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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 21.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189601001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18960100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18960100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 45 und 46 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1896)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Façongold, ein neuer Lockvogel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Werkzeuge
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrenhandel der Schweiz 1892 und 1894 und das Ende des französisch-schweizerischen Zollkrieges
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 21.1896 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1896) 1
- ArtikelNeujahrsgruss 1
- ArtikelCentral-Verband 1
- ArtikelAllgemeine Betrachtungen (II) 2
- ArtikelDeutscher Reichstag 2
- ArtikelWie Abzahlungsgeschäften und Hausirern das Handwerk gelegt ... 3
- ArtikelFaçongold, ein neuer Lockvogel 5
- ArtikelUnsere Werkzeuge 6
- ArtikelDer Uhrenhandel der Schweiz 1892 und 1894 und das Ende des ... 6
- ArtikelDürrstein und Co. auf der Deutsch-Nordischen Handels- und ... 7
- ArtikelVerschiedenes 7
- ArtikelVom Büchertisch 9
- ArtikelWaarenzeichen-Register 9
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 9
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 10
- ArtikelStellen-Nachweis 10
- ArtikelAnzeigen 10
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1896) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1896) 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1896) 71
- AusgabeNr. 5 (1. März 1896) 93
- AusgabeNr. 6 (15. März 1896) 117
- AusgabeNr. 7 (1. April 1896) 139
- AusgabeNr. 8 (15. April 1896) 165
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1896) 187
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1896) 211
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1896) 233
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1896) 255
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1896) 277
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1896) 299
- AusgabeNr. 15 (1. August 1896) 319
- AusgabeNr. 16 (15. August 1896) 341
- AusgabeNr. 17 (1. September 1896) 363
- AusgabeNr. 18 (15. September 1896) 385
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1896) 407
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1896) 429
- AusgabeNr. 21 (1. November 1896) 451
- AusgabeNr. 22 (15. November 1896) 475
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1896) 499
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1896) 523
- BandBand 21.1896 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 6 — Dem Leser wird als Lockmittel eine Speckschwarte gezeigt in den Worten der Anpreisung: Zum Beweise, dass dieses In serat auf keinem Schwindel beruht, verpflichte mich hiermit öffentlich Jedem, welchem die Waare nicht konvenirt, ohne jeden Anstand den Betrag zurückzuerstatten. Der Vertrieb nennt sich „gerichtlich eingetragene Firma Feith's Neuheiten-Vertrieb in Berlin W., Charlottenstrasse 63.“ Wir können nur rathen, schreibt der Dresdener Gewerbeschutz, haltet die Taschen zu vor dergleichen exotischen Sachen; kauft am Platze in soliden Ge schäften, dann seid ihr bewahrt! Unsere Werkzeuge. Selbstblasende Spiritus - Arbeitslampe. (Gesetzlich geschützt.) •“ / Eine sehr praktische Spirituslampe für Uhrmacher, Gold arbeiter etc. hat Herr J. Franz in Erfurt kcnstruirt. Diese Lampe, ein sogen. Selbstbläser, macht das Löthrohr vollständig | überflüssig, gestattet den freien Gebrauch beider Hände beim | Löthen und kann für feinste Stichflamme, sowie auch bei Bedarf I für beliebig grosse (rauschende) Flamme eingestellt werden. , Die Löthlampe ist in Fig. 1 1 in ihren wesentlichen Theilen im i Schnitt, bei Fig. 2 in Oberansicht j dargestellt; Fig. 3 und 4 zeigen I geringfügig abgeinderte Ausfüh-1 rungsarten derselben. 1 Die Löthlarapt ist. dadurch ge kennzeichnet. dass der den Spiritus I zur Erzeugung ler Löthflamme aufnehmende Behälter a oberhalb der Heizflamme argebracht ist und beliebig gegen die Spirituslampe b dieser Heiiflamme seitlich und auf und ab verstellt werden kann. Die Spirituslampe ist mit Bohr c versehen, in welches der Heizdocht d eingeführt ist, Auf den Behälter b ist ein Ständer e Fig. 1 u. 2. Fig. 3 u. 4. drehbar oder fest aufgesetzt; in letzterem führt sich die Stange f, welche mittels Schraube y in beliebiger Stellung eingestellt werden kann. Die Stange f trägt am oberen Ende die Büchse h, in welcher der Arm / des Spiritusbehälters a geführt ist. Durch diese Einrichtung kann der Spiritusbehälter a beliebig oberhalb der Heizflamme auf und ab verstellt werden; auch kann durch die Einrichtung des drehbaren Bohres e bezw. der dreh baren Stange f der Behälter a beliebig seitlich gedreht werden. Die Tülle k dient zum Einlassen des Spiritus in die Spiritus lampe. Der Behälter a ist mit Verschluss l versehen und enthält in seinem Innern ein Bohr ?», dessen oberes Ende m l nahe an der oberen Mündung des Behälters ci endet und dessen unteres, zu einer Düse n ausgearbeitetes Ende derart abgebogen ist, dass es in die Heizflamme reicht. Wird bei der Benutzung der Löth- lampe der Docht d entzündet und das Gefäss a über die Flamme gestellt, so werden in dem Behälter a Spiritusdämpfe erzeugt, die infolge des hermetischen Abschlusses des Gefässes n nach dem Bohr?» geleitet werden, in der Düse?« unter Spannung heraus treten, an der Heizflamme, entzündet werden und dadurch die Löthflamme bilden. Bei der in Fig. 3 dargestellten Abänderung ist die Stell-Einrichtung der Stange / dahin vereinfacht worden, dass ?' einfach in einer Oese e 1 an dem Behälter b drehbar ist und deshalb nur seitlich gedreht werden kann. Bei der in Fig. 4 dargestellten Einrichtung dient eine Feder c. zum Festklemmen der Stange f in Bohr /. Die neue Lampe ist in allen Fourniturenhandlungen er hältlich, sowie auch vom Erfinder direkt zu beziehen. Der Uhrenliaiidel der Schweiz 1892 und 1891 und das Ende des französisch-schweizerischen Zollkrieges. Mit seltener und darum von vorn herein dem schweizerischen Gegner verdächtiger Einmüthigkeit hat am 8. Juli vor. J. die Deputirtenkammer Frankreichs ihre Zustimmung dazu gegeben, dass der Schweiz Zollfrieden angeboten wurde, unter wechsel seitiger Zubilligung des Minimaltarifes und Zollherabsetzungen seitens Frankreichs für 30 Positionen, von welchen allein zwölf auf Erzeugnisse der Uhrmacherkunst und zwei auf Spielwerke und Musikdosen entfallen. In den Verhandlungen, welche Ende Dezember 1892 zu dem Zollkriege führten, bot Frankreich in 62 Positionen Zollermässigungen seines Minimaltarifes, also erheblich mehr als jetzt. Die Stimmung in der Schweiz war dann auch keineswegs einem Friedensschluss unter solchen Be dingungen günstig, zumal der Schaden, welcher dem Schwei zerischen Export durch den Krieg erwachsen ist, weniger gross ist. als man anfangs befürchtete. Aber man hoffte, dass Frank reich binnen Kurzem weitere Zugeständnisse machen werde, und in dieser Hoffnung, vielleicht auch zugleich aus politischen Er wägungen, hatte der schweizerische Bundesrath nach langem Zögern das Abkommen unterzeichnet. Die Uhrenau.sfuhr der Schweiz nach Frankreich hat durch den Zollkrieg offenbar stark gelitten. Sie bewerthete sich, Uhren und Dhrenbestandthoile zusammen genommen, 1892 auf 4,1 Mill. Fr., 1893 auf 2,5 Mill. Fr. und 1894 auf nur 2,2 Mill. Fr. Für diesen Ausfall anderweit Ersatz zu finden, musste um so schwerer fallen, als die ganze Geschäfts lage eine schlechte war, und namentlich das Geschäft nach den Vereinigten Staaten von Amerika immer mehr zurüekging. So hat denn auch die Gesammtausfuhr der Schweiz an Uhren und Uhrentheilen sich 1894 auf nur 85,9 Mill. Fr. bewerthet gegen 89,5 Mill. Fr. 1893 und 88,8 Mill. Fr. 1892. Auf die Ausfuhr nach Deutschland aus der Schweiz hat die Abnahme der Ausfuhr nach Frankreich einen statistisch nachweisbaren Einfluss nicht ausgeübt. Denn der Gesammt- werth der schweizerischen Ausfuhr nach Deutschland in den weiter unten spezialisirten wichtigsten Ganz- und Halbfabri katen bewerthete sich 1892 auf 19992000 Fr. und 1894 auf 19267000 Fr., darunter waren fertige Taschenuhren für 19139000Fr. und 18516000 Fr., somit sogar um mehr als eine Mill. Fr. weniger. Was endlich die Handelsbowegung zwischen Deutschland und Frankreich innerhalb der letzten drei Jahre anbetrifft, so ist die Einfuhr Deutschlands aus Frankreich in den fast allein in Frage kommenden Uhren in Gehäusen aus unedlen Metallen ganz gleich geblieben, 1892—1894: 482000 Mk., 483000 Mk. und ca. 490000 Mk. Für Deutschlands Ausfuhr nach Frankreich kommen hauptsächlich Stutz-, Wanduhren, Begulatoren u. s. w. in Betracht, die infolge des anfangs 1892 eingeführten erhöhten Zolles von867000Mk., 1891 auf 559000Mk., 1892 und 373000Mk. 1893 zurückgingen. Im Jahre 1894 hat sich denn die Ausfuhr wieder auf rund 450 000 Mk. gehoben. Bei dieser Gelegenheit verdient der schweizerische Uhren handel nach der vor kurzer Zeit ausgegebenen Handelsstatistik einige nähere Angaben: ln Taschenuhren mit Gehäusen von Nickel oder anderem unedlen Metall und Pedometern betrug die Ausfuhr
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