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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des Sperrausschusses
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Freiheit im Berufsleben
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZeichnet die fünfte Kriegsanleihe! 173
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 173
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 175
- ArtikelDie Freiheit im Berufsleben 175
- ArtikelVon der Herbstmesse zu Leipzig 176
- ArtikelAnzeigen III
- ArtikelUeber die Verwendung fertiger Uhrenteile in der Reparatur 177
- ArtikelSprechsaal 178
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 179
- ArtikelVerschiedenes 180
- ArtikelBriefkasten 182
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 182
- ArtikelAnzeigen V
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 18 Die Uhrmacherkunst. 175 abgegeben werden. Wir bitten unsere Mitglieder, hiervon Ge brauch zu nehmen. Wir machen immer wieder auf das Einwickelpapier unseres Verbandes aufmerksam, das billig ist und sich ausgezeichnet für die Aufklärung der Uhrenkäufer eignet. 1000 Bogen kosten nur 4Mk., Porto 50 Pf.; Bezug durch unsere Geschäftsstelle. Beiträge. Soweit diese noch nicht gezahlt sind, bitten wir um sofortige Einsendung! Kollegen! Benutzt jetzt unseren Arbeitsmarktl Mehr als je hat unser Arbeitsmarkt Bedeutung! Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13953. Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E.V. Robert Koch, II. Vorsitzender. W. König, Geschäftsführer. Mitteilungen des Zeitungspolemiken. In verschiedenen schweizerischen! Zeitungen wird der Versuch unternommen, die Handlungsweise der schweizerischen Munitionsfabrikanten zu beschönigen. Teil weise wird auch versucht, die ganze Sperre als harmlos darzu stellen. So schreibt z.B. die „Schweizerische Schützen-Zeitung“, dass die schweizerischen Uhrenfabrikanten nur deshalb zur Munitions fabrikation gegriffen hätten, weil sie keine andere Arbeit für ihre Arbeiter hätten. Sie versucht es also, die Sache so darzustellen, als ob die schweizerischen Munitionsfabrikanten lediglich aus gutem Herzen und aus Sorge um das materielle Wohl ihrer Arbeiter gezwungenermassen dazu übergegangen seien, einige wenige un scheinbare Teile, die für die Munitionsfabrikation Verwendung finden, anzufertigen. Die schweizerische Zeitung „Der Bund“, die ebenfalls die Folgen der Sperre als harmlos hinzustellen ver sucht, behauptet aber in ihrer Nummer vom 5. August gerade das Gegenteil. Sie gibt dort eine Stelle aus einem Artikel einer in Chaux-de-Fonds erscheinenden Zeitung wieder, dem wir folgende Stelle entnehmen. Es heisst dort: „Noch nie ist es der Uhrenindustrie so gut gegangen wie gegenwärtig, jedermann ist von Bestellungen überhäuft, und die Arbeitergesuche sind so zahl reich, dass sie die Zeitungsspalten füllen. Tatsächlich hat der Krieg, entgegen allen Voraussetzungen, der Uhrenindustrie eine ausserordentliche Belebung verliehen. Trotz der Handelsschwie rigkeiten aller Art, dem Mangel am nötigen Metalle und an gut geschultem Personal werden riesige Mengen Uhren über unsere Grenzen befördert, besonders billigere Sorten.“ Es würde zu weit führen, wollte man alle Auslassungen der schweizerischen Blätter über die Sperre hier wiedergeben. Es genügt die Feststellung dass nahezu 5000 Gross- und Kleinhändler Deutschlands dem Sperrgedanken beigetreten sind und die Sperrverpflichtungen rechtsverbindlich anerkannt haben. An dieser Tatsache ist nicht zu rütteln, und wie bitter die schweizerischen Uhrenfabrikanten die Sperre empfinden, gebt wohl zur Genüge daraus hervor, dass sie sich die erdenklichste Mühe geben, den deutschen Uhrenmarkt zurückzuerobern. Anträge auf Veröffentlichungen in der Namenliste. In letzter Zeit ist von einigen Unterzeichnern der Sperrverpflichtung, Sperrausschusses. I die ihre Erklärung erst nach dem 20. Juli abgegeben haben, die Bitte geäussert worden, ihren Namen als Nachtrag zu den bereits veröffentlichten Namen bekanntzugeben. Es sei deshalb hierdurch wiederholt darauf hingewiesen, dass diesen Anträgen nur soweit entsprochen werden kann, als die betreffenden Anfangsbuchstaben noch nicht zur Veröffentlichung an die einzelnen Fachzeitungen weitergegeben sind. Nachträge zu solchen Anfangsbuchstaben, die bereits weitergegeben sind, können nur am Schlüsse der Ge samtveröffentlichung gebracht werden. Verpflichtungsverträge für die Fabrikanten und Grossisten der Schweiz. Die bereits in den früheren Ver öffentlichungen bekanntgegebenen Verträge für die schweizerischen Fabrikanten und Grossisten sind nunmehr fertiggestellt und schon mehrfach eingefordert worden. Die Ausstellung der Ausweis karten erfolgt sofort nach Eingang der Unterzeichneten Ver pflichtungsscheine. Es seien deshalb alle Uhrenkäufer Deutsch lands nochmals ausdrücklich aufgefordert, nur von solchen Fabri kanten und Grossisten zu kaufen, die sich durch eine Karte des Sperrausschusses aus weisen. Den mündlichen Versicherungen, dass die Verkäufer keine Munitionsware führen, ist nicht in allen Fällen Glauben zu schenken. Die Gewissheit, keine Munitionsuhren zu kaufen, also die eingegangenen Verpflichtungen streng einzuhalten, hat nur derjenige, der sich vor Kaufabschluss die Ausweiskarte vorlegen lässt. Stellungnahme der Chambre Suisse de L’Horlogerie zur Sperrbewegung. In dem 33. Bericht der Chambre Suisse de L’Horlogerie wird ausführlich über die Sperrbewegung be richtet. Der Bericht kennzeichnet in anerkennenswert objektiver Art den Standpunkt der schweizerischen Kammer zu den Mass nahmen der Sperrbewegungen in den kriegführenden Staaten, Wenn wir auch seine Auffassung nicht zu der unsrigen machen können, so müssen wir dennoch anerkennen, dass aus dem Be richt das Bestreben spricht, die Steitfrage ohne Voreingenommenheit gegen uns zu betrachten. Berlin SW. 19, den 15. September 1916. Kommandantenstrasse 77/78. Der Sperrausschuss. I. A.: Karl Mischke. Die Freiheit im Berufsleben. Als der Krieg ausbrach, hoben die grossen Mühlen und Mehlspekulanten sämtliche Lieferungsverträge auf. Die Bäcker und Brotfabrikanten sassen plötzlich ohne Mehl da. Sie konnten nicht mehr arbeiten. Wo war da die Freiheit zur Ausübung ihres Berufes und zum Erwerb geblieben, jene Freiheit, die nach den herrschenden Phrasen nur im freien Spiel der Kräfte gewähr leistet ist? Als die Grossmühlen, die in normalen Zeiten keinen Wert darauf legen, das Getreide der heimischen Landwirtschaft zu ver arbeiten, kein ausländisches Getreide mehr bekommen konnten, wandten sie sich an die Regierung, dass sie ihnen hülfe. Sie sagten, sie hätten doch die grossen Werke, könnten viel Getreide in kurzer Zeit vermahlen, also täte der Staat gut, ihnen besonders viel Getreide zu geben: Da hat der Staat durch seine Kriegs- Getreidegesellschaft der heimischen Landwirtschaft das Getreide weggenommen und hat es vorzugsweise den grossen Mühlen ge geben. Die kleineren und mittleren Mühlen, die immer Wert darauf legten, das heimische Getreide zu verarbeiten, sassen auf dem Trocknen. Wo war da die Freiheit zum Gewerbe geblieben, jene Freiheit, die angeblich nur das freie Spiel der Kräfte zu geben vermag? Wie es den Bäckern und Müllern erging, so ist es den meisten Handwerkszweigen gegangen und auch den Händlern im kaufmännischen Mittelstände. Wenn irgend die Lieferanten einen Vorteil darin sahen, hoben sie die LieferungsVerträge auf, und die Gerichte gaben ihnen recht, weil eine verzwickte Klausel in dem Vertrage stand, die ein einfacher Geschäftsmann nicht so ernst genommen hatte. Wo blieb da die Freiheit zur Ausübung des Gewerbes, die das berühmte freie Spiel der Kräfte angeblich allein verbürgen kann? Nun ein anderes Gebiet! Die Banken schnitten nach Be ginn des Krieges die Kredite ab. Die Geschäftsleute sassen auf dem Trocknen und konnten einfach nicht mehr weiter, weil in dem berühmten freien Spiel der Kräfte alles auf Kredit gemacht
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