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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des Sperrausschusses
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmacher als Geschäftsmann in kritischer Zeit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 81
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 82
- ArtikelDer Uhrmacher als Geschäftsmann in kritischer Zeit 82
- ArtikelFederberechnung, Federbefestigung, Federbruch und Stellung ... 84
- ArtikelAus der Schule für die Werkstätte 85
- ArtikelZentralkasse, Spar- und Kreditbank, eingetragene Genossenschaft ... 86
- ArtikelVorbereitungslehre 87
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 87
- ArtikelVerschiedenes 88
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 89
- ArtikelAnzeigen 90
- ArtikelVerzeichnis der Nummern und Beschreibung der bei unermittelt ... IV
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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82 Die Uhrmacherkunst. Nr. 10 kann. Damit ist die vom Uhrmacher geübte Kalkulation gedeckt, und jeder wird wissen, wie er sich zu verhalten hat. Die Baseler Messe hatte unser Interesse besonders deshalb, weil anzunehmen war, dass die schweizerische Uhrenindustrie dort stark vertreten sein würde. Wie aus dem in heutiger Nummer gegebenen Bericht hervorgeht, dessen Richtigkeit noch von anderer Seite bestätigt wird, ist das nicht der Fall. Selbst schweizerische Uhrmacher sind enttäuscht, wenn auch die Ver tretung der Taschenuhrenindustrie, wie die Aufzählung der ver tretenen Firmen ergibt, immer noch in würdigerer und gross- zügiger Art erfolgte, als es bei der Leipziger Messe bisher immer der Fall war. Eine gewisse Schwierigkeit im Geschäft hat für unsere Mit glieder auch in dem starken Mangel an Kleingeld bestanden, die aber infolge des „von oben“ gegebenen Winkes, dass eine Ausser- kurssetzung erfolgen würde, in gewissem Grade wieder behoben ist. Wir benutzen die Gelegenheit noch einmal, auf unsere Ver öffentlichungen über den bargeldlosen Zahlungsverkehr hinzuweisen, der allerdings mit der Kleingeldhamsterei nichts zu tun hat, aber doch von jedem modernen Geschäftsmann geübt werden sollte. Am 1. Mai verschied im Alter von 63 Jahren Kollege August Oelgart, Berlin. Wir werden in der nächsten Nummer dem Ver storbenen noch einen besonderen Nachruf widmen. Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13953. Kollegen I Benutzt jetzt unseren ArbeitsmarktI Mehr als je hat unser Arbeitsmarkt Bedeutung! Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E.V. Robert Koch, II. Vorsitzender. W. König, Geschäftsführer. Mitteilungen des Taschenuhren dürfen demnächst eingeführt werden. Die letzte Veröffentlichung des Sperrauschusses erfolgte am 1- April, und seit dieser Zeit sind entgegen dem bisherigen Gebrauch keine Mitteilungen des Sperrausschusses mehr ver öffentlicht worden. Es geschah dies, um den Gang der Ver handlungen in der Einfuhrfrage nicht zu stören. Wir sind nunmehr in der angenehmen Lage, den Mitgliedern des Sperr- verbandes die erfreuliche Mitteilung machen zu können, dass zwischen der deutschen und der schweizerischen Regierung ein Handelsabkommen abgeschlossen worden ist, durch das die Taschenuhreneinfuhr in genügender Menge, vorläufig wenigstens auf 3 Monate, gesichert ist. Für die Einfuhr sind gute Gebrauchs uhren auch in besserer Art und in silbernen Gehäusen vorgesehen. Es ist erfreulich, dass nunmehr die Taschenuhreneinfuhr für 3 Monate gesichert ist, und wir dürfen unserer Regierung, die bei den diesbezüglichen Verhandlungen Opfer gebracht hat, für ihr Wohlwollen dankbar sein. Aber auch dann, wenn die Ver handlungen das erfreuliche Ergebnis nicht gezeitigt hätten, würden wir weiter in Geduld verharrt haben, denn die Mitglieder des Sperrverbandes stellen die vaterländischen Interessen über ihre persönlichen Geschäftsinteressen. Wir werden bestrebt bleiben, im Rahmen der Sperrberichte eine genaue Anweisung über Art und Zeit, in der Einfuhr anträge zu stellen sind, über Zahlungsweise usw. zu veröffentlichen. Da zwischen den einzelnen Veröffentlichungen jedoch immer vierzehn Tage Frist liegen, bitten wir alle Firmen, die bisher Sperrausschusses. Uhren und Bestandteile eingeführt haben und weiter einführen wollen, uns in ihrem eigenen Interesse einen ausgefüllten Frei- umschlag einzusenden, damit wir ihnen nötigenfalls Bürstenabzüge der Veröffentlichungen schon vorher übermitteln können. Rücktritt vom Sperrvertrage. In der „Federation Horlogere“ vom 7. April d. J. wird unter anderm folgendes gesagt: „Wir sprechen die Hoffnung aus, dass unsere nach Deutschland liefernden Uhrenexporteure ihre jetzige Haltung beibehalten werden, dass keine neue Verbindung mit dem Sperrausschuss betrieben wird, und dass diejenigen unserer Fabrikanten, welche aus Ueberstürzung oder ohne sich Rechenschaft darüber abzulegen, ihr zugestimmt haben, ihre Freiheit wiedergewinnen werden.“ Hierzu erklären wir, dass der Sperrausschuss beim Abschluss der Verträge mit der Möglichkeit einer Einfuhrsperre nicht gerechnet hat, und aus diesem Grunde stand es seit Erlass der Einfuhrbeschränkungen allen Schweizer Firmen, die die Sperr- verpflichtung anerkannt haben, frei, von ihrem Vertrage durch Zurückforderung des Unterzeichneten Vertrages zurückzutreten. Wir haben keine Veranlassung, in diesem Verhalten jetzt eine Aenderung eintreten zu lassen. Diejenigen Schweizer Fabrikanten, die ihre Sperrverträge zurückfordern, erhalten sie umgehend zugestellt. Berlin SW. 19, den 15. Mai 1917. Der Sperrausschuss. Geschäftsstelle: Berlin W. 8, Leipziger Strasse 97,1. Der Uhrmacher als Geschäftsmann in kritischer Zeit. Die kommende Zeit wird die geschäftliche Tüchtigkeit des Uhrmachers mehr als sonst herausfordern, ihn vor andere und neue Aufgaben stellen und schärfere Beachtung aller kauf männischen Regeln verlangen oder ihn aus dem Geschäft aus schalten und zum reinen Handwerker zurückbilden. Es ist schon viel in der Fachpresse über die Berechnung des Reingewinnes geschrieben worden, und manches war darunter, das die nicht einfache Frage noch mehr verwickelt gemacht hat. Um es richtig anzufangen, wollen wir erst über den Begriff Gewinn klar werden. Der eine sagt: Gewinn ist der Unterschied zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Wenn eine Uhr 20 Mk. kostet und für 30 Mk. verkauft wird, so beträgt der Gewinn 10 Mk. Richtig, sagt der andere, aber das ist der Rohgewinn, davon müssen die Geschäftsunkosten abgezogen werden, und wenn dann noch etwas bleibt, so ist dieses der Reingewinn. So hätten wir denn zwei Arten von Gewinn, Rohgewinn und Rein gewinn. Da diese Bezeichnungen aber leicht verwechselt werden können, so wollen wir den ganzen Unterschied zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreise „Aufschlag“ nennen, und mit „Nutzen wollen wir den Betrag bezeichnen, der übrigbleibt, wenn von dem Aufschlag die Kosten abgezogen sind, die ent standen, um die Uhr zu verkaufen. Nehmen wir an, dass ein Uhrmacher für 50000 Mk. Ware verkauft, die ihm 30000 Mk. gekostet haben. Sein Aufschlag ist dann 20000 Mk. Wenn seine Geschäftsunkosten 10000 Mk. betragen, so hat er einen Nutzen von 10000 Mk. Nun ein Wort über diese Rechnung, wenn sie in Prozenten ausgedrückt wird. Wenn wir den Einkauf der Ware mit 30000 Mk. als Grundlage benutzen, so beträgt der Aufschlag von 20000 Mk. 66 2 / 3 Prozent; die Unkosten von 10000 Mk 33 % Prozent und der Nutzen von 10000 Mk. auch 337 a Prozent. Wenn wir aber den ganzen Verkaufspreis von 50000 Mk. als Grundlage nehmen, so beträgt der Aufschlag von 20000 Mk. 40 Prozent, die Unkosten von 10000 Mk. 20 Prozent und der Reingewinn von 10000 Mk. ebenfalls 20 Prozent.
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