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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (22. Dezember 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher! 494
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 494
- ArtikelDer Handel mit Gold 496
- ArtikelElektrische Einbruchssicherung 496
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 497
- ArtikelDer Rost (Schluss) 500
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 501
- ArtikelReklamepolitik 502
- ArtikelTagespreis und Preistreibereiverordnung 503
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 505
- ArtikelVerschiedenes 507
- ArtikelVom Büchertisch 509
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 509
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 510
- ArtikelAnzeigen XXI
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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508 Die Uhrmacherkunst. Nr. 26 Minister des Innern eine Eingabe gerichtet, die sich gegen zu scharfes Einschreiten wider unberechtigte Preistreiberei und Kettenhandel richtet Es wird in der Eingabe als nicht richtig bezeichnet, dass erhöhte Preise für diejenigen Gegenstände allgemein verworfen werden, die verhältnis mässig billig erstanden und seitdem auf Lager gehalten würden. Die ausser ordentliche Preisumwälzung lasse eine allmähliche Anpassung an diese unmöglich erscheinen. Wolle man der Preisberechnung die Ein kaufspreise stetig zugrunde legen, so würden in zahlreichen Gewerbe zweigen die Lager in kurzer Zeit völlig ausverkauft sein, die Gewerbe treibenden aber für den erzielten Kaufpreis höchstens die Hälfte ihres bisherigen Warenbestandes ergänzen können. Eine Erhaltung des Be triebskapitals sei aber unbedingt nötig. Um das zu erreichen, müssten die Gewerbetreibenden berechtigt sein, für ihre billiger eingekauften Waren als Einstandspreis die Kosten der Neubeschaffung zu fordern. Die Handelskammer ersucht daher die Regierung, ein polizeiliches Ein schreiten durch Beschlagnahme nur da zu veranlassen, wo unter Berück sichtigung der Kosten der Ersatzbeschaffung eine übermässige Forderung vorliegt; in allen anderen Fällen des Verdachts strafbarer Handlungen es aber beim gewöhnlichen gerichtlichen Verfahren bewenden zu lassen. Sind Preisprüfungsverordnungen gültig? In der Presse ist zum Teil ein Urteil des Kammergerichts vom 20. Mai wiedergegeben worden, durch das eine Polizeiverordnung ungültig erklärt worden war, die vorschrieb, dass im Schaufenster ausgestellte Waren mit deutlich lesbaren Preisen versehen sein müssen. Diese Zeitungsnachricht führte viele Handeltreibende zu der Ansicht, dass die vom Berliner Magistrat unter dem 8. Januar erlassene Aushangs Verordnung, die für die Waren ein Preisverzeichnis und für die im Schaufenster, im Schaukasten und auf der Strasse ausgestellten Waren ein Preisschild verlangt, ungültig sei. Diese Ansicht ist irrig. In jener Entscheidung des Kammergeriohts wird am Schlüsse ausdrücklich auf eine Magistratsverordnung über Preis verzeichnisse und Preisschilder hingewiesen. Das Kammergericht hat also hierdurch ausdrücklich zu erkennen gegeben, dass eine vom Magistrat erlassene Verordnung über Preisverzeichnisse und Preisschilder usw. zweifellos gültig ist. Deutsche Chronometer. Unter Hinweis auf den in Nr. 24, 469, gebrachten Bericht führen wir auf Grund einer Mitteilung der Deutschen Seewarte den Wortlaut der Beschlüsse auf: 1. Die bisherigen Fragebogen fallen fort. 2. An Stelle der Fragebogen ist eine Erklärung folgenden Inhalts von dem Einlieferer von Wettbewerbs-Chronometern abzugeben. a) Die eingelieferten Chronometer sind deutschen Ursprungs. b) Die Hemmung ist in eigener Werkstatt gesetzt. c) Die Regulierung ist in eigener Werkstatt erfolgt. Als Chronometer deutschen Ursprungs gelten solche Instrumente, die in allen Teilen in einer deutschen Werkstatt hergestellt sind, ab gesehen vom Rohmaterial. Bei der Erklärung ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass die Angaben wahrheitsgemäss gemacht worden sind. 3. Als „Schiffschronometermacher“ wird deijenige anerkannt, der in eigener Werkstatt ein Chronometer hergestellt hat, das den Prüfungs bedingungen der Deutschen Seewarte entspricht. Glashütte. Infolge eines Aufrufes der „Urania“ und der Orts gruppe des A.-H-Verbandes der „Saxonia“ fand am 6. Dezember eine Versammlung im Lehrsaal der Deutschen Uhrmacherschule statt, um dar über zu beraten, in welcher Weise die Freunde der 8chule, besonders die ehemaligen Uhrmacherschüler, auch ihrerseits zu den laufenden Kosten der dringend notwendigen Erweiterung der Deutschen Uhrmaoher- schule beitragen könnten. Herr Dir. Müller eröffnete die Versammlung, indem er einen Ueberblick über die Kosten der Erweiterung und über die laufenden Ausgaben gab. Anschliessend hieran zeichnete Herr Dr. Giebel ein Bild der bevorstehenden Entwicklung und der künftigen Aufgaben der Schule und begründete die Notwendigkeit der Erweiterung in klaren, überzeugenden Worten. Hierbei betonte er besonders, dass die Schule, sobald sie durch die Vergrösserung dazu in der Lage sei, in jeder nur möglichen Form auch der Förderung der Industrie dienen müsse. Auch stünde die Schaffung einer besonderen Reparaturklasse, wozu jetzt kein Raum vorhanden sei, im Vordergrund. Nach einer leb haften Aussprache, in der viele sehr beachtenswerte Vorschläge gemacht wurden, besprach man die Bildung einer Körperschaft, die mit zur Be schaffung der erforderlichen Mittel behilflich sein soll. Man beschloss, sie „Vereinigung zur Unterstützung und Förderung der Deutschen Uhr macherschule“ zu nennen. Die mitwirkenden Herren und die Grundzüge dieser Vereinigung werden später noch bekanntgegeben werden. Um für die Vorarbeiten Mittel zur Verfügung zu haben, wurde eine Zeichnungs liste aufgelegt, die dem jungen gemeinnützigen Unternehmen bereits den festen laufenden Betrag in Höhe von über 2000 Mk. jährlich sicherte. Die freudige Opferwilligkeit, die zu diesem schönen,Ergebnisjführte, berechtigt zu den besten Hoffnungen. Deutsche Uhrmacherschule Glashütte (Sa.). Angeregt durch den Landesverband der Uhrmacher im Freistaat Sachsen hat sich das Submissionsamt im Freistaat Sachsen bereit erklärt, für die Lehrlinge im Uhrmachergewerbe zu massigem Zinsfnss Vorschüsse zu gewähren, zwecks erstmaliger Anschaffung des Werkzeuges. Es ist dadurch Unbemittelten, die durch die hohen einmaligen Anschaffungskosten zu stark belastet würden, Gelegenheit gegeben, die Anschaffungskosten auf eine längere Reihe von Jahren zu verteilen. Diese Vergünstigung ist auch auf die Lehrlinge der Deutschen Uhrmacherschule ausgedehnt worden. Die Deutsche Uhrmacherschule bittet um Ueberlassung von Zylinderuhrwerken. Da in Deutschland keine Zylinderuhrrohwerke zu haben und die schweizerischen sehr teuer sind, bittet die Deutsche Uhr macherschule die Fachgenossen, ihr zu Lehrzwecken alte Zylinderuhr werke, die noch reparaturfähig sind, ohne Gehäuse zu überlassen. Die Weibnachtsferien an der Deutschen Uhrmacherschule dauern vom 17. Dezember bis zum 7. Januar. Während dieser Zeit können Ein gänge, also auch Reparaturen, nicht erledigt werden, weil fast alle Schüler in den elterlichen Geschäften tätig sind und die Schulräume aus Sparsamkeitsrücksichten nicht geheizt werden. Notopferhypothekenverordnung. Die Verordnung des Reichs finanzministers zur Durchführung des § 36 des Gesetzes über das Reichs notopfer vom 15. November 1921 wird jetzt im „Reichsanzeiger“ Nr. 277 vom 26. November veröffentlicht. Sie tritt mit dem 26. November in Kraft. Die einzelnen Paragraphen behandeln folgende Fragen: § 1; Höhe des durch Notopferhypothek zu sichernden Tilgungsdarlehns; § 2: Umfang des für die Berechnung in Betracht kommenden Grundbesitzes; § 3: Grundstücksgleiche Berechtigungen; § 4: Wert der Grundstücke; §5: Reiner Wert; §6: Zulässigkeit der Belastung von Grundstücken mit Notopferhypotheken; § 7: Belastung von Grundstücken des Abgabe pflichtigen im Falle des Erbganges; §8: Ablehnung der Gewährung des Tilgungsdarlehns; § 9: Antrag auf Feststellung des mittels Tilgungs darlehns zu entrichtenden Betrags; § 10: Ergänzung der Angaben über den Grundstückswert; § 12: Zeugnis über den Betrag der Abgabe vom Werte des Grundbesitzes; § 13: Zahlungsbescheinigung; § 14: Sicherung der nachstehenden Grundstüeksgläubiger bei Notopfergesamthypotheken; §15: Uebergangsfälle; § 16: Eintragung der Notopferhypothek; § 19! Herabsetzung der Abgabe vom reinen Werte der Grundstücke. Erstattung Die Vereinigung der Werkstätten und Fabriken im Edel metallgewerbe Deutschlands zählt bereits, wie uns von der Geschäfts stelle in Leipzig, Rossplatz 1, geschrieben wird, mehrere hundert Mit glieder in ganz Deutschland. Die erste, zur wirtschaftlichen Förderung des Goldschmiedeberufs und Befestigung der Existenz der Werkstätten von dem Vorstand der Vereinigung bearbeitete Aufgabe steht dadurch vor ihrer Erfüllung, dass endlich ein Reichsmindesttarif von Re paraturarbeiten im Goldschmiedegeweibe geschaffen wurde und noch vor Weihnachten zur Ausgabe gelangen wird. Das mit allgemeinen Richtlinien versehene Verzeichnis der zur Einführung in ganz Deutschland vorgesehenen Grundpreise für Reparaturen, auf welche in den Gross städten und Industriebezirken je nach den Teuerungsverhältnissen pro zentuale Aufschläge aufgerechnet werden sollen, befindet sich im Druck und kann alsbald von der genannten Geschäftsstelle bezogen werden. Den Mitgliedern der Vereinigung steht ein Exemplar der Preisliste kostenlos zu, während dieselbe an Nichtmitglieder nur gegen Einsendung von 30 Mk. abgegeben werden kann. Alle werktätigen Kollegen und Fabrikanten des Edelmetallgewerbes tun gut daran, der Vereinigung noch vor Jahresschluss beizutreten, sie erhalten dann das Verzeichnis der Reparaturenpreise kostenlos und sparen ausserdem 50 Mk. Eintrittsgeld, das vom 1. Januar ab von neuen Mitgliedern erhoben wird. Schon der Reiehsmindesttarif für Reparaturen muss jedem Goldschmied den Beitritt zu der Vereinigung .zur Pflicht machen, wird ihm dadurch doch eine Beihilfe für die Aufrechterhaltung seiner Existenz geboten, wie sie ihm zu Weihnachten nicht erwünschter sein kann. Zu weiteren beruflichen Errungenschaften sind die Vorarbeiten durch die Vereinigung im besten Fortschreiten, woran ebenfalls beteiligt zu sein die Kollegen nur einen Jahresbeitrag von 60 ML kostet. Die Stuttgarter sechste Jngosi-Edelmesse für Juwelen, Uhren, Gold - und Silberwaren wird vom Dienstag, den 14. März, bis ein schliesslich Montag, den 20. März 1922, abgehalten. Infolge des günstigen Verlaufs der letzten Fachmesse ist die Zahl der Anmeldungen zur kommenden Frühjahrs - Edelmesse eine sehr grosse. Die Eröffnung des Messhotels, Fürstenstrasse 5, welche im Dezember 1921 erfolgt, wird der notwendigen räumlichen Ausdehnung der Edelmesse sehr zustatten kommen und zur Unterbringung weiterer Aussteller dienen. Die Ein ladungen an die Einkäufer und die Propaganda zum Besuch der kommenden Messe sind in die Wege geleitet, so dass ein lebhafter Besuch der sechsten Stuttgarter Jugosi - Edelmesse zu erwarten ist. Asehaffenburg. Hier gründete sich eine Innung der Uhrmacher und Goldschmiede. Aschersleben. Frau Joh. Müller führt das Geschäft des Otto Müller, Uhren und Goldwaren, Breitestrasse 8, unter gleicher Firma und in alter Weise weiter. Charlottenbnrg. Metallverwertung Charlottenburg, G. m. b. H. Handel mit Alt- und Edelmetallen. Stammkapital 20000 Mk. Geschäfts führer: Kaufmann Erich Liepmann, Charlottenburg; Kaufmann Erich Lange, daselbst; Kaufmann Karl Radtke, Berlin. Chemnitz. Hans Hauser hat sein Gold- und Silberwarengeschäft, Innere Johannisstrasse 21, verkauft. Seine Geschäftsräume befinden sieh jetzt Börnichsgasse 8, Goldschmied und Juwelier. Elbing. Fritz Quintern. Inhaber: Juwelier Fritz Quintern, Elbing. Frankfurt a. M. Deutsche Gold- und Silber-Scheideanstalt. Die Anstalt schlägt einer ausserordentlichen Generalversammlung die Ausgabe von 60 Mill. Mk. Stammaktien vor. Bisher 80 Mill. Mk. Stammaktien und 20 Mill. Mk. Vorzugsaktien. 40 Mill. Mk. der neuen Aktien werden zu
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