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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 43.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 139 und 140 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Müssen wir einen Unterschied machen zwischen "juristischer" und fachlicher Garantie?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Chronographenherz
- Autor
- Lange, R.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 43.1918 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1918) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1918) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1918) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1918) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1918) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1918) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1918) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1918) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1918) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1918) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1918) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1918) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1918) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1918) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1918) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1918) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1918) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1918) 149
- ArtikelAufruf! 149
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 149
- ArtikelMüssen wir einen Unterschied machen zwischen "juristischer" und ... 150
- ArtikelDas Chronographenherz 151
- ArtikelUhreneinfuhr aus der Schweiz 153
- ArtikelDer Genossenschaftsgedanke in der Uhrmacherei 154
- ArtikelEingesandt 155
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 155
- ArtikelVerschiedenes 158
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 158
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1918) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1918) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1918) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1918) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1918) -
- BandBand 43.1918 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 19 Die Uhrmacherkunst. 151 letzten Zeit, z. B. bei der Luxussteuer, beobachtet hat, wird gefunden haben, dass unbeachtet des Schadens, den das Fach davon haben muss, sich grosse und kleine Verbände und Vereine und einzelne Uhrmacher veranlasst fühlten, dem Beichstage einzeln ihre Wünsche vorzutragen, ohne sich um das zu kümmern, was bereits geschehen war, und bei dem alle diese Erwägungen zur gewissenhaften Erörterung ge standen hatten und verwertet oder verworfen wurden, je nachdem es zweckmässig erschien. Dem Reichstag geht es nun — soweit diese Eingaben nicht ohne weiteres Makulatur werden — ebenso, wie vorher beschrieben, dem Uhrmacher, er weiss nicht, was er machen soll, und kümmert sich in folgedessen gar nicht darum. Glaubt einer noch, dass die Uhrmacher unter einen Hut zu bringen sind? Dazu herrscht doch zuviel „Kantönligeist“. Es fehlt der Korpsgeist. Jeder Landesteil will besonders zu Worte kommen und ganz be sonders, wenn er sich noch einen juristischen Ratgeber leisten kann, der ja heute leicht zur Verfügung steht. Der Zerfall würde schneller gehen als die äussere Einigung, die wirklich vielleicht gar nicht einmal ein Segen für das Fach wäre, da eine Stelle gar nicht imstande ist, alle die Hebel zu betätigen, die jetzt von verschiedenen Seiten aus ge drückt werden. Nur müsste bei diesen die Richtung der aufgewendeten Kraft überall die gleiche sein, und nicht den einen, der damit anfängt, ohne weiteres die Gegnerschaft der anderen treffen. Dann hätten wir die ideale Einigung der Uhrmacher unter Auswertung aller im Fache schlummern den Kräfte, die freilich nicht immer Anspruch darauf erheben dürften, sich nach Lust auszutoben, sondern gemässigt durch Erfahrung und reifliche Betrachtung der Gesamtlage und nach Ueberlegung. Nicht alles, was der eine als das „Richtige“ betrachtet, ist es wirklich; es sieht vieles bei schärferer Beleuchtung ganz anders aus. Doch zur Sache, der diese Zeilen vorausgeschickt werden müssen, da sie gefühlsgemäss dazu gehören. Vor einiger Zeit ist beschlossen worden, die Garantie für billige Uhren (Kriegsware) ganz aufzuheben und auf bessere Uhren nur auf die gesetzliche Dauer von V2 Jahr zu erstrecken, höchstens aber auf 1 Jahr auszudehnen. Danach sich zu richten, wird natürlich keiner gezwungen, aber man hätte denken sollen, dass diese Richtlinie eine Wohltat für alle sein und sofort zu entsprechenden bindenden Be schlüssen in allen Vereinigungen hätte führen müssen. Bei einer Einheitlichkeit würde dem Fache beträchtlich geholfen worden sein. Einige Innungen haben sich klar dafür entschieden, andere beschlossen ähnlich, manche verschlechterten ohne Not diesen Beschluss, der freilich nach Massgabe der Ver hältnisse und des Bedürfnisses mehr vereinzelt werden dürfte. Nun lese ich aber, dass eine Innung beschlossen hat, die Sache vom „fachlichen“ Standpunkte zu erwägen, und fürchte sehr,, dass sie damit im Begriffe ist, sich mehr aufzubürden als das Gesetz verlangt. Sonst hätte diese Abweichung keinen Sinn, weil jeder einzelne Kollege doch von Fall zu Fall, wie bei jedem Geschäft, je nach der Uhr und dem, der sie trägt und behandelt, kleine Abweichungen eintreten lassen wird, die sich von vornherein überhaupt nicht reglementieren lassen. Was fordert das Gesetz aber? .Eine Garantieleistung muss übernommen werden, sie kann jedoch beim Verkaufe ausdrücklich ausgeschlossen werden, wie es bei den billigen Uhren, die ohne Garantie verkauft werden, vorgesehen war. Verschweigt ein Uhrmacher arglistig einen Fehler, so ist diese Abmachung hinfällig; ebenso ist aber auch die gesetz liche Garantie von nur 6 Monaten bei arglistiger Ver schweigung eines Fehlers hinfällig, d. h. der Uhrmacher ist länger gebunden. Daran ist fachmännisch nichts auszusetzen, denn dass es Uhrmacher gibt, die arglistig einen Fehler verschweigen, ist nicht anzunehmen. Es konnte sich nur darum handeln, was unter „billiger“ Uhr zu verstehen ist, und da ist zu er warten, dass jeder den Begriff „billig“ mit „minderwertig in Qualität“ ohne weiteres übersetzen wird. Was früher mit 30 Mk. schon eine bessere Uhr sein konnte, ist heute unter allen Umständen eine billige Uhr. Das muss jeder mit sich ausmaehen, dafür hat er ja die Warenkenntnis. Die gesetzliche Garantie erstreckt sich darauf, dass die Uhr, wenn sie dem Käufer übergeben wird, nicht Fehler hat, die sie zum Gebrauch untauglich machen oder ihren Wert beeinträchtigen. Nun gibt es Kollegen, die noch mehr versprechen, und diese Vorzüge müssen bei der Lieferung derUhr an den Käufer Vorhandensein. Für dieses haftet er, wenn die Garantie nicht besonders ausgeschlossen wird, ebenfalls gesetzlich 6 Monate. Daran ist fachlich nichts zu erörtern, denn eine Uhr in diesem Zustande wird mindestens 6 Monate ungestört Dienst tun; die Garantie kann hier auch, ohne mit dem Fachinteresse zusammenzugeraten, auf 1 Jahr ausgedehnt werden, wenn es auch nicht wünschenswert ist, um zu einer Einheitlichkeit zu gelangen. Wird nichts erwähnt, so dauert die Garantie 6 Monate, während welcher Zeit der Kunde Beseitigung etwaiger Fehler verlangen oder den Kauf rückgängig machen oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder eine andere Uhr verlangen kann. Die üblichen Garantiescheine schliessen noch gewisse Fehler aus, die aber im Sinne des Gesetzes auch schon ausgeschlossen sind. Zu ihnen gehören die durch schlechte Behandlung der Uhren entstandenen Fehler und Feder brüche, soweit letztere nicht auf schlechtes Material zurück zuführen sind, welches ein Fehler ist, der „den Wert der Uhr für ihren Zweck“ beeinträchtigt. Bei der Qualitität der in einigermassen guten Uhren verwendeten Federn kommt das aber nicht in Frage. Das ist in kurzem der Rechtsstandpunkt, der hier nur im Vergleich zum fachlichen Standpunkte zu erörtern ist, und es scheint, dass er dem Fachinteresse nicht entgegen steht. Aber er ist auch nur ein ganz schroffer Standpunkt, den die Kollegen einnehmen „können“, aber nicht „werden“. Gerade aber, um seine Einhaltung soweit als möglich zu sichern, sollte man sich so enge wie möglich darauf festlegen und es dem einzelnen überlassen, in einer gewissen, durch die Verhältnisse umgrenzten Liberalität mit dem Kunden fertig zu werden. Das ist im Geschäft nun einmal nioht anders. C. M. Das Chronographen herz. Mit grossem Interesse las ich in Ihrer geschätzten Zeitung vom 1. August 1918 die gediegene Abhandlung Herrn Bleys über das Chronographenherz. Herr Bley erwähnt unter seinen Bemerkungen auf S- 120, dass ich wohl zu sammen mit Herrn Professor Strasser die genaue Herzform bestimmt und errechnet hätte. Das ist bedingt zutreffend. Ich habe nachfolgende beiderseitig gleichgeformte Herz konstruktion auch dem verstorbenen ausgezeichneten Uhr macher Herrn Jentsch seinerzeit zur Kenntnis gegeben, weiss aber nicht, ob er zur Erzielung exakten Rückspringens genau danach gearbeitet hat. Herr Professor Strasser, mit dem ich über diese Konstruktion sprach, fand dieselbe nicht einwandfrei, bei dem gleichgeformten Herzen könnten Stockungen beim Zurückschnellen eintreten, das Herz müsse,
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