Delete Search...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die gemeinschaftliche Reparaturwerkstätte auf genossenschaftlicher Grundlage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schlechte Erfahrungen mit Reparaturgeschäften
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 187
- ArtikelDie gemeinschaftliche Reparaturwerkstätte auf ... 188
- ArtikelSchlechte Erfahrungen mit Reparaturgeschäften 190
- ArtikelMelanchthons Sonnenuhr 191
- ArtikelHaftung des Uhrmachers beim Stechen von Uhrlöchern 193
- ArtikelFachschulen - Fachklassen - Fachunterricht 193
- ArtikelEingabe des Uhrmachermeistervereins München an den Reichstag in ... 193
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 194
- ArtikelVerschiedenes 194
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
löö Die Uhrmacherkunst. &r. 21 Aber auch für ältere Leute ist dort immer noch ein aus kömmlicher Verdienst durch solche Nebenarbeiten zu erreichen, die, wenn sie die^ersten Gehilfen nicht zu machen brauchen, die Arbeit dieser sehr fördern werden. Auch für einen oder mehrere Goldarbeiter und Graveurgehilfen wäre wohl genügend Arbeit da. Endlich käme die Lehrlingsfrage noch hinzu. Eigene Lehr linge zu halten, muss jeder selbständige Kollege, der es bis jetzt tat, auch ferner als seine Pflicht ansehen; denn wenn diejenigen unter uns Kollegen, die das Zeug dazu haben, es aufstecken, dann haben wir eines Tages keine Gehilfen mehr. Das ist so klar, dass es keiner langen Ausführungen hierüber bedarf. Im Gegenteil, es muss noch mehr als bisher für die An nahme und Ausbildung von Lehrlingen geschehen; durch welche Mittel das erreicht wird, hängt ganz von den Umständen ab. Jedenfalls werden wir uns wohl bald entschliessen müssen, unseren Lehrlingen wöchentlich, so wie es andere Gewerbe schon lange tun, eine kleine Entlohnung für die geleistete Arbeit zu zahlen, steigend bis zum Ende der Lehrzeit. Und wir können es tun, wenn die Reparaturen mebr einbringen. So hängt immer eins am andereren. Dann werden wir auch wieder Lehrlinge bekommen, die jetzt Mechaniker, Kunstschlosser oder Elektrotechniker werden. Haben wir erst wieder Zuzug von intelligenten jungen Leuten zu unserem Gewerbe, dann haben wir in Zukunft auch anständige, vornehme Konkurrenten; denn jeder, der sich und seinen Stand achtet, lässt dann auch dem Kollegen seinen Teil. Es wären auch die in vielen Orten und Handwerkskammern vor handenen Stipendien, auch staatliche Beihilfen anzufordern und gegebenfalls in Anspruch zu nehmen, wenn die Ausbildung von Lehrlingen oder die Beschaffung von Werkzeugen für diese ohne solche Unterstützung nicht möglich oder nur sehr schwer durch führbar ist. Nun kann ja auch die Genossenschafts-Reparaturwerkstatt Lehrlinge annehmen und richtig ausbilden, vorausgesetzt natürlich, dass der Leiter derselben die Meisterprüfung gemacht hat oder als Werkmeister der Genossenschafts-Reparaturwerkstatt die Be fugnis dazu erteilt bekommt. Das Verhältnis würde hier ganz klar liegen. Der Lehr vertrag ginge auf Rechnung der Genossenschaft. Die Ueber- wachung der Ausbildung sowie die Kontrolle der ganzen Werk statt muss ja sowieso in feste Hand und sichere Führung kommen, damit gleich von Anfang an die richtige Richtung ein geschlagen wird. Die Revision der Arbeitsbücher, Lohnlisten, des Eingangs und Ausgangs der Reparaturen, der Furnituren usw., die ge samte Abrechnung muss unbedingt alle Woche einmal erfolgen, damit gar keine Ungenauigkeit oder Unsicherheit aufkommen kann. Wie am besten zu arbeiten ist, Stücklohn oder Stunden- bezw. Wochenlohn, das mag der Aufsichtsrat oder der Vorstand der Genossenschafts - Reparaturwerkstatt selbst entscheiden; das richtet sich ganz nach den Gehilfen, die man hat; Stücklohn wäre aus manchen Gründen vorteilhaft; für ganz feine Arbeiten aller dings wieder nicht. Doch diese würden ja wohl dem Werkmeister zufallen, und das wäre durch besondere Abmachungen zu regeln. Ueber die Höhe des Anteils, der Haftsumme usw. kann Be stimmtes hier nicht festgelegt werden. Das richtet sich nach der Grösse und dem Umfang des Ortes und des Umkreises, für welche die Genossenschafts-Reparaturwerkstatt errichtet werden soll. Je mehr Mitglieder es sind, desto leichter wird der Kosten punkt und die Verantwortung für den einzelnen. Wo schon eine Werkgenossenschaft besteht, ist die Neugründung einer Genossenschaft nicht nötig, es kann einfach mit Zustimmung der Mitgliederversammlung die Errichtung der Genossenschafts- Reparaturwerkstatt erfolgen. Angebracht wäre aber die Heraus gabe eines Rundschreibens an die Mitglieder, in welchem alles auf die Genossenschafts-Reparaturwerkstatt Bezügliche festgelegt, wo auch die Sätze für die Reparaturen und Kosten an gegeben sind. Neue Mitglieder müssen natürlich ebenso einzahlen und haften, wie die schon in der Genossenschaft vorher befindlichen. Es werden auch vielfach noch alte Preislisten über Reparaturen vorhanden sein, die man früher als'Mindestpreise festgelegt hat (Gott sei Dank ist das vorüber). Diese könnten als Grundlage für die Aufstellung der Preise dienen, welche die an geschlossenen Mitglieder für die Reparaturen zu zahlen hätten, die sie von der Genossenschafts - Reparaturwerkstatt gemacht bekommen. Zu diesen Preisen hat dann jedes Mitglied noch einen Zuschlag zu legen, in welchem seine Geschäftsunkosten und sein Rein verdienst enthalten sind. Dieser Zuschlag kann und wird verschieden hoch sein, je nachdem eben Unkosten zu decken sind. An den Kollegen liegt es nun, den Weg zu gehen, der hier in kurzen Richtlinien gezeigt ist, und werden die Fach organisationen, Verbände usw. gern die entsprechenden weiteren Hinweise und sonstigen Rat gern erteilen. Ich bedaure es sehr, dass auf der Kriegstagung der deutschen Uhrmacher gelegentlich der Herbstmesse in Leipzig der Vortrag und die Aussprache über diese für unsere Zukunft so wichtige Sache nicht mehr erfolgen konnte; es war zu spät geworden, die aufgestellte Tagesordnung war zu reichhaltig ausgefallen. Das aber soll diejenigen unter uns Kollegen, die das Zeug dazu haben, nicht abhalten, der Gründung von Genossenschafts- Reparaturwerkstätten, da wo es nötig ist, sobald wie möglich und energisch näher zu treten, damit uns allen recht bald die Arbeit etwas erleichtert werde. „Ein kühnes Beginnen ist halbes Gewinnen.“ Schlechte Erfahrungen mit Reparaturgeschäften. Zu den lautesten Klagen, die aus Uhrmacherkreisen zurzeit zu hören sind, gehören die über schlechte Ausführung von Reparaturen und ähnliche Untugenden seitens jener Uhrmacher, die gewerbsmässig für ihre Kollegen Uhrenreparaturen ausführen. Es ist ein alter Grundsatz, dass man in einem Streite beide Parteien hören soll, ehe man urteilt, und er erweist sich auch hier als richtig. Schält man aus all den leidenschaftlichen Anklagen, Be schuldigungen und Unterstellungen den nackten Tatbestand heraus, so zeigt er sich in der Regel bei weitem nicht so verwickelt oder abstossend, wie es auf den ersten Blick erscheinen möchte. Nun sei vorweg bemerkt, dass es nicht der Zweck dieses Artikels ist, Fehler zu entschuldigen und tatsächliche Missstände gutzuheissen, sondern nur vor Verallgemeinerungen solcher zu warnen und zu verhüten, dass sich eine giftige Atmosphäre gegenseitigen Misstrauens bildet, in der die doch zurzeit so not wendigen Geschäftsverhältnisse beider Parteien nicht gedeihen können, und Schuldige und Unschuldige im gleichen Masse leiden würden. Wie sich der Uhrmacher hat daran gewöhnen müssen, dass bezüglich der Entlohnung seiner Arbeitskräfte im eigenen Hause ein anderer Wind geht als vor dem Kriege, so wird er auch den Stubenarbeitern andere Preise zugestehen müssen, als er sie von früher gewöhnt ist; er nimmt ja selbst einen höheren Reparaturpreis. Die Auseinandersetzung über die Berechtigung der Forderung nimmt mitunter recht unerquickliche Formen an, und wilde Beleidigungen fliegen herüber und hinüber. Bei einiger kaufmännischer Korrektheit in den beiderseitigen Handlungen ist aber viel Umstand zu vermeiden. So könnte der Reparateur auch seine Rechnung im einzelnen geben und nicht nur schreiben: „Uhr Nr. . . kostet 6 Mk.“ Ueber diese Uhrmachergewohnheit beklagte sich schon immer das Publikum mit Recht, viel mehr kann das jemand tun, dem die Bezeichnungen der ausgeführten Arbeit nicht böhmische Dörfer sind. Eine richtige Spezifikation der Rechnung nach der auf gewendeten Zeit und den gelieferten Furnituren, oder meinet wegen auch nach alter, aber für die Dauer nicht durchführbarer, weil unsystematischer Manier der Taxe der Arbeit nach festen
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview