibt sich, dass, dem formalen Wesen des Wechsels entsprechend, als Ausstellungs ort im'Sinne der Bundesratsverordnung der im Wechsel angegebene Ort an zusehen ist. („Norddeutsche Allgemeine Zeitung.“) Für die Eintragung in das Offizielle Leipziger Mess-Adressbuch, 38. Auflage, Oster-Vormesse 1915 (Beginn Montag, am 1. März), ist vom Mess - Ausschuss der Handelskammer Leipzig soeben der massgebende Anmelde bogen versandt worden. Umgehende Rüoksendung des ausgefüllten Bogens ist allen Ausstellern dringend zu empfehlen, da die Aufnahme oder Weiter führung im Buche davon abhängt. Den neu hinzugetretenen Ausstellern, sofern sie die vorgeschriebenen Formulare noch nicht erhalten haben sollten,' empfehlen wir, sofort beim Mess-Ausschuss der Handelskammer Leipzig darum nachzusuchen. Abzeichen, wie sie gerade jetzt viel verlangt werden, bietet die Firma Ewald Porcher, Hannover, in ihrer heutigen Anzeige an. Wir machen unsere Leser besonders darauf aufmerksam. Durch geschickte Ausnutzung der Absatzmöglichkeiten und der passenden Muster lässt sich jetzt ein ganz guter Umsatz erzielen. Benzin kann mit der Post nicht befördert werden! Wegen der grossen Knappheit des Benzins ist dieses sehr häufig bei den Furnituren handlungen bestellt worden. Die Firma Rudolf Flume, Berlin, hat nun einen „Benzin-Ersatz“ auf den Markt gebracht, der in seinen für den Uhrmacher in Frage kommenden Eigenschaften dem Benzin entspricht, jedoch nicht brennbar ist, so dass er mit der Post versandt werden kann. Benzin- Ersatz wird in Blechkannen von 1 j t Liter, 1 Liter und 5 Liter abgegeben. Der Benzin-Ersatz ist seit Jahren erprobt und wird auch zurzeit in der Granatzünderfabrikation zum Entfetten der Stahlteile benutzt. Geschäftseröffnungen. Danzig. Am 24. Oktober eröffnete Herr Neufeld Wollwebergasse 20 ein Spezial-Juwelen-, Uhren- und Goldwarengeschäft. Eisenach. Eduard Kleinschmidt, Uhrmachermeister, eröffnete Jakob strasse 12 —14 ein Uhren- und Goldwarengeschäft nebst Optik. Kattowitz. Uhrmacher Franz Heger, hier, eröffnete eine Werkstatt für Uhren, Silber- und Goldwaren. Wesenberg. Herr Frz. Tiedt eröffnete sein Uhrwarengeschäft wieder. Geschäftsveränderimgen. Lübeck. Das Geschäft des verstorbenen Kollegen Carl Blanck, König strasse 78, wurde von dem Uhrmacher Paul Bendfeldt, zurzeit im Felde, über nommen und unverändert unter gleicher Firma weitergeführt. Bentschen. Herr Gustav Schostag verlegte sein Uhren-, Gold-, Silber-, Niokel - und Alfenidewaren - usw. Geschäft nach Wilhelmstrasse 27. Osterode. Herr Wilhelm Stybalkowski verlegte sein Uhren- und Gold warengeschäft nach WasserstraBse 18 a. Personalien: Friedland, Meokl. Auf ein 25jähriges Bestehen konnte am 1. November die hiesige Firma Rudolf Sternberg, Uhren-, Gold- und Silberwaren, zurückblicken. Schömberg. Der Stadtverordnete, Uhrmachermeister Lorenz wurde zu der im nächsten Monat anberaumten Stadtverordnetenwahl zum Beisitzer gewählt. Gestorben: Uhrmaoher Adolf Purrmann im Alter von 56 Jahren in Köln. — Uhrmachermeister Johann Legi im 50. Lebensjahre in Nürnberg. Silberkurs. Nachdruck verboten. *°°/iooo Arbeitssilber der Vereinigten Silberwarenfabriken per kg 78 Mk. oder per g 7,8 Pf. vom 10. November. Konventionspreis der „Vereinigten Silberkettenfabrikanten Deutschlands* für 80,00 feine silberne Ketten auf 81 Mk. per kg, 8,1 Pf. per g. Konkursnachrichteii. Bel gar d, Persante. Juwelier Hermann Brodhagen, Inhaber der Firma F. Mittenfelder Nachf., Anmeldefrist bis zum 21. November, erste Gläubiger versammlung am 28 November. Myslowitz. Uhrmacher Albert Pyplatz in Janow, Anmeldefrist bis zum 1. Dezember, erste Gläubigerversammlung am 10. Dezember. Frage- und Antwortkasten. Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt. Fragen. Frage 2246. Welches ist bis jetzt das praktischste Werkzeug, um Zylinderspunde herauszuschlagen? E. E. in Sch. Frage 2247. Wo werden gute Taschen-Lunten-Feuerzeuge (ohne Benzin), Fabrikmarke Gampo R. K., fabriziert? G. U. in H. Berichtigung zur Fragebeantwortung Nr. 2245: Statt Stubenarbeiter muss es heissen „Stuben mal er “. Redaktionsschluss für Nr. 231 Textteil I Inseratenteil 24. November, vormittags 8 Uhr. | 27. November, mittags 1 Uhr. Unsere verehrlichen Inserenten bitten wir, Aenderungen der aufenden Anzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nichtmehr berücksichtigen Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Halle a. 8.» Mühlweg 19. Druck und Verlag'von Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Schriftleitung: W. König in Halle a. S. 1
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