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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZeichnet die sechste Kriegsanleihe 45
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 45
- ArtikelDer Sperrausschuss und die Uhreneinfuhr 46
- ArtikelDie große Frühjahrsmesse zu Leipzig 47
- ArtikelNeuerungen an Uhren amerikanischen Systems 47
- ArtikelZur Heizungsnot der Geschäfts- und Arbeitsräume 48
- ArtikelAnzeigen III
- ArtikelVerzeichnis der Nummern und Beschreibung der bei unermittelt ... IV
- ArtikelAnzeigen V
- ArtikelDie Zukunft des deutschen Uhrenhandels 49
- ArtikelVaterländischer Hilfsdienst 50
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 50
- ArtikelVerschiedenes 52
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 52
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 6 Die Uhrmacherkunst. VII Angebote. Schluss der Anzeigen- annahne für die nächste Ausgabe am 29. März mittags I Uhr! Anzeigentext möglichst frühzeitig erbeten! Gesucht sofort »der später ein tücht. Gehilfe in angenehme, dauernde Stellung. A. Klimefe, Uhrmacher, Zittau i. Sa. stellt ein HofohrmBcher Max Meissner, Altenburg, S.-A., Markt. Anf Wunsch Wohnung und Be köstigung. Auch kann ein Lehrling, welcher schon gelernt hat, die lehre beendigen. 8398 Grossuhrmacher, auch für einfache Taschenuhrarbeiten, sofort gegen guten Lohn gesucht. Gg. Karpf Hofuhrmachor, Darmstadt, Ludwigstr. 20. Tel. 506. Zuel tüchtige Gehilfen, «inen für gemischte Arbeit, einen nur für Taschenuhren, linden angenehme, dauernde Stellung bei gutem Gehalt. Freie Kassen, Reisevergütung, helle Räume. Körperliche Gebrechen kein Hindernis. 8401 Bornö, Hofuhrmacher, Darmstadt. Uhrmachergehilfen sucht sofort oder später 8410 H. Wagner, Halle a. S., Reilstr. 4. Für sofort oder später ein tüchtiger Uhrmachergehilfe, für Taschenuhrarbeit, in dauernde Be schäftigung gesucht. 8409 Wilh. Schenk, Uhrm., Osnabrück, Grossestrasse 10. Fernsprecher 1004. Berlin. Zuverl&ss. Gehilfen, asoh Kriegsbeschädigten, verlangt Uhrmacher Emil Kramm, Berlin NW. 52, Alt Moabit 10b. 8stünd. Arbeitszeit. Kassen werden bezahlt. Antritt kann sofort erfolgen. Bitte um Angabe der Gehaltsansprüche. Tüchtiger Gehilfe, auch Kriegsbeschädigter, für Taschen uhren, sofort oder später gesucht. Wilhelm Schüler, Uhrmacher, Merseburg a. S. Ein Uhrmnchergehilfe, •vent. Kriegsbeachäd., zu baldigem An tritt gesucht. Kost u. Logis im Hanse. Ehrenffried Jarmer, Uhrm., Ribnitz (Mecklenb.). 8412 Sechste Kriegsanleihe. 5% Deutsche Reiehsanleihe, 4 V* % Deutsche Reichsschatzanweisungen, auslösbar mit 110% bis 120%. Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5 °/o Schuldverschreibungen des Reichs und 4 V* % Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Das Reich darf die Schuldverschreibungen frühestens zum 1. Oktober 1924 kündigen und kann daher auch ihren Zinsfuß vorher nicht herabsetzen. Sollte das Reich nach diesem Zeitpunkt eine Ermäßigung des Zinsfußes beabsichtigen, so muß es die Schuldverschreibungen kündigen und den Inhabern die Rückzahlung zum vollen Nennwert anbieten. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der früheren Anleihen. Die In haber können über die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. Die Bestimmungen über die Schuldverschreibungen findet auf die Schuld buchforderungen entsprchend Anwendung. Bedingungen. 1. Annahmestellen. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden von Donnerstag, den 15. Mürz, bis Montag, den 16. April 1917, mittags 1 Uhr, bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (PostscheckkontoBerlinNr.99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeich nungen können auch durch Vermittlung der König lichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank), der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürn berg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder Lebensversicherungsgesellschaft, jeder Kreditgenossenschaft und jeder Postanstalt erfolgen. Wegen der Postzeichnungen siehe Ziffer 7. Zeichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. 2. Einteilung. Zinsenlauf. Die Schuldverschreibungen sind in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen, zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres, ausgefertigt. Der Zinsenlauf be ginnt am 1. Juli 1917, der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1918 fällig. Die Schatzanweisungen sind in Gruppen einge teilt und in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000 und 1000 Mark mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schuldverschreibungen ausgefertigt. Welcher Gruppe die einzelne Schatz anweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. 3. Einlösung der Schatzanweisungen. Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Januar und Juli jedes Jahres, erstmals im Januar 1918, ausgelost und an dem auf die Aus losung folgenden 1. Juli oder 2. Januar mit 110 Mark für je 100 Mark Nennwert zurückgezahlt. Es werden jeweils so viele Gruppen ausgelost, als dies dem plan mäßig zu tilgenden Betrage von Schatzanweisungen entspricht. Die nicht ausgelosten Schatzanweisungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Juli 1927 unkündbar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich be rechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlung 4o/ 0) bei der ferneren Auslosung mit 115 Mark für je 100 Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unter liegende Schatzanweisungen fordern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schatz anweisungen zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3V*% m it 120 Mark für je 100 Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanwei sungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens sechs Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen Zinstermin erfolgen. Für die Verzinsung der Schatzanweisungen und Tilgung durch Auslosung werden jährlich 5 0/0 vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages aufgewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatz anweisungen werden zur Einlösung mitverwendet. Die auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten Schatzanweisungen neh- mei für Rechnung des Reichs weiterhin an der Ver zinsung und Auslosung teil. Am 1. Juli 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatzanweisungen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweisungen maßgebenden Betrage (110O/0, 115% oder 120o/ 0 ) zurückgezahlt. 4. Zeichnungspreis. Der Zeichnungspreis beträgt: für die 50/0 Reichsanleihe, wennStücke verlangt werden 98,— Mk. „ „ 50/0 Reichsanleihe, wenn Eintra gung in das Reichsschuld buch mit Sperre bis zum 15. April 1918 beantragt wird . 97,80 Mk. » » 4 1 /*% Reichsschatzanweisungen 98,— Mk. für je 100 Mk. Nenawert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen. 5. Zuteilung. Stückelung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeichnungsschluß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezahlten Beträge gelten als voll zugeteilt. Im übrigen entscheidet die Zeichnungsstelle über die Höhe der Zuteilung. Besondere Wünsche wegen der Stücke lung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Wer den derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen Die Firmen wünschen in wissen, dass Sie ihre Anzeige in der „Uhrmacherkunst“ gelesen haben!
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