Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (24. November 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 454
- ArtikelTagespreis und Preistreibereiverordnung 456
- ArtikelWirtschaftsausschuss für das Uhrengewerbe 457
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 458
- ArtikelDie Vorarbeiten der einjährigen Schüler an der Deutschen ... 459
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 462
- ArtikelSteuerfragen 463
- ArtikelZeitbestimmung mit einem Strohhalm 465
- ArtikelSprechsaal 465
- ArtikelBlumenuhren 466
- ArtikelSchaufensterscheiben und Haftpflicht 466
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 468
- ArtikelVerschiedenes 469
- ArtikelKonkursnachrichten 471
- ArtikelPatentbericht 471
- ArtikelAnzeigen XIX
- ArtikelVom Büchertisch 472
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 472
- ArtikelVersammlungskalender 473
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 474
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
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III
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IV
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V
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VI
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VII
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VIII
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IX
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X
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XI
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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469 Die Uhrmacherkunst. Nr. 24 werden. Als neuer Kassierer wurde Herr Gries aus Falkenstein gewählt, dem seitherigen, Herrn Heim, wurde seitens des Vorsitzenden gedankt. Nächste Versammlung, wenn nötig, soll im Dezember stattfinden. Otto Wild, Schriftführer. Schwarzwald. (Uhrmacherbezirksverein.) Unsere diesjährige Herbstversammlung fand am 3. November in Horb a. N. statt. Der Vor sitzende, Kollege Laehenmann (Reutlingeo), eröffhete um 10 Uhr die Ver sammlung, bearüsste die Anwesenden, besonders die Neueingetretenen. In ehrenden Worten gedachte der Vorsitzende des verstorbenen Kollegen und Ehrenmitgliedes Ruess (Tübingen). Nach Verlesung des Berichts der Frühjahrsversammlung, der keinen Anstand ergab, forderte der Vor sitzende die hoch rückständigen Kollegen zur Erledigung ihrer Mitglieds beiträge auf. Auch an dieser Stelle wird dringend um Erledigung der selben gebeten. Nach Verlesen verschiedener Rundschreiben und Bekanntgabe der neuen enormen Aufschläge wird unter anderem mit Freuden begrüsst, dass die Fabrikanten wenigstens die noch vor dem im November bestellten Aufträge ohne den inzwischen eingetretenen Aufschlag liefern werden. Aus den Berichten unserer Ortsgruppen war zu ersehen, dass in denselben Erspriessliches geleistet wird. Unter Punkt 3 der Tagesordnung hielt Herr Steuersyndikus Bartel von München einen Vortrag über Buchführung und erläuterte dabei ein gehend die Steuern, besonders was unter Werbungskosten in Abzug ge bracht werden darf, da vielfach die irrige Ansieht vorhanden ist, dass, wenn Bücher geführt werden, auch mehr Steuern bezahlt werden müssen. Der Vorsitzende dankte Herrn Bartel für seinen lehrreichen Voitrag. Nach kurzer Mittagspause gab der Vorsitzende noch einen kurzen Rückblick über die Reichstagung in Stuttgart. Zu der so wichtigen Frage der Reparaturpreise wurde Stellung genommen, dieselbe erledigte sich verhältnismässig rasch, da durch die derzeitigen Verhältnisse jeder Kollege zu der Einsicht gekommen ist, dass aueh wir unsere Reparaturpreise den Verhältnissen entsprechend anpassen müssen. Hierauf wurden die Furniturenbezugskarten verteilt. Bei Punkt 5 wurden die verschiedenen Anträge und Wünsche er ledigt. Um 4 Uhr wurde die Versammlung geschlossen, und dankte der Vorsitzende für das zahlreiche Erscheinen. Binnig, Schriftführer. Wittenberg, Bez.. Halle. Die Uhrmacbervereinigung Wittenberg und Umgegend hielt am Montag, den 7. November, vormittags 9 Uhr, im Hotel „Zur goldenen Weintraube“, eine gut besuchte Versammlung, verbunden mit einer kleinen Ausstellung von Lehrlingsarbeiten und Fachzeichnungen, ab, wozu auch die Lehrlinge eingeladen und erschienen waren. Der Vorsitzende, Kollege Johs. Schmidt, begrüsst die Erschienenen, erklärt den Lehrlingen die ausgestellten Arbeiten und Zeichnungen, er mahnt dieselben zu Fleiss und Ausdauer im Beruf und weist in längeren Ausführungen auf die Bedeutung der Stadt Glashütte für den Uhrmacher hin. Besonderes Interesse aller Anwesenden erregen zwei ausgestellte Glashütter Ankergangmodelle, aDgefertigt von Vereinigungsmitgliedern. — Nach Entlassung der Lehrlinge werden die vorliegenden Eingänge zur Kenntnis gebracht, durchberaten und erledigt. Hierauf werden die Reparaturpreise den jetztzeitigen Verhältnissen entsprechend festgesetzt. Sie sollen einheitlich eingehalten werden, wozu sich alle anwesenden 20 Kollegen einverstanden erklären. Schluss 1 Uhr. Johs. Schmidt, Vorsitzender. August Gräfe, Schriftführer. Zwickau und Umgebung. (Uhrmacher/wangsinnung) Am 5. Oktober wurde für den Bezirk der Stadt und Amtshauptmannschaft Zwickau, einschliesslich der Stadt Kirchberg, eine Zwangsinnung für das Uhrmacherhandwerk, mit dem Sitz in Zwickau, errichtet. Die Innung führt den Namen „UhrmacherzwangsinnuDg für Zwickau und Umgebung“. Die konstituierende Versammlung fand am 27. Oktober in Zwickau im Gasthaus zum Weissen Hirsch unter Vorsitz eines Kommissars von der Oberbehörde statt. Anwesend waren 33 Kollegen. Man schritt sogleich zur Wabl des Obermeisters und der Vorstandsmitglieder. Der Vorstand setzt sich aus folgenden Kollegen zusammen: Paul Kressner (Zwickau), Obermeister, August Löffler iZwickau), Stellvertreter, Max Gottseina (Zwickau), Kassenführer, Richard Teubert tZwickau), Stellvertreter, Johannes Klug (Niederplanitz), Schriftführer, Alfred Lehmann (Zwickau), Stellvertreter. Der zum Vortrag gelangte Satzungsentwurf wurde von der Ver sammlung angenommen und soll in dieser Form der Behörde zur Ge nehmigung eingereicht werden. Die vierteljährlichen ordentlichen Versammlungen finden in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober statt, und war in der Regel am ersten Donnerstag des Monats. Ausserdem werden in jedem Monat zwanglose Zusammenkünfte abgehalten. Die nächste ordentliche Ver sammlung findet demnach am ö. Januar 1922 statt. I. A.: Joh. Klug, Schriftführer. Zur Beaohtung! Alle Zahlungen, die den Zentralverband betreifen, sind auf das Postscheckkonto In Leipzig Nr. 13953: Zentral verband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), zu leisten. Alle Zahlungen, die die Uhrmaoherkunst betreffen, also Bezug oder Anzeigen, sind auf das Postscheckkonto In Leipzig Nr. 103533, Die Uhrmaoherkunst, Halle (Saale), einzuzahlen. Zentralverband und Uhrmaoherkunst haben also zwei ver schiedene Postscheckkonten! "t) t»rsc hi ^ in? ng s Dl»- Zukunft des deutschen Chronometerbaues. Ein Opfer des Kriegsausganges ist, wie andere hochstehende Gewerbszweige, auch der Chronometerbau der mit Recht als Blüte der Uhrmacherkunst angesehen wird. Seit fast 5<> Jahren war es vor allem durch die jährlich wieder holten Wettbewerbsprüfungen der Deutschen Seewarte in Hamburg und die Prämiie<ung ausgezeichneter deutscher Erzeugnisse gelungen, diese Kunst zu einer Stufe zu entwickeln, die den Leistungen des Auslandes nicht mehr nachstand. Der Bedarf von Kriegsmarine und Handelsschiff fahrt konnte kaum durch inländische Chronometer gedeckt werden. Heute ist die Reichsmarine als Verbraucher bedeutungslos geworden, die Handels schiffahrt erst im Anfang des Wiederaufbaues begriffen, und im Ausland versucht man, den Export dieser Instrumente durch scharfe Piüfungs- bestimmungen zu unterbinden. Gründe genug, um die Frage zu erörtern, ob durch eine andersartige Behandlung der Wettbewerbsbestimmuügen eine Förderung der Chronometrie in Deutschland möglich sei. Gleich zeitig mit dem Beginn der 45. Wettbewerbsprüfung tagte eine Sach verständigenkommission, verstärkt durch Vertreter der beteiligten Mini sterien und Firmen, am 19 und 20 Oktober bei der Deutschen Seewarte in Hamburg. Den Zentralverband der Deutschen Uhrmacher vertrat Herr Kollege E. Koopmann (Hamburg). Nach eingehenden Erörterungen, bei denen alle Gesichtspunkte ausgiebig zur Wertung kamen, einigte man sich darauf, dass die bisher jedem eingereichten Chronometer mitzu gebenden Fragebogen in Zukunft ersetzt werden sollen durch eine ein fache Erklärung, die besagt, dass das Chronometer in allen seinen Teilen (ausschliesslich Rohmaterial) in deutschen Werkstätten hergestellt, die Hemmung in eigener Werkstatt gesetzt und die Feinstellung (Reglage) ebenda erfolgt ist. Nur Chronometer, die hierdurch als deutsche gekenn zeichnet sind, kommen für Preisverteilung in Frage, wogegen es naturgemäss jedem Chronometermacher freisteht, Instrumente anderer Herkunft zur Prüfung zu bringen und ein Gangzeugnis zu erhalten. Ob die Bezeichnung als Schiffschronometermacher mit Recht geführt wird, woran die Schiffahrtsbreise des In- und Auslandes ein grosses Interesse haben, wird in Zukunft danach beurteilt werden, ob der betreffende Uhrmacher in eigener Werkstatt ein Schiffschronometer angefertigt hat, das den allgemeinen Prüfungsbedingungen der Seewarte für diese In strumente entspricht. Die Kosten einer drahtlosen Zeitsignalempfangsstation. Die Preise wurden in letzter Zeit wiederum erhöht- Ein Zeitsignalempfänger E. 49b kostet 2600 Mk., ein Reservedetektor ED. 149p 98 Mk , In- stallations- und Antennenmaterial 580 Mk. Nähere Auskunft erteilen wir auf Anfragen. Kapitalertragsteuerfreiheit der Sterbe- und Witwenkasse einer Innung. Eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer wegen Gemeinnützigkeit oder Wohltätigkeit der Kasse im Sinne des § 3, Abs. 1, Ziff. 2b, allgemein und für die Zukunft zu fordern, ist zwar unzulässig, weil diese Befreiung laut § 3, Abs. 3, des Gesetzes im Wege der Er stattung zu erfolgen hat. Im übrigen findet aber die Befreiungsvorschrift Anwendung, denn sie umfasst auch solche Kassen, die nur einem örtlich oder beruflich oder nach beiden Richtungen hin begrenzten Kreise zugute kommen sollen, sofern nur dieser Kreis nicht durch ein bestehendes eDgeres Band in sich fest abgeschlossen ist, wie es sich iosbesondere aus der Zugehörigkeit zu einer einzelnen Familie oder etwa auch zu einem Verein mit geschlossener Mitgliederzahl ergibt. Jedes neue Innungsmitglied ist berechtigt, der Kasse beizutreten, so dass eine Beschränkung auf einen bestimmten engeren Personengreis nicht vorliegt Dass die Leistungen der Kasse an sich, wenn nicht gar wohltätige, so doch jedenfalls gemein nützige sind, kann bei der gebotenen Berücksichtigung der vielfach schwierigen wirtschaftlichen Lage des Handwerkerstandes, dessen Er haltung und Stärkung im Interesse der Allgemeinheit liegt, nicht zweifel haft sein. (Urteil vom 14. Juni 1921, IA 48/21.) Nach Ablauf des Lehr Verhältnisses ist der Lehrling ent lassen. Eine Anzahl ausgelernter Lehrlinge in Zwickau hatte gegen ihre Entlassung Beschwerde erhoben und den Schlichtungsausschuss an gerufen. Der Schlichtungsausschuss hat aber die Beschwerde zurück gewiesen und gesagt: Sämtliche Beschwerdeführer sind Ostern 1917 als Lehrlinge bei der beklagten Firma eingetreten. Zwischen den Parteien herrscht Einverständnis darüber, dass in dem Leurvertrage vereinbart worden ist, dass die Lehrzeit 4 Jahre betragen sollte, dass sie am 10. April 1917 beginnen und am 9. April 1921 endigen sollte. Nach der herrschenden Rechtsauffassung finden auf den Lehrvertrag, soweit nicht die Gewerbeordnung oder das Handelsgesetzbuch ein anderes bestimmt, die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag entsprechende Anwendung. Nun bestimmt aber § 620, Abs. 1. des BGB., dass das Dienstverhältnis mit dem Ablauf der Zeit, für die es ein gegangen ist, endigt. Wie bereits ausgeführt, besteht zwischen den
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