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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 21.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189601001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18960100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18960100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 45 und 46 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1896)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie Abzahlungsgeschäften und Hausirern das Handwerk gelegt werden kann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Façongold, ein neuer Lockvogel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 21.1896 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1896) 1
- ArtikelNeujahrsgruss 1
- ArtikelCentral-Verband 1
- ArtikelAllgemeine Betrachtungen (II) 2
- ArtikelDeutscher Reichstag 2
- ArtikelWie Abzahlungsgeschäften und Hausirern das Handwerk gelegt ... 3
- ArtikelFaçongold, ein neuer Lockvogel 5
- ArtikelUnsere Werkzeuge 6
- ArtikelDer Uhrenhandel der Schweiz 1892 und 1894 und das Ende des ... 6
- ArtikelDürrstein und Co. auf der Deutsch-Nordischen Handels- und ... 7
- ArtikelVerschiedenes 7
- ArtikelVom Büchertisch 9
- ArtikelWaarenzeichen-Register 9
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 9
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 10
- ArtikelStellen-Nachweis 10
- ArtikelAnzeigen 10
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1896) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1896) 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1896) 71
- AusgabeNr. 5 (1. März 1896) 93
- AusgabeNr. 6 (15. März 1896) 117
- AusgabeNr. 7 (1. April 1896) 139
- AusgabeNr. 8 (15. April 1896) 165
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1896) 187
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1896) 211
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1896) 233
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1896) 255
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1896) 277
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1896) 299
- AusgabeNr. 15 (1. August 1896) 319
- AusgabeNr. 16 (15. August 1896) 341
- AusgabeNr. 17 (1. September 1896) 363
- AusgabeNr. 18 (15. September 1896) 385
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1896) 407
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1896) 429
- AusgabeNr. 21 (1. November 1896) 451
- AusgabeNr. 22 (15. November 1896) 475
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1896) 499
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1896) 523
- BandBand 21.1896 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 5 — Herr Luban nicht berichtigt, obwohl er es doch sonst nicht so genau nimmt und selbst vorliegende Paragraphen seines vor gedruckten Vertragsformulares nicht zu kennen scheint. Fa^ongold, ©in neuer Lockvogel. Um auf eine neue Art die Dummen zu leimen und die Un vorsichtigen zu bethören, wird durch das (an Stelle des „Goldin“- Metalls, das kürzlich unter gleich hochtönenden Anpreisungen einzuführen versucht wurde) sogenannte Fa? ongold die Angel ausgeworfon. Abermals findet diese Metallmasse als Uhr gehäusematerial Verwendung und Anpreisung. Durch die ver schiedensten Zeitungen segelt, unter dem Schein grösster Solidität, ein mit einer Sprungdeckel-Savonnettuhr-Zeichnung versehenes Inserat des Hermann Hurwitz & Co., Berlin C., Kloster strasse 49. Dieser Freund der Uhrbedürftigen verlangt angeblich erst Zahlung nach Erprobung. Das Inserat ist interessant und lehrreich. Es besagt, dass ohne Nachnahme, ohne Vorausbezahlung, zur Ansicht 8 Tage auf Probe an Jedermann, von Hurwitz & Co. versendet werden deren amerikanische Fa<;ongold-Remontoir-Uhren. Die Anpreisung der Uhren (gleichviel ob Herren- oder Damenuhr) besagt, dass diesselben vermöge einer ganz eigen artigen und neuen Metallegirung, von echt goldenen Uhren, selbst von Fachleuten schwer zu unterscheiden sind, sowohl was das Aussehen als auch die edle künstlerische Arbeit betrifft; die Gravirung ist ausschliesslich Handarbeit. Hurwitz & Co. übernehmen für ihre Facongold-Uhren die weitgehendste Garantie, dass dieselben ihre Goldähnlichkeit für immer behalten und dass das Werk auf das sorgfältigste regulirt und abgezogen (ropassirt) ist. Sie geben 3 Jahre Garantie (! ! !), der Preis jeder Uhr mit drei Fagongold-Deckeln ist 25 Mk. und genügt es, folgende Post karte zu schreiben: Deuteobe Reichspost. Postkarte. Herrn Hermann Hurwitz & Co. Abtheilung für Uhren. Berlin C. Klosterstrasse No. 49. Unterzeichneter bestellt zur Ansicht eine Fa<?ongold-Remon- toir-Uhr zum Preise von Mk. 25,— und verpflichtet sich, ent weder die Uhr innerhalb 8 Tagen nach deren Empfang franco zu retourniren oder den Betrag einzusenden. Erfüllungsort Berlin. Bis zur gänzlichen Bezahlung bleibt die Uhr Eigen thum der Firma Herrn. Hurwitz & Co. Deutliche Unterschrift Stand Adresse Weiter besagt das Inserat: £PV~ Wir bitten daher dringend, unsere Faijongold-Uhren nicht mit den in allen Zeitungen gegen Vorausbezahlung oder Nachnahme angebotenen Goldin- und ähnlichen Uhren zu ver wechseln, welche in Wirklichkeit aus ganz schwach vergoldetem Tombak bestehen und welche ebenso schnell schwarz werden, als ihre Uhrwerke aufhören zu funktioniren, daher die Vorsicht der Nachnahmeversendung. SV* Wir dagegen verlangen erst Zahlung nach Erprobung 1 Interessant und lehrreich ist die Ausführung über die Frage: Was ist Fa?ongold? Hurwitz & Co. erläutern die Frage wie folgt: Faf.ongold ist eine neue goldfarbige Metall-Legirung „amerikanischen Ursprungs“ und berufen wir uns auf das bei uns ausliegende Gut achten des vereideten Metallprüfers und Sachverständigen der Königlichen Gerichte zu Berlin, aus welchem hervorgeht, dass es sich bei Fa^ongold keineswegs um eine äussere Vergoldung oder Plattirung handelt, sondern dass die gleiche Goldfarbe wie aussen durch das ganze Metall durch und durch geht. Lassen wir nunmehr die Ansicht und das Urtheil Dresdener Sachverständiger folgen: Unwillkürlich kommt dem Leser bei dem Worte „Fa^on“ der Begriff „falsch, nachgemacht, gefälscht“, nach den Analogien: Fa?,on-ßum, Fa?on- (oder Etikette-) Wein, Faijon- Biere, Fa<?on-Wolle, Facon-Tucbe. Ausnahme würde nur der Umstand bilden, wenn bei den letztgenannten Stoffen als be sondere Bezeichnung beigefügt ist, dass eine besonders kostr spielige, solide Behandlung der Grundstoffe und deren Echtheit etwa die Fa<jonbezeichnung rechtfertigt. Wir bezeichnen das Fagongold als eine dem sogen. Talmigold, Goldin, Alumingold, amerikanischen Neugold, Tombak etc. gleichartige Nachahmung des „echten Goldes“, die aber ihrem inneren Gehalte nach voll ständig unedel d. h. werthlos (Pfundwaare) ist. Wohl vermag man das Gold in verschiedenen unedlen Metallmischungen hin sichtlich seiner Farbe, bei der Politur, sogar vorübergehend im äusseren Anscheine täuschend, nachzuahmen; nie aber hält sich diese Aussenseite, es sei denn, dieselbe wird vergoldet. Jedes polirte unedle Metall oxydirt mit der Zeit, gleichviel ob in ein paar Tagen oder in ein paar Wochen und wird unscheinbar. Es geschieht dies sogar schon bei geringhaltigem z. B. 6 und 8 karätigem (250 und 333 Tausendtheil feinhaltigem) Golde. Noch sicherer ist der Bruch unedlen goldähnlichen Metalls; das Korn des Bruchs ist stete grau, nicht goldgelb. Ebenso ist das spezi fische Gewicht aller unedlen Goldnachahmungen sehr erheblich geringer als bei echtem Goldmetall; in der spezifischen Schwere beruht eben die Echtheit. Von der Prüfung des Fa^ongoldes durch die sogen. Strich probe des Goldschmieds ist ganz abzusehen, da sich bei dieser die vollständige Werthlosigkeit dieses Metallgemisches sofort herausstellt. Kein vereidigter Metallprüfer und Wardein, somit Sachverständiger, kann diese Angabe widerlegen. Das von Hurwitz & Co. angeführte Sachverständigen-Urtheil besagt gar nichts weiter, als dass das geprüfte Fapongold mit keiner Ver goldung versehen, sondern in seinem Massivbestande durchgehend von gleichartiger Masse und Farbe sei. Warum führen Hur- witz & Co. das Prüfungsgutachten nicht vollständig und wörtlich mit dem Namen des betreffenden „vereidigten Wardeins“ an? Jede gute, echt silberne Bemontoir-Uhr, gekauft in einem soliden Uhrmachergeschäft, ist doppelt und dreifach besser als eine solche von Berlin bezogene Fafongold-Uhr, die, vom Werke abgesehen, sonst gar keinen Werth hat, während die bedeutend billigere silberne Remontoir-Uhr, neben der Garantie für das Werk, immer noch den Silberwerth hat und als „echte Uhr“ zu bezeichnen ist. Die proponirte Bezahlung nach achttägiger Probe — so lange hält sich wohl das äussere Ansehen des Fa<jongoldes — ist nur ein Lockmittel, um die Solidität der Waare plausibel zu machen. Geht überdies einmal eine abgesendete Faponuhr ver loren, dadurch, dass ein betrügerischer Kunde die Absendung des Geldes unterlässt und mit dem Fange verduftet, so ist es sicherlich kein grösser Schaden für Hurwitz & Co., die jedenfalls, die zahlreichen Reklamen lassen dies wenigstens vermuthen, bei massenhaftem Absatz an Leichtgläubige, solche kleine Verluste an werthlosen Stücken verschmerzen können, vielleicht sogar vorher gesehen und in Rechnung gezogen haben. Wir haben eine vor etwa 3 Monaten von Hurwitz & Co. gekaufte oder bezogene Fafonuhr gesehen, die schauderhaft grau gelb und messingern aussah. Alle solche Neuheiten kommen entweder thatsächlich aus Amerika zu uns herüber oder werden mit amerikanischem Nimbus versehen. Auf dem Kontinente giebt es ähnlich grosse Macher und Reklamehelden als in Amerika. Es scheint uns sehr fraglich, ob das angeblich amerikanische Fabrikat: „Fa^ongold“, ebenso wie „Goldin“ oder wie amerikanisches bez. mexikanisches „Patent-Silber“, nur „über See erfunden“ wurden. Mit 40 Stück Patent-Silber-Waare, die als fast verschenkt bezeichnet werden, macht überdies neuerdings die Hauptagentur von Nelken, Berlin N., Linienstrasse 111, in grossen Reklame- Inseraten die Zeitungen unsicher. Neber dieser Nelken-Reklame tritt weiter noch in ähnlichen aufdringlichen Reklame-Inseraten, mit einem neuen Präparate, genannt Phönix-Silber, eine ebenso nichtsnutzige Masse als das vorgenannte Patent-Silber, der von früher her schon bekannte „Feith’s Neuheiten-Vertrieb in Berlin W., Charlottenstrasse 63“ auf. Dieser Vertriebs-Betrieb scheint in Berlin auf besserem Boden zu stehen als hier in Dresden, denn von dort aus werden 45 Stück Pracht-Phönix-Silber-Stücke, oder Kaffee- bezw. Theeservice zu je 15 Mark, Bijou-Service zu 10, andere Kleinigkeiten oder Einzelstücke zu 9 und 7 Mark ausgeboten. Besonders wird erwähnt, dass alle diese Stücke früher das 4fache gekostet hätten.
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