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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 21.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189601001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18960100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18960100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 45 und 46 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1896)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Freie Vereinigung oder Zwangsorganisation, Befähigungsnachweis oder Gewerbefreiheit?
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zwangsinnung oder freie Vereinigung
- Autor
- Rosenbrock, D.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 21.1896 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1896) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1896) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1896) 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1896) 71
- AusgabeNr. 5 (1. März 1896) 93
- AusgabeNr. 6 (15. März 1896) 117
- AusgabeNr. 7 (1. April 1896) 139
- AusgabeNr. 8 (15. April 1896) 165
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1896) 187
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1896) 211
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1896) 233
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1896) 255
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1896) 277
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1896) 299
- AusgabeNr. 15 (1. August 1896) 319
- AusgabeNr. 16 (15. August 1896) 341
- AusgabeNr. 17 (1. September 1896) 363
- AusgabeNr. 18 (15. September 1896) 385
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1896) 407
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1896) 429
- AusgabeNr. 21 (1. November 1896) 451
- AusgabeNr. 22 (15. November 1896) 475
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1896) 499
- ArtikelCentral-Verband 499
- ArtikelFreie Vereinigung oder Zwangsorganisation, Befähigungsnachweis ... 499
- ArtikelZwangsinnung oder freie Vereinigung 502
- ArtikelDie Uhrenindustrie auf der II. bayerischen Landesausstellung in ... 503
- ArtikelBriefwechsel 505
- ArtikelVereinsnachrichten 505
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 507
- ArtikelVerschiedenes 507
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 507
- ArtikelStellen-Nachweis 507
- ArtikelAnzeigen 507
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1896) 523
- BandBand 21.1896 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 502 — fordert, selbst von denen, die erst vor Kurzem durch sie zur! Selbständigkeit gelangt waren. Denn auch sie wollten sich nun die Konkurrenz der auf demselben Wege herandrängenden Gesellen so viel wie möglich fern halten. Die Klagen, das ungestüme Drängen der Gewerbetreibenden, die Gewerbefreiheit wieder zu beseitigen, dauerten fort, und sie erreichten thatsächlich ihr Ziel theilweise insofern, als durch die Einführung der Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 ein Uebergangszustand herbeigeführt wurde. Da jedoch diese Gewerbeordnung der gewünschten Autonomie mit Zwangs- und Yerbietungsrechten keine Kechnung trug, sondern nur die bis dahin schon vorhandenen und befolgten polizei lichen Anordnungen enthielt, so wurde die Agitation zur Be seitigung der Gewerbefreiheit bis zum Jahre 1848 in und ausser Preussen immer heftiger. Mit grösser Erbitterung wies man darauf hin, wie hier ein reicher Kapitalist durch seine zahllosen Fabrikerzeugnisse die Preise der Handwerker immer tiefer herab drücke, sich zu deren Erzeugung wohl gar noch der Kräfte ihrer Standesgenossen bediene, wie dort unter dem Schutze der Gewerbe-1 freiheit oder des Konzessionwesens ein junger Mensch, der erst j vor Kurzem seine Lehrjahre vollendet hatte oder durch einen Glücksfall zu Vermögen gekommen sei, als gefährlicher Konkurrent] mit dem glänzendsten Erfolg auftrat, wie bei Vergebung von j grösseren Lieferungen oder Bauten, die Aussicht auf einen reich-] licheren Verdienst eröffneten, die Mindestfordernden den Sieg davontrugen u. s. w. Diesen Verhältnissen wollte man endlich ein Ziel setzen. Wir sehen die Gründung von freiwilligen Innungen u. s. w., ebenso aber auch, wie durch die Erfolge der Handwerkerkonferenzen und der konsequenten Agitation der Ge werbetreibenden dieselben dem gewünschten Ziel immer näher j rücken. Während die Edikte von 1810 und 1811 zum selbst-1 ständigen Betrieb eine besondere Befähigungsprüfung nur bei 34, j die Gewerbeordnung von 1845 bei 42 forderte, sehen wir nun durch die Verordnungen vom 9. Februar 1849 eine solche für 55 Gewerbe eingeführt. Die Gewerbefreiheit war damit für den grössten Theil der Gewerbe beseitigt. (Heute fordern die Führer der reaktionären Handwerkerbewegung den obligatorischen Be fähigungsnachweis für 72 Gewerbe.) i Aber nicht lange währte es, und wir sehen im Juni 1869 ] die Gewerbefreiheit wieder proklamirt, und, was nicht zu unter- j schätzen ist, von dem grössten Theil der Gewerbetreibenden mit einem wahren Beifallssturm begrüsst. Hören wir heute nicht dieselbe Skala von Klagen, dieselben Begründungen, die zur Wiederaufhebung der jetzt bestehenden Gewerbefreiheit ins Treffen geführt werden? Ist die Annahme, dass die heute beabsichtigte Zwangsorganisation und die von den Zunftfreunden als letztes Ziel ins Auge gefasste Aufhebung der Gewerbefreiheit nur von kurzer Dauer sein werde, auf Grund der Geschichte oder der Vergangenheit in diesem Jahrhundert etwa unberechtigt? Wir werden, sobald schon der jetzt vorliegende Gesetzentwurf, die Zwangsorganisation des Handwerks betr., zum Gesetz erhoben sein wird, nicht lange zu warten haben, um von den Zünftlern zu hören, dass dieser nicht ausreiche, die Besserung des Handwerks herbeizuführen, sondern dass der Befähigungsnachweis in seiner alten Form eingeführt werden müsse, um nämlich ebenso wie früher, die unbequeme Konkurrenz nach Möglichkeit von vorn herein aufs Trockene zu setzen. Heute zeigt sich der Grossbetrieb in einer Weise ausgebildet, dass von einer Eindämmung, umsomehr als noch andere an Zahl grosse Schichten der Bevölkerung mit ihren vitalsten Interessen ein Wort mitzusprechen haben, gar keine Kede mehr sein kann. Und so geht es uns fast genau mit dem Handel. Auch diesen wird man mit Zwangsparagraphen in fühlbarer Weise nicht einzudämmen im Stande sein. Zu keiner Zeit in unserem Jahrhundert ist der Boden für Zwangs organisation und Einführung des Befähigungsnachweises ein so ungünstiger gewesen, wie jetzt, denn niemals hat die Technik eine so hohe Stufe der Vollkommenheit, und die fabrikations- mässige Herstellung von Waaren einen so rapiden Aufschwung und so enorme Erfolge zu verzeichnen gehabt, wie in dem Zeit raum der letzten 20 bis 25 Jahre; nicht zu vergessen der Ver kehrsmittel von heute zu früher. Die Zahl der Gewerbe, die man in die Zwangsorganisationen hineinschob, war eine immer grössere geworden, und ungeachtet dessen ist es dem Handwerk nicht möglich gewesen, mehr Boden zu gewinnen, sondern es hatte nur Verluste an solchem zu verzeichnen. Und daran wird auch die jetzt in Aussicht genommene Zwangsorganisation und der von den echten Zünftlern für später zu erstrebende obligatorische Be fähigungsnachweis, bezw. dessen Einführung nichts ändern. Je früher es aber die Herren erreichen werden, Bresche in die Ge werbefreiheit zu legen, desto eher wird von den anderen Erwerbs schichten mit dem unleidigen Innungskram Kehraus gehalten werden können. (Fortsetzung folgt) Zwangsinnung oder freie Vereinigung. Zur Entgegnung. Unter obiger, nur in anderer Wortfolge und mit anderem Bindeworte versehener Ueberschrift, hat unser werther College Herr Th. Eisass sich veranlasst gesehen, mir auf meine Ent gegnung gegen die Resolution des Vereins Berliner Uhrmacher, zu erwidern. Es kann durchaus nicht schaden, wenn eine solche Sache wie der Gesetz - Entwurf, um den es sich handelt, von allen Seiten beleuchtet wird, nur meine ich, man sollte politische Schlagwörter, wie „schreiende Zünftler“ u. s. w. vermeiden, da dieses nicht zur Aufklärung dienen kann, denn, dass die Gegner der Innungen es nicht an Schmeicheleien fehlen lassen, beweist, dass in einer Versammlung in Berlin ein Herr die Aeusserung gethan hat: „dass der Handwerker die Zwangsorgani sation nur anstrebe, weil er zu bequem und geistig zu träge sei, sich selbst zu helfen, auch überhaupt nicht mehr die Fähigkeit besitze, Lehrlinge auszubilden“ u. s. w. Solche Aeusserungen be dürfen keines Kommentars. Was die Selbstverwaltung Hamburgs anbelangt, das zu erörtern, würde zu weit führen. Es ist gewiss thöricht zu glauben, dass mit Einführung der Zwangsinnungen sich die Lage des Handwerks anders gestalten wird, und bin ich der Letzte, in einem solchen Wahn zu leben, dass aber durch eine straffere Regelung des Lehrlingswesens sich in kommender Zeit eine Besserung in unseren Erwerbs verhältnissen erzielen lässt, ist meine Ueberzeugung, weil ein Uhrmacher, welcher sein Gewerbe regelrecht erlernt hat und von vornherein an gute Arbeit gewöhnt ist, nicht so bald ein Pfuscher und Schleuderer wird, als einer, der vielleicht nur ein paare Jahre bei einem sogenannten Uhrmacher gelernt hat, sich dann etablirt und durch billige Preise und grosse Versprechungen das Publikum, zum Schaden seiner Konkurrenten, zu täuschen sucht. Dass der Staat uns Konkurrenz vom Halse schaffen wird u. s. w., wird wohl kein Denkender annehmen, dass aber Zwangsinnungen eher befähigt sind, hinsichtlich der Ausbildung der Lehrlinge mehr zu leisten, als freie Vereinigungen, denen vielleicht ein Viertel der Collegen in einem Orte angehört, darf man doch wohl als sicher annehmen, denn wenn sich auch ein Theil, und wären es drei Viertel der Collegen, bemüht, etwas Erspriessliches zu leisten und nur ein Viertel diesem entgegen arbeitet, so ist dies doch gewiss ein Krebsschaden. Was österreichische Zustände anbelangt, so kann ich aus eigener Anschauung darüber nicht urtheilen, weiss nur, dass die meisten Misshelligkeiten aus der Abgrenzung der Bezirke sich ergeben. Im Uebrigen berufe ich mich auf unseren geehrten Collegen Herrn Jul. Hertzog, welcher der österreichischen Grenze näher wohnt wie wir, und uns dieselben aus eigener Anschauung geschildert hat. Es dürfte keinem Zweifel unterliegen, dass, wenn die Uhr macher nur solche Konkurrenten hätten, wie mein verehrter Gegner ist, die Gewerbefreiheit keinen Schaden brächte. Dieses ist aber keineswegs der Fall, wenn, wie hier am Platze, ein sogenannter Uhrmacher es unternommen hat, eine „amerikanische Uhren-Reparatur-Werkstatt“ zu errichten, wo jede Reparatur 75 Pf. kostete, und nachdem derselbe fallit war und das Geschäft in andere Hände übergegangen ist, dieser, als Konkurrent des In habers seines früheren Geschäftes, dieselben jetzt für 65 Pf. an preist, so sind dieses keine gesunden Zustände, sondern krasse Auswüchse der Gewerbefreiheit, und ein solcher Mann hat bis zu seinem Untergange noch Lehrlinge gehalten. Von dem Handel, ! welchen der Gesetzentwurf nicht berührt, will ich nicht reden.
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