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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (22. Dezember 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reklamepolitik
- Autor
- Schöppe, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagespreis und Preistreibereiverordnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher! 494
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 494
- ArtikelDer Handel mit Gold 496
- ArtikelElektrische Einbruchssicherung 496
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 497
- ArtikelDer Rost (Schluss) 500
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 501
- ArtikelReklamepolitik 502
- ArtikelTagespreis und Preistreibereiverordnung 503
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 505
- ArtikelVerschiedenes 507
- ArtikelVom Büchertisch 509
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 509
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 510
- ArtikelAnzeigen XXI
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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503 Die ühnnacherkunst. Nr. 26 Welches ist nun die geeignetste Form der Reklame, insbesondere für das kleinere Geschäft, den weniger umfang reichen Betrieb, dessen finanzielle Kraft verhältnismässig be schränkt ist? Für den grossen Betrieb ist bei der Unzahl von Spielarten der Reklame die Frage leicht zu beantworten; die Schwierigkeit liegt hier nur in dem Geschick, die für den Charakter des Geschäfts, den betreffenden Artikel und den in Frage kommenden Käufer zweckmässigste Werbeform herauszufinden und sie vor den anderen besonders zu betonen. Wenn auch der kleinere Betrieb auf solche Mittel, wie Licht reklame, Plakate in grossem Format, Film, Propagandavortrag, eigene Mitteilungen usw. wird verzichten müssen, so stehen ihm dafür andere zur Verfügung, die ihren Zweck in gleich vollkommener Weise erfüllen können, denn nirgends kommt es so sehr und viel mehr als auf das „Was“ auf das „Wie“ an als bei der Reklame. Wie das kleinere Geschäft seine Kunden so individuell, so sachgemäss bedienen kann, wie es dem grossen Unternehmen nicht möglich ist, so vermag es auch durch eine viel genauer abgestimmte, individuell berechnete und intensivste Reklame Erfolge zu erzielen, die die grosse Firma, allerdings auf einen grösseren Kreis berechnet, nur mit der Reklame grössten und kostspieligen Stiles versucht, deren Aufmachung von vornherein mit einer flacheren und zerstreuten Wirkung rechnet. Ohne auf die Mittel einzugehen, die je nach Zweck mässigkeit auch der kleinere Betrieb an wenden], kann, wie Kataloge, kleinere Plakate, Prospekte, Kalender usw., möchte ich besonders auf das noch immer billigste und für alle Zwecke verwendbare Mittel hinweisen: das Inserat. Alle Neuerfindungen auf dem heute schon weitschichtigen Gebiete der Reklame- und WerbekuDSt haben ihm, obwohl es die älteste ist, seinen Vorrang nicht nehmen können. In Form und Inhalt ist es mit de'r Entwicklung der modernen Wirtschaft mitgegangen und hat immer mehr an Schlagkraft, Geschmack und Qualität gewonnen. Man vergesse aber nicht, dass auch die dankbare Form des Inserats dauernden Erfolg nur zusichert, wenn es nach bestimmten Grundsätzen angewendet wird, die jeder kluge Geschäftsmann seiner Reklamepolitik zugrunde legen sollte. Zunächst ist eine bestimmte Grosszügigkeit notwendig; Halbheiten kosten Geld und wirken nicht. Einmalige Inserate sind wirtschaftlich wertlos; nur das Dauer inserat prägt sich in das Bewusstsein der Käufer fest ein und erzeugt die gewünschte Suggestion. Hochkonjunkturen, wie die jetzige, sollten an diesem Grundsatz nichts ändern. Das Publikum hat ein gutes Gedächtnis für den Geschäfts mann, der es nicht nur umwirbt, wenn er seiner bedarf. Es wird den bevorzugen, in dessen Geschäftsmanieren und an dessen Zuvorkommenheit keine Geschäftslage etwas ändert. Es ist auch nicht gleichgültig, wo man inseriert. Tages zeitungen haben einen sehr verschiedenartigen Leserkreis, in dem sich unter hundert Lesern vielleicht ein ernsthafter Interessent findet. Dagegen ist jeder Bezieher einer guten Fachzeitschrift oder eines Verbandsorgans irgendwie Interessent; jedes einzelne Inserat trifft mit konzentrierter Wirkung den gewünschten Markt. Stellt sich ein Erfolg nicht oder nicht sofort ein, so schiebe man nicht gleich der Zeitschrift die Schuld in die Schuhe, sondern frage sich: Habe ich die Anzeige richtig entworfen? Bin ich dem Wunsche des Käufers genügend entgegengekommen? Sind meine Preise angemessen? usw. Eigene und fremde Er fahrungen werden dann den Geschäftsmann dahin bringen, die Reklame als Werbekunst mit steigendem Erfolge für sein Geschäft und sein Gewerbe zu handhaben. Tagespreis und Preistreibereiverordnung. Der Einzelhandelsausschuss des Deutschen Industrie- und Handelstages fasste in seiner Sitzung vom 9. und 10. November nachstehenden Beschluss: „In Ablehnung des Erlasses des Preussischen Ministers des Innern vom 14. September, der sich ohne Verständnis für wirtschaftliche Notwendigkeiten in einer haltlosen Ver allgemeinerung unbewiesener Beschuldigungen ergeht und eine Gefährdung des öffentlichen Friedens bedeutet, gibt der Ausschuss der Auffassung Ausdruck, dass die gegenwärtigen Verhältnisse eine sofortige Aenderung der Grundsätze des geltenden Wucherrechts, insonderheit aber seiner Anwendung gleichermassen im Interesse der ehrbaren Kaufmannschaft wie der verbrauchenden Bevölkerung erfordern. Das auf der Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 beruhende und in der Praxis noch immer herrschende System der Berechnung des zulässigen Gewinns nach Mass- gabe der individuellen Gestehungskosten führt in einer Zeit sprunghaft fortschreitender Geldentwertung zu unerträglichen Ergebnissen. Der Kaufmann wird genötigt, seine Waren vielfach weit unter den Kosten der Wiederbeschaffung ab zugeben, und er verliert in zunehmendem Masse die wirt schaftliche Möglichkeit zur Erneuerung seines Lagers. Ge fördert wird damit lediglich die Ausplünderung des Einzel handels durch valutastarke Ausländer und jene dunklen und unkontrollierbaren Elemente, die, von Laden zu Laden ziehend, das billige Gut an sich raffen, um im Kettenhandel die Preis angleichung vorzunehmen, die man dem auf sie angewiesenen reellen Kaufmann missgönnt. Für die heimischen Verbraucher aber wird der Vorteil des erzwungenen unterwertigen Preises, den durch Vorratskäufe auszunützen nur eine beschränkte Zahl imstande ist, mehr als aufgewogen durch die Härte des un vermittelten Uebergangs zu reinen Konjunkturpreisen, die nach rascher Erschöpfung der alten Bestände unvermeidlich eintreten müssen. Es ist deshalb notwendig, wenn Abhilfe auf dem Wege der Gesetzgebung nicht mit der gebotenen Schnelligkeit zu erreichen ist, wenigstens in der Anwendung der Preistreiberei verordnung Grundsätzen Geltung zu verschaffen, die wie folgt festgestellt werden: 1. Die Zugrundelegung eines einwandfrei zustande ge kommenen Marktpreises schliesst den Vorwurf des Wuchers aus. 2. Soweit mangels eines einwandfreien Marktpreises an der Preisprüfung auf der Grundlage der individuellen Ge stehungskosten festgehalten werden muss, ist im *Sinne des österreichischen Preistreibereigesetzes vom 9. März 1921 auf eine inzwischen etwa eingetretene Aenderung in den Her- stellungs- oder Anschaffungsbedingungen billige Rücksicht zu nehmen. 3. Das in § 2 der Preistreibereiverordnung vom 8. Mai 1918 gewährleistete Recht Mer Bildung von Durchschnitts preisen für gleichartige Gegenstände gestattet, auch solche Waren in die Durchschnittskalkulation einzubeziehen, die zwar bereits fest gekauft sind, sich aber noch nicht am Lager befinden. Der Begriff »gleichartige Gegenstände« ist auf ganze Warengruppen zu erstrecken. 4. Unternehmerlohn und Unternehmergewinn, die Bestand teile rechtmässiger Preisbildung sind, können der Geld entwertung entsprechend höher bemessen werden, und ebenso ist es gerechtfertigt und notwendig, die Risikoprämie in der Kalkulation den unsicheren und unübersichtlichen Verhält nissen anzupassen. 5. Die Erhebung von Valutazuschlägen im Einzelhandel bei Verkäufen von Waren, die ersichtlich zur Verbringung in das Ausland bestimmt sind, begegnet keinen Bedenken. Der Ausschuss bedauert den starken Gegensatz, der zwischen diesen Grundsätzen und der Praxis vieler Amts stellen besteht. Er richtet an den Reichswirtschaftsminister und an den Reichsjustizminister die dringende Bitte, un-
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