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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die feie Bahn der Tüchtigen in der Uhrmacherei
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des Sperrausschusses
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das alte Taschenuhrwerk als Kundenwerbemittel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 19
- ArtikelDie feie Bahn der Tüchtigen in der Uhrmacherei 20
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 22
- ArtikelDas alte Taschenuhrwerk als Kundenwerbemittel 22
- ArtikelAnzeigen III
- ArtikelBei der Zentralstelle für Nachlaßsachen des Königl. Sächs. ... IV
- ArtikelAnzeigen VI
- ArtikelGründet Werkgenossenschaften für den vaterländischen Hilfsdienst! 23
- ArtikelDer vaterländische Hilfsdienst 24
- ArtikelKurze Mitteilungen der Beratungsstelle über Zivildienstarbeiten ... 24
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 25
- ArtikelVerschiedenes 26
- ArtikelKonkursnachrichten 26
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 26
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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I)ie Uhrmaeherlraiist. tfr. 8 zwingt Wer das tut, was er kann, und er tut es voll und ganz, der wird in seiner Art ein Förderer der Uhrmacherei sein, einerlei, ob er sich technisch oder kaufmännisch in ihr betätigt, er dient seinem eigenen Gedeihen und dem des Faches gleichzeitig. 6 Ausbildung nach der Lehre muss sich spalten. Der Uhrmacher-Techniker muss seine Fachwissenschaft auf den ge eigneten Schulen oder durch Beschäftigung in Werkstätten, die Gelegenheit zum weiteren Lernen geben, vervollkommnen. Der Uhrmacher-Kaufmann hat andere Gelegenheit, sich kaufmännische Theorie und Praxis anzueignen. Und jeder wird seinen Weg machen, denn der eine braucht den anderen, es wird eine muster gültige Kollegialität geben, da sie einer Interessengemeinschaft gleicht. Während heute die Interessen so vielfach entgegen gesetzte zu sein scheinen. Wer aber weder das eine noch das andere richtig kann, der soll fern von der Uhrmacherei bleiben, sich und den anderen zur Freude. Auch auf diese Art kann man dafür sorgen, dass der Aufstieg der Begabten nicht behindert wird. © Mitteilungen des Die Einfuhr Schweizer Uhren in Frage gestellt. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Er mächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Massnahmen vom 4 August 1914. (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: § 1. Die Einfuhr aller Waren über die Grenzen des Deutschen Reichs ist nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde gestattet § 2^ Auf Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des § 1 finden die Strafvorschriften des Vereinszollgesetzes über Konter bande Anwendung. Demnach ist die freie Einfuhr von Taschenuhren praktisch unterbunden, und sowohl bei den Mitgliedern des Sperr-Aus schusses im deutschen Vaterlande wie auch bei den Schweizer Uhrenfabrikanten, die die Verträge des Sperr-Ausschusses unter zeichnet haben, durfte die Befürchtung Platz greifen, dass nun mehr die Bestrebungen des Sperr-Ausschusses gegenstandslos geworden seien Das trifft jedoch nicht zu, denn wahrscheinlich wirdeine Einfuhr von Taschenuhren in bescheidenem Umfange durch die Behörden zugelassen werden. Der Sperr-Ausschuss hat, um die Interessen seiner Mitglieder zu wahren, eine Besprechung bei der Behörde nachgesucht und bewilligt erhalten. Er hat aus dem Verlaufe der Besprechung die Ueberzeugung gewonnen, dass die Behörde den Wünschen : des Uhrenhandels wohlwollend gegenübersteht und bestrebt ist unnötige Harten zu vermeiden. Zurzeit werden noch Verhand lungen gepflogen, von deren Ergebnis es abhängt, ob, in welchem Umfange und unter welchen Bedingungen eine Einfuhrerlaubnis für Taschenuhren erteilt werden kann. Solange die noch schwebenden Verhandlungen nicht beendet und Richtlinien für die Erteilung der Einfuhrerlaubnis aufgestellt sind, erscheint jeder Versuch eine Emfuhrerlaubnis für Uhren und Uhrenbestandteile zu erhalten, zwecklos. Wir werden unsere Mitglieder über den weiteren Gang der Angelegenheit auf dem laufenden erhalten, und wir glauben be- gründete Aussicht zu haben, recht bald über ein erfreuliches Ergebnis berichten zu können, denn die vaterländischen Be strebungen des Sperr-Ausschusses haben bisher die weitgehendste Billigung und Unterstützung durch die Behörde gefunden; sie werden, das erwarten wir zuversichtlich, auch die Unterstützung des Reichskommissars für die Ein- und Ausfuhr finden. Ein Wort an die schweizerischen Fabrikanten, die die Sperrverpfhchtungen anerkannt haben. Die Veröffent- Sperrausschusses. lichung des oben angeführten Gesetzes hat in den Reihen der jenigen Schweizer Fabrikanten, die die Sperrverpflichtungen an erkannt haben, Beunruhigung hervorgerufen und den Glauben erweckt, es sei ihnen nunmehr trotz ihres entgegenkommenden Verhaltens der deutsche Markt verschlossen worden. Da jedoch damit gerechnet werden darf, dass die Einfuhr schweizerischer Taschenuhren in beschränktem Masse zugelassen wird, dürfen die betreffenden Schweizer Fabrikanten bezüglich des Verkaufs nach Deutschland vollkommen beruhigt sein, denn der Sperr- verband steht so festgefügt da, dass er in der Lage ist, die Interessen derjenigen Fabrikanten, die sich den Wünschen ihrer deutschen Abnehmer gefügt haben, nachdrücklichst wahren zu können. Es wäre falsch, wollten diese Fabrikanten jetzt, in der Befürchtung dass ihnen der deutsche Markt gänzlich verschlossen bleibt, voreilig zur Fabrikation anderer Artikel greifen. Die schwebenden Fragen werden sich voraussichtlich in wenigen Wochen klären lassen, und der Erfolg wird zeigen, dass die jenigen Fabrikanten, die bei ihrer bodenständigen Fabrikation geblieben sind aus ihrer neutralen Stellungnahme keine geschäft- ü « “ T erd f°' ~ In den letzt6n Tl *S e “ i8 ‘ allen Mitgliedern des Sperrverbandes ein ausführlicher Bericht über die bisher vom Sperrverbande ge- leisteten Arbeiten und der zu Propagandazwecken auf- drinffen^lift 0 ?! 611 • Wir em P fehlen >Uen Mitgliedern dringend dm Durchsmht und eingehende Beachtung der Druck schrift, sie bietet einen Anhalt für die Beurteilung der Frage ob S?e Ä h ”7 - 16 lhm übertra g ene Aufgabe erfüllt hat Sie bmtet aber auch einen Anhalt zur Beurteilung dessen was noch zu leisten ist Da der Sperr-Ausschuss keinerlei geschäft- liehe Zwecke verfolgt und auf Beiträge keinen Anspruch hat sondern a ll 0 Kos te n aus freiwilligen Spenden decken muss sei allen Mitgliedern und allen Verbänden die Benutzung der dem FrfnS w lg v Ugt6n Zahlkarte ^gelegentlichst empfohlen Der Erfolg war bis letzt ein erfreulicher, und es steht zu erwarten äs: sÄ d ,v ie mi ( ‘ ei n f ™ wiiii ^ A^if Wnnlii * i? das . Versäumte recht bald nachholen werden ™ d 1 F6br " ar 1917 - Der Sperraussehuss. I. A.: Karl Mischke. Das alte Taschenuhrwerk als Kundenwerbemittel. Als ich noch ein Kind war, interessierte mich der innere Bau der Zeitmesser sehr. Mit grossem Wissensdrang öffnete ich einst meine erste Taschenuhr, eine schlichte Zylinder-Schlüsseluhr ein Vermächtnis meines seligen Grossvaters. Mein Wissensdrang für das „Krabbelnde in den Uhren wuchs weiter, begleitete meine . r Lehrzeit, wo mir dann die Wunder und Ratsei, die ich bis dahin als Fremder angestaunt hatte auf geklärt wurden. Den Drang, über die Senk seine?treei Be-! gleiters m allen Lebensstadien, der Uhr, Kenntnisse zu besitzen ' 1? Mf a i • ‘ i ™ Krclenpilger, ob reich, ob arm, jung oder alt Männlein oder Weiblein. Dieses zum Zwecke der Kunden-' Werbung auszunutzen ist nun gar nicht Übel. Wie aber macht! man dies? Dazu helfen uns die alten Taschenuhrwerke Das Schaustuck, die Entstehung der Leinwand, vom Samenkorn a“i häÄÄ Ä geh6fl ?k uod in sch5n ™ sie zu sehen sind 'aul den Kartons de?« T h w der E< i! 1,e Dach ' wie nun vielleicht Werke mit verschiedene w r ™' Warden sthckjür sein Pens,er, zeiebnis mit den Namen schafft i
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