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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des Sperrausschusses
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 27
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 28
- ArtikelPendelbetrachtungen eines Laien 29
- ArtikelGeld ist nicht notwendig 30
- ArtikelVerzeichnis der Nummern und Beschreibung der bei unermittelt ... III
- ArtikelDie Uhrmacheruhr - jetzt oder niemals? 31
- ArtikelDer Geist, der uns treibt 32
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 33
- ArtikelVerschiedenes 35
- ArtikelPatentbericht 36
- ArtikelVom Büchertisch 36
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 36
- ArtikelAnzeigen V
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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28 Die Uhrmaoherkrmst. Nr. 4 fangenen hat dem stellv. Generalkommando Anlass zur Unter suchung der Angelegenheit gegeben. Wie sich bei den Nach forschungen herausgestellt hat, ist Ihre Eingabe jedoch unbe gründet. Eine Ausschaltung des in Stassfurt ansässigen selb ständigen Gewerbestandes der Uhrmacher hat niemals stattgefunden. Die in der Kantine auf dem Achenbachschachte verkauften Uhren werden von dem in Stassfurt ansässigen selbständigen Uhrmacher Zahn geliefert auf Grund eines feststehenden Preisverzeichnisses. Den Gefangenen steht es vollständig frei, auch in anderen Geschäften der Stadt Uhren zu kaufen. Es ist wohl anzunehmen, dass die Gefangenen, sobald sie glauben, die Uhren von Zahn seien teurer oder schlechter als diejenigen anderer Geschäfte, den Einkauf in der Kantine einstellen würden. Die Eingabe geht völlig fehl in der Annahme, dass den Ge fangenen der Ankauf von Uhren in der Stadt verboten sei. Der von der Berginspektion zu dem Einkauf meist beigegebene Beamte hat lediglich die Aufgabe, die Einkäufe der Gefangenen bar zu bezahlen und von den Gefangenen das Lagergeld dafür einzu wechseln, wodurch erreicht wird, dass das Lagergeld nicht un nötig kursiert und sofort wieder in die Kasse des Arbeitgebers zurückfliesst, der es zur Lohnzahlung wieder benötigt. Ausser- dem wird dadurch vermieden, dass Geschäftsleute, welche Lager geld zum Wechseln nicht zur Hand haben, heimlich Bargeld als Wechselgeld herausgeben. Auch der Verkauf von verbotenen Gegenständen oder Versuche von Geschäftsleuten, den begleitenden Wachtmann zu beeinflussen, werden durch die Gegenwart des Beamten verhindert. Auch die Berginspektion äussert sich auf Anfrage dahin, dass die Gefangenen in jedem Uhrengeschäft der Stadt ihre Einkäufe vornehmen können.“ Beförderung. Der Sohn unseres Kollegen und II. Vor sitzenden der Innung Herford, Herr Uhrmachermeister Heinrich Wensemius aus Vlotho, Kreis Herford, ehemaliger Schüler der Deutschen Uhrmacherschule Glashütte, der im Februar 1915 als Landstürmer eintrat, wurde am 18. Januar zum Leutnant im Infanterie-Regiment 432 befördert. Dem Bunde der deutschen Barbier-, Friseur- und Perücken macher-Innungen zu Berlin ist auf eine Eingabe betreffend den 7 Uhr-Ladenschluss von der obersten Stelle, dem Reichsamt des Innern, der folgende Bescheid erteilt worden: Der Begriff „offene Verkaufsstellen“ im § 2 der Bundesratsverordnung vom 11. De zember 1916, betreffend die Ersparnis von Brennstoffen und Be leuchtungsmitteln, ist im Sinne der Gewerbeordnung (§§ 41a, 44, 139c, 139e) und der durch diese geschaffenen festen Praxis aus zulegen. Der Gewerbebetrieb wird daher von der fraglichen Be stimmung auch nur insoweit getroffen, als er unter das Handels gewerbe fällt. Gewerbetreibende, wie Friseure, Uhrmacher, Schuh macher usw., welche in offenen Verkaufsstellen neben dem Handels gewerbe noch ein anderes Gewerbe betreiben, können also auch nicht gehindert werden, diesen Betrieb über die Zeit von 7 Uhr, Sonnabends 8 Uhr hinaus fortzusetzen. Auszeichnung. Der Kriegsfreiwillige Juwelier Hermann Uhlig, Sohn des Obermeisters Herrn. Uhlig in Halle, wurde zum Leutnant d. Res. befördert. Derselbe wurde, nachdem er seit Beginn des Krieges in Frankreich und Russland schwere Kämpfe glücklich überstanden hatte, vor Bukarest durch Schenkelschuss verwundet und sieht jetzt erfreulicherweise im Lazarett zu Erfurt seiner Genesung entgegen. Ehrentafel für die im Kriege gefallenen, verwundeten und vermissten Kollegen. Am 5. Juli 1916 fiel als Leutnant d. Res. einer der vier im Felde stehenden Söhne des Kollegen Herrn Hermann Regel, Bad Salzuflen. — Kollege Richard Patzkow, Uhrmacher aus Eisleben, Ritter des Eisernen Kreuzes, erlitt bei den Kämpfen in Rumänien den Heldentod. Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13953. Kollegen 1 Benutzt jetzt unseren ArbeitsmarktI Mehr als je hat unser Arbeitsmarkt Bedeutung! Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Robert Koch, II. Vorsitzender. W. König, Geschäftsführer. Mitteilungen des Regelung der Einfuhr. Im Sperrbericht vom 1. Februar d. J. hatten wir mitgeteilt, dass die Stellung von Einfuhranträgen vorläufig zwecklos sei, weil auf eine Bewilligung vor Regelung der ganzen Einfuhrfrage nicht zu rechnen ist. Dabei haben wir in Aussicht gestellt, dass wir alle Mitglieder des Sperrausschusses über den weiteren Gang der Unterhandlungen rechtzeitig unter richten werden. Wir sind heute in der Lage, das Verfahren an zugeben, das zum Zwecke der Erreichung einer Einfuhrerlaubnis für Taschenuhren aus der Schweiz eingeschlagen werden muss. Während bisher Einfuhranträge an den Herrn Reichs kommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung in Berlin, Lützow- ufer 8, zu richten waren, sind von jetzt an alle Einfuhranträge auf Uhren an den Herrn Delegierten des Deutschen Reichs kommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung bei der Kaiserlichen Deutschen Gesandtschaft in Bern (Schweiz) zu leiten. Da die Einfuhr von Taschenuhren selbstverständlich nur in beschränktem Masse gestattet werden kann, weil das Einfuhr verbot eine Verbesserung der Valuta bezweckt, so erscheint es angebracht, vornehmlich Stahl- und Nickeluhren, weil sie billiger sind, einzuführen. Für noch nicht bezahlte goldene Uhren wird eine Einfuhrerlaubnis, soweit wir unterrichtet sind, überhaupt nicht erteilt werden, während für silberne Uhren in beschränktem Masse auf Genehmigung zu rechnen ist. Für Waren, die bereits vor Erlass^ des Einfuhrverbots bestellt und bezahlt waren, dürfte auf eine Einfuhrerlaubnis, auch wenn es sieh um bessere Stücke handelt, zu rechnen sein. Desgleichen steht zu erwarten, dass Sperrausschusses. die Einfuhrgenehmigung auch für alle diejenigen Uhren erteilt wird, für die vorläufig kein Gegenwert ausgeführt werden muss. Fabrikanten, die den deutschen Abnehmern die Bezahlung der Waren bis zu einem gewissen Zeitpunkte nach dem Kriege stunden, oder die sich mit einer Hinterlegung der Beträge bei deutschen Banken einverstanden erklären, dürfen voraussichtlich bei dieser Einfuhr das weitgehendste Entgegenkommen finden. Die Möglichkeit, auf diese Weise die nötigsten Warenbestände hereinzubekommen, erscheint um so mehr gegeben zu sein, als sich zweifellos Schweizer Banken bereit finden werden für die in Deutschland hinterlegten Werte den Schweizer Fabrikanten zu einem annehmbaren Zinsfusse Kredit einzuräumen. Auch der Einfuhr von Bestandteilen dürften Schwierigkeiten nicht entgegen gestellt werden. & Die Tätigkeit des Sperrausschusses bei der Regelung der Uhreneinfuhrfragen Bei der Regelung der verschiedenen Emfuhrfragen hat es sich erfreulicherweise gezeigt, dass auch die Behörde der Sperrbewegung das weitgehendste Interesse ent gegenbringt und bei ihren Massnahmen auf die bisherigen Unter nehmungen des Sperrausschusses Rücksicht genommen hat. Der Sperrausschuss betrachtet es als seine Pflicht, alle Mitglieder, die bisher unter Aufopferung ihrer geschäftlichen Interessen die patriotischen Bestrebungen des Sperrausschusses vorangestellt haben über den Gang der weiteren Ergebnisse auf dem Laufenden ] D ’ a °u cbten von besonderer Bedeutung werden den an der Einfuhr interessierten Mitgliedern nötigen-
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